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Das Feldt. Diarium oder auch Milit. Diarium beginnt am 18. Mai mit dem Eintreffen des Oberbefehlshabers, Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden (1655–1707), bei der Armee. Es endet mit seiner Abreise am 27. November. Vom 22. September bis zum Ende der Belagerung von Landau am 26. November führte der älteste Sohn Kaiser Leopolds I. (1640–1705, seit 1658 Kaiser) und Römische König Joseph (1678–1711) den Oberbefehl. Ab dem 22. Juni bildeten die dem Markgrafen unterstehenden Truppen den rechten Flügel einer alliierten Armee, zu der als linker Flügel nun ein Armeeteil unter dem Generalkapitän der englischen und niederländischen Truppen, John Churchill 1st Duke of Marlborough (1650–1722) gehörte. Das Feldzugsjournal notiert aber weiterhin im wesentlichen nur die Ereignisse im unmittelbaren Kommandobereich Ludwig Wilhelms.
Das Wappenbuch des Konstanzer Bürgers und Ritters Konrad Grünenberg
(†1494) ist eines der bekanntesten Vertreter dieser Quellengattung, und das gleich aus mehreren guten Gründen. Mit über 2000 Wappen gehört es zu den umfangreichsten Wappensammlungen des Mittelalters, und vor allem die Münchener Pergamenthandschrift (von der noch die Rede sein wird) darf mit Recht auch als eines der schönsten erhaltenen Exemplare dieser Gattung gezählt werden. Zugleich ist Grünenbergs Sammlung eng verwandt mit anderen Wappenbüchern, die im späten 15. Jahrhundert im süddeutschen Raum entstanden sind und von denen einige eine besondere Nähe zu Friedrich III. aufweisen; anders als die meisten Wappenbücher ist es zugleich in mehreren Abschriften überliefert. All das rechtfertigt die hohe Aufmerksamkeit, die die Forschung Grünenbergs Wappenbuch gewidmet hat.
Im November 2012 wurde im Internet eine Heidelberger Dissertation von
1786 angeboten. Wie sich schnell herausstellte, handelte es sich nicht um eine Dissertation, sondern um den Druck einer Promotionsrede aus Anlass des Universitätsjubiläums 1786, die der damalige Dekan der Theologischen Fakultät, reformierte Abteilung, Dominik Theophil Heddäus am Dienstag, dem 7. November gehalten hatte. Das Titelblatt enthält detaillierte Angaben (Q 6*, Abb. 1).
Abgesetzt wegen blodigkeit
(2013)
Nach jahrelanger Auseinandersetzung um Erbfolge und Landesteilung hatten drei der Söhne des Markgrafen Christoph I. (1453–1527) von Baden im Jahr 1515 erreicht, dass ihr Vater und regierender Landesherr für vier Jahre befristet die Regierungsgeschäfte niederlegte und zweien seiner Söhne temporär einen Großteil der Herrschaftsrechte übertrug. Im darauffolgenden Jahr (1516) enthob
Kaiser Maximilian I. den alten Reichsfürsten wegen blodigkeit sins libs und ander ungefelle an siner vernunft und schicklichkeit jedoch gänzlich seiner herrscherlichen Rechte und seiner Macht. Markgraf Christoph I. wurde – so ist es bis heute in der Geschichtsschreibung fest verankert – wegen Geisteskrankheit faktisch abgesetzt.
Johann Peter Hebel besuchte von April 1774 an das Gymnasium illustre in der Residenzstadt Karlsruhe und wohnte mietfrei im Hause seines Förderers August Gottlieb Preuschen, der Hofdiakon war. Da Hebels schulische Leistungen den Erwartungen in besonderem Maße entsprachen, verließ er die Institution nicht, wie sonst üblich, nach der sechsten Gymnasialklasse, sondern erhielt die Gelegenheit, im hierfür (seit 1767) vorgesehenen Triennium als sog. Exemter bzw. Studiosus am Gymnasium illustre neben der fortgesetzten Beschäftigung mit den alten Sprachen und artes-Fächern sein Theologiestudium, den Cursus theologicus, zu beginnen und sich auf dessen Weiterführung an einer Universität vorzubereiten. Dass Hebel als Exemter den Status eines Studenten
der Theologie hatte, zeigt unter anderem der Fragebogen, den er zwecks Meldung zum ersten Examen auszufüllen hatte. Zur Frage, welche Collegia er am Gymnasium illustre gehört habe, notierte Hebel: Alle, die nach dem Schematismus von einem Studioso Theologiä erfordert werden. Gründliche Kenntnisse in allen drei alten Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch) hatte Hebel schon vor Beginn des Trienniums erworben.
Fürstliches Familienidyll
(2014)
Luise von Degenfeld war die erste Angehörige der kurfürstlichen Familie, die dauerhaft im pfalzgräflichen Schloss in Schwetzingen wohnte. Als zweite, unstandesgemäße Ehefrau Kurfürst Karl Ludwigs lebte sie dort ab 1658 mit ihren Kindern und konnte fernab der Heidelberger Hofetikette mit Karl Ludwig ein Familienleben führen, das schon fast bürgerliche Züge annahm. Gerade wegen dieses ungewöhnlichen Ehelebens und vor allem aufgrund der aufsehenerregenden Trennung des Kurfürsten von seiner ersten Frau zugunsten Luises von Degenfeld wurde die Beziehung schon sehr früh Gegenstand romanhaftfiktiver Bearbeitungen in der Literatur sowie Mittelpunkt einer ausgreifenden
Legendenbildung. Im Folgenden soll das Privatleben Karl Ludwigs mit seiner zweiten Ehefrau vor allem aus ihrem umfangreichen Briefwechsel und Briefen anderer Familienmitglieder rekonstruiert werden.
Sine ira et studio?
(2014)
Wenn fünf Jahre nach der Beilegung dieses denkwürdigen Streits um Kunst- und Kulturgut aus dem Hofbesitz der Großherzöge von Baden durch den am 6. 4. 2009 geschlossenen notariellen „Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Familie von Baden über den Kauf der Schlossanlage Salem und weiterer Kunstgegenstände sowie zur Bereinigung aller streitigen Fragen über die badischen Kunstschätze“ noch einmal auf ihn Bezug genommen werden soll, bedarf dies eigentlich einer Begründung. Einmal benötigt eine solche Rückschau, die man der Öffentlichkeit und sich selbst schuldig zu sein meint, einen gewissen zeitlichen Abstand; zum andern lässt sich nun die Wirkung der
vornehmlich von Juristen, hier aber auch einmal unter Mitwirkung von Historikern (den Autoren dieses Aufsatzes) erstellten Gutachten, die der Ausfechtung bzw. Beilegung dieses Streits zu dienen hatten, wohl abschließend bilanzieren. Die Gutachtertätigkeit dieser Art, bei der die beteiligten Wissenschaftler im Spannungsfeld von öffentlichen und privaten interessen standen, und vor allem die Reaktionen darauf im Landtag von Baden-Württemberg, seitens der Medien, aber auch der Wissenschaft stellte 90 Jahre nach dem Ende der Monarchien in Deutschland ein Stück Zeitgeschichte dar und lässt auch Rückschlüsse
zu auf das Selbstverständnis von Wissenschaft.
Die einzelnen Einheiten des Nachlasses wurden bei der Bearbeitung grundsätzlich in der vorgefundenen Ordnung belassen. Lediglich dort, wo ganz
offensichtlich nach Schuchs Tod Sammlungen loser Blätter durcheinandergeraten sind, wurde die alte Ordnung wiederhergestellt; ebenso wurden
einzelne Blätter, die sich nicht an der korrekten Stelle im Alphabet befanden, zum besseren Auffinden an den richtigen Platz überführt. Dies
geschah jedoch stets nur innerhalb einer Einheit, es wurden keine Blätter von einer Einheit in eine andere verschoben, auch wenn diese inhaltlich
zusammengehören.