Biografie
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (1670)
- Buch (Monographie) (14)
- Teil eines Buches (Kapitel) (2)
- Konferenzveröffentlichung (1)
- Preprint (1)
- Bericht (1)
Gehört zur Bibliographie
- nein (1689) (entfernen)
Schlagworte
- Biografie (209)
- Geschichte (61)
- Karlsruhe (58)
- Familie (57)
- Hebel, Johann Peter 〈1760-1826〉 (54)
- Nachruf (53)
- Heidelberg (48)
- Rezeption (41)
- Nationalsozialismus (39)
- Baden (33)
Zu den ersten Heidelberger Hochschullehrern, die aus dem Universitätsdienst noch vor dem Erlass des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 aus rassischen Gründen beurlaubt wurden, gehörte Leopold Perels. Bereits am 5. April 1933 hatte der für Baden zuständige, neu ernannte Reichskommissar und spätere Reichsstatthalter Robert Wagner mit Rücksicht auf die starke Beunruhigung der Öffentlichkeit, zum Schutz
und im Interesse der in Baden lebenden Juden angeordnet, dass alle im badischen Staatsdienst und anderen öffentlichen Körperschaften beschäftigten Angehörigen der jüdischen Rasse (ohne Rücksicht auf die konfessionelle Zugehörigkeit) bis auf weiteres vom Dienst zu beurlauben sind. Nur einen Tag später, am 6. April, informierte der Staatskommissar des Kultus und Unterrichts, Dr. Wacker, auf Wagners Anweisung hin den Engeren Senat der Heidelberger Universität darüber, dass sämtliche Dozenten und Assistenten jüdischer Rasse ausnahmslos
unverzüglich von dem Dienst zu beurlauben sind. Mit Bestürzung
reagierte die Universität auf diese Anordnung, welche als undurchführbar erschien. Schon aus anthropologischen Gründen gab es keine jüdische Rasse; unklar war daher, welchen Personenkreis der Erlass umfassen sollte.
Wagnerverehrung in Mannheim
(2015)
Die Empfangsabende bei Wagner waren immer sehr schön & glanzvoll, aber
der letzte Abend vor meiner Abreise, wo ich ganz allein mit meiner Frau bei ihm war, war der schönste. [Er] wollte nicht, daß ich schon jetzt Bayreuth verlasse, schenkte mir zum Abschied eine große Photographie von sich, auf welche er schrieb: O Freund Heckel! Es war doch gut1 Mit diesen fast wehmütigen Worten kommentierte Emil Heckel seinen Abschied von Bayreuth im Jahr 1876. Fast zwei Monate hatte er in der oberfränkischen Kleinstadt zugebracht. Es war das Jahr der ersten Bayreuther Festspiele. Und selbstverständlich hatte Emil Heckel als Vorsitzender des Mannheimer Wagnervereins und Verwaltungsrat
der Bayreuther Festspiele die Premieren von Richard Wagners „Ring
des Nibelungen“ verfolgt. Zwischen dem Mannheimer Musikalienhändler und dem Komponisten hatte sich ein persönliches Band entwickelt. Von welcher Beschaffenheit dieses war, wo es in dem breiten Spektrum zwischen blind-emotionaler Verehrung und Freundschaft auf Augenhöhe anzusiedeln ist, bleibt zu klären.
Ernst-Lothar von Knorr (1896–1973) war ein hervorragender Geigenspieler und Komponist. Er wirkte darüber hinaus als Musikpädagoge und Direktor an der Jugend- und Volkshochschule in Berlin sowie an Musikhochschulen deutschlandweit. Seinen Berufs-weg als Hochschullehrer begann er nach seinem Kriegsdienst 1919 an der Heidelberger Musikakademie und beendete ihn 1969 ebendort als Leiter der Hochschule für Musik und Theater. Zudem war er Mitglied und Berater zahlreicher Musikverbände wie dem Berufsverband Deutscher Komponisten (BDK), dem Deutschen Komponistenverband (DKV) oder dem Verband Deutscher Musikerzieher und konzertierender Künstler (VDMK).
Man vermag sich heute kaum noch vorzustellen, welche Ausstrahlung in
den Vorkriegs-, Kriegs- und frühen Nachkriegsjahren von dem Namen Reinhold Schneider ausging. Seine Schriften waren im deutschen Sprachraum weit verbreitet. In jenen Jahren der Bedrängnis erschien er als Mahner und Tröster, nach der Niederlage als engagierter Friedenskämpfer. Was er sagte und was er schrieb stand im Focus öffentlicher Aufmerksamkeit. Gegenwärtig wird er hingegen nur selten noch genannt, wenige seiner Bücher bleiben lieferbar. Mit verschwimmenden Umrissen steht sein Bild in der Zeitgeschichte. Wir wollen versuchen, die Ursachen für dieses Ausblenden zu ermitteln.
Der französische Kaiser Napoleon Bonaparte soll des öfteren von sich gesagt haben: Ich bin einer von jenen Leuten, die alles durch sich selbst, nichts durch ihre Ahnen sind. Nun hat der badische Staatspräsident Anton Geiß im Ganzen betrachtet wenig mit dem Kaiser der Franzosen gemein, doch ist er gewiss einer von jenen Leuten, die Napoleon hier anspricht, denn auch seine Karriere führte ihn aus einfachen Verhältnissen an die Spitze eines Staates: von einem Hirtenjungen, Schreinergesellen und Arbeiter stieg er Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts zum Stadtrat von Mannheim auf, zum Landtagsabgeordneten, Vorsitzenden der SPD in Baden, zum langjährigen Vizepräsidenten der Zweiten Kammer der badischen Landstände, zum Ministerpräsidenten der provisorischen
badischen Regierung in der Revolution 1918/1919 und schließlich zum ersten badischen Staatspräsidenten.
Eine der prächtigsten und bekanntesten Handschriften der St. Galler Stiftsbibliothek ist das sogenannte Wolfcoz-Evangelistar (St. Gallen, Stiftsbibliothek 367), dessen künstlerischer „Wert den berühmtesten Werken der Schule ebenbürtig“ ist. Schlägt man den Codex auf, so beeindrucken die großen Initialen in Gold und Silber, die mit sicherer Hand und in gereifter Ornamentik umgesetzt werden. Auch die Schrift wird mit Edelmetallen verziert und fügt sich wegen ihres präzisen und breiten Duktus’ nahtlos in das prunkvolle Gesamtbild ein. Klar und raumgreifend erscheint dem Betrachter das Layout, was auf den Buchtyp und seine Funktion zurückzuführen ist. Das Evangelistar enthält Textabschnitte
– Perikopen – aus den Evangelien, die nach den Festen des Kirchenjahres geordnet sind und in der Messe verlesen werden. Die Handschrift steht also in der Öffentlichkeit, soll repräsentativ wirken und beim Vorlesen gut zu erkennen sein. In der Regel kam dem Diakon diese Aufgabe zu, „an Festtagen las vielfach der Bischof selbst“ die Perikope aus dem Evangelium vor. Der feste
Platz in der Liturgie sicherte diesem Buchtyp und so auch dem ‚Wolfcoz-Evangelistar‘ den „kostbarsten Ornat“.
Die Familie Hochberg war eine bürgerliche Beamtenfamilie der Markgrafschaft Baden im 15. und 16. Jahrhundert; ihre Mitglieder bekleideten die höchsten Ämter, die für Bürgerliche in jener Zeit überhaupt erreichbar waren: als Kanzler und Landschreiber der Markgrafen sowie Inhaber bedeutender geistlicher Ämter. Ihre Geschichte ist bisher freilich niemals umfassend untersucht,
sondern immer nur gestreift worden. Der Umstand, dass verschiedene Familienmitglieder denselben Vornamen trugen – es gibt drei Träger des Namens Johann(es) Hochberg und zwei Träger des Namens Sebastian Hochberg –, führte häufig zu Verwechslungen. Im Nachfolgenden soll erstmals der Versuch unternommen werden, die Geschichte dieser Familie eingehend darzustellen.
Nachruf auf Adolf Laufs
(2014)
Adolf Laufs (18. November 1935 – 3. Januar 2014) stammte aus Tuttlingen und wuchs in einer Arztfamilie auf – wie er in seiner Antrittsrede in der Heidelberger Akademie der Wissenschaften bemerkte, war seine „Muttersprache … das Alemannische Freiburgs und der Baar“. Nach einem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Berlin und Speyer wurde er 1961 in Freiburg zum Dr. jur. promoviert und hat sich dort 1968 habilitiert; als seinen Lehrer hat er Hans Thieme stets dankbar gewürdigt. Schon ein Jahr nach seiner Habilitation erhielt Laufs einen Ruf auf die ordentliche Professur für Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht und Bürgerliches Recht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Von 1979 bis 1983 amtierte er als 741. Rektor dieser ältesten Universität auf deutschem Boden; den Vorschlag einer Wiederwahl lehnte er aus familiären Rücksichten ab. Nach einem vierjährigen Interludium in Tübingen kehrte er 1988 nach Heidelberg zurück, wo er sich 2001 emeritieren ließ. Die Universität Montpellier I verlieh ihm 1983 die juristische Ehrendoktorwürde.
1976 wählte die Heidelberger Akademie der Wissenschaften Herrn Laufs zu ihrem Mitglied; viele Jahre leitete er die Kommission, die das
von der Akademie herausgegebene Deutsche Rechtswörterbuch wissenschaftlich begleitet. Seit 1972 war er Mitglied der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg und gehörte 1976–2001 zu ihrem Vorstand (1985–1995 stellvertretender Vorsitzender).
Im Mittelpunkt dieses Beitrages steht die Familie von Reichskanzler Hermann Müller. Bei keinem anderen Weimarer Regierungschef ist die Diskrepanz zwischen seiner Bedeutung für die deutsche Geschichte wie für die Geschichte des deutschen Parlamentarismus und diejenige der deutschen Arbeiterbewegung und der Vernachlässigung durch die historische Forschung so eklatant. Bis heute gibt es keine wissenschaftliche Biographie über den ersten sozialdemokratischen
Außenminister in der deutschen Geschichte, der 1919 den Versailler
Vertrag unterschrieb, den zweimaligen Reichskanzler der Weimarer Republik und den rund zwölf Jahre amtierenden Partei- und Fraktionsvorsitzenden der SPD. Der vorliegende Beitrag soll einen weiteren Baustein zu dieser Biographie liefern. Darüber hinaus spiegeln sich im Schicksal der Familie von Hermann Müller exemplarisch die menschliche Tragödie und die nach 1945 noch jahrzehntelang spürbaren Folgen, die in Deutschland und Europa durch die NS-Diktatur
verursacht wurden.
Das Feldt. Diarium oder auch Milit. Diarium beginnt am 18. Mai mit dem Eintreffen des Oberbefehlshabers, Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden (1655–1707), bei der Armee. Es endet mit seiner Abreise am 27. November. Vom 22. September bis zum Ende der Belagerung von Landau am 26. November führte der älteste Sohn Kaiser Leopolds I. (1640–1705, seit 1658 Kaiser) und Römische König Joseph (1678–1711) den Oberbefehl. Ab dem 22. Juni bildeten die dem Markgrafen unterstehenden Truppen den rechten Flügel einer alliierten Armee, zu der als linker Flügel nun ein Armeeteil unter dem Generalkapitän der englischen und niederländischen Truppen, John Churchill 1st Duke of Marlborough (1650–1722) gehörte. Das Feldzugsjournal notiert aber weiterhin im wesentlichen nur die Ereignisse im unmittelbaren Kommandobereich Ludwig Wilhelms.
Das Wappenbuch des Konstanzer Bürgers und Ritters Konrad Grünenberg
(†1494) ist eines der bekanntesten Vertreter dieser Quellengattung, und das gleich aus mehreren guten Gründen. Mit über 2000 Wappen gehört es zu den umfangreichsten Wappensammlungen des Mittelalters, und vor allem die Münchener Pergamenthandschrift (von der noch die Rede sein wird) darf mit Recht auch als eines der schönsten erhaltenen Exemplare dieser Gattung gezählt werden. Zugleich ist Grünenbergs Sammlung eng verwandt mit anderen Wappenbüchern, die im späten 15. Jahrhundert im süddeutschen Raum entstanden sind und von denen einige eine besondere Nähe zu Friedrich III. aufweisen; anders als die meisten Wappenbücher ist es zugleich in mehreren Abschriften überliefert. All das rechtfertigt die hohe Aufmerksamkeit, die die Forschung Grünenbergs Wappenbuch gewidmet hat.
Im November 2012 wurde im Internet eine Heidelberger Dissertation von
1786 angeboten. Wie sich schnell herausstellte, handelte es sich nicht um eine Dissertation, sondern um den Druck einer Promotionsrede aus Anlass des Universitätsjubiläums 1786, die der damalige Dekan der Theologischen Fakultät, reformierte Abteilung, Dominik Theophil Heddäus am Dienstag, dem 7. November gehalten hatte. Das Titelblatt enthält detaillierte Angaben (Q 6*, Abb. 1).
Abgesetzt wegen blodigkeit
(2013)
Nach jahrelanger Auseinandersetzung um Erbfolge und Landesteilung hatten drei der Söhne des Markgrafen Christoph I. (1453–1527) von Baden im Jahr 1515 erreicht, dass ihr Vater und regierender Landesherr für vier Jahre befristet die Regierungsgeschäfte niederlegte und zweien seiner Söhne temporär einen Großteil der Herrschaftsrechte übertrug. Im darauffolgenden Jahr (1516) enthob
Kaiser Maximilian I. den alten Reichsfürsten wegen blodigkeit sins libs und ander ungefelle an siner vernunft und schicklichkeit jedoch gänzlich seiner herrscherlichen Rechte und seiner Macht. Markgraf Christoph I. wurde – so ist es bis heute in der Geschichtsschreibung fest verankert – wegen Geisteskrankheit faktisch abgesetzt.
Johann Peter Hebel besuchte von April 1774 an das Gymnasium illustre in der Residenzstadt Karlsruhe und wohnte mietfrei im Hause seines Förderers August Gottlieb Preuschen, der Hofdiakon war. Da Hebels schulische Leistungen den Erwartungen in besonderem Maße entsprachen, verließ er die Institution nicht, wie sonst üblich, nach der sechsten Gymnasialklasse, sondern erhielt die Gelegenheit, im hierfür (seit 1767) vorgesehenen Triennium als sog. Exemter bzw. Studiosus am Gymnasium illustre neben der fortgesetzten Beschäftigung mit den alten Sprachen und artes-Fächern sein Theologiestudium, den Cursus theologicus, zu beginnen und sich auf dessen Weiterführung an einer Universität vorzubereiten. Dass Hebel als Exemter den Status eines Studenten
der Theologie hatte, zeigt unter anderem der Fragebogen, den er zwecks Meldung zum ersten Examen auszufüllen hatte. Zur Frage, welche Collegia er am Gymnasium illustre gehört habe, notierte Hebel: Alle, die nach dem Schematismus von einem Studioso Theologiä erfordert werden. Gründliche Kenntnisse in allen drei alten Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch) hatte Hebel schon vor Beginn des Trienniums erworben.
Fürstliches Familienidyll
(2014)
Luise von Degenfeld war die erste Angehörige der kurfürstlichen Familie, die dauerhaft im pfalzgräflichen Schloss in Schwetzingen wohnte. Als zweite, unstandesgemäße Ehefrau Kurfürst Karl Ludwigs lebte sie dort ab 1658 mit ihren Kindern und konnte fernab der Heidelberger Hofetikette mit Karl Ludwig ein Familienleben führen, das schon fast bürgerliche Züge annahm. Gerade wegen dieses ungewöhnlichen Ehelebens und vor allem aufgrund der aufsehenerregenden Trennung des Kurfürsten von seiner ersten Frau zugunsten Luises von Degenfeld wurde die Beziehung schon sehr früh Gegenstand romanhaftfiktiver Bearbeitungen in der Literatur sowie Mittelpunkt einer ausgreifenden
Legendenbildung. Im Folgenden soll das Privatleben Karl Ludwigs mit seiner zweiten Ehefrau vor allem aus ihrem umfangreichen Briefwechsel und Briefen anderer Familienmitglieder rekonstruiert werden.
Sine ira et studio?
(2014)
Wenn fünf Jahre nach der Beilegung dieses denkwürdigen Streits um Kunst- und Kulturgut aus dem Hofbesitz der Großherzöge von Baden durch den am 6. 4. 2009 geschlossenen notariellen „Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Familie von Baden über den Kauf der Schlossanlage Salem und weiterer Kunstgegenstände sowie zur Bereinigung aller streitigen Fragen über die badischen Kunstschätze“ noch einmal auf ihn Bezug genommen werden soll, bedarf dies eigentlich einer Begründung. Einmal benötigt eine solche Rückschau, die man der Öffentlichkeit und sich selbst schuldig zu sein meint, einen gewissen zeitlichen Abstand; zum andern lässt sich nun die Wirkung der
vornehmlich von Juristen, hier aber auch einmal unter Mitwirkung von Historikern (den Autoren dieses Aufsatzes) erstellten Gutachten, die der Ausfechtung bzw. Beilegung dieses Streits zu dienen hatten, wohl abschließend bilanzieren. Die Gutachtertätigkeit dieser Art, bei der die beteiligten Wissenschaftler im Spannungsfeld von öffentlichen und privaten interessen standen, und vor allem die Reaktionen darauf im Landtag von Baden-Württemberg, seitens der Medien, aber auch der Wissenschaft stellte 90 Jahre nach dem Ende der Monarchien in Deutschland ein Stück Zeitgeschichte dar und lässt auch Rückschlüsse
zu auf das Selbstverständnis von Wissenschaft.
Die einzelnen Einheiten des Nachlasses wurden bei der Bearbeitung grundsätzlich in der vorgefundenen Ordnung belassen. Lediglich dort, wo ganz
offensichtlich nach Schuchs Tod Sammlungen loser Blätter durcheinandergeraten sind, wurde die alte Ordnung wiederhergestellt; ebenso wurden
einzelne Blätter, die sich nicht an der korrekten Stelle im Alphabet befanden, zum besseren Auffinden an den richtigen Platz überführt. Dies
geschah jedoch stets nur innerhalb einer Einheit, es wurden keine Blätter von einer Einheit in eine andere verschoben, auch wenn diese inhaltlich
zusammengehören.