Natur- und Landschaftsschutz
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Friedrich von und zu Franckenstein hatte sich 1710 mit Maria
Margarethe von Bettendorf verheiratet, deren Mutter eine geborene von Dahlberg war und aus der Herrschaft Binzburg stammte.
Dadurch wurde Friedrich von und zu Franckenstein Miteigentümer der Herrschaft Binzburg, zu der damals noch die Familie von
Bettendorf gehörte.
Die Nachfolger derer von Bettendorf waren die von Erthal,
die durch Einheirat in die Familie von Bettendorf Miteigentümer
der Herrschaft Binzburg wurden.
17 42, im Zuge einer Erbteilung der Herrschaft Binzburg zwischen den Herrschaftsfamilien von Erthal und von und zu Franckenstein, wurden Maria Margarethe von und zu Franckenstein
geb. von Bettendorf die Ländereien in Niederschopfheim und
damit auch die Unterwassermatten zugesprochen. Außerdem ein
Viertel der Besitzungen in Allmansweier und Wittenweier. Lothar von Erthal bekam die Ländereien auf der Gemarkung Hofweier und Schutterwald. Nach dieser Teilung gab es dann die
Herrschaft Binzburg-Hofweier und die Herrschaft Binzburg-Niederschopfheim.
Nach einem Jahr der “Flaute” können wir wieder von neuen Naturschutzgebieten (NSG) berichten: wenigstens zwei wurden im Jahre 2002 vom Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) nach Vorarbeit durch die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (BNL) ausgewiesen. Obwohl die Arbeitsbelastung durch Natura 2000 weiterhin hoch blieb und die Reform der Naturschutzverwaltung die Zahl der Referentinnen und Referenten in der BNL um fünf (40 %) verringerte
(Nickel 2002), gelang es, das Ergebnis vom Jahr 2000 rein zahlenmäßig zu verdoppeln. Im Vergleich zu den 1980er und 1990er Jahren, den “goldenen Jahren” der NSG-Ausweisung, ist dies dennoch ein bescheidenes Ergebnis - noch mehr, wenn man berücksichtigt, dass das eine neue NSG eigentlich schon 1995 verordnet (Severin & Wolf 1996) und nur wegen eines Formfehlers gerichtlich wieder aufgehoben wurde. Insoweit ist die Überschrift dieses Berichts etwas vollmundig.
Zum letzten Mal gibt es in der Carolinea einen Beitrag der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (BNL) Karlsruhe, in dem von dieser Fachbehörde über die Arbeit der Naturschutzverwaltung im Regierungsbezirk Karlsruhe berichtet wird. Seit genau 50 Jahren gibt es diese höhere Fachbehörde für Naturschutz - als Nachfolge-Institution der Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege im Regierungsbezirk Karlsruhe, damals Nordbaden (Wolf 1997). Seit Beginn ihres Bestehens war sie Mit-Herausgeberin der „Beiträge zur naturkundlichen Forschung“, die später in „Carolinea“ umbenannt wurden. Damit war sie auch in dieser Hinsicht Nachfolgerin der vormaligen Landesstelle. Im Band XIII der „Beiträge“ von 1954, dem ersten Band mit einer Veröffentlichung der neu gegründeten Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Nordbaden, stellt dies E. Oberdörfer dar, der zu dieser Zeit in Personalunion Leiter der BNL und Leiter der Landessammlungen für Naturkunde war (Oberdörfer 1954). In seinem Beitrag berichtet er über die Fortschritte bei der Ausweisung von
Schutzgebieten in Nordbaden. Dies war der Anfang einer Tradition, die bis heute fortgeführt wird.
Letztmalig noch unter dem Namen „Bezirksstelle
für Naturschutz und Landschaftspflege“ (BNL) für
den Regierungsbezirk Karlsruhe wurde in Carolinea 62 über das 50-jährige Bestehen der BNL berichtet (Mahler et al. 2004). Diese gute Tradition
der Tätigkeitsberichte soll nunmehr vom Referat
56 „Naturschutz- und Landschaftspflege“ im Regierungspräsidium Karlsruhe fortgeführt werden.
In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt,
das breiten Raum in der praktischen Naturschutzarbeit des Referats 56 einnimmt: die Umsetzung
von „Natura 2000“, also der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie; Richtlinie 91/43/
EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten) im Regierungsbezirk Karlsruhe.
„Natura 2000“ bezeichnet ein Netz von Gebieten zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten von Tier- und Pflanzenarten mit europäischer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen werden durch die genannten Richtlinien der Europäischen Union vorgegeben.
Der Schwarzwald mit seinen Vorbergen, die Vogesen, der Kaiserstuhl, die Rheinauen, die Elzwiesen und das elsässische Ried und der Harthwald (Forêt de la Harth): Manche Gebiete am Oberrhein gehören zu den schönsten und wertvollsten Naturlandschaft en Europas, mit einer immer noch faszinierenden und reichhaltigen Flora und Fauna. Das grenzüberschreitende »Paradies am Oberrhein« wurde in Büchern beschrieben und die alljährlichen Regio-Kalender zeigen immer faszinierendere Fotos. Ein Spaziergang in einer stillen Stunde im Kaiserstuhl oder im Naturschutzgebiet Bollenberg bei Rouff ach im Elsass ist immer noch ein Glücksmoment und nur den Kennern fällt auf, wenn die Stimmen der Feldlerchen fehlen und wenn selbst in dieser geschützten Restnatur die Zahl und Artenvielfalt der Schmetterlinge bedrohlich schnell schwindet. Schon die nächste Generation wird diesen stillen Schwund nicht mehr bemerken, denn bereits heute kennen die wenigsten jungen Menschen noch die Stimme der ins Blau aufsteigenden Lerche.
Weg von der Insel
(2018)
300 Millionen weniger Vögel in Deutschland und Europa seit den 1980er Jahren: Diese Meldung hat es in den letzten Monaten bis in die Leitmedien geschafft. Dabei wird vor allem der Rückgang der Vögel der Agrarlandschaft hervorgehoben. Zwischen 1990 und 2013 verschwanden in Deutschland 35 Prozent aller Feldlerchen, 80 Prozent aller Kiebitze und 84 Prozent aller Rebhühner. Auch in der südlichen Ortenau blieb der Rückgang der Artenvielfalt nicht unbemerkt. So konnte die Fachschaft für Ornithologie Südlicher Oberrhein der Entwicklung der Vogelarten im Gebiet nur eine negative Bilanz bescheinigen. Im Zeitraum zwischen 1959 bis 2009 wurde das Aussterben von 20 Vogelarten festgestellt. Etwa genauso viele Bestände von Brutvögeln gingen in diesem Zeitraum stark zurück oder waren stark gefährdet. Inzwischen sind also nicht nur die Spezialisten unter den Vögeln, sondern auch die Allerweltsvögel bedroht. Der NABU Südbaden konstatiert bei der „Stunde der Gartenvögel“ für den Ortenaukreis zwischen 2001 und 2016 gleich für mehrere Vogelarten einen Rückgang. Bei der Mehlschwalbe beläuft er sich auf fast die Hälfte, beim Distelfink auf zirka 40 Prozent. Der Rückgang einzelner Vogelarten ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs.
Schaut heute ein/e Autofahrer/in von der Autobahn aus in Richtung Schwarzwald, so fällt ihm/ihr die Hornisgrinde als höchste und imposante Erhebung des Nordschwarzwaldes sofort ins Auge. Dass sich dieser Berg noch vor etwa 30 Jahren ganz anders präsentierte, fällt den meisten Betrachtern heute nicht mehr auf. Damals konnte man den Hornisgrindeturm noch nicht entdecken; vom „Fernsehturm" ragten nur die obersten Stockwerke aus dem Nadeldach und die Windräder existierten noch gar nicht. Die Hornisgrinde war damals nämlich noch von einem dichten Nadelwald bedeckt. Ende der 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre begann sich jedoch die Waldsituation zu verändern. Entwicklungen, die man schon in anderen europäischen Waldregionen beobachten konnten, nahmen nun auch im Schwarzwald - insbesondere im Nordschwarzwald - ihren Anfang. Nadelbäume verloren zusehends ihr Nadelkleid - viele starben innerhalb kürzester Zeit ab. Schadinsekte, die vorher noch keine so entscheidende Rolle im Wald gespielt hatten, trieben immer heftiger ihr Unwesen. Vor allem am Katzenkopf konnte das rasant um sich greifende Sterben der Bäume beobachtet werden. Kurz darauf war auch schon ein Begriff für dieses Geschehen in aller Munde. Der Begriff ,,Das Waldsterben" war geboren und fand nicht nur Eingang in die deutsche Sprache.
Das Naturschutzgebiet „Auweinberge-Fuchsenloch“
umfasst auf 31,4 ha Lebensräume einer traditionellen
Kulturlandschaft an einem typischen südwestexponierten Steilhang des Neckars. Den besonderen Reiz
dieses Naturschutzgebietes macht die außerordentlich hohe Artenvielfalt eines kleinstrukturierten Mosaiks verschiedenster Lebensgemeinschaften aus. Das
Landschaftsbild ist geprägt von wärmeliebenden Gebüschen, mageren Wiesen und Halbtrockenrasen, alten Obstbaumbeständen und einem reich strukturierten
Waldsaum. Lesesteinriegel und Trockenmauern sind
Relikte früherer Weinbergsnutzung. Sie sind für den
Neckar-Odenwald-Kreis von besonderer Einzigartigkeit, denn die Weinbergsmauern sind überwiegend gut
erhalten und erreichen insgesamt eine Länge von über
4,7 km. Die Lesesteinriegel haben eine beachtliche
Größe von bis zu 50 m Länge und 10 m Breite erreicht.
2015 gelang es, im Regierungsbezirk Karlsruhe zwei
neue Naturschutzgebiete auszuweisen. Eines davon,
das Naturschutzgebiet „Nüstenbachtal, Hessental und
Masseldorn“ auf Gemarkungen der Stadt Mosbach,
wird hier beschrieben. Es umfasst auf ca. 149 ha die
Lebensräume der weitgehend naturnah verlaufenden
Talaue des Nüstenbachs mit den angrenzenden
Hangbereichen. Gegeben und typisch für das Landschaftsbild
der naturräumlichen Einheit „Bauland“ ist
ein kleinstrukturiertes Mosaik aus wärmeliebenden
Gebüschen, mageren Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen
sowie ortsumschließenden Streuobstwiesen,
entstanden durch extensive landwirtschaftliche
Nutzung. Das neue Naturschutzgebiet ist aufgrund
der nachgewiesenen Artvorkommen von landesweiter
Bedeutung. Wir fanden eine vom Aussterben bedrohte
Art (das Graue Langohr Plecotus austriacus),
zwölf stark gefährdete Arten (Bienen- und Hummelragwurz
Ophrys apifera, O. holoserica, Wendehals
Jynx torquilla, Graues Langohr Plecotus austriacus,
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus, Steinkrebs
Austropotamobius torrentium, Hirschkäfer Lucanus
cervus, Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades,
Großer Feuerfalter Lycaena dispar, Wegerich- und
Roter Scheckenfalter Melitaea cinxia und M. didyma,
Flockenblumen-Grünwidderchen Adiscita globulariae)
sowie sehr zahlreiche gefährdete Arten; keine der
umfassend untersuchten Artengruppen (Blütenpflanzen,
Fledermäuse, Vögel, Schmetterlinge und Heuschrecken)
war verarmt. Eine naturschutzfachliche
Besonderheit dieses Gebietes ist die Ausdehnung und
Qualität der Mähwiesen: Mit 53 ha stellen artenreiche
Ausprägungen des Lebensraumtyps der Mageren
Flachland-Mähwiese den weitaus überwiegenden
Anteil des Grünlandes im Gebiet. Sie sind in dieser
Ausdehnung und vor allem in zusammenhängender
Fläche so im Neckar-Odenwald-Kreis sonst nicht
mehr zu finden. Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet
würdigt und schützt sowohl die Existenz der zahlreichen
gefährdeten Lebensraum-Typen und Arten als
auch die vorhandenen, nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
besonders geschützten Biotope
und konkretisiert die zu ihrem Schutz notwendigen
Regeln. Gefährdungen bestehen durch Zunahme der
Freizeitnutzung und durch den Rückgang der heute
gegebenen, südlich der Ortschaft Nüstenbach vorbildlichen,
extensiven landwirtschaftlichen Nutzung.
Durch die Aufnahme in die höchste Schutzkategorie
der Kulturlandschaften Baden-Württembergs werden
dem Gebiet sowohl die angemessene ordnungspolitische
Aufmerksamkeit als auch die finanziellen Fördermöglichkeiten
des Landes gesichert.
Als Teil der Pflegekonzeptionen für Schutzgebiete in Moorlandschaften, wurde im
Rahmen des Arten- und Biotopschutzes in den Jahren 2003-2006 die Ameisenfauna
der beiden Naturschutzgebiet „Birken-Mittelmeß" (Schwarzwald-Baar-Kreis) und
„Unterhölzer Wald" (Landkreis Tuttlingen) untersucht. Ziel der Aufnahme war
einerseits, die Bestände von naturschutzrelevanten Zielarten zur Einschätzung ihrer
tatsächlichen Gefährdungssituation zu erfassen, andererseits sollte mittels Ameisen
der Zustand eines Gebietes beurteilt werden. Hierbei wurde erforscht, inwieweit
Moorameisengesellschaften bzw. -arten als Indikatoren für bestimmte Moor- und
Biotop- bzw. Vegetationstypen geeignet sind und ob sich diese infolge früherer
Schädigungen der Moorlebensräume möglicherweise verändert haben. In diesem
Zusammenhang wurden auch die Auswirkungen von Pflegemaßnahmen und
Nutzungsformen auf einzelne Ameisenarten bzw. Artengruppen untersucht.
Seit vielen Jahren hat es das nicht mehr gegeben: im Jahr 2001 wurde vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe kein neues Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. In der Vergangenheit war eine durchschnittliche Zahl von über 10 neuen Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk pro Jahr die Regel. Das bedeutet nicht, dass bei etwas über 200 bestehenden Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Karlsruhe nun keine schutzwürdigen Flächen mehr vorhanden wären. Von
BNL und RP gemeinsam sind ungefähr 20 Naturschutzgebiete in Planung und Bearbeitung, viele weitere befinden sich im Entwurfsstadium bei den Fachleuten der BNL.
Eigentlich sollte der Kaltenbronn das Kerngebiet des ersten Nationalparks in Baden-Württemberg werden - so waren jedenfalls vor ungefähr zehn Jahren die Vorstellungen vieler Naturschützer, amtlicher und ehrenamtlicher. Einer der letzten unzerschnittenen Landschaftsteile, Arten- und Lebensraumvorkommen von nationaler und internationaler naturschutzfachlicher Bedeutung, großflächig zusammenhängende Laub-Nadel-Mischwälder die gleichzeitig im Eigentum des Landes sind: Das wären geeignete Kriterien, um im Nordschwarzwald dieses Vorhaben zu verwirklichen. Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg, hatte Anfang der 90er Jahre eine Projektstudie zu diesem Vorhaben entwickelt. Die Chancen, bisher defizitäre Naturschutzziele umzusetzen, hochwertigen Tourismus zu entwickeln und eine
naturnahe Waldwirtschaft zu etablieren, wurden darin aufgezeigt.
Drei neue NSG wurden im Regierungsbezirk Karlsruhe im Jahr 1999 verordnet. Das ist ein statistischer Tiefstand seit 1980. Diese Zahl zu bewerten oder ihr eine Bedeutung beizumessen, ist jedoch heikel. Sie kann die Wertschätzung des Naturschutzes in unserer Gesellschaft der Jahrtausendwende widerspiegeln: Kapazitätsgrenzen sind in der Verwaltung immer Anzeiger für Prioritätensetzung. Für Themen, denen in der Verwaltung und im politischen Umfeld besondere Bedeutung beigemessen wird, stehen immer ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Die Zahl 3 kann auch ein statistischer „Ausreisser“ sein, der nur eine Phase einleitet, in der um so mehr im Naturschutz aufgeholt wird, gewissermaßen eine „Atempause“ und eine „Ruhe vor dem Sturm“ Sie kann bedeuten, dass Naturschutzgebiete derzeit von manchen nicht als adäquates Instrument angesehen werden, um Natur- und Kulturlandschaft zu erhalten, weil beispielsweise auch die Ausgaben für Straßenbau auf einem historischen Tief liegen, die Gewerbeentwicklung stagniert, hingegen der ökologische Landbau und die extensivere Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen voranschreitet und die Forstwirtschaft sich zunehmend naturnaher Waldbaumethoden bedienen möchte.
Nutzung des Bodenseeufers
(2009)
Viele naturnahe Ökosysteme der mitteleuropäischen Natur- und Kulturlandschaft
sind durch Übernutzung mehr oder weniger stark degradiert. Dazu zählen auch Seen
und ihre Ufer, die gerade im zirkumalpinen Raum und in urbanen Ballungsgebieten einem erheblichen Nutzungsdruck u. a. durch Erholungsverkehr, insbesondere durch eine
Vielzahl von Wassersport-Tätigkeiten unterliegen. Vor diesem Hintergrund besteht die
Notwendigkeit, degradierte Lebensräume zu renaturieren,
mit der begründeten Annahme, dass naturnahe Lebensräume in der Lage sind, die Bedürfnisse künftiger Generationen besser zu erfüllen als degradierte
Das Naturschutzgebiet „Taubergießen" erstreckt sich auf einer Länge von zwölf Kilometern entlang des Rheines auf deutschem und französischem Grundeigentum. Es besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Landschaftstypen: Westlich des Tulla'schen Hochwasserdammes befinden sich die Überflutungsbereiche des Rheins mit zum Teil urwaldähnlichen Auenwäldern aus Eichen, Ulmen, Silberweiden und Schwarzpappeln. Östlich des Hochwasserdammes, in der sogenannten Altaue, treffen wir eine liebliche Landschaft mit Wiesen, Hecken, kleineren Wäldern und Gewässern an, deren Flussläufe jedoch keine Verbindung mehr zum Rhein haben.
Das Naturschutzgebiet Unterhölzer Wald (8.35 Länge/ 47.56 Breite), im Besitz der Fürsten von Fürstenberg weist besonders in der nordwestlichen Hälfte seiner ca. 560 ha auf 680-730 m Höhe einen beachtlichen Bestand an alten Eichen und Buchen auf. Es enthielt nach der Avifauna Baden-Württembergs ein seit Jahrzehnten in höheren Lagen etabliertes Brutvorkommen des Mittelspechts auf der Baar, das seit 1985 allerdings als erloschen galt. Der Mittelspecht gehört zur Gattung der schwarz-weiß-roten Buntspechte (Dendrocopos), von der es in Europa fünf Arten gibt; er schlägt aber insofern „aus der Art", als bei ihm auch das Weibchen eine ausgedehnte rote Scheitelfärbung besitzt und an die Stelle des Trommelns der anderen Spechte treten gereihte quäkende Balzrufe. Er ist auch kein Hackspecht wie die anderen, sondern eher ein Stocherspecht, der dazu Bäume mit grober Rinde, eben vorzugsweise alte Eichen brauche. Sein Verbreitungsschwerpunkt liegt in Mitteleuropa und da wiederum in
Baden-Württemberg, ,,sodass diesem Bundesland eine besondere Verantwortung für den Schurz dieser Urwaldart zukommt." (HÖKZINGER/MAHLER 2001, S.436 ).
Durch Eingriffe in den Wasserhaushalt, Torfabbau und landwirtschaftliche Nutzung wurde der größte Teil der Moore in Deutschland nachhaltig überprägt und vielerorts auch unwiederbringlich zerstört. Der Erhalt und die Wiederherstellung der verbliebenen „Moorbiotope" als Lebensraum für an Wasserüberschuss angepasste Pflanzen- und Tierarten spielt daher im Moorschutz seit langem eine zentrale Rolle (Succow & KOSKA 2001 ). Hingegen wurde die Bedeutung der vielseitigen ökologischen Funktionen von Mooren im Wasser- und Stoffhaushalt der Landschaft, wie die Kohlenstoffspeicherung oder die Retention von Niederschlägen, erst in jüngerer Zeit beachtet. In den vergangenen Jahren wurden verstärkt Anstrengungen unternommen, um die verbliebenen Moor-Lebensräume zu erhalten bzw. zu renaturieren. Zentrales Ziel der Moorrenaturierungen ist die hydrologische Stabilisierung des Moorzentrums und der Erhalt der dort lebenden Arten und Lebensgemeinschaften. Die durch Entwässerung und Abtorfung entstandenen, oligotrophen Randbereiche werden dabei häufig wenig beachtet oder außer Acht gelassen. Gerade diese Standorte auf entwässerten Torfen beherbergen jedoch auf kleinsten Raum ein heterogenes Nebeneinander von Pflanzengesellschaften, wie Feucht- und Streuwiesen sowie odensaure Magerrasen. Hervorgerufen wird dieser kleinräumige Wechsel durch sehr unterschiedliche Feuchte- und Nährstoffverhältnisse bzw. Änderungen der Basenverfügbarkeit. Magerrasen und magere Grünlandbereiche der Moorränder sind auf der Baar besonders artenreich ausgebildet und daher überregional bedeutsam.
Die Baar ist in erster Näherung durch drei wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
Durch ihre Form als Hochmulde zwischen Schwarzwald und Alb, ihr dementsprechend
besonderes Klima mit nur kurzen Sommern aber langandauernder
Früh- und Spätfrostgefährdung sowie durch die häufigen Überschwemmungen
ihrer breiten Flussauen mit periodisch nassen bis wechseltrockenen
organischen oder anorganischen Böden.
Sie ist eine hochdynamische und auf Eingriffe sehr sensibel reagierende
Landschaft. Dank ihrer zahlreichen, dichtgescharten geologischen Schichtglieder,
einer feinen Abstufung unterschiedlicher Formen und einer demzufolge
reichhaltigen Ausbildung von Standortketten haben sich hier einerseits ungewöhnlich
viele interessante, andernorts seltene Biotop-Typen entwickeln können.
Andererseits sind diese wegen ihres mosaikartig kleinräumigen Wechsels
auch besonders anfällig gegenüber Eingriffen in ihr Gefüge. Von der Größenordnung
her scheinbar geringfügige Veränderungen einzelner Landschaftselemente
werden oft - und darin über den Ort und die Art des Eingriffs hinausgehend
- mit unenvarteten Störungen des Landschaftshaushalts beantwortet. Sie
betreffen sowohl das biologische Inventar als auch die Funktionen des lokalen
Klimas, des Bodens und des Wasserhaushalts. Diese Problematik, ihre Größenordnung
und praktische Bedeutung soll an wenigen Beispielen der Siedlungsentwicklung,
der Landwirtschaft und anhand einer Analyse des komplexen
Hochwassergeschehens aufgezeigt werden. Dabei wird eine frühere Veröffentlichung
des Verfassers (Reichelt 1995) weitergeführt und differenziert.