Natur- und Landschaftsschutz
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Artenschutz im Südwesten
(2021)
Da saust man also mit Tempo 100 dem Schwarzwaldrand entlang über die L 181,
als die Beifahrerin zwischen Tannheim und Wolterdingen aus den Augenwinkeln
heraus überm rechten Fahrbahnrand urplötzlich einen – ja was denn, doch nicht
etwa einen Luchs bemerkt? Kehrtwende am nächsten Ortseingang und nichts wie
zurück: Den will man sich ja wohl nicht entgehen lassen, wenn es denn wirklich
einer gewesen sein sollte! Wo doch der scheuen Großkatze mit den Pinselohren
gefühlt seit ewigen Zeiten das besondere Augenmerk des Fahrzeuglenkers gilt,
spätestens seit Gründung der Luchs-Initiative Baden-Württemberg. Damals,
anno 1986, im Jahr des Kernkraftunfalls im ukrainischen Tschernobyl, als auch
hierzulande alles verstrahlt und Wildbret für den menschlichen Verzehr nicht
mehr geeignet war. Und als deshalb mit einem Mal auch die natürlichen Regulatoren von Rot-, Reh- und Gamswild (deren Fressfeinde und der Winter) wieder
gefragt zu sein schienen. Als Leiter des staatlichen Forstamts Villingen-Schwenningen hatte auch ich ein Nachlassen der jägerischen Bemühungen befürchtet –
und damit zunehmenden Wildverbiss im Wald. Als Naturschutzvertreter im
Jagdbeirat hatte ich daher der Freiburger oberen Jagdbehörde vorgeschlagen,
nach Schweizer Vorbild den Luchs wieder einzubürgern. Wovon dann sogar das
Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Wind bekommen und darüber berichtet
hatte unter der Überschrift „Appetit verdorben – Seit Tschernobyl wird kaum
noch Wildbret gegessen. Folge: Es wird weniger gejagt, Waldschäden durch
Wildverbiss nehmen zu.“
„Allerheiligen ist das Nationalparktor vor der Haustür“, titelte 2016 die Acher-Rench-Zeitung. Bei der Diskussion um die Ausweisung des „Nationalparks Schwarzwald“ hatte der damalige Landwirtschaftsminister Alexander Bonde betont, dass Allerheiligen mit den Wasserfällen „eine der spektakulärsten touristischen Attraktionen“ sei. Das Tor am Eingang der Wasserfälle markiert heute auch ein Portal des Nationalparks. Das Naturdenkmal der sieben Büttenschrofenfälle fehlt in keinem Reise- und Naturführer und lockt vor allem im Sommer unzählige Wanderer, Ausflügler und Schwarzwaldtouristen an. Im Jahr 1988 wurden 250 000 Besucher gezählt, die die Wasserfälle durchwanderten. Aus heutiger Sicht erscheint es daher kaum fassbar, dass vor rund 70 Jahren diese über 83 m in die Tiefe stürzenden Fälle zur Disposition gestellt wurden.
Altgrasstreifen zeigen in bisherigen Studien eine größere Vielfalt der Heuschreckenfauna als gemähte Vergleichsflächen. Dieser Effekt soll in Naturschutzgebieten im Landkreis Karlsruhe und im Enzkreis überprüft
werden. Mittels der semi-quantitativen Erfassung mit
dem Insektenstreifnetz wurde die Heuschreckenfauna
in fünf Untersuchungsgebieten mit zwölf Altgrasstreifen
(AGS) und zwölf Vergleichsflächen (0-Flächen) erfasst.
Insgesamt sind im Sommer 2019 hierdurch 29 Arten
und die Fangschreckenart Mantis religiosa in 1.444
Individuen erfasst worden. Jeweils einmal vor und
zwei- bzw. dreimal nach dem Pflegeeingriff wurden die
Probeflächen begangen. Durch die Berechnung von Arten- und Individuendichten konnte aufgezeigt werden:
Altgrasstreifen sind tendenziell arten- und individuenreicher als die 0-Flächen. Auffällig ist das vermehrte
Vorkommen von Langfühlerschrecken in den AGS im
Vergleich zu den 0-Flächen. Mit einer Dominanz-Analyse wurde herausgearbeitet, ob einzelne Arten eher
im AGS oder auf den Vergleichsflächen erfasst wurden.
So konnte gezeigt werden, dass Altgrasstreifen einen
positiven Beitrag zum Heuschreckenschutz leisten. Auf
der Basis einer Literaturauswertung zur Mähtechnik
sollten Altgrasstreifen zusätzlich mit einer faunaschonenden Mähweise kombiniert werden. Sind beide Aspekte in der Grünlandpflege integriert, beeinflusst dies
die Landschaft positiv – vor allem in Hinblick auf Strukturreichtum und Biodiversität.
Dendrophagus crenatus (Coleoptera: Silvanidae) ist
Teil einer Gemeinschaft xylobionter Käfer, die fast ausschließlich in totholzreichen und vom Menschen wenig
beeinflussten Wäldern zu finden sind. Die Art kann als
Zeiger für naturnahe Strukturen in den Höhenlagen des
Schwarzwaldes interpretiert werden. Ausgehend von
ersten Nachweisen in den ehemaligen Bannwäldern
am Wilden See und am Hohen Ochsenkopf in den Jahren 1995/96 liegen nun aus fast allen Bereichen des
Schutzgebiets Nachweise von D. crenatus vor. Erstmals
werden diese Funde aus dem Gebiet besprochen und
Erkenntnisse zur Nutzung des Lebensraums diskutiert.
Die Vorkommen befinden sich in einer Höhenlage zwischen 730 und 1070 m. Dabei fanden sich Käfer und
deren Larven häufig unter der Rinde abgestorbener
stehender und liegender Fichten und Kiefern, seltener
an Tanne, Buche und Eberesche. Als boreomontan verbreitete Totholzkäferart findet D. crenatus bedingt durch
die dynamischen Prozesse im Nationalpark Schwarzwald sehr gute Lebensraumbedingungen vor.
Biotopverbund an der Stillen Musel durch Stillgewässerentwicklung und Beweidung mit Karpatenbüffeln
(2019)
Auf der Baar führt der Schwarzwald-Baar-Kreis ein Naturschutzgroßprojekt (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz, siehe Beitrag von THOMAS KRING
in diesem Band) zur Stärkung des Biotopverbunds durch (KRING 2013). Eine der wichtigen Achsen des Biotopverbunds dort, die Feuchtgebietslebensräume entlang der „Stillen Musel“, wurde in der Planungsphase des Projekts aufgrund
heftiger Proteste des Bauernverbands aus der Förderkulisse gestrichen, da hier landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen vorherrschen. Um abseits von landwirtschaftlich strittigen Bereichen Maßnahmen für den Biotopverbund realisieren zu können, wurden bei der Stiftung Naturschutzfonds (SNF) Mittel für mehrere Projekte beantragt. Das hier vorgestellte Projekt wurde zunächst zur Entwicklung von Brutgewässern für die Krickente sowie zur Stärkung von Laichhabitaten von Amphibien begonnen. Später stellte sich heraus, dass durch eine Beweidung mit Karpatenbüffeln (Wasserbüffel) weitere positive Effekte erreicht werden können. Die Größe des Projektgebiets beträgt ca. 8 Hektar.
Das NGP Baar startete im Jahr 2013 mit dem Projekt I in die Planungsphase.
Seit dem 1. Mai 2018 befindet sich das Projekt II – die Umsetzungsphase
– in der Förderung. Der Schwarzwald-Baar-Kreis als Projektträger kann nun
zusammen mit den Flächeneigentümern und Bewirtschaftern die im PEPL vorgeschlagenen
Maßnahmen realisieren. Dazu stehen bis zum April 2028 rund
8,5 Mio. € zur Verfügung.
Der Gott im Baum
(2019)
Der Balzer Herrgott – auch Winkelherrgott genannt – ist eine in eine Weidbuche eingewachsene steinerne Christusfigur im mittleren Schwarzwald zwischen Wildgutach und Neukirch-Fallengrund (Baden-Württemberg). Er ist Ziel vieler Wanderer und Spaziergänger und gilt einigen als Wallfahrtsort. Entstehung und Herkunft sind bis heute nicht vollständig geklärt.
(WIKIPEDIA)
Der Hockenheimer Rheinbogen
(2019)
Der Hockenheimer Rheinbogen, ein geschützter Landschaftsraum, mitten im dicht besiedelten
Ballungsraum des Rhein-Neckar-Kreises. Hier sollten günstige Lebensbedingungen zum
Beispiel für den seltenen und geschützten Großen Brachvogel (Numenius arquata) geschaffen
werden oder die Saatgans (Anser fabalis) auf der Durchreise. Das Gebiet, das früher zeitweise
vom Rhein überschwemmt worden war, zeichnet sich durch vielfältige und ökologisch wertvolle
Landschaftselemente aus.
Im Juni 2017 hat die UNESCO das Biosphärengebiet Schwarzwald anerkannt und als Modellregion
für nachhaltige Entwicklung ausgezeichnet. Damit gehört die Region zum internationalen
Netz von derzeit 669 UNESCO-Biosphärenreservaten in 120 Ländern. Ziel ist es, die abwechslungs-
und artenreiche Kulturlandschaft des Südschwarzwalds im Zusammenspiel von
Mensch und Natur zu erhalten und zu entwickeln. Die Wertschöpfung im ländlichen Raum
soll gestärkt und Zukunftsperspektiven für die künftige Generation sollen geschaffen werden.
In den ersten zwei Jahren wurden dazu bereits über 50 Projekte gestartet. Rund 1,3 Millionen
Euro an zusätzlichen Fördermitteln und Sponsorengeldern sind in die Region geflossen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt aktuell die
Ausweisung des ersten Entwicklungs-Naturschutzgebietes in Baden-Württemberg durch – der „Brühlwegdüne“. Die Besonderheit eines solchen Naturschutzgebietes liegt darin begründet, dass die Fläche zum
Zeitpunkt der Ausweisung die Kriterien Schutzbedürftigkeit, Vielfalt, Einzigartigkeit und Repräsentanz noch
nicht erfüllt. Die Schutzwürdigkeit ist aber gegeben,
weil die Düne die standörtlichen Voraussetzungen für
das Vorkommen von hochwertigen und schutzwürdigen Lebensraumtypen mit bedrohten und gefährdeten Arten bietet und mit hoher Wahrscheinlichkeit
mit deren Entwicklung zu rechnen ist.
Auf einer Gesamtfläche von 32 ha bei Sandhausen
stellt die Naturschutzverwaltung in den nächsten Jahrzehnten jeweils 15 ha große Flächen mit Sandrasen
sowie mit Wintergrün-Kiefern-Wäldern und Weißmoos-Kiefern-Wäldern her. Hierzu wird der dichte Kiefernwald
hektarweise aufgelichtet und die freigestellten Flächen
anschließend zu den hochwertigen Lebensräumen
entwickelt (u.a. mit Beweidung). Die Entwicklung erfolgt
phasenweise, damit Erkenntnisse aus der Umsetzung
bei der nächsten Phase Berücksichtigung finden können. Die Ausweisung des Naturschutzgebietes und die
anschließende Entwicklung sind Teil eines Alternativkonzeptes, das anstelle des ursprünglich planfestgestellten Rückbaus der Landesstraße L 600 durchgeführt wird und vertraglich zwischen der Gemeinde
Sandhausen und dem Land Baden-Württemberg fixiert
wurde. Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes
werden aus Mitteln der Straßenbauverwaltung, der Gemeinde Sandhausen und des Landes getragen.
Der Schwarzwald mit seinen Vorbergen, die Vogesen, der Kaiserstuhl, die Rheinauen, die Elzwiesen und das elsässische Ried und der Harthwald (Forêt de la Harth): Manche Gebiete am Oberrhein gehören zu den schönsten und wertvollsten Naturlandschaft en Europas, mit einer immer noch faszinierenden und reichhaltigen Flora und Fauna. Das grenzüberschreitende »Paradies am Oberrhein« wurde in Büchern beschrieben und die alljährlichen Regio-Kalender zeigen immer faszinierendere Fotos. Ein Spaziergang in einer stillen Stunde im Kaiserstuhl oder im Naturschutzgebiet Bollenberg bei Rouff ach im Elsass ist immer noch ein Glücksmoment und nur den Kennern fällt auf, wenn die Stimmen der Feldlerchen fehlen und wenn selbst in dieser geschützten Restnatur die Zahl und Artenvielfalt der Schmetterlinge bedrohlich schnell schwindet. Schon die nächste Generation wird diesen stillen Schwund nicht mehr bemerken, denn bereits heute kennen die wenigsten jungen Menschen noch die Stimme der ins Blau aufsteigenden Lerche.
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat am 14. Dezember 2017 die Ausstellung »Biosphärengebiet Schwarzwald – Zukunft mit Tradition« eröffnet. Die Schau gibt einen Einblick in das Biosphärengebiet und welche besonderen Eigenschaften das Schutzgebiet im Schwarzwald hat, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg. Vom baden-württembergischen Umweltministerium nahm Karl-Heinz Lieber, Abteilungsleiter Naturschutz, teil.
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: »Mit der internationalen Anerkennung hat die UNESCO bestätigt, was wir alle wissen: Der Schwarzwald spielt in der weltweiten Spitzenklasse der Schutzgebiete oben mit. Dass es heute im Schwarzwald so aussieht, ist Ergebnis jahrhundertelanger Nutzung der Landschaft und ihrer Ressourcen. Die Ausstellung zeigt Besuchern und Einheimischen, wie schön unsere Landschaft ist und weshalb sie schützenswert ist und zeigt auf, wie die Dinge zusammenhängen. Sie leistet einen Beitrag zur Identifikation mit dem Biosphärengebiet und macht Lust, das Biosphärengebiet
selbst zu entdecken.«
Im Zeitraum von 2015 bis 2018 erfassten die Autoren
Heuschrecken in 18 Naturschutzgebieten und in vier
weiteren ausgewählten Gebieten des Landkreises
Freudenstadt und verglichen die Ergebnisse mit älteren
Erfassungen. Insgesamt konnten 18 Langfühlerschrecken und 23 Kurzfühlerschrecken nachgewiesen werden. Mit insgesamt 41 Heuschrecken-Arten sind dies
rund 60 % der baden-württembergischen Arten. Elf
Arten sind in der „Roten Liste der gefährdeten Heuschrecken in Baden-Württemberg“ und weitere neun
in der Vorwarnliste aufgeführt. Davon galt eine Art als
„ausgestorben oder verschollen“, zudem gelten zwei
Arten als „stark gefährdet“, acht Arten als „gefährdet“,
und neun Arten sind landesweit merklich zurückgegangen und daher auf der „Vorwarnliste“. Für zwei Arten,
die Alpine Gebirgsschrecke (Miramella alpina) und die
Lauchschrecke (Mecostethus parapleurus), ist Baden-Württemberg in besonderem Maße verantwortlich, da
sich hier die Hauptvorkommen von Deutschland befinden und die Bestände daher von bundesweiter Bedeutung sind. In den letzten drei Untersuchungsjahren
zeigten der Sumpfgrashüpfer (Chorthippus montanus)
und die Alpine Gebirgsschrecke deutliche Arealverluste
und einen starken Rückgang der Individuenzahlen. Die
letztmals 2004 im Kreis nachgewiesene Rotflügelige
Ödlandschrecke (Oedipoda germanica) ist zwischenzeitlich dort ausgestorben.
Albtraum Badische Alb
(2017)
Weil die Badische Alb ein gänzlich unbesiedeltes Waldgebiet ist, haben die vier umliegenden Städte Donaueschingen, Hüfingen, Blumberg und Geisingen sie per Flächennutzungsplanänderung als Windkraftkonzentrationszone ausgewiesen. In der Bevölkerung erregten sie damit
wenig Unmut, hielt man die Ausweisung doch für eine wenig realistische Pflichtübung in Sachen Energiewende, zumal da ein potenter Investor schon früh wieder abgesprungen war angesichts der eher bescheidenen Windhöffigkeit. Doch kurz vor Jahresschluss 2016 erteilte das
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis doch noch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau von 13 gigantischen Windenergieanlagen zweier Betreiberfirmen. Erst jetzt wachte die örtliche Bevölkerung auf, formulierte Widersprüche und reichte beim Landtag eine Petition ein gegen die Umwandlung des in seiner ökologischen und landschaftlichen Wertigkeit heillos unterschätzten Waldgebiets in eine (Wind-)Industriezone. Ob sich der Albtraum noch abwenden lässt?
Das Projekt I (Planungsphase) des Naturschutzgroßprojektes Baar (NGP Baar)
wird seit 2013 im Rahmen des Programms „chance.natur – Bundesförderung
Naturschutz“ durchgeführt. Mit diesem Programm werden seit 1979 durch das
Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Projekte gefördert, die
der Errichtung und der Sicherung von schutzwürdigen Teilen von Natur und
Landschaft mit gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung dienen. Auch das
Land Baden-Württemberg beteiligt sich über das Ministerium für Umwelt,
Klima und Energiewirtschaft durch finanzielle Unterstützung.
2017 konnte das Regierungspräsidium Karlsruhe ein
neues Naturschutzgebiet (NSG) im Regierungsbezirk
ausweisen. Das Naturschutzgebiet „Ziegelhäule“ liegt
am Rande des Trinkwaldes, nördlich der Kernstadt der
großen Kreisstadt Mühlacker und südlich des Ortsteils
Lienzingen im Enzkreis.
Es beinhaltet das Gelände des gleichnamigen stillgelegten
Erdzwischenlagers, schutzwürdiges, umgebendes
Grünland und das Naturdenkmal Trinkweiher
auf rund 11 ha.
Nach Aufgabe des Erdzwischenlagers entwickelte sich
eine Vielfalt verschiedener Biotoptypen und Lebensräume.
Die anthropogen geprägten Flächen zeichnen
sich heute durch Rohböden, Ruderalvegetation trockener
und frisch-feuchter Standorte, durch meterhohe
Lösswände und kleinere und größere Tümpel aus. Diese
unterschiedlichen Biotoptypen bieten Lebensräume
für bedrohte und streng geschützte Tierarten wie die
Zauneidechse (Lacerta agilis), die Gelbbauchunke
(Bombina variegata), den Springfrosch (Rana dalmatina)
und den Deutschen Sandlaufkäfer (Cylindera germanica).
Darüber hinaus leben zahlreiche gefährdete
Insektenarten im Gebiet.
Die Schutzwürdigkeit wird auch durch das flächenhafte
Naturdenkmal, die bereits bestehenden § 30
BNatSchG und § 33 NatSchG Biotope, die Feldhecken
und Feldgehölze sowie die umgebenden Wiesen und
Gräben im Gebiet, verdeutlicht. Die außergewöhnlich
hohe Vielfalt an seltenen Tier- und Pflanzenarten auf
einer solch kleinen Fläche soll durch die Unterschutzstellung
bewahrt und entwickelt werden.
Nicht nur Orchideen – 75 Jahre Naturschutzgebiet Deggenreuschen-Rauschachen (Hüfinger Orchideenwald)
(2016)
Seit Beginn des 19. Jahrhunderts fanden sich Landesherren, Mediziner, Pfarrer,
Lehrer und verwandte Berufe in ihrem gemeinsamen Interesse für Fauna und
Flora sowie für Kultur und Landesgeschichte und dokumentierten ihre Erkenntnisse. Gedanken des Schutzes der Natur und der Landschaft führten zur Einrichtung von geschützten Gebieten und schließlich zu Naturschutzgebieten.
Diese Bewegung hält bis heute an. Der Hüfinger Orchideenwald, 1941 als Naturschutzgebiet Deggenreuschen-Rauschachen ausgewiesen, ist seit der Mitte
des 19. Jahrhunderts und auch heute noch überregional wegen seiner Orchideen
bekannt, mit allen Vor- und
Nachteilen durch Besucher.
Zum 75-jährigen Jubiläum wollen die Verfasser über die Orchideen und
andere botanische Kostbarkeiten berichten und die Themen Wald- und Forstgeschichte behandeln. Die Autoren tun dies jeweils in eigenen Artikeln. Mögliche
Überschneidungen wurden weitestgehend vermieden, können aber nicht ganz
ausgeschlossen werden.
Die älteren Leser kennen vielleicht noch die Gelbbauchunke. Sie hat als „Unkerich“ in den Heften „Lurchis Abenteuer“ von Salamander (deutscher Schuhhersteller aus Kornwestheim bis 2003) den Polizisten gespielt. Die Hefte haben
heute noch Kult-Status. Lurchi und seine Freunde werben nicht nur als Sympathieträger für die Schuhmarke, sondern auch für die bedrohte Spezies von Feuersalamander und Unke
Dieser kleine Froschlurch, der 35 bis 50 mm groß ist und ein Gewicht von
fünf bis sieben Gramm besitzt, hat es schwer zu überleben. Er genießt zwar heute
gesetzlich den höchsten Schutzstatus, sein Fortbestand ist dadurch aber nicht
unbedingt garantiert. Zu viele seiner ursprünglichen Lebensräume sind verloren
gegangen, nämlich die Kies- und Schlickbänke in den Auenbereichen entlang von
Bächen und Flüssen.
2016 konnte das Regierungspräsidium Karlsruhe
das Naturschutzgebiet „Pfinzquellen“ ausweisen. Das
Naturschutzgebiet „Pfinzquellen“ liegt zwischen den
Ortsteilen Ittersbach, Langenalb und Feldrennach
der beiden Gemeinden Karlsbad und Straubenhardt
und umschließt den Norden des Ortsteils Pfinzweiler.
Es handelt sich um eine der letzten großen zusammenhängenden
Wiesenlandschaften des nördlichen
Schwarzwaldes.
Rund 220 ha, also etwa 75 % des gesamten Naturschutzgebietes,
sind Grünland. Es setzt sich aus den
nach der Roten Liste Baden-Württembergs gefährdeten
Nasswiesen basenarmer Standorte, den ebenfalls
gefährdeten Magerwiesen mittlerer Standorte, den
stark gefährdeten Pfeifengras-Streuwiesen sowie den
Fettwiesen mittlerer Standorte zusammen. Die Magerwiesen
zählen zu dem nach der europäischen Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinie geschützten Lebensraumtyp
(FFH-LRT) „Magere Flachlandmähwiese“ (Code
6510), und die Pfeifengras-Streuwiesen zu dem FFHLRT
„Pfeifengraswiese“ (Code 6410). Naturschutzfachlich
besonders wertvoll sind die Nasswiesen und die
Pfeifengras-Streuwiesen im Feuchtbereich des Naturschutzgebietes.
Wie ihr Gefährdungsgrad anzeigt, verschwinden
diese Lebensräume in Baden-Württemberg
zusehends, sofern sie nicht durch Schutz- und Pflegemaßnahmen
aktiv erhalten werden.
Besonders herauszuheben sind die Wiesen auf Ittersbacher
Gemarkung, die durch ihren Reichtum an besonders
geschützten Pflanzenarten, wie z.B. diversen
Orchideenarten, Schlüsselblume und Heilziest ein botanisches
Highlight in der Region darstellen.
Aufgrund des offenen Charakters der Landschaft
und der aus den bestehenden Quellen entstandenen
Feuchtwiesen stellt das 290 ha große Areal nicht nur
einen wertvollen Lebensraum für seltene Pflanzenarten
dar, sondern ist besonders für bodenbrütende
Vogelarten ein unersetzlicher Lebensraum. Insgesamt
konnten im Gebiet rund 32 % der in Baden-Württemberg
brütenden Vogelarten festgestellt werden. Durch
seine große Vielfältigkeit bietet das Gebiet für eine
beeindruckende Anzahl von Vogelarten einen geeigneten
Lebensraum als Brut-, Nahrungs- und Winterquartier.
Nicht weniger als acht Fledermausarten
sowie 19 Heuschrecken-, 46 Tag- und 204 Nachtfalterarten
sowie viele weitere Tierarten haben hier ihren
Lebensraum.
Die Schutzwürdigkeit wird durch die große Vielzahl
an seltenen und hoch gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
und Lebensraumtypen verdeutlicht. Bereits
bestehende Schutzkategorien wie das FFH-Gebiet,
ein Landschaftsschutzgebiet und zahlreiche nach § 30
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte
Biotope
unterstreichen diese Feststellung. Die bereits
bestehenden rechtlichen Bestimmungen müssen jedoch
ergänzt und konkretisiert werden, um den Schutz
aller vorhandenen Lebensräume und Arten zu gewährleisten.
Die insbesondere für dichter besiedelte Räume
sehr hohe Vielfalt der Flora und Fauna des Gebietes
soll durch die Unterschutzstellung bewahrt, seine Lebensräume
sollen durch eine naturverträgliche Nutzung
(weiter) gepflegt und entwickelt werden.