Natur- und Landschaftsschutz
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Der Gott im Baum
(2019)
Der Balzer Herrgott – auch Winkelherrgott genannt – ist eine in eine Weidbuche eingewachsene steinerne Christusfigur im mittleren Schwarzwald zwischen Wildgutach und Neukirch-Fallengrund (Baden-Württemberg). Er ist Ziel vieler Wanderer und Spaziergänger und gilt einigen als Wallfahrtsort. Entstehung und Herkunft sind bis heute nicht vollständig geklärt.
(WIKIPEDIA)
Artenschutz im Südwesten
(2021)
Da saust man also mit Tempo 100 dem Schwarzwaldrand entlang über die L 181,
als die Beifahrerin zwischen Tannheim und Wolterdingen aus den Augenwinkeln
heraus überm rechten Fahrbahnrand urplötzlich einen – ja was denn, doch nicht
etwa einen Luchs bemerkt? Kehrtwende am nächsten Ortseingang und nichts wie
zurück: Den will man sich ja wohl nicht entgehen lassen, wenn es denn wirklich
einer gewesen sein sollte! Wo doch der scheuen Großkatze mit den Pinselohren
gefühlt seit ewigen Zeiten das besondere Augenmerk des Fahrzeuglenkers gilt,
spätestens seit Gründung der Luchs-Initiative Baden-Württemberg. Damals,
anno 1986, im Jahr des Kernkraftunfalls im ukrainischen Tschernobyl, als auch
hierzulande alles verstrahlt und Wildbret für den menschlichen Verzehr nicht
mehr geeignet war. Und als deshalb mit einem Mal auch die natürlichen Regulatoren von Rot-, Reh- und Gamswild (deren Fressfeinde und der Winter) wieder
gefragt zu sein schienen. Als Leiter des staatlichen Forstamts Villingen-Schwenningen hatte auch ich ein Nachlassen der jägerischen Bemühungen befürchtet –
und damit zunehmenden Wildverbiss im Wald. Als Naturschutzvertreter im
Jagdbeirat hatte ich daher der Freiburger oberen Jagdbehörde vorgeschlagen,
nach Schweizer Vorbild den Luchs wieder einzubürgern. Wovon dann sogar das
Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Wind bekommen und darüber berichtet
hatte unter der Überschrift „Appetit verdorben – Seit Tschernobyl wird kaum
noch Wildbret gegessen. Folge: Es wird weniger gejagt, Waldschäden durch
Wildverbiss nehmen zu.“
Wildnis aus zweiter Hand
(2003)
Urwald auf der Baar - barer Unsinn? Eine frühe Zeitungsente womöglich? Wie, bitte schön, sollen die Überreste eines "weißtannenen Urwaldes" hier eigentlich überdauert haben? Ausgerechnet auf der Baar, im Altsiedelland zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb, wo schon den Siedlern der Jungsteinzeit Ackerbau und Viehzucht einträglicher erscheinen wollten als Beerensammeln und Jagen. Wo schon die Kelten geackert und den Wald dafür gerodet haben. Von Römern und Alemannen ganz zu schweigen, erst recht von den Waldverwüstern der Neuzeit, den Glasmachern etwa oder den Viehherden der Städte.
„Allerheiligen ist das Nationalparktor vor der Haustür“, titelte 2016 die Acher-Rench-Zeitung. Bei der Diskussion um die Ausweisung des „Nationalparks Schwarzwald“ hatte der damalige Landwirtschaftsminister Alexander Bonde betont, dass Allerheiligen mit den Wasserfällen „eine der spektakulärsten touristischen Attraktionen“ sei. Das Tor am Eingang der Wasserfälle markiert heute auch ein Portal des Nationalparks. Das Naturdenkmal der sieben Büttenschrofenfälle fehlt in keinem Reise- und Naturführer und lockt vor allem im Sommer unzählige Wanderer, Ausflügler und Schwarzwaldtouristen an. Im Jahr 1988 wurden 250 000 Besucher gezählt, die die Wasserfälle durchwanderten. Aus heutiger Sicht erscheint es daher kaum fassbar, dass vor rund 70 Jahren diese über 83 m in die Tiefe stürzenden Fälle zur Disposition gestellt wurden.
Die Kulturlandschaft ist der Spiegel der Gesellschaft. Sie verändert sich entsprechend dem Wertewanclel in der Gesellschaft. Die Veränderung durch die Siedlungstätigkeiten und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist fast überall in Deutschland sichtbar. Auch im Schwarzwald führt dies zu Lebensraumverlusten für Fauna, Flora und Mensch, zu nachteiligen Veränderungen des Landschaftsbildes, wenn nicht sogar zum ldentitätsverlust der Landschaft. Hinzu kommt in diesem reizvollen und deshalb äußerst empfindlichen Raum die seit dem Ende des 18. Jahrhunderts nachweisbare Waldzunahme infolge der teilweisen oder völligen Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzungen. Dieses "Zuwachsen" der Landschaft führt langfristig unter anderem zu einer Vereinheitlichung des Landschaftsbildes und zum Verlust des für die Erlebbarkeit der Landschaft sehr wichtigen Wechsels zwischen Offenland und Wald.
Die Wiederansiedlung des Bibers (Castor fiber L.) in den elsässischen und badischen Rheinauen
(2002)
Ausgerottet seit Anfangs des 19. Jahrhunderts, wurden Biber - Wildfänge aus dem Rhönetal - an mehreren Stellen in den
Oberrheinauen ausgesetzt: insgesamt 22 Tiere am Muehlbach (1973) und an der Moder (1993-95) im Elsass sowie 4
Tiere an der Rench (1979) in Baden. Zwischen 1998 und 2002 wurde beiderseits des Oberrheins eine Bestandsaufnahme
durchgeführt, über deren Methode und Ergebnisse hier berichtet wird. In 28 elsässischen und 5 badischen Gemeinden konnten Biberspuren nachgewiesen werden. Der geschätzte Bestand beträgt 90-110 Tiere, die sich in zwei getrennte Subpopulationen aufteilen, vorwiegend in der Nähe der beiden Aussetzungsgebiete im Elsass. Drei Jahrzehnte nach den ersten Freilassungen fällt auf, dass viele günstige Lebensräume wie Rheinseitengräben, Abschnitte des Restrheins und große Teile der rechtsrheinischen Auen nicht besiedelt wurden. Als limitierende Faktoren dafür kommen unselektive Bekämpfung von Nutria und Bisam, Straßenverkehr und Ausbreitungshindernisse durch den Ausbau der Rheinauen in Frage. Maßnahmen zur Habitataufwertung, Bestandsstützung und -kontrolle des Bibers im Oberrheingebiet werden vorgeschlagen.
Mauern sind Felsen aus Menschenhand. Als häufige und charakteristische Strukturelemente des Siedlungsbereiches kommt ihnen aus der Sicht des Naturschutzes eine besondere Bedeutung zu, da sie neben ihrer primären Funktion als Häuserwände, Gebäudeteile, Grundstücks- und Friedhofsmauern, Teile von Brücken, Bahn- und Hafenanlagen etc. auch einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen als Ersatzlebensräume dienen können. Vor dem Hintergrund eines rasant fortschreitenden Artensterbens rücken derartige siedlungstypische Kleinstrukturen zunehmend in den Blickpunkt städtischer oder kommunaler Natur- und Biotopschutzmaßnahmen, die damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Biologischen Vielfalt „vor der eigenen Haustür" leisten können.
Biotopverbund an der Stillen Musel durch Stillgewässerentwicklung und Beweidung mit Karpatenbüffeln
(2019)
Auf der Baar führt der Schwarzwald-Baar-Kreis ein Naturschutzgroßprojekt (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz, siehe Beitrag von THOMAS KRING
in diesem Band) zur Stärkung des Biotopverbunds durch (KRING 2013). Eine der wichtigen Achsen des Biotopverbunds dort, die Feuchtgebietslebensräume entlang der „Stillen Musel“, wurde in der Planungsphase des Projekts aufgrund
heftiger Proteste des Bauernverbands aus der Förderkulisse gestrichen, da hier landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen vorherrschen. Um abseits von landwirtschaftlich strittigen Bereichen Maßnahmen für den Biotopverbund realisieren zu können, wurden bei der Stiftung Naturschutzfonds (SNF) Mittel für mehrere Projekte beantragt. Das hier vorgestellte Projekt wurde zunächst zur Entwicklung von Brutgewässern für die Krickente sowie zur Stärkung von Laichhabitaten von Amphibien begonnen. Später stellte sich heraus, dass durch eine Beweidung mit Karpatenbüffeln (Wasserbüffel) weitere positive Effekte erreicht werden können. Die Größe des Projektgebiets beträgt ca. 8 Hektar.
Das Projekt I (Planungsphase) des Naturschutzgroßprojektes Baar (NGP Baar)
wird seit 2013 im Rahmen des Programms „chance.natur – Bundesförderung
Naturschutz“ durchgeführt. Mit diesem Programm werden seit 1979 durch das
Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Projekte gefördert, die
der Errichtung und der Sicherung von schutzwürdigen Teilen von Natur und
Landschaft mit gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung dienen. Auch das
Land Baden-Württemberg beteiligt sich über das Ministerium für Umwelt,
Klima und Energiewirtschaft durch finanzielle Unterstützung.
Die Zeitreise beginnt mit der Schilderung der Geschichte des Fürstlich Fürstenbergischen Hofjagdgebietes Unterhölzerwald nach der eingehenden Forsteinrichtung von 1787. Es wird gezeigt dass das Biotop und das Naturschutzgebiet verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt waren und immer noch sind. Die Errichtung des Wildgatters brachte der Jagd den Vorrang vor der Forstwirtschaft und der Waldweide. Nutzungen im Naturwald waren wegen der astigen und knorrigen, schwer bearbeitbaren Eichen sehr schwierig und nur durch Selbstwerber für abgestorbenes Holz erlaubt. Im Wirtschaftswald machten die Umwandlungen in Mischbestände gute Fortschritte. Es ist der Jagdpassion der Fürstenberger und ihrer Liebe zu ihrem schönen
Hofjagdgebiet zu danken, dass trotz erheblicher finanzieller Nachteile für den Eigentümer der Naturwald erhalten wurde, und es ist zu hoffen, dass künftig auch die öffentliche Hand ebenso verantwortungsbewusst handelt.
Friedrich von und zu Franckenstein hatte sich 1710 mit Maria
Margarethe von Bettendorf verheiratet, deren Mutter eine geborene von Dahlberg war und aus der Herrschaft Binzburg stammte.
Dadurch wurde Friedrich von und zu Franckenstein Miteigentümer der Herrschaft Binzburg, zu der damals noch die Familie von
Bettendorf gehörte.
Die Nachfolger derer von Bettendorf waren die von Erthal,
die durch Einheirat in die Familie von Bettendorf Miteigentümer
der Herrschaft Binzburg wurden.
17 42, im Zuge einer Erbteilung der Herrschaft Binzburg zwischen den Herrschaftsfamilien von Erthal und von und zu Franckenstein, wurden Maria Margarethe von und zu Franckenstein
geb. von Bettendorf die Ländereien in Niederschopfheim und
damit auch die Unterwassermatten zugesprochen. Außerdem ein
Viertel der Besitzungen in Allmansweier und Wittenweier. Lothar von Erthal bekam die Ländereien auf der Gemarkung Hofweier und Schutterwald. Nach dieser Teilung gab es dann die
Herrschaft Binzburg-Hofweier und die Herrschaft Binzburg-Niederschopfheim.
Nach einem Jahr der “Flaute” können wir wieder von neuen Naturschutzgebieten (NSG) berichten: wenigstens zwei wurden im Jahre 2002 vom Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) nach Vorarbeit durch die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (BNL) ausgewiesen. Obwohl die Arbeitsbelastung durch Natura 2000 weiterhin hoch blieb und die Reform der Naturschutzverwaltung die Zahl der Referentinnen und Referenten in der BNL um fünf (40 %) verringerte
(Nickel 2002), gelang es, das Ergebnis vom Jahr 2000 rein zahlenmäßig zu verdoppeln. Im Vergleich zu den 1980er und 1990er Jahren, den “goldenen Jahren” der NSG-Ausweisung, ist dies dennoch ein bescheidenes Ergebnis - noch mehr, wenn man berücksichtigt, dass das eine neue NSG eigentlich schon 1995 verordnet (Severin & Wolf 1996) und nur wegen eines Formfehlers gerichtlich wieder aufgehoben wurde. Insoweit ist die Überschrift dieses Berichts etwas vollmundig.
Zum letzten Mal gibt es in der Carolinea einen Beitrag der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (BNL) Karlsruhe, in dem von dieser Fachbehörde über die Arbeit der Naturschutzverwaltung im Regierungsbezirk Karlsruhe berichtet wird. Seit genau 50 Jahren gibt es diese höhere Fachbehörde für Naturschutz - als Nachfolge-Institution der Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege im Regierungsbezirk Karlsruhe, damals Nordbaden (Wolf 1997). Seit Beginn ihres Bestehens war sie Mit-Herausgeberin der „Beiträge zur naturkundlichen Forschung“, die später in „Carolinea“ umbenannt wurden. Damit war sie auch in dieser Hinsicht Nachfolgerin der vormaligen Landesstelle. Im Band XIII der „Beiträge“ von 1954, dem ersten Band mit einer Veröffentlichung der neu gegründeten Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Nordbaden, stellt dies E. Oberdörfer dar, der zu dieser Zeit in Personalunion Leiter der BNL und Leiter der Landessammlungen für Naturkunde war (Oberdörfer 1954). In seinem Beitrag berichtet er über die Fortschritte bei der Ausweisung von
Schutzgebieten in Nordbaden. Dies war der Anfang einer Tradition, die bis heute fortgeführt wird.
Letztmalig noch unter dem Namen „Bezirksstelle
für Naturschutz und Landschaftspflege“ (BNL) für
den Regierungsbezirk Karlsruhe wurde in Carolinea 62 über das 50-jährige Bestehen der BNL berichtet (Mahler et al. 2004). Diese gute Tradition
der Tätigkeitsberichte soll nunmehr vom Referat
56 „Naturschutz- und Landschaftspflege“ im Regierungspräsidium Karlsruhe fortgeführt werden.
In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt,
das breiten Raum in der praktischen Naturschutzarbeit des Referats 56 einnimmt: die Umsetzung
von „Natura 2000“, also der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie; Richtlinie 91/43/
EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten) im Regierungsbezirk Karlsruhe.
„Natura 2000“ bezeichnet ein Netz von Gebieten zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten von Tier- und Pflanzenarten mit europäischer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen werden durch die genannten Richtlinien der Europäischen Union vorgegeben.
Der Schwarzwald mit seinen Vorbergen, die Vogesen, der Kaiserstuhl, die Rheinauen, die Elzwiesen und das elsässische Ried und der Harthwald (Forêt de la Harth): Manche Gebiete am Oberrhein gehören zu den schönsten und wertvollsten Naturlandschaft en Europas, mit einer immer noch faszinierenden und reichhaltigen Flora und Fauna. Das grenzüberschreitende »Paradies am Oberrhein« wurde in Büchern beschrieben und die alljährlichen Regio-Kalender zeigen immer faszinierendere Fotos. Ein Spaziergang in einer stillen Stunde im Kaiserstuhl oder im Naturschutzgebiet Bollenberg bei Rouff ach im Elsass ist immer noch ein Glücksmoment und nur den Kennern fällt auf, wenn die Stimmen der Feldlerchen fehlen und wenn selbst in dieser geschützten Restnatur die Zahl und Artenvielfalt der Schmetterlinge bedrohlich schnell schwindet. Schon die nächste Generation wird diesen stillen Schwund nicht mehr bemerken, denn bereits heute kennen die wenigsten jungen Menschen noch die Stimme der ins Blau aufsteigenden Lerche.
Weg von der Insel
(2018)
300 Millionen weniger Vögel in Deutschland und Europa seit den 1980er Jahren: Diese Meldung hat es in den letzten Monaten bis in die Leitmedien geschafft. Dabei wird vor allem der Rückgang der Vögel der Agrarlandschaft hervorgehoben. Zwischen 1990 und 2013 verschwanden in Deutschland 35 Prozent aller Feldlerchen, 80 Prozent aller Kiebitze und 84 Prozent aller Rebhühner. Auch in der südlichen Ortenau blieb der Rückgang der Artenvielfalt nicht unbemerkt. So konnte die Fachschaft für Ornithologie Südlicher Oberrhein der Entwicklung der Vogelarten im Gebiet nur eine negative Bilanz bescheinigen. Im Zeitraum zwischen 1959 bis 2009 wurde das Aussterben von 20 Vogelarten festgestellt. Etwa genauso viele Bestände von Brutvögeln gingen in diesem Zeitraum stark zurück oder waren stark gefährdet. Inzwischen sind also nicht nur die Spezialisten unter den Vögeln, sondern auch die Allerweltsvögel bedroht. Der NABU Südbaden konstatiert bei der „Stunde der Gartenvögel“ für den Ortenaukreis zwischen 2001 und 2016 gleich für mehrere Vogelarten einen Rückgang. Bei der Mehlschwalbe beläuft er sich auf fast die Hälfte, beim Distelfink auf zirka 40 Prozent. Der Rückgang einzelner Vogelarten ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs.
Schaut heute ein/e Autofahrer/in von der Autobahn aus in Richtung Schwarzwald, so fällt ihm/ihr die Hornisgrinde als höchste und imposante Erhebung des Nordschwarzwaldes sofort ins Auge. Dass sich dieser Berg noch vor etwa 30 Jahren ganz anders präsentierte, fällt den meisten Betrachtern heute nicht mehr auf. Damals konnte man den Hornisgrindeturm noch nicht entdecken; vom „Fernsehturm" ragten nur die obersten Stockwerke aus dem Nadeldach und die Windräder existierten noch gar nicht. Die Hornisgrinde war damals nämlich noch von einem dichten Nadelwald bedeckt. Ende der 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre begann sich jedoch die Waldsituation zu verändern. Entwicklungen, die man schon in anderen europäischen Waldregionen beobachten konnten, nahmen nun auch im Schwarzwald - insbesondere im Nordschwarzwald - ihren Anfang. Nadelbäume verloren zusehends ihr Nadelkleid - viele starben innerhalb kürzester Zeit ab. Schadinsekte, die vorher noch keine so entscheidende Rolle im Wald gespielt hatten, trieben immer heftiger ihr Unwesen. Vor allem am Katzenkopf konnte das rasant um sich greifende Sterben der Bäume beobachtet werden. Kurz darauf war auch schon ein Begriff für dieses Geschehen in aller Munde. Der Begriff ,,Das Waldsterben" war geboren und fand nicht nur Eingang in die deutsche Sprache.
Das Naturschutzgebiet „Auweinberge-Fuchsenloch“
umfasst auf 31,4 ha Lebensräume einer traditionellen
Kulturlandschaft an einem typischen südwestexponierten Steilhang des Neckars. Den besonderen Reiz
dieses Naturschutzgebietes macht die außerordentlich hohe Artenvielfalt eines kleinstrukturierten Mosaiks verschiedenster Lebensgemeinschaften aus. Das
Landschaftsbild ist geprägt von wärmeliebenden Gebüschen, mageren Wiesen und Halbtrockenrasen, alten Obstbaumbeständen und einem reich strukturierten
Waldsaum. Lesesteinriegel und Trockenmauern sind
Relikte früherer Weinbergsnutzung. Sie sind für den
Neckar-Odenwald-Kreis von besonderer Einzigartigkeit, denn die Weinbergsmauern sind überwiegend gut
erhalten und erreichen insgesamt eine Länge von über
4,7 km. Die Lesesteinriegel haben eine beachtliche
Größe von bis zu 50 m Länge und 10 m Breite erreicht.
2015 gelang es, im Regierungsbezirk Karlsruhe zwei
neue Naturschutzgebiete auszuweisen. Eines davon,
das Naturschutzgebiet „Nüstenbachtal, Hessental und
Masseldorn“ auf Gemarkungen der Stadt Mosbach,
wird hier beschrieben. Es umfasst auf ca. 149 ha die
Lebensräume der weitgehend naturnah verlaufenden
Talaue des Nüstenbachs mit den angrenzenden
Hangbereichen. Gegeben und typisch für das Landschaftsbild
der naturräumlichen Einheit „Bauland“ ist
ein kleinstrukturiertes Mosaik aus wärmeliebenden
Gebüschen, mageren Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen
sowie ortsumschließenden Streuobstwiesen,
entstanden durch extensive landwirtschaftliche
Nutzung. Das neue Naturschutzgebiet ist aufgrund
der nachgewiesenen Artvorkommen von landesweiter
Bedeutung. Wir fanden eine vom Aussterben bedrohte
Art (das Graue Langohr Plecotus austriacus),
zwölf stark gefährdete Arten (Bienen- und Hummelragwurz
Ophrys apifera, O. holoserica, Wendehals
Jynx torquilla, Graues Langohr Plecotus austriacus,
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus, Steinkrebs
Austropotamobius torrentium, Hirschkäfer Lucanus
cervus, Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades,
Großer Feuerfalter Lycaena dispar, Wegerich- und
Roter Scheckenfalter Melitaea cinxia und M. didyma,
Flockenblumen-Grünwidderchen Adiscita globulariae)
sowie sehr zahlreiche gefährdete Arten; keine der
umfassend untersuchten Artengruppen (Blütenpflanzen,
Fledermäuse, Vögel, Schmetterlinge und Heuschrecken)
war verarmt. Eine naturschutzfachliche
Besonderheit dieses Gebietes ist die Ausdehnung und
Qualität der Mähwiesen: Mit 53 ha stellen artenreiche
Ausprägungen des Lebensraumtyps der Mageren
Flachland-Mähwiese den weitaus überwiegenden
Anteil des Grünlandes im Gebiet. Sie sind in dieser
Ausdehnung und vor allem in zusammenhängender
Fläche so im Neckar-Odenwald-Kreis sonst nicht
mehr zu finden. Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet
würdigt und schützt sowohl die Existenz der zahlreichen
gefährdeten Lebensraum-Typen und Arten als
auch die vorhandenen, nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
besonders geschützten Biotope
und konkretisiert die zu ihrem Schutz notwendigen
Regeln. Gefährdungen bestehen durch Zunahme der
Freizeitnutzung und durch den Rückgang der heute
gegebenen, südlich der Ortschaft Nüstenbach vorbildlichen,
extensiven landwirtschaftlichen Nutzung.
Durch die Aufnahme in die höchste Schutzkategorie
der Kulturlandschaften Baden-Württembergs werden
dem Gebiet sowohl die angemessene ordnungspolitische
Aufmerksamkeit als auch die finanziellen Fördermöglichkeiten
des Landes gesichert.