Natur- und Landschaftsschutz
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2014 wurde im Regierungsbezirk Karlsruhe, Landkreis
Rastatt, das 63 ha große Naturschutzgebiet „Hilpertsau“
auf der gleichnamigen Gemarkung der Stadt Gernsbach ausgewiesen. Das Gebiet ist ein repräsentatives,
vergleichsweise gut erhaltenes Wiesental des Schwarzwaldes. Seine Schutzwürdigkeit begründet sich mit den
vorhandenen, in Baden-Württemberg bestandsgefährdeten Biotoptypen (Nasswiesen, Magerwiesen und
Borstgrasrasen, Streuobstwiesen, naturnahe Bachläufe, Quellen, in untergeordnetem Maß Hohlwege,
Trockenmauern und Steinriegel). Die 2012 nachgewiesenen Arten aus den Gruppen der Fledermäuse,
Vögel, Schmetterlinge und Heuschrecken werden
genannt. Zwei vom Aussterben bedrohte Fledermausarten (Große Bartfedermaus und Graues Langohr,
Myotis brandtii und Plecotus austriacus), neun stark
gefährdete Arten (Wendehals (Jynx torquilla), Waldlaubsänger (Phylloscopus sybillatrix), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Nordfedermaus (Eptesicus
serotinus), Breitfügelfedermaus (Eptesicus nilsonii),
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Großes Mausohr (Myotis myotis), Mauereidechse (Podarcis muralis)
und Sumpfschrecke (Stethophyma grossum)) sowie
weitere gefährdete Arten betonen die Schutzwürdigkeit
des Gebietes. Die Gefährdungen – im Wesentlichen
Aufgabe oder Intensivierung der Wiesennutzung, Vernachlässigung der Obstbäume und Freizeit-Aktivitäten
– sowie die Grundzüge künftiger, naturschutzfachlich
ausgerichteter Pflege werden vorgestellt.
Auch 2013 konnten wieder neue Naturschutzgebiete
im Regierungsbezirk Karlsruhe ausgewiesen werden:
Das NSG „Streuobstwiesen Kleingemünd“ ist geprägt
durch einen teilweise sehr alten, 16 Hektar großen
Obstbaumbestand mit einem reichen Angebot an
Baumhöhlen und mulmigen Stammabschnitten sowie
das Fehlen intensiver Nutzungen. Sie zeichnen sich
durch das Vorkommen einer vom Aussterben bedrohten
Insektenart – des Körnerbocks Megopis scabricornis
– und weiterer in Baden-Württemberg gefährdeter
Tierarten aus, darunter der Wendehals (Jynx torquilla),
der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri), das Große
Mausohr (Myotis myotis), die Breitflügel-Fledermaus
(Eptesicus serotinus) sowie die Sumpfschrecke (Stethophyma
grossum). Damit erfüllt das Gebiet die naturschutzfachlichen
Kriterien eines landesweit bedeutsamen
Naturschutzgebietes. Über die aktuellen
Artvorkommen hinaus hat das Gebiet überregionale
Bedeutung als Trittsteinbiotop für wandernde Arten
und für Arten, deren Verbreitungsareal sich aktuell auf
Grund des Klimawandels verschiebt. Seine Gefährdung
liegt im Wegfall oder der Intensivierung der Mahd
und der Zunahme privater Nutzungen.
Das NSG „Sauersbosch, Pfrimmersbach- und Märzenbachtal“
blickt auf eine bewegte Kulturgeschichte
zurück und ist eng mit der Gründung der Zisterzienserinnen-
Abtei des Klosters Lichtental im Jahr 1245
verbunden. Drei Bachtäler prägen das Gebiet, die
überregional bedeutende Lebensräume, Pflanzen- und
Tierarten aufweisen. Herausragend sind die großflächigen
Grünlandbiotope in sehr gutem Zustand. Diese
sind ausgebildet als Borstgrasrasen, Pfeifengras-Wiesen
und Magerwiesen bzw. -weiden mittlerer Standorte
sowie die verschiedenen Offenlandbiotope feuchter bis
nasser Standorte, insbesondere Nasswiesen, Kleinseggenriede
basenarmer Standorte und Waldsimsen-
Sümpfe. Als Besonderheit kommt die Stein-Zwenke
(Brachypodium sylvestre) als dealpine Art im Gebiet
häufig vor. 25 Brutvogel-, sieben Fledermaus-, 71 Wildbienen-,
23 Heuschrecken- und 31 Tagfalter- und Widderchen-
Arten zeichnen das Gebiet aus. Faunistisch
bedeutend sind insbesondere die Fledermäuse mit der
Bechstein-Fledermaus (Myotis bechsteinii), die Tagfalter
mit dem letzten Vorkommen des Goldenen Scheckenfalters
(Euphydryas aurinia) im Regierungsbezirk
Karlsruhe und die Baumsaft-Schwebfliege Brachyopa
bimaculosa, die weltweit erstmals aus dem Gebiet
beschrieben wurde. Das Gebiet hat eine sehr große
Bedeutung für die Bewahrung der Artenvielfalt und
Lebensräume in sehr hoher Qualität und ist ein Musterbeispiel
für die Schönheit und Eigenart einer durch
Wiesen geprägten Kulturlandschaft.
Dendrophagus crenatus (Coleoptera: Silvanidae) ist
Teil einer Gemeinschaft xylobionter Käfer, die fast ausschließlich in totholzreichen und vom Menschen wenig
beeinflussten Wäldern zu finden sind. Die Art kann als
Zeiger für naturnahe Strukturen in den Höhenlagen des
Schwarzwaldes interpretiert werden. Ausgehend von
ersten Nachweisen in den ehemaligen Bannwäldern
am Wilden See und am Hohen Ochsenkopf in den Jahren 1995/96 liegen nun aus fast allen Bereichen des
Schutzgebiets Nachweise von D. crenatus vor. Erstmals
werden diese Funde aus dem Gebiet besprochen und
Erkenntnisse zur Nutzung des Lebensraums diskutiert.
Die Vorkommen befinden sich in einer Höhenlage zwischen 730 und 1070 m. Dabei fanden sich Käfer und
deren Larven häufig unter der Rinde abgestorbener
stehender und liegender Fichten und Kiefern, seltener
an Tanne, Buche und Eberesche. Als boreomontan verbreitete Totholzkäferart findet D. crenatus bedingt durch
die dynamischen Prozesse im Nationalpark Schwarzwald sehr gute Lebensraumbedingungen vor.
Das Naturschutzgebiet Unterhölzer Wald (8.35 Länge/ 47.56 Breite), im Besitz der Fürsten von Fürstenberg weist besonders in der nordwestlichen Hälfte seiner ca. 560 ha auf 680-730 m Höhe einen beachtlichen Bestand an alten Eichen und Buchen auf. Es enthielt nach der Avifauna Baden-Württembergs ein seit Jahrzehnten in höheren Lagen etabliertes Brutvorkommen des Mittelspechts auf der Baar, das seit 1985 allerdings als erloschen galt. Der Mittelspecht gehört zur Gattung der schwarz-weiß-roten Buntspechte (Dendrocopos), von der es in Europa fünf Arten gibt; er schlägt aber insofern „aus der Art", als bei ihm auch das Weibchen eine ausgedehnte rote Scheitelfärbung besitzt und an die Stelle des Trommelns der anderen Spechte treten gereihte quäkende Balzrufe. Er ist auch kein Hackspecht wie die anderen, sondern eher ein Stocherspecht, der dazu Bäume mit grober Rinde, eben vorzugsweise alte Eichen brauche. Sein Verbreitungsschwerpunkt liegt in Mitteleuropa und da wiederum in
Baden-Württemberg, ,,sodass diesem Bundesland eine besondere Verantwortung für den Schurz dieser Urwaldart zukommt." (HÖKZINGER/MAHLER 2001, S.436 ).
Zum letzten Mal gibt es in der Carolinea einen Beitrag der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (BNL) Karlsruhe, in dem von dieser Fachbehörde über die Arbeit der Naturschutzverwaltung im Regierungsbezirk Karlsruhe berichtet wird. Seit genau 50 Jahren gibt es diese höhere Fachbehörde für Naturschutz - als Nachfolge-Institution der Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege im Regierungsbezirk Karlsruhe, damals Nordbaden (Wolf 1997). Seit Beginn ihres Bestehens war sie Mit-Herausgeberin der „Beiträge zur naturkundlichen Forschung“, die später in „Carolinea“ umbenannt wurden. Damit war sie auch in dieser Hinsicht Nachfolgerin der vormaligen Landesstelle. Im Band XIII der „Beiträge“ von 1954, dem ersten Band mit einer Veröffentlichung der neu gegründeten Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Nordbaden, stellt dies E. Oberdörfer dar, der zu dieser Zeit in Personalunion Leiter der BNL und Leiter der Landessammlungen für Naturkunde war (Oberdörfer 1954). In seinem Beitrag berichtet er über die Fortschritte bei der Ausweisung von
Schutzgebieten in Nordbaden. Dies war der Anfang einer Tradition, die bis heute fortgeführt wird.
Wildnis aus zweiter Hand
(2003)
Urwald auf der Baar - barer Unsinn? Eine frühe Zeitungsente womöglich? Wie, bitte schön, sollen die Überreste eines "weißtannenen Urwaldes" hier eigentlich überdauert haben? Ausgerechnet auf der Baar, im Altsiedelland zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb, wo schon den Siedlern der Jungsteinzeit Ackerbau und Viehzucht einträglicher erscheinen wollten als Beerensammeln und Jagen. Wo schon die Kelten geackert und den Wald dafür gerodet haben. Von Römern und Alemannen ganz zu schweigen, erst recht von den Waldverwüstern der Neuzeit, den Glasmachern etwa oder den Viehherden der Städte.
Egal, von welcher Seite man sich dem strittigen Thema nähert, soviel ist sicher: Grund zu Frust und Zorn haben die Windmüller unserer Tage nicht mehr. Es fehlt ihnen an nichts. Seit Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahr 1990, spätestens mit der baurechtlichen Privilegierung von Windkraftanlagen im Jahr 1997, wachsen Windräder wie Spargel aus dem Boden; anfangs noch mit bescheidenen, dann mit zusehends gigantischen Ausmaßen, mit Gesamthöhen, die leicht das Freiburger Münster in den Schatten stellen, mit Rotoren, die bis zu fußballplatzgroße Flächen überstreichen.
„Nationales Naturerbe“ - was ist das? Als Nationales Naturerbe werden rund 156.000 Hektar ökologisch wertvolle und artenreiche Naturflächen in Deutschland bezeichnet, die durch Beschluss der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 dauerhaft für den Naturschutz gesichert werden. Die Flächen werden aus dem Eigentum der BRD unentgeltlich in die Trägerschaft von Bundesländern, der Deutschen Bundesstiftung und von Umwelt- und Naturschutzverbänden übertragen. Die Übertragung der Flächen ist an naturschutzfachliche Bewirtschaftung gebunden. In den Waldbereichen soll die Nutzung vollständig eingestellt werden. Etwa 125.000 Hektar (erste und zweite Tranche) wurden und werden an die Flächenempfänger übertragen. Für eine 2016 beschlossene dritte Tranche mit weiteren etwa 31.000 Hektar befindet sich die Gebietsübertragung in Vorbereitung. Das rund 109 Hektar große, ehemalige Militärübungsgebiet Langenhard war Bestandteil der ersten Tranche und wurde 2012 der NABU-Bundesstiftung „Nationales Naturerbe“ übergeben.
Weg von der Insel
(2018)
300 Millionen weniger Vögel in Deutschland und Europa seit den 1980er Jahren: Diese Meldung hat es in den letzten Monaten bis in die Leitmedien geschafft. Dabei wird vor allem der Rückgang der Vögel der Agrarlandschaft hervorgehoben. Zwischen 1990 und 2013 verschwanden in Deutschland 35 Prozent aller Feldlerchen, 80 Prozent aller Kiebitze und 84 Prozent aller Rebhühner. Auch in der südlichen Ortenau blieb der Rückgang der Artenvielfalt nicht unbemerkt. So konnte die Fachschaft für Ornithologie Südlicher Oberrhein der Entwicklung der Vogelarten im Gebiet nur eine negative Bilanz bescheinigen. Im Zeitraum zwischen 1959 bis 2009 wurde das Aussterben von 20 Vogelarten festgestellt. Etwa genauso viele Bestände von Brutvögeln gingen in diesem Zeitraum stark zurück oder waren stark gefährdet. Inzwischen sind also nicht nur die Spezialisten unter den Vögeln, sondern auch die Allerweltsvögel bedroht. Der NABU Südbaden konstatiert bei der „Stunde der Gartenvögel“ für den Ortenaukreis zwischen 2001 und 2016 gleich für mehrere Vogelarten einen Rückgang. Bei der Mehlschwalbe beläuft er sich auf fast die Hälfte, beim Distelfink auf zirka 40 Prozent. Der Rückgang einzelner Vogelarten ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs.
Aus 60 Bodenfallen, die im Naturschutzgebietes „Alter Flugplatz Karlsruhe“ in wöchentlichem Rhythmus vom 9.4. bis 12.10.2010 zur Erfassung der Spinnenfauna an 10 Standorten ausgebracht waren, wurden 2.545 adulte Wanzen (Insecta, Heteroptera) untersucht. Insgesamt liegen aus den Bodenfallen 59 Arten vor, von denen 11, überwiegend Irrläufer, die bisherige Artenliste erweitern. Die häufgsten Arten sind Acalypta gracilis, A. marginata, A. parvula, Chlamydatus pullus,
Ischnocoris hemipterus, Kalama tricornis, Microporus nigrita und Plinthisus brevipennis. Alle 59 Arten werden
hinsichtlich ihrer Vorkommen in den Biotopen Sandrasen, Nardetum und Ruderal kurz beschrieben. Ausführlich wird auf die drei Acalypta-Arten eingegangen. Ihre taxonomische Unterscheidung, ihre Phänologie und Präferenz für die genannten Biotope, das Häufigkeitsspektrum von Männchen/Weibchen und von brachypterer/semibrachypterer/makropterer Form werden dargestellt und diskutiert.
Viele tausend Jahre lang genossen Bäume eine besondere Verehrung und kommen deshalb in fast allen Religionen ebenso wie in Märchen, Sagen und Legenden vor. Ihre Schönheit hat Dichter und Maler inspiriert. Aufgrund ihres Alters und ihrer Größe bewunderungswürdig ist auch Sägers „Große Buch" in Schuttertal. Diese Rotbuche (Fagus sylvatica) genießt zwar im Schuttertal keine religiöse Verehrung, der gewaltige Laubbaum wird jedoch von Groß und Klein bewundert. Den Ortskundigen ist die Schuttertäler Baumsehenswürdigkeit oberhalb des alten Sägerhofs vertraut, und sie wird von Generation zu Generation
immer wieder bestaunt. Kein Vater aus Schuttertal versäumt es, seinen Kindern irgendwann einmal diesen Baumriesen zu zeigen.
Während in weiten Bereichen des Landes der Brutbestand des Braunkehlchen stark zurückgeht, hat sich erstaunlicherweise im Bereich der Riedbaar eine Brutpopulation von 80 bis 90 Brutpaaren seit Jahrzehnten gehalten. Den Verbreitungsschwerpunkt bilden die ehemaligen Torfabbaugebiete der Gemeinde Pfohren im Bereich Birken-Mittelmeß, die seit der Einstellung des Torfabbaus brachliegen. Wir finden hier ein Mosaik aus Hochstaudenfluren, Großseggenröhrichten und Kleinseggenriedern. Die Randbereiche werden extensiv als Heuwiesen genutzt (Vertragsnaturschutz: Düngeverzicht, früheste Mahd 15. Juli). Das Gebiet ist Naturschutzgebiet und Bestandteil des "Natura 2000 Schutzgebietes" "Tal der Donau auf der Baar'.
Das Naturschutzgebiet „Taubergießen" erstreckt sich auf einer Länge von zwölf Kilometern entlang des Rheines auf deutschem und französischem Grundeigentum. Es besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Landschaftstypen: Westlich des Tulla'schen Hochwasserdammes befinden sich die Überflutungsbereiche des Rheins mit zum Teil urwaldähnlichen Auenwäldern aus Eichen, Ulmen, Silberweiden und Schwarzpappeln. Östlich des Hochwasserdammes, in der sogenannten Altaue, treffen wir eine liebliche Landschaft mit Wiesen, Hecken, kleineren Wäldern und Gewässern an, deren Flussläufe jedoch keine Verbindung mehr zum Rhein haben.
Der BUND-Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in den Wintermonaten 1995/1996 den geplanten Renaturierungseingriff an der Aitrach auf der Gemarkung Geisingen/Leipferdingen durchgeführt. Im Band 39 der "Schriften der Baar" wurde bereits über die Planung des Renaturierungsprojekts berichtet. Das Projekt wurde 1996 mit dem Umweltpreis der Firma AESCULAP Tulllingen ausgezeichnet. Die "Karl Kraus Stiftung für Tier und Natur" verlieh dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland beim "Wettbewerb für Schaffung von Überschwemmungsflächen" 1995/96 für die Bemühungen um die Aitrachaue einen zweiten Preis. Die Stadt Geisingen, die Gemeinde Leipferdingen und das Wasserwirtschaftsamt Rottweil (Gewässerdirektion Donau) stellten die notwendigen Geldmittel zur Verfügung und unterstützen die Durchführung auch sonst in jeder Hinsicht. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, Stuttgart, ermöglichte die vorliegende Veröffentlichung, sowie Pflegemaßnahmen und Gehölzpflanzungen durch den BUND im Jahr 1998/99. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts und der Naturschutzbeauftragte des Landkreises Tuttlingen sind wichtige Partner bei der Verwirklichung des Renaturierungskonzepts.
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat am 14. Dezember 2017 die Ausstellung »Biosphärengebiet Schwarzwald – Zukunft mit Tradition« eröffnet. Die Schau gibt einen Einblick in das Biosphärengebiet und welche besonderen Eigenschaften das Schutzgebiet im Schwarzwald hat, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg. Vom baden-württembergischen Umweltministerium nahm Karl-Heinz Lieber, Abteilungsleiter Naturschutz, teil.
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: »Mit der internationalen Anerkennung hat die UNESCO bestätigt, was wir alle wissen: Der Schwarzwald spielt in der weltweiten Spitzenklasse der Schutzgebiete oben mit. Dass es heute im Schwarzwald so aussieht, ist Ergebnis jahrhundertelanger Nutzung der Landschaft und ihrer Ressourcen. Die Ausstellung zeigt Besuchern und Einheimischen, wie schön unsere Landschaft ist und weshalb sie schützenswert ist und zeigt auf, wie die Dinge zusammenhängen. Sie leistet einen Beitrag zur Identifikation mit dem Biosphärengebiet und macht Lust, das Biosphärengebiet
selbst zu entdecken.«
Die Ramsar-Konvention ist ein inzwischen von 158 Staaten unterzeichnetes Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung. Unter Ramsar-Gebieten versteht man weltweit besonders schützenswerte Feuchtgebiete wie zum Beispiel Küstenlandschaften, Sümpfe, Flüsse, Seen und Auen, die naturgemäß ein reiches Vogelleben aufweisen.
Letztmalig noch unter dem Namen „Bezirksstelle
für Naturschutz und Landschaftspflege“ (BNL) für
den Regierungsbezirk Karlsruhe wurde in Carolinea 62 über das 50-jährige Bestehen der BNL berichtet (Mahler et al. 2004). Diese gute Tradition
der Tätigkeitsberichte soll nunmehr vom Referat
56 „Naturschutz- und Landschaftspflege“ im Regierungspräsidium Karlsruhe fortgeführt werden.
In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt,
das breiten Raum in der praktischen Naturschutzarbeit des Referats 56 einnimmt: die Umsetzung
von „Natura 2000“, also der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie; Richtlinie 91/43/
EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten) im Regierungsbezirk Karlsruhe.
„Natura 2000“ bezeichnet ein Netz von Gebieten zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten von Tier- und Pflanzenarten mit europäischer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen werden durch die genannten Richtlinien der Europäischen Union vorgegeben.
Nutzung des Bodenseeufers
(2009)
Viele naturnahe Ökosysteme der mitteleuropäischen Natur- und Kulturlandschaft
sind durch Übernutzung mehr oder weniger stark degradiert. Dazu zählen auch Seen
und ihre Ufer, die gerade im zirkumalpinen Raum und in urbanen Ballungsgebieten einem erheblichen Nutzungsdruck u. a. durch Erholungsverkehr, insbesondere durch eine
Vielzahl von Wassersport-Tätigkeiten unterliegen. Vor diesem Hintergrund besteht die
Notwendigkeit, degradierte Lebensräume zu renaturieren,
mit der begründeten Annahme, dass naturnahe Lebensräume in der Lage sind, die Bedürfnisse künftiger Generationen besser zu erfüllen als degradierte