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In der gesellschaftlichen Umbruchsphase Ende der 1960er und Anfang der
1970er Jahre zeichnete sich ein historischer Prozess ab, in dem verschiedene zuvor wesentlich von den Kirchen verwaltete Aufgaben in die Hände
kommunaler Träger gelangten. Neben dem bis dahin stark von den Kirchen
dominierten Erziehungs- und Bildungswesen (Kindergärten und Schulen)
betraf dies auch das Bestattungswesen. War bisher die von der jeweils in
einem Ort vorherrschenden Religionsgemeinschaft errichtete Friedhofskapelle der dominante Bautyp auf Bestattungsplätzen, so kam es jetzt verstärkt zur Errichtung von Trauerhallen, die durch die politischen Gemeinden errichtet wurden. Sie dienten und dienen nicht mehr nur einer Konfession. Sie mussten so gestaltet werden, dass sie für Trauerfeiern aller vor Ort
ansässigen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen nutzbar sind.
So kam es zu einem besonderen Aufschwung eines durch die Kommune als
Bauträger beauftragten semisakralen Bautyps, der Anleihen beim zeitgenössischen Kirchenbau machte. In den offiziellen Schriftstücken setzte
sich dafür die Gattungsbezeichnung Aussegnungshalle durch.
Der Marktplatz zu Villingen
(1999)
1000 Jahre Marktrecht Villingen. Villingen-Schwenningen feiert.
Das Jahr 1999 steht in Villingen-Schwenningen ganz im Zeichen dieser Feier. Das Recht, einen Markt zu betreiben, erforderte schon immer einen bestimmten Platz. In der Marktrechtsurkunde vom 29. März 999 ist davon die Rede, dass kraft kaiserlichen Befehls der Markt mit aller öffentlichen Handlung gesetzlich
sei, und zwar „mit der Rechtsbestimmung, dass alle, welche den schon genannten Markt zu besuchen wünschen, unbehelligt und in aller Ruhe und Friedlichkeit hin- und zurückgehen und ohne
jegliche ungerechte Schädigung ihr Geschäft ausüben mögen mit Erwerben, Kaufen, Verkaufen und Betreiben alles dessen, was von solcher Hantierung genannt werden kann."
Arche Noah in der Riedbaar
(2000)
Das Donaueschinger Ried hat durch die 1978/79 durchgeführte Flurbereinigung und die dabei ausgeführten Dränagemaßnahmen und Aufschüttungen nahezu sämtliche der vordem großräumigen Feuchtflächen verloren, obwohl diese seit 1976 ausdrücklich unter dem Schutz des Naturschutzgesetzes ( § 16) standen. Ihren floristischen Reichtum hatte bereits
H. ZAHN ( 1889) aufgezeigt. K. WACKER ( 1960) ihre ornithologische Bedeutung beschrieben; ZINKE & REICHELT (1977) versuchten speziell den Zusammenhang zwischen pflanzen-soziologischem Biotopcharakter und der Avifauna in der Riedbaar darzustellen. Von diesem national bedeutsamen Feuchtgebiet blieben nach der Flurbereinigung jedenfalls nur
kümmerliche Reste übrig. Das Flurbereinigungsverfahren Donaueschingen 1977- 1980 umfasste rund 745 ha freier Fläche, davon wurden 378 ha der Vollentwässerung unterworfen, das sind rund 51 %. Nur 7 ha, also 0,9 % der Gesamtfläche verblieben laut Landschaftspflegerischem Begleitplan (LPB) offiziell als nicht bewirtschaftete "Feuchtflächen". Doch waren diese keineswegs generell Feuchtflächen im Sinne der Ökologie, also weder "Wetlands" nach den Kriterien der Ramsar-Konvention von 1971 noch besonders zu schützende Biotoptypen im Sinne der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft oder nach § 24 a NSchG.
Schon seit vielen Jahren sind die herbstlichen Schlafplätze des Rotmilans bei Sunthausen und Sumpfohren bekannt. An beiden Schlafplätzen zusammen finden sich im September/Oktober 100 - 150 Rotmilane ein. In den letzten Jahren ist die Baar auch als Sammelplatz und Durchzugsstation für Schwarzmilane vor ihrem Wegzug im August bekannt geworden, mit kurzzeitig über 600 Vögeln. Über den Brutbestand beider Milane wussten wir hingegen noch wenig. Die quantitative Brutvogelerfassung im Schwarzwald-Baar-Kreis von 1987 erbrachte zwar eine ungefähre Abschätzung der Bestandgrößen, erlaubte jedoch keine
genaueren Angaben über die Anzahl der tatsächlich besetzten Brutreviere. Vor allem ist nicht geklärt, ob es sich bei den während der Brutzeit allenthalben zu sehenden Milane um Brutvögel oder um Nichtbrüter handelt. Rotmilan und Schwarzmilan unterscheiden sich in ihrer Biologie in wesentlichen Punkten.
Schon seit einigen Jahren hält nunmehr die Diskussion um einen ich abzeichnenden globalen Klimawandel an. Dabei steht zumeist eine mögliche Zunahme der bodennahen Lufttemperatur infolge eines vermeintlich vom Menschen verstärkten Treibhauseffektes im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. In diesem Zusammenhang wird häufig übersehen, dass weniger diese direkte Folge des anthropogenen Treibhauseffekts zu nachhaltigen Umweltveränderungen führen kann, als vielmehr die zahlreichen indirekten Auswirkungen, die durch die veränderten Temperaturverhältnisse induziert werden. Die Spanne der möglichen Folgewirkungen reicht von globalen und regionalen Niederschlagsveränderungen, einer Verstärkung der Westwindzirkulation in den Mittleren Breiten, eine Zunahme der Häufigkeit und Intensität tropischer Wirbelstürme bis hin zu einem weltweiten Anstieg der Meeresspiegel und der damit verbundenen ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen für die jeweils betroffenen Regionen.
Arche Noah in der Riedbaar
(2001)
Die natürliche Entwicklung einer Kiesabraumkippe seit ihrer Modellierung 1978 wird detailliert dargestellt. Die anfängliche Rohbodenfläche differenzierte sich alsbald in Tümpel, Teiche, fast ebene Hochflächen und Hügel, deren vegetationskundliche Entwicklungsphasen und ihre Besiedlung durch Tiere verfolgt werden. lnzwischen haben sich Röhrichte und Flachmoore mit torfbildenden Moosen sowie interessante Heidegesellschaften eingestellt, die allmählich von Verbuschung bedroht werden. Listen von Pflanzen und Tieren sowie Vegetationskarten zeichnen die Entwicklung nach. Die Herkunft vieler Pflanzen und ihre Ausbreitung wird untersucht. Die meisten Pioniere entstammen der Samenbank des Bodens, einige Folgearten müssen aus mehreren bis über 10 km Entfernung auf den Komplex der Biotope gelangt sein. Die Artenkombination rechtfertigt den Schutz
und die Ausweisung als Flächenhaftes Naturdenkmal. Dessen Bedeutung und Wert steht allerdings ohne weitere Pflege durch schnelle und gezielte Entbuschung in Frage.
Das Haus Zinsergasse 12 ist ein zwei- bis dreigeschossiger, traufständiger Massivbau ohne Keller.
Das 7,5 m breite und 11 m lange Haus steht mit
der Schmalseite an der Straße. Das im Südwesten
der Altstadt gelegene Eckgrundstück reicht bis zur
Bogengasse.
Vor Baubeginn sind die Hausbereiche, in die
Eingriffe geplant waren, punktuell archäologisch
und bauhistorisch untersucht worden. Bei diesen
Untersuchungen stellte sich heraus, dass sich hinter
der Fassade des 19. Jahrhunderts ein Haus von
1255 (d) verbarg, das um 1476 (d) sein noch heute
vorhandenes Dach erhielt (Dendrochronologie
Bleyer/ Lohrum).
Die Villinger lieben ihn, auch wenn sie ihn über
Jahre hinweg etwas vernachlässigten: Ihren Aussichtsturm auf der Wanne. Es sah schon so aus, als
ob nach über hundert Jahren sein letztes Stündlein geschlagen hätte, denn die Stadtverwaltung
hatte kein Geld, die notwendige Sanierung für den
altersschwach gewordenen, still vor sich hin rostenden stählernen Riesen zu bezahlen. Aber wenn’s
Stadtsäckel leer ist, dann ist’s für die Villinger noch
lange kein Grund, den geliebten Patienten im (sauren) Regen stehen zu lassen.
Hilfe tat Not! Und die kam auch. Der Ehrenbürger
der Doppelstadt, Ewald Merkle, spannte sich vor
den Wagen einer Interessengemeinschaft Villinger
Bürger – der übrigens auch etliche Schwenninger
angehörten – die sich das Motto „Rettet den Aussichtsturm“ auf die Fahne geschrieben hatte
1372 als Wachturm auf der bestehenden Stadtmauer errichtet, 1992 bis 1994 liebevoll renoviert, fristet der Kaiserturm seither ein scheinbar unbemerktes Dasein. Das änderte sich am 19. September 2009, als die Türen des Turms am Kaiserring geöffnet wurden. Die Verwaltung der Stadt Villingen-Schwenningen hat ein Konzept erarbeitet, um den markanten Bau zu
vermarkten.
900 Jahre Ursenbacher Hof
(2015)
Etwa auf halber Strecke zwischen Daisbach und Hoffenheim liegt der Ursenbacherhof, in alten Urkunden auch Ursenheim und im Volksmund Bleyhof genannt. Nach umfangreichen Recherchen kam ich zu dem Schluss, dass der Ursenbacherhof im Jahr 2000 mindestens 900 Jahre alt geworden und damit viel älter ist, als das am 5. April 1349 zum ersten Mal in einer Urkunde erwähnte Dorf Dahspach, an dessen Gemarkung er lag. Johannes Bischof von Speyer stiftete am 6. Januar 1100 die Benediktiner-Abtei zu Sinsheim „auf meinem eigenen Sunnesheim genannten und mir von meinen Voraltvätern durch Erbschaft hinterlassenen Erbgute in dem Gaue Elsenzgow in der Grafschaft des Grafen Bruno [ .... ] was immer ich daselbst an Gut, Zehnten und unter irgend einem Rechtstitel habe [ ... ]". Unter den zahlreichen Ortschaften mit Besitztümern und Zehntrechten ist der Ursenbacherhof nicht namentlich aufgeführt, doch zählen Karl Wilhelmi und Franz Josef Mone aus den Sinsheimer Jahrbüchern Besitz in 26 weiteren Orten auf, welche die Abtei bekommen habe, darunter auch
den Ursenbacherhof.