Natur- und Landschaftsschutz
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Das NGP Baar startete im Jahr 2013 mit dem Projekt I in die Planungsphase.
Seit dem 1. Mai 2018 befindet sich das Projekt II – die Umsetzungsphase
– in der Förderung. Der Schwarzwald-Baar-Kreis als Projektträger kann nun
zusammen mit den Flächeneigentümern und Bewirtschaftern die im PEPL vorgeschlagenen
Maßnahmen realisieren. Dazu stehen bis zum April 2028 rund
8,5 Mio. € zur Verfügung.
Friedrich von und zu Franckenstein hatte sich 1710 mit Maria
Margarethe von Bettendorf verheiratet, deren Mutter eine geborene von Dahlberg war und aus der Herrschaft Binzburg stammte.
Dadurch wurde Friedrich von und zu Franckenstein Miteigentümer der Herrschaft Binzburg, zu der damals noch die Familie von
Bettendorf gehörte.
Die Nachfolger derer von Bettendorf waren die von Erthal,
die durch Einheirat in die Familie von Bettendorf Miteigentümer
der Herrschaft Binzburg wurden.
17 42, im Zuge einer Erbteilung der Herrschaft Binzburg zwischen den Herrschaftsfamilien von Erthal und von und zu Franckenstein, wurden Maria Margarethe von und zu Franckenstein
geb. von Bettendorf die Ländereien in Niederschopfheim und
damit auch die Unterwassermatten zugesprochen. Außerdem ein
Viertel der Besitzungen in Allmansweier und Wittenweier. Lothar von Erthal bekam die Ländereien auf der Gemarkung Hofweier und Schutterwald. Nach dieser Teilung gab es dann die
Herrschaft Binzburg-Hofweier und die Herrschaft Binzburg-Niederschopfheim.
Die Zeitreise beginnt mit der Schilderung der Geschichte des Fürstlich Fürstenbergischen Hofjagdgebietes Unterhölzerwald nach der eingehenden Forsteinrichtung von 1787. Es wird gezeigt dass das Biotop und das Naturschutzgebiet verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt waren und immer noch sind. Die Errichtung des Wildgatters brachte der Jagd den Vorrang vor der Forstwirtschaft und der Waldweide. Nutzungen im Naturwald waren wegen der astigen und knorrigen, schwer bearbeitbaren Eichen sehr schwierig und nur durch Selbstwerber für abgestorbenes Holz erlaubt. Im Wirtschaftswald machten die Umwandlungen in Mischbestände gute Fortschritte. Es ist der Jagdpassion der Fürstenberger und ihrer Liebe zu ihrem schönen
Hofjagdgebiet zu danken, dass trotz erheblicher finanzieller Nachteile für den Eigentümer der Naturwald erhalten wurde, und es ist zu hoffen, dass künftig auch die öffentliche Hand ebenso verantwortungsbewusst handelt.
Das Brombacher Tal südlich des Ortes Brombach
(Stadt Eberbach, Rhein-Neckar-Kreis) ist im Geltungsbereich
der neuen Naturschutzgebiets-Verordnung ein
landschaftlich reizvolles, von Wald umgebenes Wiesental
des bodensauren Odenwaldes.
2013 wurden die vorhandenen Lebensräume sowie die
Vögel, Reptilien, Amphibien, Heuschrecken, Schmetterlinge
sowie die im Brombach selbst lebenden Organismen
kartiert.
Die Ergebnisse belegen, dass das Tal als Lebensraum
sehr seltener, in drei Fällen in Baden-
Württemberg vom Aussterben bedrohter Tierarten
höchst schützenswert ist und die naturschutzfachlichen
Kriterien eines landesweit bedeutsamen Naturschutzgebietes
erfüllt.
Von zentralem naturschutzfachlichem Interesse war
der Nachweis mehrerer Exemplare der vom Aussterben
bedrohten Äskulapnatter (Zamenis longissima; alle
Angaben zur Gefährdung beziehen sich auf die Roten
Listen Baden-Württembergs). Der Nachweis sowohl
von zwei Jungtieren als auch von zwei geschlechtsreifen
Tieren belegt, dass die Äskulapnatter sich im
Brombachtal fortpflanzt. Damit wäre dies das erste Naturschutzgebiet
Baden-Württembergs, welches einen
Beitrag zum Schutz dieser extrem seltenen Art leistet.
Als weitere, vom Aussterben bedrohte Arten wurden
der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea
teleius (neben seiner Schwesterart, dem gefährdeten
Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling M. nausithous)
sowie im Brombach die Köcherfliege Diplectrona felix
nachgewiesen. Fünf im Gebiet lebende Arten sind stark
gefährdet: die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii),
die Breitflügel-Fledermaus (Eptesicus serotinus),
das Große Mausohr (Myotis myotis), die Sumpfschrecke
(Stethophyma grossum) sowie im Brombach die
Köcherfliege Adicella reducta.
Das Brombacher Tal zeichnet sich darüber hinaus
durch eine artenreiche Schmetterlings- und Heuschreckenfauna
aus: 34 Schmetterlingsarten, davon 11 auf
der Roten Liste oder der Vorwarnliste, sowie 20 Heuschreckenarten,
davon 6 auf der Roten Liste oder der
Vorwarnliste, sind für ein derart kleines Gebiet hervorragende
Ergebnisse. Ebenfalls beeindruckend war
die Artenzahl und Individuendichte der im Brombach
lebenden Organismen.
Ursache hierfür ist der mindestens seit Mitte des 20.
Jahrhunderts fehlende Eintrag von Düngemitteln von
angrenzenden Landnutzungen. Derzeit wird das Tal
von Schafen beweidet, Äcker oder Gärten gibt es nicht.
Sanierung der Trockenmauern und Steintreppen
am Castellberg, dem weinbaulichen
Wahrzeichen der Winzergemeinde und der
Rebanlage des Mundweins des Markgrafen und
späteren Großherzogs
Die terrassierte Weinberganlage am Dottinger
Castellberg ist eines der wenigen gut
erhaltenen Beispiele dieser Art in Südbaden
und daher als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Seine Geschichte, Ausführung und Form
machen den Castellberg zu einem hochrangigen
Denkmal historischer Landnutzung,
die heute noch lebendig ist. Der Weinberg
wurde ab 1784 im Zusammenhang mit der
Förderung des Weinbaus und der Einführung
der Gutedel-Traube durch den Markgrafen
Karl-Friedrich angelegt. Die kulturhistorisch
gewachsenen Rebterrassen an den steilen
Hängen sind in harter, körperlicher Arbeit von
den Winzern errichtet worden und bilden ein
besonders eindrucksvolles Zeugnis des historischen
Weinbaus. Sie gliedern die Steillagen
in stufenförmige Strukturen, welche die Arbeit
am Rebstock erleichtern bzw. die Begehbarkeit
verbessern und Abschwemmungen bei Starkregen
abmindern. Mit großem handwerklichem
Können und mit viel Einfühlungsvermögen
haben sich die Winzer diese Extremlagen
als Wiege für Spitzenweine erschlossen.
Die Kulturlandschaft ist der Spiegel der Gesellschaft. Sie verändert sich entsprechend dem Wertewanclel in der Gesellschaft. Die Veränderung durch die Siedlungstätigkeiten und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist fast überall in Deutschland sichtbar. Auch im Schwarzwald führt dies zu Lebensraumverlusten für Fauna, Flora und Mensch, zu nachteiligen Veränderungen des Landschaftsbildes, wenn nicht sogar zum ldentitätsverlust der Landschaft. Hinzu kommt in diesem reizvollen und deshalb äußerst empfindlichen Raum die seit dem Ende des 18. Jahrhunderts nachweisbare Waldzunahme infolge der teilweisen oder völligen Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzungen. Dieses "Zuwachsen" der Landschaft führt langfristig unter anderem zu einer Vereinheitlichung des Landschaftsbildes und zum Verlust des für die Erlebbarkeit der Landschaft sehr wichtigen Wechsels zwischen Offenland und Wald.
Biotopverbund an der Stillen Musel durch Stillgewässerentwicklung und Beweidung mit Karpatenbüffeln
(2019)
Auf der Baar führt der Schwarzwald-Baar-Kreis ein Naturschutzgroßprojekt (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz, siehe Beitrag von THOMAS KRING
in diesem Band) zur Stärkung des Biotopverbunds durch (KRING 2013). Eine der wichtigen Achsen des Biotopverbunds dort, die Feuchtgebietslebensräume entlang der „Stillen Musel“, wurde in der Planungsphase des Projekts aufgrund
heftiger Proteste des Bauernverbands aus der Förderkulisse gestrichen, da hier landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen vorherrschen. Um abseits von landwirtschaftlich strittigen Bereichen Maßnahmen für den Biotopverbund realisieren zu können, wurden bei der Stiftung Naturschutzfonds (SNF) Mittel für mehrere Projekte beantragt. Das hier vorgestellte Projekt wurde zunächst zur Entwicklung von Brutgewässern für die Krickente sowie zur Stärkung von Laichhabitaten von Amphibien begonnen. Später stellte sich heraus, dass durch eine Beweidung mit Karpatenbüffeln (Wasserbüffel) weitere positive Effekte erreicht werden können. Die Größe des Projektgebiets beträgt ca. 8 Hektar.
Das Naturschutzgebiet „Auweinberge-Fuchsenloch“
umfasst auf 31,4 ha Lebensräume einer traditionellen
Kulturlandschaft an einem typischen südwestexponierten Steilhang des Neckars. Den besonderen Reiz
dieses Naturschutzgebietes macht die außerordentlich hohe Artenvielfalt eines kleinstrukturierten Mosaiks verschiedenster Lebensgemeinschaften aus. Das
Landschaftsbild ist geprägt von wärmeliebenden Gebüschen, mageren Wiesen und Halbtrockenrasen, alten Obstbaumbeständen und einem reich strukturierten
Waldsaum. Lesesteinriegel und Trockenmauern sind
Relikte früherer Weinbergsnutzung. Sie sind für den
Neckar-Odenwald-Kreis von besonderer Einzigartigkeit, denn die Weinbergsmauern sind überwiegend gut
erhalten und erreichen insgesamt eine Länge von über
4,7 km. Die Lesesteinriegel haben eine beachtliche
Größe von bis zu 50 m Länge und 10 m Breite erreicht.
Artenschutz im Südwesten
(2021)
Da saust man also mit Tempo 100 dem Schwarzwaldrand entlang über die L 181,
als die Beifahrerin zwischen Tannheim und Wolterdingen aus den Augenwinkeln
heraus überm rechten Fahrbahnrand urplötzlich einen – ja was denn, doch nicht
etwa einen Luchs bemerkt? Kehrtwende am nächsten Ortseingang und nichts wie
zurück: Den will man sich ja wohl nicht entgehen lassen, wenn es denn wirklich
einer gewesen sein sollte! Wo doch der scheuen Großkatze mit den Pinselohren
gefühlt seit ewigen Zeiten das besondere Augenmerk des Fahrzeuglenkers gilt,
spätestens seit Gründung der Luchs-Initiative Baden-Württemberg. Damals,
anno 1986, im Jahr des Kernkraftunfalls im ukrainischen Tschernobyl, als auch
hierzulande alles verstrahlt und Wildbret für den menschlichen Verzehr nicht
mehr geeignet war. Und als deshalb mit einem Mal auch die natürlichen Regulatoren von Rot-, Reh- und Gamswild (deren Fressfeinde und der Winter) wieder
gefragt zu sein schienen. Als Leiter des staatlichen Forstamts Villingen-Schwenningen hatte auch ich ein Nachlassen der jägerischen Bemühungen befürchtet –
und damit zunehmenden Wildverbiss im Wald. Als Naturschutzvertreter im
Jagdbeirat hatte ich daher der Freiburger oberen Jagdbehörde vorgeschlagen,
nach Schweizer Vorbild den Luchs wieder einzubürgern. Wovon dann sogar das
Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Wind bekommen und darüber berichtet
hatte unter der Überschrift „Appetit verdorben – Seit Tschernobyl wird kaum
noch Wildbret gegessen. Folge: Es wird weniger gejagt, Waldschäden durch
Wildverbiss nehmen zu.“
Als Teil der Pflegekonzeptionen für Schutzgebiete in Moorlandschaften, wurde im
Rahmen des Arten- und Biotopschutzes in den Jahren 2003-2006 die Ameisenfauna
der beiden Naturschutzgebiet „Birken-Mittelmeß" (Schwarzwald-Baar-Kreis) und
„Unterhölzer Wald" (Landkreis Tuttlingen) untersucht. Ziel der Aufnahme war
einerseits, die Bestände von naturschutzrelevanten Zielarten zur Einschätzung ihrer
tatsächlichen Gefährdungssituation zu erfassen, andererseits sollte mittels Ameisen
der Zustand eines Gebietes beurteilt werden. Hierbei wurde erforscht, inwieweit
Moorameisengesellschaften bzw. -arten als Indikatoren für bestimmte Moor- und
Biotop- bzw. Vegetationstypen geeignet sind und ob sich diese infolge früherer
Schädigungen der Moorlebensräume möglicherweise verändert haben. In diesem
Zusammenhang wurden auch die Auswirkungen von Pflegemaßnahmen und
Nutzungsformen auf einzelne Ameisenarten bzw. Artengruppen untersucht.
Altgrasstreifen zeigen in bisherigen Studien eine größere Vielfalt der Heuschreckenfauna als gemähte Vergleichsflächen. Dieser Effekt soll in Naturschutzgebieten im Landkreis Karlsruhe und im Enzkreis überprüft
werden. Mittels der semi-quantitativen Erfassung mit
dem Insektenstreifnetz wurde die Heuschreckenfauna
in fünf Untersuchungsgebieten mit zwölf Altgrasstreifen
(AGS) und zwölf Vergleichsflächen (0-Flächen) erfasst.
Insgesamt sind im Sommer 2019 hierdurch 29 Arten
und die Fangschreckenart Mantis religiosa in 1.444
Individuen erfasst worden. Jeweils einmal vor und
zwei- bzw. dreimal nach dem Pflegeeingriff wurden die
Probeflächen begangen. Durch die Berechnung von Arten- und Individuendichten konnte aufgezeigt werden:
Altgrasstreifen sind tendenziell arten- und individuenreicher als die 0-Flächen. Auffällig ist das vermehrte
Vorkommen von Langfühlerschrecken in den AGS im
Vergleich zu den 0-Flächen. Mit einer Dominanz-Analyse wurde herausgearbeitet, ob einzelne Arten eher
im AGS oder auf den Vergleichsflächen erfasst wurden.
So konnte gezeigt werden, dass Altgrasstreifen einen
positiven Beitrag zum Heuschreckenschutz leisten. Auf
der Basis einer Literaturauswertung zur Mähtechnik
sollten Altgrasstreifen zusätzlich mit einer faunaschonenden Mähweise kombiniert werden. Sind beide Aspekte in der Grünlandpflege integriert, beeinflusst dies
die Landschaft positiv – vor allem in Hinblick auf Strukturreichtum und Biodiversität.
Albtraum Badische Alb
(2017)
Weil die Badische Alb ein gänzlich unbesiedeltes Waldgebiet ist, haben die vier umliegenden Städte Donaueschingen, Hüfingen, Blumberg und Geisingen sie per Flächennutzungsplanänderung als Windkraftkonzentrationszone ausgewiesen. In der Bevölkerung erregten sie damit
wenig Unmut, hielt man die Ausweisung doch für eine wenig realistische Pflichtübung in Sachen Energiewende, zumal da ein potenter Investor schon früh wieder abgesprungen war angesichts der eher bescheidenen Windhöffigkeit. Doch kurz vor Jahresschluss 2016 erteilte das
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis doch noch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau von 13 gigantischen Windenergieanlagen zweier Betreiberfirmen. Erst jetzt wachte die örtliche Bevölkerung auf, formulierte Widersprüche und reichte beim Landtag eine Petition ein gegen die Umwandlung des in seiner ökologischen und landschaftlichen Wertigkeit heillos unterschätzten Waldgebiets in eine (Wind-)Industriezone. Ob sich der Albtraum noch abwenden lässt?
Trotz des steigenden Bedürfnisses nach unberührter
und geschützter Natur in unserer Gesellschaft wird
die Unterschutzstellung eines Gebiets meist von vielen Konflikten mit der betroffenen Bevölkerung begleitet und dadurch erschwert. Daher ist ein erfolgreiches Akzeptanzmanagement unumgänglich, damit
die Betroffenen die Schutzmaßnahmen als sinnvoll
und positiv erachten. Der folgende Artikel stellt eine
mögliche Vorgehensweise bei der Ausweisung neuer
Naturschutzgebiete vor, welche im Wesentlichen auf
Kommunikation und Beteiligungsmöglichkeiten basiert
und besonderen Wert auf einen echten Dialog zwischen allen Beteiligten legt. Ein Kontakt auf Augenhöhe ermöglicht es, die Interessen der Betroffenen zu
berücksichtigen; durch Einzelgespräche und die Arbeit
in Kleingruppen kann eine gestärkte Vertrauensbasis
erzeugt werden. Öffentliche Gebietsbegehungen mit
einem Fachmann stellen einen geeigneten Rahmen
dar, um auf zwischenmenschlicher Basis Konflikte
auszuräumen, auf Emotionen einzugehen und somit
die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen zu steigern. Der Erfolg dieser Verfahrensweise kann durch
mehrere Beispiele aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe belegt werden.
Nach einem Jahr der “Flaute” können wir wieder von neuen Naturschutzgebieten (NSG) berichten: wenigstens zwei wurden im Jahre 2002 vom Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) nach Vorarbeit durch die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (BNL) ausgewiesen. Obwohl die Arbeitsbelastung durch Natura 2000 weiterhin hoch blieb und die Reform der Naturschutzverwaltung die Zahl der Referentinnen und Referenten in der BNL um fünf (40 %) verringerte
(Nickel 2002), gelang es, das Ergebnis vom Jahr 2000 rein zahlenmäßig zu verdoppeln. Im Vergleich zu den 1980er und 1990er Jahren, den “goldenen Jahren” der NSG-Ausweisung, ist dies dennoch ein bescheidenes Ergebnis - noch mehr, wenn man berücksichtigt, dass das eine neue NSG eigentlich schon 1995 verordnet (Severin & Wolf 1996) und nur wegen eines Formfehlers gerichtlich wieder aufgehoben wurde. Insoweit ist die Überschrift dieses Berichts etwas vollmundig.
Das Natur- und Waldschutzgebiet „Kaltenbronn“ liegt zwischen Wildbad und Gernsbach im Nordschwarzwald. Das aus den Schutzinstrumenten „Naturschutzgebiet (NSG)“, „Bannwald“ und Schonwald“ kombinierte Schutzgebiet erstreckt sich sowohl über die Gebiete der Städte Gernsbach und Bad Wildbad, die Gemarkungen Reichental und Wildbad, als auch über die
Landkreise Rastatt und Calw. Die nach Osten geneigte Hochebene liegt 680 m - 980 m ü. NN. Das Schutzgebiet ist gekennzeichnet durch eine einzigartige Moorlandschaft. Es beinhaltet das größte Hochmoor des Schwarzwaldes mit einem Berg-Kiefern-Moor und offenen Moorflächen, mehreren Kolken und einer spezialisierten, nordisch-alpinen geprägten Tier- und Pflanzenwelt. Es umfasst eine Fläche von 1750 ha und wird gebildet von den Naturschutzgebieten „Wildseemoor“ bei Bad Wildbad-Kaltenbronn mit rund 183 ha und „Hohlohsee“ bei Kaltenbronn mit 216 ha, den Bannwäldern „Wildseemoor“ mit ca. 292 ha und „Altlochkar - Rotwasser“ mit ca. 105 ha, den Schonwäldern „Kaltenbronn“ mit 1339 ha und „Blockmeer - Oberes Rollwassertal“ mit 14 ha. Das NSG „Wildseemoor“ ist dabei gleichzeitig Bannwald, das NSG „Hohlohsee“ gleichzeitig Schonwald.
Drei neue NSG wurden im Regierungsbezirk Karlsruhe im Jahr 1999 verordnet. Das ist ein statistischer Tiefstand seit 1980. Diese Zahl zu bewerten oder ihr eine Bedeutung beizumessen, ist jedoch heikel. Sie kann die Wertschätzung des Naturschutzes in unserer Gesellschaft der Jahrtausendwende widerspiegeln: Kapazitätsgrenzen sind in der Verwaltung immer Anzeiger für Prioritätensetzung. Für Themen, denen in der Verwaltung und im politischen Umfeld besondere Bedeutung beigemessen wird, stehen immer ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Die Zahl 3 kann auch ein statistischer „Ausreisser“ sein, der nur eine Phase einleitet, in der um so mehr im Naturschutz aufgeholt wird, gewissermaßen eine „Atempause“ und eine „Ruhe vor dem Sturm“ Sie kann bedeuten, dass Naturschutzgebiete derzeit von manchen nicht als adäquates Instrument angesehen werden, um Natur- und Kulturlandschaft zu erhalten, weil beispielsweise auch die Ausgaben für Straßenbau auf einem historischen Tief liegen, die Gewerbeentwicklung stagniert, hingegen der ökologische Landbau und die extensivere Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen voranschreitet und die Forstwirtschaft sich zunehmend naturnaher Waldbaumethoden bedienen möchte.
2016 konnte das Regierungspräsidium Karlsruhe
das Naturschutzgebiet „Pfinzquellen“ ausweisen. Das
Naturschutzgebiet „Pfinzquellen“ liegt zwischen den
Ortsteilen Ittersbach, Langenalb und Feldrennach
der beiden Gemeinden Karlsbad und Straubenhardt
und umschließt den Norden des Ortsteils Pfinzweiler.
Es handelt sich um eine der letzten großen zusammenhängenden
Wiesenlandschaften des nördlichen
Schwarzwaldes.
Rund 220 ha, also etwa 75 % des gesamten Naturschutzgebietes,
sind Grünland. Es setzt sich aus den
nach der Roten Liste Baden-Württembergs gefährdeten
Nasswiesen basenarmer Standorte, den ebenfalls
gefährdeten Magerwiesen mittlerer Standorte, den
stark gefährdeten Pfeifengras-Streuwiesen sowie den
Fettwiesen mittlerer Standorte zusammen. Die Magerwiesen
zählen zu dem nach der europäischen Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinie geschützten Lebensraumtyp
(FFH-LRT) „Magere Flachlandmähwiese“ (Code
6510), und die Pfeifengras-Streuwiesen zu dem FFHLRT
„Pfeifengraswiese“ (Code 6410). Naturschutzfachlich
besonders wertvoll sind die Nasswiesen und die
Pfeifengras-Streuwiesen im Feuchtbereich des Naturschutzgebietes.
Wie ihr Gefährdungsgrad anzeigt, verschwinden
diese Lebensräume in Baden-Württemberg
zusehends, sofern sie nicht durch Schutz- und Pflegemaßnahmen
aktiv erhalten werden.
Besonders herauszuheben sind die Wiesen auf Ittersbacher
Gemarkung, die durch ihren Reichtum an besonders
geschützten Pflanzenarten, wie z.B. diversen
Orchideenarten, Schlüsselblume und Heilziest ein botanisches
Highlight in der Region darstellen.
Aufgrund des offenen Charakters der Landschaft
und der aus den bestehenden Quellen entstandenen
Feuchtwiesen stellt das 290 ha große Areal nicht nur
einen wertvollen Lebensraum für seltene Pflanzenarten
dar, sondern ist besonders für bodenbrütende
Vogelarten ein unersetzlicher Lebensraum. Insgesamt
konnten im Gebiet rund 32 % der in Baden-Württemberg
brütenden Vogelarten festgestellt werden. Durch
seine große Vielfältigkeit bietet das Gebiet für eine
beeindruckende Anzahl von Vogelarten einen geeigneten
Lebensraum als Brut-, Nahrungs- und Winterquartier.
Nicht weniger als acht Fledermausarten
sowie 19 Heuschrecken-, 46 Tag- und 204 Nachtfalterarten
sowie viele weitere Tierarten haben hier ihren
Lebensraum.
Die Schutzwürdigkeit wird durch die große Vielzahl
an seltenen und hoch gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
und Lebensraumtypen verdeutlicht. Bereits
bestehende Schutzkategorien wie das FFH-Gebiet,
ein Landschaftsschutzgebiet und zahlreiche nach § 30
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte
Biotope
unterstreichen diese Feststellung. Die bereits
bestehenden rechtlichen Bestimmungen müssen jedoch
ergänzt und konkretisiert werden, um den Schutz
aller vorhandenen Lebensräume und Arten zu gewährleisten.
Die insbesondere für dichter besiedelte Räume
sehr hohe Vielfalt der Flora und Fauna des Gebietes
soll durch die Unterschutzstellung bewahrt, seine Lebensräume
sollen durch eine naturverträgliche Nutzung
(weiter) gepflegt und entwickelt werden.
2015 gelang es, im Regierungsbezirk Karlsruhe zwei
neue Naturschutzgebiete auszuweisen. Eines davon,
das Naturschutzgebiet „Nüstenbachtal, Hessental und
Masseldorn“ auf Gemarkungen der Stadt Mosbach,
wird hier beschrieben. Es umfasst auf ca. 149 ha die
Lebensräume der weitgehend naturnah verlaufenden
Talaue des Nüstenbachs mit den angrenzenden
Hangbereichen. Gegeben und typisch für das Landschaftsbild
der naturräumlichen Einheit „Bauland“ ist
ein kleinstrukturiertes Mosaik aus wärmeliebenden
Gebüschen, mageren Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen
sowie ortsumschließenden Streuobstwiesen,
entstanden durch extensive landwirtschaftliche
Nutzung. Das neue Naturschutzgebiet ist aufgrund
der nachgewiesenen Artvorkommen von landesweiter
Bedeutung. Wir fanden eine vom Aussterben bedrohte
Art (das Graue Langohr Plecotus austriacus),
zwölf stark gefährdete Arten (Bienen- und Hummelragwurz
Ophrys apifera, O. holoserica, Wendehals
Jynx torquilla, Graues Langohr Plecotus austriacus,
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus, Steinkrebs
Austropotamobius torrentium, Hirschkäfer Lucanus
cervus, Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades,
Großer Feuerfalter Lycaena dispar, Wegerich- und
Roter Scheckenfalter Melitaea cinxia und M. didyma,
Flockenblumen-Grünwidderchen Adiscita globulariae)
sowie sehr zahlreiche gefährdete Arten; keine der
umfassend untersuchten Artengruppen (Blütenpflanzen,
Fledermäuse, Vögel, Schmetterlinge und Heuschrecken)
war verarmt. Eine naturschutzfachliche
Besonderheit dieses Gebietes ist die Ausdehnung und
Qualität der Mähwiesen: Mit 53 ha stellen artenreiche
Ausprägungen des Lebensraumtyps der Mageren
Flachland-Mähwiese den weitaus überwiegenden
Anteil des Grünlandes im Gebiet. Sie sind in dieser
Ausdehnung und vor allem in zusammenhängender
Fläche so im Neckar-Odenwald-Kreis sonst nicht
mehr zu finden. Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet
würdigt und schützt sowohl die Existenz der zahlreichen
gefährdeten Lebensraum-Typen und Arten als
auch die vorhandenen, nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
besonders geschützten Biotope
und konkretisiert die zu ihrem Schutz notwendigen
Regeln. Gefährdungen bestehen durch Zunahme der
Freizeitnutzung und durch den Rückgang der heute
gegebenen, südlich der Ortschaft Nüstenbach vorbildlichen,
extensiven landwirtschaftlichen Nutzung.
Durch die Aufnahme in die höchste Schutzkategorie
der Kulturlandschaften Baden-Württembergs werden
dem Gebiet sowohl die angemessene ordnungspolitische
Aufmerksamkeit als auch die finanziellen Fördermöglichkeiten
des Landes gesichert.