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„Semper Apertus“
(2012)
On 5 August 1947, two years after the occupying American army had shut it down, the University of Heidelberg recognized Prälat Hermann Ludwig Maas (1877–1970) on his seventieth birthday with a doctorate honoris causa. The document which the Rektor, Prof. Hans Freiherr von Campenhausen, presented to Maas supported the honor with half a dozen reasons why he was worthy of the title Doktor, but the laudatio made no mention of the university’s debt to Hermann Maas that arose in the summer of 1945. Years later, when Maas was a walking, living legend in his own city, the popular press remembered that Maas and members of the Theological Faculty taught uninterruptedly during the Summer Semester of 1945 while other faculties
slumbered. Maas and his colleagues helped the university live up to its heralded motto: semper apertus.
Formal sind die lutherische und die reformierte Traditionslinie des Protestantismus in der unierten Evangelischen Landeskirche in Baden gleichrangig. Gerne und oft wird auf Martin Luther rekurriert. Kommt aber Johannes Calvin ins Spiel, neigt man rasch zur Distanzierung oder verbittet sich eine Identifizierung. Als jüngst im Calvin-Jahr 2009 die Pfarrstelle der einzigen Johannes-Calvin-Gemeinde in Deutschland, die in Mannheim-Friedrichsfeld besteht, ausgeschrieben wurde, sah man sich offenbar veranlasst, Missverständnissen vorzubeugen: [D]er Name [weist] nur [!] auf die Gründung des Ortes durch vertriebene Hugenotten im Jahre 1683 hin und bedeutet keine besondere, reformierte Prägung. Eine entsprechende Erklärung war bislang noch in keiner Ausschreibung der zahlreichen Luthergemeinden in badischen Landen zu lesen gewesen. „Luther“ steht also für das gemeine evangelische Kirchentum, „Calvin“ für eine Sonderform, so scheint doch gefolgert werden zu können. Das
„reformierte Erbe“ wird aktuell wenig dokumentiert; so finden sich im Schlagwortregister der Homepage der badischen Landeskirche wohl die Aufrufe „lutherische Kirche“ und „unierte Kirche“, nicht jedoch „reformierte Kirche“.
Wenn im folgenden die Instruction für den Obervogten der Pfand, und Gunkellehenbaren
Herrschaften Singen und Mühlhausen, Franz Sales Ummenhofer, erlassen
durch den Grafen Franz Joseph 1. von Enzenberg (1747-1821) am 23.
August 1806, vorgestellt und erläutert wird, so deshalb, weil es sich in vieler
Hinsicht um ein außergewöhnliches Dokument handelt. Es wurde erlassen am
Ende des alten Römischen Reiches Deutscher Nation. Der Verfasser gehört noch
ganz und gar nach seinem gesellschaftlichen Rang und seiner beruflichen Stellung
der zu Ende gehenden feudalen Epoche an, zugleich aber ist er als gläubiger
Katholik ein überzeugter Vertreter der Aufklärung und durchdrungen von freimaurerischen
idealen. Man spürt, wie er mit Unbehagen dem Anbruch einer ungewissen
Zeit entgegensieht, die so vieles ändern und - ihm noch unvorstellbar
- neue staatliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Formen bringen wird.