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Der Nachlass des Prälaten Hans Bornhäuser fand, nachdem bereits 2008 kleinere Teile eines „Nachlasses Bornhäuser“ durch den verstorbenen Prälat i.R. Gerd Schmoll übergeben worden waren, im Februar 2013 mit der Übernahme des Hauptnachlasses von der Witwe Ilse Bornhäuser in Freiburg seinen Weg in das Landeskirchliche Archiv Karlsruhe.
Der Bestand beinhaltet 283 Verzeichnungseinheiten mit einem Umfang von insgesamt 1,9lfden. Metern und
einer Laufzeit von 1900 bis 1987. Er umfasst Dokumente aus dem beruflichen wie aus dem persönlichen Leben.
Hans Bornhäuser entstammte einer religiös geprägten Familie: Am 21. Februar 1908 wurde er als erstes Kind des Pfarrers
Wilhelm Bornhäuser und dessen Frau Helene geb. Gonser in Uiffingen bei Boxberg geboren. 1910 wurde der Vater an die Stiftsanstalten in Freiburg versetzt, wo Hans Bornhäuser seine Kindheit und Jugend verbrachte. 1926 nahm er das
Studium der Theologie, Philosophie und Geschichte an der Universität Marburg auf, wo sein Onkel Karl Bornhäuser als Theologieprofessor wirkte. Während seiner Studienzeit verbrachte Hans Bornhäuser einige Semester an der Theologischen Schule in Bethel und an der Universität Erlangen.
Nachdem die deutsche Zeitgeschichtsschreibung sich lange vor allem an den beiden deutschen Diktaturen abgearbeitet hatte, stößt seit einigen Jahren auch die ‚alte Bundesrepublik‘ auf ein wachsendes historiographisches Interesse. Die bis in die jüngste
Vergangenheit angebotenen Deutungen der westdeutschen Geschichte als Erfolgs-, Ankunfts- oder Wundererzählungen beschränken sich jedoch meist auf die Phänomene des Wandels, indem sie beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung oder die Institutionengeschichte in den Blick nehmen. Der Aufbau einer Staats- und Gesellschaftsordnung ist aber nicht nur eine Frage verfassungsrechtlicher Grundlegung und institutioneller Erneuerung, sondern umfasst auch den Bereich des politischen Bewusstseins. Die kulturell-ideelle Prägung bleibt in der bisher eingenommenen Perspektive jedoch oft unhinterfragt. Hierbei geht es auch um die Frage, wer dem sich konstituierenden Gemeinwesen ‚Bundesrepublik‘ eine intellektuell begründete Richtung gab.
Der evangelische Theologe Richard Rothe ist am 28. Januar 1799 in Posen geboren worden und am 20. August 1867 hier in Heidelberg verstorben. Rothe hat in Heidelberg und Berlin studiert und wirkte seit 1823 als Gesandtschaftsprediger an der
preußischen Botschaft in Rom, was ihn in bleibende Verbindung zum preußischen Botschafter Karl Josias Bunsen (1791-1860) brachte. Nach kurzer Lehrtätigkeit in Heidelberg 1827 folgte er einem Ruf an das von dem erweckten Theologen Heinrich Heubner (1780-1853) geleitete Wittenberger Predigerseminar, wo Rothe seine prägende – zu seinem späteren Liberalismus durchaus spannungsvolle – mystisch-wundergläubige Frömmigkeit entwickelte. Am 27. April 1837 wurde er nach Heidelberg berufen, zum ordentlichen Professor und zum Direktor des hiesigen Predigerseminars. 1849-1854 wirkte er in Bonn, um nach seiner Rückberufung (1853) nach Heidelberg von 1854 bis zu seinem Tode 1867 als Universitätsprofessor und Universitätsprediger zu fungieren. 1861 ist er zum außerordentlichen Mitglied des Oberkirchenrats ernannt worden, das auch in der Generalsynode der Landeskirche eine erhebliche Rolle spielte; seit 1863 war er Mitglied der Ersten Kammer, also des Oberhauses des badischen Parlaments. Somit stand Rothe seit 1861 auf dem Gipfel seines Einflusses, zugleich aber im Schatten der Trauer um seine Frau Luisa, geb. von Brück, einer chronisch kränkelnden und depressiven Frau, die er 1823 geheiratet hatte. Friedrich Nippold (1838-1918), ein beinahe schon postumer Verehrer und dann Biograph Rothes, berichtet, Rothe habe seine Frau „mit einer geradezu unvergleichlichen Hingabe gepflegt“. Die Ehe blieb kinderlos. Rothe wohnte in der heutigen Friedrich Ebert-Anlage, woran noch heute eine Tafel am Haus erinnert.
Religionsverantwortung
(2013)
Mit dem Stichwort Religionsverantwortung übersetze ich denjenigen Begriff und Sachverhalt, den Philipp Melanchthon zum Ausgangpunkt einer reformatorischen Verhältnisbestimmung von Religion und Obrigkeit gewählt hat. Dabei stellt sich
zunächst ein grammatisches Problem: Geht es bei der Religionsverantwortung um die Verantwortung, die der Religion selber zukommt, die sie zu übernehmen und wahrzunehmen hätte? Und wenn ja, dann aber wofür? Für das Heil? Für Sitte und Moral? Für Werte und Normen? Für die Welt? Für die gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftliche, kulturellen Verhältnisse, in welchen wir leben? Oder ist unter Religionsverantwortung eher diejenige Verantwortung zu verstehen, welche – aber von wem? – für Bestand, Entfaltung und Ausübung von Religion überhaupt erst zu übernehmen ist? Und wenn aber wiederum dies letztere sollte gemeint sein: Wer hat dann diese Verantwortung zu übernehmen? Ist es die Gemeinschaft der
Religiösen, also das, was im Staatskirchenrecht die Religionsgesellschaft heißt? Sie ganz allein und sie ganz für sich, ohne jeden Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterstützung und Wirksamkeit – das französische, das laizistische Modell, Religion und Kirche als Vereins- oder Privatangelegenheit? Oder liegt diese Verantwortung bei den Gläubigen selber, bei jedem Einzelnen unter ihnen, so dass der Fromme selber, sie oder er, jeweils für die Religion, für ihren Bestand und ihre Ausübung in Pflicht zu nehmen ist – Herzensreligion, Herzenskirche, das privatistisch-pietistische Modell?
Vor 500 Jahren wurden in Konstanz zwei Bettler hingerichtet, die als »Fahrende«
zwischen den Städten im Raum Bodensee – Oberdeutschland unterwegs gewesen sind.
Darüber berichtet ein einzelner, insgesamt 16 Seiten umfassender Akt im Stadtarchiv
Feldkirch in Vorarlberg, der die Aufschrift vrgicht von costentz. mordern trägt. [1] Er gibt – wie
das Wort »Urgicht« verrät – ein umfassendes Geständnis der beiden im Titel Genannten wieder, welches nach der Folter vor Gericht niedergeschrieben worden ist. Der Fall
ist in erster Linie vom kriminalhistorischen Aspekt her interessant, in zweiter Hinsicht
fasziniert der große Aktionsradius und die erstaunliche Mobilität der namentlich im Akt
angeführten Bettler und drittens frappiert deren relativ genaue Beschreibung.
Die Bettler als soziale Gruppe des Mittelalters interessierten bis in die zweite
Hälfte des 20. Jahrhunderts nur als Objekte sozialer Fürsorge, wobei die Einrichtungen
der christlichen Mildtätigkeit im Vordergrund der historischen Betrachtung standen. [2]
Ihren Anspruch auf Unterstützung betonte in der Zwischenkriegszeit erstmals der Sozialwissenschafter Hans Scherpner, dessen posthum erschienenes Werk in Historikerkreisen jedoch nicht rezipiert wurde. [3]
Auf dem "Alten Friedhof" in Ludwigsburg befindet sich ein auffälliges Grabmal. Ein
2,4 Meter hoher Granitblock trägt das Bronzerelief eines gut aussehenden bärtigen
Mannes. Darunter steht, kaum mehr zu lesen: »Anton Schott. 25. Juni 1846 – 13. Januar 1913. Dem Meister des Gesanges, dem edlen Menschen errichtet von dankbaren
Freunden.« Wer war dieser Anton Schott?
Anton Albert Schott – königlich württembergischer Artilleriehauptmann und
Heldentenor – ist am 24. oder 25. Juni 1846 auf der Domäne Staufeneck bei Salach
im damaligen Oberamt Göppingen geboren. Er starb am 6. Januar 1913 in Stuttgart
und wurde dort eingeäschert. Bei der Trauerfeier spielte die Kapelle des Infanterieregiments 121 den Walchschen Trauermarsch und die Kapelle des Feldartillerieregiments Nr. 29 den Schottschen Bardenchor »Stumm schläft der Sänger«. Die Trauerrede hielt Georg Feldweg, damals evangelischer Pfarrer in Jesingen, später in
Großbottwar. Seine Majestät der König hat den Hinterbliebenen des verstorbenen
Kammersängers und Hauptmanns der Landwehr a. D. Anton Schott »Allerhöchst
seine Teilnahme« aussprechen lassen.
Anton Schotts Ehefrau Laura geb. von Schroeder starb zwei Tage nach ihm, am
8. Januar 1913, auf Schloss Abenberg südlich Nürnberg. Ihr Leichnam wurde nach
Ludwigsburg übergeführt und zusammen mit der Asche ihres Gatten am 13. Januar 1913
auf dem »Alten Friedhof« beigesetzt. Wieder spielte die Kapelle des Infanterieregiments 121 und wieder hielt die Trauerrede Pfarrer Feldweg. Er war mit der Schwester
von Antons Frau verheiratet, mit Ida geb. von Schroeder. Ihre Aufzeichnungen sind
eine wichtige Quelle für das Leben des Artillerieoffiziers und Heldentenors.
Das Besigheimer Lied
(2013)
Eine tragische Liebesgeschichte erschüttert Mitte des 19. Jahrhunderts die kleine
Oberamtsstadt Besigheim. Am 18. Februar 1847 morgens um 6 ½ Uhr wird Caroline
Gottliebe Wölfing, die ledige Tochter des Stadtrats und Bäckermeisters Wölfing,
erschossen auf dem Kirchhof aufgefunden. Ob »selbst oder von fremder Hand« gemordet, vermochte der Schreiber, der den Todesfall unter der Nummer 24 in seinem
Leichenschaubuch notiert, nicht sagen. Gewissheit hat er jedoch über das Alter der
Toten: Gerade mal 18 Jahre, drei Monate und vier Tage ist Caroline geworden.
Eine Stunde später, um 7 ½ Uhr, die nächste grausige Entdeckung: Buchhalter Dietrich
findet seinen Untermieter, den ledigen Bauführer Friedrich Kübler aus Heilbronn, erschossen in seinem Zimmer. Dieses Mal ist die Todesursache klar: Selbstmord. Auch er
war zum Zeitpunkt seines Todes ein junger Mensch: 28 Jahre, acht Monate und 24 Tage.
Beide Leichen werden am 20. Februar 1847 auf dem Kirchhof außerhalb der Stadtmauern beerdigt. Die von Caroline morgens um 9 ½ Uhr, die Leiche Friedrichs
»abends um drei Uhr«. Der Bestattung war eine Obduktion vorausgegangen.
Bei beiden wurde ein Schuss in die Herzgegend festgestellt. »Die Wölfing« sei beim
Auffinden schon »blutleer«, also länger tot gewesen, ansonsten gesund. »Der Kübler«
hingegen hätte einige Abnormitäten aufzuweisen, wie eine geschwollene Leber und
weißliche Ablagerungen im Gehirn, die nach Meinung des obduzierenden Arztes
seinen »abnormen« Charakter und letztlich die Tat erklärten.
Die Aldinger Biblia latina
(2013)
Die Aldinger Kirchengeschichte ist noch zu schreiben. Neben den veralteten Angaben der Oberamtsbeschreibung Ludwigsburg bietet der Blick in die politische Ortsgeschichte wertvolle Hinweise. Zur spezifischen Geschichte der Aldinger Kirche
St. Margareta jedoch gibt es bisher ausschließlich bau- und kunsthistorische Veröffentlichungen. Nähere Angaben zur Kirchengeschichte bzw. weitergehend zur
Aldinger Kulturgeschichte liegen nicht vor bzw. sind mir nicht bekannt.
Im Zuge der wissenschaftlichen Katalogisierung der biblischen Handschriften in
Folio (Großformat) der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart im Rahmen
des Handschriftenkatalogisierungsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist nun eine Handschrift aufgetaucht, die Aldingen direkt betrifft und die für
die Kirchengeschichte Aldingens von größtem Interesse sein dürfte. Dieser Codex,
eine lateinische Bibelhandschrift (Cod. bibl. 2o9), beinhaltet die Schriften des Alten
und Neues Testaments inklusive der Apokryphen nach der Vulgata samt den Vorreden
des Hieronymus – also alles in allem eine von zahlreichen überlieferten mittelalterlichen Handschriften mit der lateinischen Vulgata-Textfassung. Daran schließt
sich das »Summarium biblicum«, also die Inhaltsübersicht über die biblischen
Bücher, des Alexander de Villa Dei (Alexander Gallus, *1170) an, die aber hier fälschlicherweise Albertus Magnus (um 1200–1280) zugeschrieben wird (fol. 456 r: »Explicit
glosarium Magistri Alberchti Ratisbonensis Episcopi«).
Das Wort Euthanasie kommt aus dem Griechischen: „eu“ bedeutet gut, „thanatos“
heißt der Tod, also bedeutet Euthanasie: „der gute Tod“. Zu den wesentlichen Forderungen des ethischen Selbstverständnisses der Medizin zur Frage der Euthanasie
zählt die bis heute gültige Zusicherung aus dem hippokratischen Eid, der im Übergang vom 5. zum 4. vorchristlichen Jahrhundert abgefasst wurde: „Nie werde ich
irgend jemanden auch auf Verlangen ein tödliches Mittel verabreichen oder auch
nur einen Rat dazu erteilen.“
In der sprachlichen Praxis wird der Begriff Euthanasie für verschiedene Handlungsweisen gebraucht, weswegen eine exakte Definition notwendig ist:
Das bewusste Unterlassen möglicher medizinischer Hilfe bei Schwerstkranken, unheilbar Kranken und Sterbenden heißt Euthanasie, genauer passive Sterbehilfe, und
ist in Deutschland erlaubt. Das schmerzfreie Sterben solcher Kranken, das durch
Menschenhand herbeigeführt wird z. B. durch die Gabe von Überdosen von
Schmerz- oder Schlafmitteln, heißt auch Euthanasie oder besser aktive Sterbehilfe
und ist in Deutschland verboten. Euthanasie bezeichnete früher das schmerzfreie
Sterben mit hohen Dosen von starken Schmerzmitteln wie Opiaten bei Schwerstkranken, wobei versucht wird, die schädlichen Nebenwirkungen der Opiate möglichst gering zu halten, aber gleichzeitig eine Verkürzung des Lebens in Kauf
genommen wird. Heute spricht man von Palliativmedizin, die erlaubt ist.
„Euthanasie“ in Anführungsstrichen, so auch bewusst im Titel dieses Beitrags
geschrieben, bezeichnet jene nationalsozialistischen Verbrechen in der Zeit des
2. Weltkrieges, bei denen in erster Linie geistig behinderte Kranke, aber auch nicht
angepasste und unproduktive Menschen („Asoziale“) ermordet wurden.
Ein halbes Jahr vor seinem Tod führte Adolf Schleicher noch eine große Pilgerschar von Villingen aus zur Wallfahrtskirche auf den Dreifaltigkeitsberg. Jetzt hat er selbst seine letzte große Pilgerfahrt angetreten. Er starb im Alter von 75 Jahren. Um ihn trauern neben seiner Frau Helga und den Angehörigen der Familie auch die Mitglieder des Geschichts- und Heimatvereins Villingen.