Natur- und Landschaftsschutz
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Der Europäische Laubfrosch (Hyla arborea) in Naturschutzgebieten des Regierungsbezirks Karlsruhe
(2010)
Die Populationen des Laubfroschs (Hyla arborea) sind in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen, sein Verbreitungsgebiet in Baden-Württemberg hat sich verringert. Die Naturschutzverwaltung im Regierungspräsidium Karlsruhe konnte durch verschiedene Maßnahmen in Naturschutzgebieten die Art wieder fördern. Erfolgreiche Maßnahmen werden beschrieben. Die Arbeit soll auch im Rahmen des 111-Arten-Korbes fortgeführt werden.
Letztmalig noch unter dem Namen „Bezirksstelle
für Naturschutz und Landschaftspflege“ (BNL) für
den Regierungsbezirk Karlsruhe wurde in Carolinea 62 über das 50-jährige Bestehen der BNL berichtet (Mahler et al. 2004). Diese gute Tradition
der Tätigkeitsberichte soll nunmehr vom Referat
56 „Naturschutz- und Landschaftspflege“ im Regierungspräsidium Karlsruhe fortgeführt werden.
In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt,
das breiten Raum in der praktischen Naturschutzarbeit des Referats 56 einnimmt: die Umsetzung
von „Natura 2000“, also der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie; Richtlinie 91/43/
EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten) im Regierungsbezirk Karlsruhe.
„Natura 2000“ bezeichnet ein Netz von Gebieten zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten von Tier- und Pflanzenarten mit europäischer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen werden durch die genannten Richtlinien der Europäischen Union vorgegeben.
Die im Jahr 2012 abgeschlossene Ausweisung von
drei neuen Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk
Karlsruhe in Baden-Württemberg ist Gegenstand des
Beitrags. Flora und Fauna der Gebiete sowie deren
enge Verzahnung mit der historischen bzw. noch gegebenen Nutzung werden beschrieben, die wesentlichen
Inhalte der Verordnungen werden vorgestellt. Abschließend wird für die Beibehaltung eines dialogorientierten
und bürgernahen Unterschutzstellungsverfahrens plädiert. Das Ergebnis ist ein maßgeschneiderter und umfassender Schutz, der vor Ort während des Verfahrens
Akzeptanz gefunden hat.
2017 konnte das Regierungspräsidium Karlsruhe ein
neues Naturschutzgebiet (NSG) im Regierungsbezirk
ausweisen. Das Naturschutzgebiet „Ziegelhäule“ liegt
am Rande des Trinkwaldes, nördlich der Kernstadt der
großen Kreisstadt Mühlacker und südlich des Ortsteils
Lienzingen im Enzkreis.
Es beinhaltet das Gelände des gleichnamigen stillgelegten
Erdzwischenlagers, schutzwürdiges, umgebendes
Grünland und das Naturdenkmal Trinkweiher
auf rund 11 ha.
Nach Aufgabe des Erdzwischenlagers entwickelte sich
eine Vielfalt verschiedener Biotoptypen und Lebensräume.
Die anthropogen geprägten Flächen zeichnen
sich heute durch Rohböden, Ruderalvegetation trockener
und frisch-feuchter Standorte, durch meterhohe
Lösswände und kleinere und größere Tümpel aus. Diese
unterschiedlichen Biotoptypen bieten Lebensräume
für bedrohte und streng geschützte Tierarten wie die
Zauneidechse (Lacerta agilis), die Gelbbauchunke
(Bombina variegata), den Springfrosch (Rana dalmatina)
und den Deutschen Sandlaufkäfer (Cylindera germanica).
Darüber hinaus leben zahlreiche gefährdete
Insektenarten im Gebiet.
Die Schutzwürdigkeit wird auch durch das flächenhafte
Naturdenkmal, die bereits bestehenden § 30
BNatSchG und § 33 NatSchG Biotope, die Feldhecken
und Feldgehölze sowie die umgebenden Wiesen und
Gräben im Gebiet, verdeutlicht. Die außergewöhnlich
hohe Vielfalt an seltenen Tier- und Pflanzenarten auf
einer solch kleinen Fläche soll durch die Unterschutzstellung
bewahrt und entwickelt werden.