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Das 12. Jahrhundert zählt zweifellos zu den besonders fruchtbaren und ereignisreichen Zeiten der europäischen Geschichte. Damals fanden in allen wichtigen Belangen
durchgreifende Veränderungen statt; innerhalb weniger Generationen verwandelte sich
die Lebens- und Gedankenwelt so fundamental wie davor nicht und danach auf Jahrhunderte hinaus nicht mehr. Ein anhaltendes Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum ermöglichte einerseits das Entstehen der europäischen Städtelandschaft und ihres Bürgertums, andererseits trug es die Entfaltung der höfischen und ritterlichen Kultur. In der
Kunst und der Architektur erlebte die Romanik ihre späte Blüte, doch wurde sie bereits,
von Nordfrankreich ausgehend, von der Gotik abgelöst. Die Dialektik, also die Kunst des
rationalen Argumentierens, war die Leitwissenschaft dieser Zeit; sie erlaubte es, das
Recht, die Philosophie und die Theologie zu verwissenschaftlichen. Zugleich organisierte sich der Wissenschaftsbetrieb selbst in den ersten Universitäten. Auf der politisch-herrschaftlichen Ebene setzte der allmähliche Aufstieg der Nationalstaaten ein; und mit
den Kreuzzügen griff Europa erstmals weit über seine Grenzen hinaus.
Man sollte annehmen, dass die Quellen zur Geschichte der Welfen vollständig publiziert und wissenschaftlich untersucht sind. Das gilt gerade auch für die in Weingarten, dem ältesten nachweisbaren Welfensitz und welfischen Hauskloster, aufgezeichneten Quellen. Sie wurden zusammengestellt vor allem in einer Handschrift aus der Zeit um 1200, die heute als Hs. D 11 in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda (= Hs. D 11) verwahrt wird, allgemein bekannt durch die Darstellung des Welfenstammbaums und durch die Abbildung Kaiser Friedrichs I. Barbarossa mit seinen Söhnen. Kaum beachtet und zum größten Teil seit 300 Jahren unpubliziert ist aber ein Werk, das an die Welfen-Texte der genannten Handschrift anschließt: »De Romanis imper[ator] ibus«, die »Weingartner Kaiserchronik«. Sie ist außerdem in einer zweiten, ebenfalls aus
Weingarten stammenden Handschrift aus derselben Zeit überliefert, heute Hs. B 3 der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda (= Hs. B 3). Die »Weingartner Kaiserchronik« aus dem Ende des 12. Jahrhunderts stellt sich dar als eine chronologisch angeordnete Liste der »römischen« Kaiser von Julius Cäsar bis zu Heinrich VI. († 1197). Als Grundlage hatte die Weltchronik des Honorius Augustodunensis »De imagine mundi« gedient. Bereits dort waren in die Kaiserliste einige herausragende Ereignisse oder Personen eingefügt worden. Die »Weingartner Kaiserchronik« erweiterte dieses Konzept durch die Aufnahme der Ahnen des Welfenhauses.
Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.
In der Frühneuzeitforschung, zumal der sozialwissenschaftlich orientierten, werden Ereignisse, Institutionen und Vorgänge der Vergangenheit gerne darauf hin untersucht, welchen Beitrag sie zur »Modernisierung« der abendländischen Welt leisteten. Nun sind die sozialwissenschaftlichen Modernisierungskonzepte nicht ohne weiteres auch für die geschichtswissenschaftliche Analyse geeignet. Augenfällig ist dies bei der Definition R. Bendix’, wonach »Modernisierung« überhaupt erst im 18. Jahrhundert eingesetzt habe; andere sozialwissenschaftliche Ansätze redefinieren den fraglichen Begriff mittels so fragwürdiger Kategorien wie der des »Fortschrittes«. Dabei wird häufig ein Bezugspunkt der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Entwicklung konstruiert, auf welchen der Modernisierungsvorgang hinauslaufe. Unausgesprochen - oder auch ausgesprochen - sind es recht häufig die sozialen Zustände der Vereinigten Staaten von Amerika, die als vorbildlich »modern« angesehen werden und nun als Ziel einer gelungenen »Modernisierung« gelten. Problematisch hieran ist die unterschwellig positive Bewertung der Modernisierung, die zu einer Blindheit gegenüber dem Eigenwert und der geschichtlichen Relevanz vermeintlich »unmoderner« Phänomene führen kann.
Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert.
Im 13. Kapitel des ersten Buches seiner gesta Karoli berichtet Notker von Sankt Gallen,
Karl der Große habe nach dem Tod seiner Gemahlin Hildegard dem Bruder der Königin mit
Namen Udalrich, aufgrund eines Vergehens alle Ämter entzogen. Daraufhin habe ein Spielmann vor dem gutmütigen Karl ausgerufen: »Jetzt hat Udalrich seine gesamten Lehen verloren im Osten wie auch im Westen, jetzt, da seine Schwester nicht mehr lebt.« Aufgrund dieser
Worte, so Notker weiter, sei der König schließlich derart zu Tränen gerührt gewesen, dass er
dem Grafen die konfiszierten honores sofort zurückgegeben habe1. Ob die Episode, so wie Notker sie schildert, sich tatsächlich ereignete, ist nicht auszumachen. Gleichwohl erscheint sie
in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich, vermag doch das personale Netzwerk, das in ihr aufscheint, einmal mehr zu demonstrieren, welche handlungsleitenden Vorstellungen und Normen dem Funktionieren der politischen Ordnung im frühen Mittelalter zugrunde lagen: Sie
zeigt, dass Einfluss und Macht frühmittelalterlicher Führungsschichten in besonderem Maße
abhingen von der persönlichen Nähe ihrer Exponenten zum König. Königsnähe bedeutete
soziales Prestige und bot - damit verbunden - die Möglichkeit, die Geschicke einer Adelsfamilie positiv zu beeinflussen, wie umgekehrt bei ihrem Verlust die Gefahr bestand, zugunsten
anderer politische Wirkungsmöglichkeiten einzubüßen. Deutlich wird aber auch, dass der
Herrscher offenbar keineswegs frei war in seiner Entscheidung, wem er seine Huld gewährte
oder entzog. Denn immerhin war der in Ungnade Gefallene, wie Notker an gleicher Stelle ausführt, zuvor ceteris causis mit mehreren Komitaten ausgestattet worden, was durchaus nicht der
ansonsten zu beobachtenden Herrschaftspraxis des späteren Kaisers entsprochen habe.
Im Sommer des Jahres 1462 wurde der einem angesehenen Überlinger Geschlecht
entstammende Klaus Besserer auf Weisung des Rates seiner Heimatstadt in Haft
genommen. Schenkt man den späteren Darstellungen der städtischen Obrigkeit
Glauben, so war das Sündenregister des Patriziers zu diesem Zeitpunkt in der Tat
beachtlich. Mehrfach hatte Besserer in der Vergangenheit gegen den städtischen
Frieden verstoßen. Auch von betrügerischen Machenschaften ist in den Quellen
die Rede. Im Dezember 1461 hatte sich der Rat mit der Auseinandersetzung des
Patriziers mit Tristan Musierer zu befassen. In der burger stube zum Löwen hatte
Besserer einen Streit mit Musierer vom Zaun gebrochen und frävenliche wort an
Tristan geleit. Etliche Jahre später bestätigten Zeugen, die von einer kaiserlichen
Kommission vernommen wurden, diesen Vorwurf. Zugleich verwiesen sie aber
darauf, dass auch Musierer seinen Widerpart geschmäht und ihm vorgehalten habe, ain wissenklicber boßwicht zu sein. Während des lautstarken Wortwechsels
soll Besserer jedoch ainen blossen tegen under sinem mantel getragen haben, was
für die städtische Obrigkeit der eigentliche Anlass zum Einschreiten war. Die Verfehlungen des mehrfach auffällig gewordenen Bürgers ahndete der Rat schließlich
mit Ehren- und Geldstrafen.
Helden unter Bauern
(2001)
Neueren literaturwissenschaftlichen Bemühungen zufolge will es scheinen, als sei
Heinrich Wittenwilers komisch-didaktisches Versepos >Der Ring< um 1408/10 in
Konstanz' entstanden und einem gleichnamigen adligen Advokaten und - wohl
späteren - Hofmeister am bischöflichen Hof zuzuweisen, der zwischen 1387 und
1395 in mehreren historischen Quellenzeugnissen namentlich aufgeführt wird.
Dabei lassen die von der jüngeren Forschung mit guten Gründen erwogene Autorzuweisung, der auf der Basis plausibler Argumente vorgeschlagene Datierungsspielraum sowie die Lokalisierung des Textes, aber auch seine produktions- und
rezeptionsgeschichtliche Einordnung in das Umfeld des Konstanzer Bischofshofes
zugleich die wichtigsten Determinanten der Entstehung und Primärrezeption des
>Ring< erkennen, nämlich ein anscheinend sehr spezifisches Eingebundensein dieses Werkes innerhalb eines Kreises von Klerikern, Adligen, Patriziern und ihnen
nahestehenden Bürgern, der wenige Jahre vor dem Beginn des Konstanzer Konzils
(1414-1418) Bischof Albrecht Blarer (Amtszeit: 1407 -1410 , gest. 1441)tS umgeben haben könnte.
Nur vereinzelt sind autobiographische Quellen einfacher, nicht zu den Oberschichten gehörenden Menschen aus früheren Jahrhunderten überliefert. Historisch arbeitende Disziplinen wie Volkskunde und Geschichtswissenschaft begannen sich
erst in den letzten Jahrzehnten für diese Schriften zu interessieren und erschlossen
dadurch für die Forschung neue Zugänge zur Vergangenheit.
Aus dem Hegau wurden bislang nur wenige entsprechende Zeugnisse veröffentlicht. Am bekanntesten aufgrund des Inhaltes und der Darstellungskraft ist der
unter dem Titel »Aus vergangenen Tagen. Erlebnisse eines Höhgaubewohners in
der Franzosenzeit 1795-1815. Aus dem Tagebuch des ehemaligen Bärenwirts
und Vogtes Ferdinand Müller in Welschingen« 1893/94 erst im »Höhgauer Erzähler« und 1894 in Engen als Sonderdruck herausgegebene Bericht. Die für die
Zeitung bearbeiteten, an einigen Stellen gekürzten, an anderen erweiterten und
mit Fehldeutungen versehenen Aufzeichnungen behandeln die Zeit um 1800, als
das revolutionäre Frankreich und das konservative Österreich im Hegau miteinander um die Macht in Europa rangen. Sie sind nur ein Teil der »Lebensgeschichte«
Ferdinant Müllers. Das Original galt lange als verschollen und wurde 2001 zum
ersten Mal vollständig veröffentlicht.
Wenn man von einer Verbindung zwischen Oberschwaben und dem Stuttgarter
Musiktheater spricht, so wird der kundige Opernfreund wahrscheinlich zunächst
an den aus Ravensburg stammenden Karl Erb (1877-1958) denken. Dieser hatte
1907 am hiesigen Königlichen Hoftheater seine Laufbahn als Opernsänger begonnen und war - nach einem kurzen Intermezzo am Stadttheater in Lübeck (1908-1910) - für zwei weitere Spielzeiten an die Stätte seiner ersten Erfolge zurückgekehrt. Anschließend setzte er seine Karriere in München fort, bis er sich nach einem schweren Unfall 1930 von der Bühne zurückziehen musste und dafür als
Liedinterpret eine neue Laufbahn begann. - Dass die Stuttgarter Hofoper während der Intendanz von Baron Putlitz um 1900 mehrfach ins Ravensburger Konzerthaus zu Gesamtgastspielen gekommen ist, dürfte schon weniger bekannt sein.
Dagegen wird man sich gewiss nicht mehr an die Oper »Astorre« des inzwischen
nahezu in Vergessenheit geratenen oberschwäbischen Komponisten Joseph Krug-Waldsee (1858-1915) erinnern, die am 25. Februar 1896 zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Seiner Majestät des Königs bei festlich beleuchtetem Hause in
Stuttgart uraufgeführt worden ist.