Natur- und Landschaftsschutz
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Altgrasstreifen zeigen in bisherigen Studien eine größere Vielfalt der Heuschreckenfauna als gemähte Vergleichsflächen. Dieser Effekt soll in Naturschutzgebieten im Landkreis Karlsruhe und im Enzkreis überprüft
werden. Mittels der semi-quantitativen Erfassung mit
dem Insektenstreifnetz wurde die Heuschreckenfauna
in fünf Untersuchungsgebieten mit zwölf Altgrasstreifen
(AGS) und zwölf Vergleichsflächen (0-Flächen) erfasst.
Insgesamt sind im Sommer 2019 hierdurch 29 Arten
und die Fangschreckenart Mantis religiosa in 1.444
Individuen erfasst worden. Jeweils einmal vor und
zwei- bzw. dreimal nach dem Pflegeeingriff wurden die
Probeflächen begangen. Durch die Berechnung von Arten- und Individuendichten konnte aufgezeigt werden:
Altgrasstreifen sind tendenziell arten- und individuenreicher als die 0-Flächen. Auffällig ist das vermehrte
Vorkommen von Langfühlerschrecken in den AGS im
Vergleich zu den 0-Flächen. Mit einer Dominanz-Analyse wurde herausgearbeitet, ob einzelne Arten eher
im AGS oder auf den Vergleichsflächen erfasst wurden.
So konnte gezeigt werden, dass Altgrasstreifen einen
positiven Beitrag zum Heuschreckenschutz leisten. Auf
der Basis einer Literaturauswertung zur Mähtechnik
sollten Altgrasstreifen zusätzlich mit einer faunaschonenden Mähweise kombiniert werden. Sind beide Aspekte in der Grünlandpflege integriert, beeinflusst dies
die Landschaft positiv – vor allem in Hinblick auf Strukturreichtum und Biodiversität.
Der Hockenheimer Rheinbogen
(2019)
Der Hockenheimer Rheinbogen, ein geschützter Landschaftsraum, mitten im dicht besiedelten
Ballungsraum des Rhein-Neckar-Kreises. Hier sollten günstige Lebensbedingungen zum
Beispiel für den seltenen und geschützten Großen Brachvogel (Numenius arquata) geschaffen
werden oder die Saatgans (Anser fabalis) auf der Durchreise. Das Gebiet, das früher zeitweise
vom Rhein überschwemmt worden war, zeichnet sich durch vielfältige und ökologisch wertvolle
Landschaftselemente aus.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt aktuell die
Ausweisung des ersten Entwicklungs-Naturschutzgebietes in Baden-Württemberg durch – der „Brühlwegdüne“. Die Besonderheit eines solchen Naturschutzgebietes liegt darin begründet, dass die Fläche zum
Zeitpunkt der Ausweisung die Kriterien Schutzbedürftigkeit, Vielfalt, Einzigartigkeit und Repräsentanz noch
nicht erfüllt. Die Schutzwürdigkeit ist aber gegeben,
weil die Düne die standörtlichen Voraussetzungen für
das Vorkommen von hochwertigen und schutzwürdigen Lebensraumtypen mit bedrohten und gefährdeten Arten bietet und mit hoher Wahrscheinlichkeit
mit deren Entwicklung zu rechnen ist.
Auf einer Gesamtfläche von 32 ha bei Sandhausen
stellt die Naturschutzverwaltung in den nächsten Jahrzehnten jeweils 15 ha große Flächen mit Sandrasen
sowie mit Wintergrün-Kiefern-Wäldern und Weißmoos-Kiefern-Wäldern her. Hierzu wird der dichte Kiefernwald
hektarweise aufgelichtet und die freigestellten Flächen
anschließend zu den hochwertigen Lebensräumen
entwickelt (u.a. mit Beweidung). Die Entwicklung erfolgt
phasenweise, damit Erkenntnisse aus der Umsetzung
bei der nächsten Phase Berücksichtigung finden können. Die Ausweisung des Naturschutzgebietes und die
anschließende Entwicklung sind Teil eines Alternativkonzeptes, das anstelle des ursprünglich planfestgestellten Rückbaus der Landesstraße L 600 durchgeführt wird und vertraglich zwischen der Gemeinde
Sandhausen und dem Land Baden-Württemberg fixiert
wurde. Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes
werden aus Mitteln der Straßenbauverwaltung, der Gemeinde Sandhausen und des Landes getragen.
Im Zeitraum von 2015 bis 2018 erfassten die Autoren
Heuschrecken in 18 Naturschutzgebieten und in vier
weiteren ausgewählten Gebieten des Landkreises
Freudenstadt und verglichen die Ergebnisse mit älteren
Erfassungen. Insgesamt konnten 18 Langfühlerschrecken und 23 Kurzfühlerschrecken nachgewiesen werden. Mit insgesamt 41 Heuschrecken-Arten sind dies
rund 60 % der baden-württembergischen Arten. Elf
Arten sind in der „Roten Liste der gefährdeten Heuschrecken in Baden-Württemberg“ und weitere neun
in der Vorwarnliste aufgeführt. Davon galt eine Art als
„ausgestorben oder verschollen“, zudem gelten zwei
Arten als „stark gefährdet“, acht Arten als „gefährdet“,
und neun Arten sind landesweit merklich zurückgegangen und daher auf der „Vorwarnliste“. Für zwei Arten,
die Alpine Gebirgsschrecke (Miramella alpina) und die
Lauchschrecke (Mecostethus parapleurus), ist Baden-Württemberg in besonderem Maße verantwortlich, da
sich hier die Hauptvorkommen von Deutschland befinden und die Bestände daher von bundesweiter Bedeutung sind. In den letzten drei Untersuchungsjahren
zeigten der Sumpfgrashüpfer (Chorthippus montanus)
und die Alpine Gebirgsschrecke deutliche Arealverluste
und einen starken Rückgang der Individuenzahlen. Die
letztmals 2004 im Kreis nachgewiesene Rotflügelige
Ödlandschrecke (Oedipoda germanica) ist zwischenzeitlich dort ausgestorben.
Weg von der Insel
(2018)
300 Millionen weniger Vögel in Deutschland und Europa seit den 1980er Jahren: Diese Meldung hat es in den letzten Monaten bis in die Leitmedien geschafft. Dabei wird vor allem der Rückgang der Vögel der Agrarlandschaft hervorgehoben. Zwischen 1990 und 2013 verschwanden in Deutschland 35 Prozent aller Feldlerchen, 80 Prozent aller Kiebitze und 84 Prozent aller Rebhühner. Auch in der südlichen Ortenau blieb der Rückgang der Artenvielfalt nicht unbemerkt. So konnte die Fachschaft für Ornithologie Südlicher Oberrhein der Entwicklung der Vogelarten im Gebiet nur eine negative Bilanz bescheinigen. Im Zeitraum zwischen 1959 bis 2009 wurde das Aussterben von 20 Vogelarten festgestellt. Etwa genauso viele Bestände von Brutvögeln gingen in diesem Zeitraum stark zurück oder waren stark gefährdet. Inzwischen sind also nicht nur die Spezialisten unter den Vögeln, sondern auch die Allerweltsvögel bedroht. Der NABU Südbaden konstatiert bei der „Stunde der Gartenvögel“ für den Ortenaukreis zwischen 2001 und 2016 gleich für mehrere Vogelarten einen Rückgang. Bei der Mehlschwalbe beläuft er sich auf fast die Hälfte, beim Distelfink auf zirka 40 Prozent. Der Rückgang einzelner Vogelarten ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs.
2017 konnte das Regierungspräsidium Karlsruhe ein
neues Naturschutzgebiet (NSG) im Regierungsbezirk
ausweisen. Das Naturschutzgebiet „Ziegelhäule“ liegt
am Rande des Trinkwaldes, nördlich der Kernstadt der
großen Kreisstadt Mühlacker und südlich des Ortsteils
Lienzingen im Enzkreis.
Es beinhaltet das Gelände des gleichnamigen stillgelegten
Erdzwischenlagers, schutzwürdiges, umgebendes
Grünland und das Naturdenkmal Trinkweiher
auf rund 11 ha.
Nach Aufgabe des Erdzwischenlagers entwickelte sich
eine Vielfalt verschiedener Biotoptypen und Lebensräume.
Die anthropogen geprägten Flächen zeichnen
sich heute durch Rohböden, Ruderalvegetation trockener
und frisch-feuchter Standorte, durch meterhohe
Lösswände und kleinere und größere Tümpel aus. Diese
unterschiedlichen Biotoptypen bieten Lebensräume
für bedrohte und streng geschützte Tierarten wie die
Zauneidechse (Lacerta agilis), die Gelbbauchunke
(Bombina variegata), den Springfrosch (Rana dalmatina)
und den Deutschen Sandlaufkäfer (Cylindera germanica).
Darüber hinaus leben zahlreiche gefährdete
Insektenarten im Gebiet.
Die Schutzwürdigkeit wird auch durch das flächenhafte
Naturdenkmal, die bereits bestehenden § 30
BNatSchG und § 33 NatSchG Biotope, die Feldhecken
und Feldgehölze sowie die umgebenden Wiesen und
Gräben im Gebiet, verdeutlicht. Die außergewöhnlich
hohe Vielfalt an seltenen Tier- und Pflanzenarten auf
einer solch kleinen Fläche soll durch die Unterschutzstellung
bewahrt und entwickelt werden.
Nicht nur Orchideen – 75 Jahre Naturschutzgebiet Deggenreuschen-Rauschachen (Hüfinger Orchideenwald)
(2016)
Seit Beginn des 19. Jahrhunderts fanden sich Landesherren, Mediziner, Pfarrer,
Lehrer und verwandte Berufe in ihrem gemeinsamen Interesse für Fauna und
Flora sowie für Kultur und Landesgeschichte und dokumentierten ihre Erkenntnisse. Gedanken des Schutzes der Natur und der Landschaft führten zur Einrichtung von geschützten Gebieten und schließlich zu Naturschutzgebieten.
Diese Bewegung hält bis heute an. Der Hüfinger Orchideenwald, 1941 als Naturschutzgebiet Deggenreuschen-Rauschachen ausgewiesen, ist seit der Mitte
des 19. Jahrhunderts und auch heute noch überregional wegen seiner Orchideen
bekannt, mit allen Vor- und
Nachteilen durch Besucher.
Zum 75-jährigen Jubiläum wollen die Verfasser über die Orchideen und
andere botanische Kostbarkeiten berichten und die Themen Wald- und Forstgeschichte behandeln. Die Autoren tun dies jeweils in eigenen Artikeln. Mögliche
Überschneidungen wurden weitestgehend vermieden, können aber nicht ganz
ausgeschlossen werden.
2016 konnte das Regierungspräsidium Karlsruhe
das Naturschutzgebiet „Pfinzquellen“ ausweisen. Das
Naturschutzgebiet „Pfinzquellen“ liegt zwischen den
Ortsteilen Ittersbach, Langenalb und Feldrennach
der beiden Gemeinden Karlsbad und Straubenhardt
und umschließt den Norden des Ortsteils Pfinzweiler.
Es handelt sich um eine der letzten großen zusammenhängenden
Wiesenlandschaften des nördlichen
Schwarzwaldes.
Rund 220 ha, also etwa 75 % des gesamten Naturschutzgebietes,
sind Grünland. Es setzt sich aus den
nach der Roten Liste Baden-Württembergs gefährdeten
Nasswiesen basenarmer Standorte, den ebenfalls
gefährdeten Magerwiesen mittlerer Standorte, den
stark gefährdeten Pfeifengras-Streuwiesen sowie den
Fettwiesen mittlerer Standorte zusammen. Die Magerwiesen
zählen zu dem nach der europäischen Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinie geschützten Lebensraumtyp
(FFH-LRT) „Magere Flachlandmähwiese“ (Code
6510), und die Pfeifengras-Streuwiesen zu dem FFHLRT
„Pfeifengraswiese“ (Code 6410). Naturschutzfachlich
besonders wertvoll sind die Nasswiesen und die
Pfeifengras-Streuwiesen im Feuchtbereich des Naturschutzgebietes.
Wie ihr Gefährdungsgrad anzeigt, verschwinden
diese Lebensräume in Baden-Württemberg
zusehends, sofern sie nicht durch Schutz- und Pflegemaßnahmen
aktiv erhalten werden.
Besonders herauszuheben sind die Wiesen auf Ittersbacher
Gemarkung, die durch ihren Reichtum an besonders
geschützten Pflanzenarten, wie z.B. diversen
Orchideenarten, Schlüsselblume und Heilziest ein botanisches
Highlight in der Region darstellen.
Aufgrund des offenen Charakters der Landschaft
und der aus den bestehenden Quellen entstandenen
Feuchtwiesen stellt das 290 ha große Areal nicht nur
einen wertvollen Lebensraum für seltene Pflanzenarten
dar, sondern ist besonders für bodenbrütende
Vogelarten ein unersetzlicher Lebensraum. Insgesamt
konnten im Gebiet rund 32 % der in Baden-Württemberg
brütenden Vogelarten festgestellt werden. Durch
seine große Vielfältigkeit bietet das Gebiet für eine
beeindruckende Anzahl von Vogelarten einen geeigneten
Lebensraum als Brut-, Nahrungs- und Winterquartier.
Nicht weniger als acht Fledermausarten
sowie 19 Heuschrecken-, 46 Tag- und 204 Nachtfalterarten
sowie viele weitere Tierarten haben hier ihren
Lebensraum.
Die Schutzwürdigkeit wird durch die große Vielzahl
an seltenen und hoch gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
und Lebensraumtypen verdeutlicht. Bereits
bestehende Schutzkategorien wie das FFH-Gebiet,
ein Landschaftsschutzgebiet und zahlreiche nach § 30
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte
Biotope
unterstreichen diese Feststellung. Die bereits
bestehenden rechtlichen Bestimmungen müssen jedoch
ergänzt und konkretisiert werden, um den Schutz
aller vorhandenen Lebensräume und Arten zu gewährleisten.
Die insbesondere für dichter besiedelte Räume
sehr hohe Vielfalt der Flora und Fauna des Gebietes
soll durch die Unterschutzstellung bewahrt, seine Lebensräume
sollen durch eine naturverträgliche Nutzung
(weiter) gepflegt und entwickelt werden.
Das Brombacher Tal südlich des Ortes Brombach
(Stadt Eberbach, Rhein-Neckar-Kreis) ist im Geltungsbereich
der neuen Naturschutzgebiets-Verordnung ein
landschaftlich reizvolles, von Wald umgebenes Wiesental
des bodensauren Odenwaldes.
2013 wurden die vorhandenen Lebensräume sowie die
Vögel, Reptilien, Amphibien, Heuschrecken, Schmetterlinge
sowie die im Brombach selbst lebenden Organismen
kartiert.
Die Ergebnisse belegen, dass das Tal als Lebensraum
sehr seltener, in drei Fällen in Baden-
Württemberg vom Aussterben bedrohter Tierarten
höchst schützenswert ist und die naturschutzfachlichen
Kriterien eines landesweit bedeutsamen Naturschutzgebietes
erfüllt.
Von zentralem naturschutzfachlichem Interesse war
der Nachweis mehrerer Exemplare der vom Aussterben
bedrohten Äskulapnatter (Zamenis longissima; alle
Angaben zur Gefährdung beziehen sich auf die Roten
Listen Baden-Württembergs). Der Nachweis sowohl
von zwei Jungtieren als auch von zwei geschlechtsreifen
Tieren belegt, dass die Äskulapnatter sich im
Brombachtal fortpflanzt. Damit wäre dies das erste Naturschutzgebiet
Baden-Württembergs, welches einen
Beitrag zum Schutz dieser extrem seltenen Art leistet.
Als weitere, vom Aussterben bedrohte Arten wurden
der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea
teleius (neben seiner Schwesterart, dem gefährdeten
Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling M. nausithous)
sowie im Brombach die Köcherfliege Diplectrona felix
nachgewiesen. Fünf im Gebiet lebende Arten sind stark
gefährdet: die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii),
die Breitflügel-Fledermaus (Eptesicus serotinus),
das Große Mausohr (Myotis myotis), die Sumpfschrecke
(Stethophyma grossum) sowie im Brombach die
Köcherfliege Adicella reducta.
Das Brombacher Tal zeichnet sich darüber hinaus
durch eine artenreiche Schmetterlings- und Heuschreckenfauna
aus: 34 Schmetterlingsarten, davon 11 auf
der Roten Liste oder der Vorwarnliste, sowie 20 Heuschreckenarten,
davon 6 auf der Roten Liste oder der
Vorwarnliste, sind für ein derart kleines Gebiet hervorragende
Ergebnisse. Ebenfalls beeindruckend war
die Artenzahl und Individuendichte der im Brombach
lebenden Organismen.
Ursache hierfür ist der mindestens seit Mitte des 20.
Jahrhunderts fehlende Eintrag von Düngemitteln von
angrenzenden Landnutzungen. Derzeit wird das Tal
von Schafen beweidet, Äcker oder Gärten gibt es nicht.
2015 gelang es, im Regierungsbezirk Karlsruhe zwei
neue Naturschutzgebiete auszuweisen. Eines davon,
das Naturschutzgebiet „Nüstenbachtal, Hessental und
Masseldorn“ auf Gemarkungen der Stadt Mosbach,
wird hier beschrieben. Es umfasst auf ca. 149 ha die
Lebensräume der weitgehend naturnah verlaufenden
Talaue des Nüstenbachs mit den angrenzenden
Hangbereichen. Gegeben und typisch für das Landschaftsbild
der naturräumlichen Einheit „Bauland“ ist
ein kleinstrukturiertes Mosaik aus wärmeliebenden
Gebüschen, mageren Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen
sowie ortsumschließenden Streuobstwiesen,
entstanden durch extensive landwirtschaftliche
Nutzung. Das neue Naturschutzgebiet ist aufgrund
der nachgewiesenen Artvorkommen von landesweiter
Bedeutung. Wir fanden eine vom Aussterben bedrohte
Art (das Graue Langohr Plecotus austriacus),
zwölf stark gefährdete Arten (Bienen- und Hummelragwurz
Ophrys apifera, O. holoserica, Wendehals
Jynx torquilla, Graues Langohr Plecotus austriacus,
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus, Steinkrebs
Austropotamobius torrentium, Hirschkäfer Lucanus
cervus, Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades,
Großer Feuerfalter Lycaena dispar, Wegerich- und
Roter Scheckenfalter Melitaea cinxia und M. didyma,
Flockenblumen-Grünwidderchen Adiscita globulariae)
sowie sehr zahlreiche gefährdete Arten; keine der
umfassend untersuchten Artengruppen (Blütenpflanzen,
Fledermäuse, Vögel, Schmetterlinge und Heuschrecken)
war verarmt. Eine naturschutzfachliche
Besonderheit dieses Gebietes ist die Ausdehnung und
Qualität der Mähwiesen: Mit 53 ha stellen artenreiche
Ausprägungen des Lebensraumtyps der Mageren
Flachland-Mähwiese den weitaus überwiegenden
Anteil des Grünlandes im Gebiet. Sie sind in dieser
Ausdehnung und vor allem in zusammenhängender
Fläche so im Neckar-Odenwald-Kreis sonst nicht
mehr zu finden. Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet
würdigt und schützt sowohl die Existenz der zahlreichen
gefährdeten Lebensraum-Typen und Arten als
auch die vorhandenen, nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
besonders geschützten Biotope
und konkretisiert die zu ihrem Schutz notwendigen
Regeln. Gefährdungen bestehen durch Zunahme der
Freizeitnutzung und durch den Rückgang der heute
gegebenen, südlich der Ortschaft Nüstenbach vorbildlichen,
extensiven landwirtschaftlichen Nutzung.
Durch die Aufnahme in die höchste Schutzkategorie
der Kulturlandschaften Baden-Württembergs werden
dem Gebiet sowohl die angemessene ordnungspolitische
Aufmerksamkeit als auch die finanziellen Fördermöglichkeiten
des Landes gesichert.