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In der Karlsruher Waldstadt zu Hause, aus dem Nachbarort Neuburgweier stammend, mit einem riesigen Werk im Land und darüber hinaus vertreten, war Professor Emil Wachter (1921–2012) eine prägende Künstlerpersönlichkeit von nationaler Bedeutung mit badischen Temperament. Man hatte ihn den »deutschen Chagall« genannt und das »Auge von Karlsruhe«. Dies bezeichnet die ganze Bandbreite seines künstlerischen Wirkens. Mit den Augen sehen und erkennen, mit Herz und Verstand deren Signale steuern und mit den Händen geschehen lassen, was sich in mir tut. So etwa formulierte Emil Wachter den Prozess seines künstlerischen Wirkens. Und so hat er auch sein Karlsruhe gesehen, dass er seine »Herzkammer« nennt, gelegen im badischen »Lichtsaal«.
Die Herren von Almshofen
(2002)
Die Herren von Almshofen zählten zu den alten bodenständigen Ministerialengeschlechtern der Baar. Nach den Herren von Blumberg und den Herren von Sehellenberg sind sie als das bedeutendste Dienstmannengeschlecht der Hochfläche anzusehen. Schon das älteste belegte Mitglied desselben, Bertholdus de Almishoven, der sich bereits im Jahr 1224
nachweisen lässt, wird als miles, Ritter, betitelt. Die von Almshofen nannten sich, wie es zu ihrer Zeit beim Adel üblich war, wahrscheinlich nach ihrem Herkunftsort, dem Donaueschinger Stadtteil Allmendshofen. Die Schreibweise ihres Namens variiert in den Quellen vorwiegend zwischen: de Almishoven (1224), von Almanshofen (1281), von Almshouen (1281), de Almeshouen (1295), von Almanshouen (1307), de Almanßhouen (1346), von Almishoven (1392), von Almshofen (1422), von Almanßhouen (1438), von Almßhouen (1473), von Almanßhoffen (1495), von Almiszhofen (1501), von Almshofen (1504) und von Almyßhoffen (1509). Am häufigsten sind die Schreibweisen von Almshofen, von Almshouen und von Almshoven verwendet.
Die Zahl junger Mädchen, die schon als kleine Kinder ins Kloster gebracht und
dort aufgezogen wurden, muss auch im ausgehenden Mittelalter noch groß gewesen
sein. Im frühen Mittelalter primär als Akt der Schenkung - Oblation genannt - an Gott
verstanden, wurde die Übergabe an eine monastische Institution im Spätmittelalter vor
allem durch das weibliche Erbrecht und die Rolle der Aussteuer bei der Verheiratung
adliger Töchter bedingt. Männliche Nachkommen, die ihren Erbanspruch durchsetzten,
teilten den Familienbesitz zwar auf, schmälerten ihn aber prinzipiell nicht; hingegen
brachten verheiratete Töchter ihn im Erbfall in fremde Hände. Dies und die Tatsache,
dass adlige Familien aus wirtschaftlichen Erwägungen häufig eine Gesamtsumme festlegten, die weiblichen Nachkommen bei der Heirat als Mitgift ausbezahlt werden konnte,
hatte für die jungen Frauen oft drastische Folgen: Wollte man die Höhe der Aussteuer,
welche eine standesgemäße Eheschließung erst ermöglichte, nicht durch Aufsplitterung verringern, musste die Heiratserlaubnis auf eine oder höchstens zwei Töchter beschränkt werden. Im Hinblick auf die ökonomische Situation der meisten adligen Familien im Spätmittelalter war eine solche Begrenzung sinnvoll, denn mit dem Klostereintritt
war ein Erbverzicht verbunden; dieser wurde mit einer Leibrente abgegolten, die nur einen Bruchteil der üblichen Mitgift ausmachte. Dabei wurde der zukünftige Stand der
Töchter schon häufig im Alter von fünf bis sechs Jahren festgelegt, was dem in verschiedenen monastischen Quellen angegebenen Aufnahmealter für Kinder in den Klöstern
entsprach.
Die Benediktinerabtei Ettenheirnmünster war im 18. Jahrhundert nicht nur eine Stätte des mönchischen Gebetes, sondern auch ein Ort der Kunst, der Musik und - was leider schon bald nach der Aufhebung des Klosters im Jahre 1803 in Vergessenheit geriet - überdies ein Ort großer Gelehrsamkeit. Das Kloster im Münstertal war daher ein geeigneter und fruchtbarer Nährboden für ein so umfangreiches Werk wie die Biblia Sacra von Pater Germanus Cartier.
Aus Anlaß des 600. Geburtstages von Johannes Gutenberg – es handelt sich dabei um einen symbolischen Geburtstag – findet in diesem Jahr der geniale Erfinder des Buchdrucks in Presse, Rundfunk und Fernsehen in ganz besonderem Maße die ihm gebührende Aufmerksamkeit. Rechtzeitig für das Gutenberg-Jahr erschienen auch zahlreiche Publikationen, die sich mit seinem Leben und Werk und mit der Ausbreitung dieser epochemachenden Erfindung bis in unsere Tage hinein beschäftigen. Dieses nicht nur Gutenberg, sondern insbesondere die Geschichte des Buchdrucks betreffende Jubiläum soll Anlaß sein für eine Abhandlung über den aus Ettenheim stammenden Frühdrucker Heinrich Knoblochtzer. Er gehörte zu jenen herausragenden Druckern aus dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts, die Gutenbergs Idee und Drucktechnik recht bald mutig und engagiert aufgegriffen und fortgesetzt haben. Zahlreiche Forschungsberichte über seine Tätigkeit als Drucker und Verleger von Inkunabeln oder Frühdrucken wurden seit dem Ende des 19. Jahrhunderts veröffentlicht, die allerdings in den heimatgeschichtlichen Publikationen kaum Beachtung fanden. Sinn und Zweck dieses Beitrages ist es nun, durch Zusammenfassung der umfangreichen Fachliteratur den Frühdrucker Heinrich Knoblochtzer als eine bedeutende Ettenheimer Persönlichkeit herauszustellen.
Tief erschüttert haben wir vom Tod unserer Mitarbeiterin Dr. Anna Gräfin zu Stolberg-Stolberg am 8. Juli 2017 Kenntnis nehmen müssen. Die tückische Krankheit, die sie vor ca. zwei Jahren befallen hat und gegen die sie mit so viel Kraft gekämpft hat, war schließlich doch Siegerin gewesen. Am Freitag, den 14. Juli 2017 nahmen wir, unter Beteiligung von einigen Mitgliedern der Badischen Heimat, in Gernsbach, ihrem Geburtsort, in einer
Trauerfeier von ihr Abschied.
In einem Überblick über den Stand der Erforschung der badischen Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts benennt Udo Wennemuth zahlreiche Desiderate, nicht zuletzt über die eigentlich gut und breit erforschte Zeit des „Dritten Reiches“. Unter anderem führt Wennemuth aus: „Die Arbeit der Kirche im ‚Untergrund‘ ist noch unerforscht. Manches weiß man vom Hörensagen.“ Eine Auswertung von Quellen stünde jedoch aus. Auf Grund der Aktenlage bleibt es schwierig, das real Erlebte zu rekonstruieren – selbst dann, wenn zahlreiche Materialien vorliegen. Ehemalige „Deutsche Christen“ (DC), sofern sie den Krieg überlebten, verwahrten nach 1945 zahlreiche Dokumente und haben diese nicht selten noch zu Lebzeiten vernichtet, um weitere eigene Verstrickungen nicht bekannt werden zu lassen. Auch bei der Bekennenden Kirche (BK) können, so Wennemuth, nicht „[d]ie gesamten internen Prozesse“ beschrieben werden. Hier fehlt oft das Material, das vor 1945 ja außerordentlich belastend gewesen wäre. Die volkskirchliche „Mitte“ dagegen hat ihre Positionen nicht detailliert begründet und eher versucht, sich nicht zu äußern, so dass nur das Archivmaterial des traditionellen kirchlichen Alltags entstand. Manfred Gailus resümiert forschungsgeschichtlich zu Recht: „Eine Sozialgeschichte des Kirchenvolkes im NS-Staat steht sowohl für den Protestantismus als auch für den Katholizismus noch aus.“
„Zu ihrem Gedächtnis“
(2017)
„Hilde Bitz gekannt zu haben, ist ein Privileg und bleibend Grund zur Dankbarkeit.“ So formulierte es Prälat Traugott Schächtele bei der Beerdigung der Mannheimer Pfarrerin am 1. August 2017 und sprach damit der großen Trauergemeinde aus der Seele. Ähnlich werden es wohl die Theologinnen und die Kirchenhistoriker/innen
empfinden. Nach Maria Heinsius (1893–1979) war sie die Kirchenhistorikerin, die sich mit Frauengeschichte in der badischen Kirchengeschichte befasst hat. Dabei konzentrierte sie sich im Wesentlichen auf die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts, näherhin auf die Geschichte der frühen evangelischen Theologinnen.
Formal sind die lutherische und die reformierte Traditionslinie des Protestantismus in der unierten Evangelischen Landeskirche in Baden gleichrangig. Gerne und oft wird auf Martin Luther rekurriert. Kommt aber Johannes Calvin ins Spiel, neigt man rasch zur Distanzierung oder verbittet sich eine Identifizierung. Als jüngst im Calvin-Jahr 2009 die Pfarrstelle der einzigen Johannes-Calvin-Gemeinde in Deutschland, die in Mannheim-Friedrichsfeld besteht, ausgeschrieben wurde, sah man sich offenbar veranlasst, Missverständnissen vorzubeugen: [D]er Name [weist] nur [!] auf die Gründung des Ortes durch vertriebene Hugenotten im Jahre 1683 hin und bedeutet keine besondere, reformierte Prägung. Eine entsprechende Erklärung war bislang noch in keiner Ausschreibung der zahlreichen Luthergemeinden in badischen Landen zu lesen gewesen. „Luther“ steht also für das gemeine evangelische Kirchentum, „Calvin“ für eine Sonderform, so scheint doch gefolgert werden zu können. Das
„reformierte Erbe“ wird aktuell wenig dokumentiert; so finden sich im Schlagwortregister der Homepage der badischen Landeskirche wohl die Aufrufe „lutherische Kirche“ und „unierte Kirche“, nicht jedoch „reformierte Kirche“.