Biografie
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- Brüsewitz, Henning von 〈1862-1900〉 (1)
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- Karlsruhe (1)
- Müller, Hermann 〈1876-1931〉 (1)
- Offizier (1)
- Siepmann, Theodor 〈-1896〉 (1)
Im Mittelpunkt dieses Beitrages steht die Familie von Reichskanzler Hermann Müller. Bei keinem anderen Weimarer Regierungschef ist die Diskrepanz zwischen seiner Bedeutung für die deutsche Geschichte wie für die Geschichte des deutschen Parlamentarismus und diejenige der deutschen Arbeiterbewegung und der Vernachlässigung durch die historische Forschung so eklatant. Bis heute gibt es keine wissenschaftliche Biographie über den ersten sozialdemokratischen
Außenminister in der deutschen Geschichte, der 1919 den Versailler
Vertrag unterschrieb, den zweimaligen Reichskanzler der Weimarer Republik und den rund zwölf Jahre amtierenden Partei- und Fraktionsvorsitzenden der SPD. Der vorliegende Beitrag soll einen weiteren Baustein zu dieser Biographie liefern. Darüber hinaus spiegeln sich im Schicksal der Familie von Hermann Müller exemplarisch die menschliche Tragödie und die nach 1945 noch jahrzehntelang spürbaren Folgen, die in Deutschland und Europa durch die NS-Diktatur
verursacht wurden.
Der Fall Brüsewitz
(2017)
Kurz nach Mitternacht vom 11. auf den 12. Oktober 1896 ereignete sich in Karlsruhe ein Verbrechen, das nicht nur die badische Hauptstadt wochenlang in Atem hielt, sondern in ganz Deutschland, ja selbst im benachbarten Ausland für Gesprächsstoff sorgte. Der Jahrzehnte später als „der rasende Reporter“ berühmt gewordene Journalist Alfred Kerr wähnte sich am 1. November 1896 in der Reichshauptstadt in einer Ära der Brüsewitze zu leben: Der Fall selbst wird hier noch immer so besprochen, als ob er mitten in Berlin und nicht in Süddeutschland
geschehen wäre. Zweimal debattierte der Deutsche Reichstag über den
Mord des Premierleutnants Henning von Brüsewitz an dem Mechaniker Theodor Siepmann und die dahinter stehenden Fragen, ob der Begriff der soldatischen Ehre über den Bestimmungen des Strafgesetzbuches anzusiedeln sei und inwieweit sich das Militär im Deutschen Kaiserreich als Staat im Staate gerierte. Dieser Grundsatzkonflikt, im Prinzip eine Kontroverse zwischen Moderne und Antimoderne, hätte sich leicht – wie das im Jahr 1913 bei der Zabernaffäre der Fall sein sollte – zu einer Verfassungskrise hochschaukeln können.