Natur- und Landschaftsschutz
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Letztmalig noch unter dem Namen „Bezirksstelle
für Naturschutz und Landschaftspflege“ (BNL) für
den Regierungsbezirk Karlsruhe wurde in Carolinea 62 über das 50-jährige Bestehen der BNL berichtet (Mahler et al. 2004). Diese gute Tradition
der Tätigkeitsberichte soll nunmehr vom Referat
56 „Naturschutz- und Landschaftspflege“ im Regierungspräsidium Karlsruhe fortgeführt werden.
In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt,
das breiten Raum in der praktischen Naturschutzarbeit des Referats 56 einnimmt: die Umsetzung
von „Natura 2000“, also der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie; Richtlinie 91/43/
EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten) im Regierungsbezirk Karlsruhe.
„Natura 2000“ bezeichnet ein Netz von Gebieten zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten von Tier- und Pflanzenarten mit europäischer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen werden durch die genannten Richtlinien der Europäischen Union vorgegeben.
Naturdenkmal "Baum"
(2005)
Am 24. März 1904 wurde in Dresden ein Bund gegründet unter dem Namen „Heimatschutz“ . Er hat sich die Aufgabe gestellt, deutsches Volkstum ungeschädigt und unverdorben zu erhalten und ihre Denkmäler und Natur vor weiteren Verunglimpfungen
zu schützen, wie sie namentlich durch rücksichtslose industrielle Ausbeutung der Natur und den Unfug des Reklamewesens verursacht worden sind. (Zitat: Meyers Konversationslexikon, Jahrgang 1905, Band 5, Seite 84 „Heimatschutz") Zur Erleichterung dieses Zieles sollen örtliche Vereine gegründet werden.
Egal, von welcher Seite man sich dem strittigen Thema nähert, soviel ist sicher: Grund zu Frust und Zorn haben die Windmüller unserer Tage nicht mehr. Es fehlt ihnen an nichts. Seit Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahr 1990, spätestens mit der baurechtlichen Privilegierung von Windkraftanlagen im Jahr 1997, wachsen Windräder wie Spargel aus dem Boden; anfangs noch mit bescheidenen, dann mit zusehends gigantischen Ausmaßen, mit Gesamthöhen, die leicht das Freiburger Münster in den Schatten stellen, mit Rotoren, die bis zu fußballplatzgroße Flächen überstreichen.
Zum letzten Mal gibt es in der Carolinea einen Beitrag der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (BNL) Karlsruhe, in dem von dieser Fachbehörde über die Arbeit der Naturschutzverwaltung im Regierungsbezirk Karlsruhe berichtet wird. Seit genau 50 Jahren gibt es diese höhere Fachbehörde für Naturschutz - als Nachfolge-Institution der Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege im Regierungsbezirk Karlsruhe, damals Nordbaden (Wolf 1997). Seit Beginn ihres Bestehens war sie Mit-Herausgeberin der „Beiträge zur naturkundlichen Forschung“, die später in „Carolinea“ umbenannt wurden. Damit war sie auch in dieser Hinsicht Nachfolgerin der vormaligen Landesstelle. Im Band XIII der „Beiträge“ von 1954, dem ersten Band mit einer Veröffentlichung der neu gegründeten Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Nordbaden, stellt dies E. Oberdörfer dar, der zu dieser Zeit in Personalunion Leiter der BNL und Leiter der Landessammlungen für Naturkunde war (Oberdörfer 1954). In seinem Beitrag berichtet er über die Fortschritte bei der Ausweisung von
Schutzgebieten in Nordbaden. Dies war der Anfang einer Tradition, die bis heute fortgeführt wird.
Wildnis aus zweiter Hand
(2003)
Urwald auf der Baar - barer Unsinn? Eine frühe Zeitungsente womöglich? Wie, bitte schön, sollen die Überreste eines "weißtannenen Urwaldes" hier eigentlich überdauert haben? Ausgerechnet auf der Baar, im Altsiedelland zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb, wo schon den Siedlern der Jungsteinzeit Ackerbau und Viehzucht einträglicher erscheinen wollten als Beerensammeln und Jagen. Wo schon die Kelten geackert und den Wald dafür gerodet haben. Von Römern und Alemannen ganz zu schweigen, erst recht von den Waldverwüstern der Neuzeit, den Glasmachern etwa oder den Viehherden der Städte.
Nach einem Jahr der “Flaute” können wir wieder von neuen Naturschutzgebieten (NSG) berichten: wenigstens zwei wurden im Jahre 2002 vom Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) nach Vorarbeit durch die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (BNL) ausgewiesen. Obwohl die Arbeitsbelastung durch Natura 2000 weiterhin hoch blieb und die Reform der Naturschutzverwaltung die Zahl der Referentinnen und Referenten in der BNL um fünf (40 %) verringerte
(Nickel 2002), gelang es, das Ergebnis vom Jahr 2000 rein zahlenmäßig zu verdoppeln. Im Vergleich zu den 1980er und 1990er Jahren, den “goldenen Jahren” der NSG-Ausweisung, ist dies dennoch ein bescheidenes Ergebnis - noch mehr, wenn man berücksichtigt, dass das eine neue NSG eigentlich schon 1995 verordnet (Severin & Wolf 1996) und nur wegen eines Formfehlers gerichtlich wieder aufgehoben wurde. Insoweit ist die Überschrift dieses Berichts etwas vollmundig.
Mauern sind Felsen aus Menschenhand. Als häufige und charakteristische Strukturelemente des Siedlungsbereiches kommt ihnen aus der Sicht des Naturschutzes eine besondere Bedeutung zu, da sie neben ihrer primären Funktion als Häuserwände, Gebäudeteile, Grundstücks- und Friedhofsmauern, Teile von Brücken, Bahn- und Hafenanlagen etc. auch einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen als Ersatzlebensräume dienen können. Vor dem Hintergrund eines rasant fortschreitenden Artensterbens rücken derartige siedlungstypische Kleinstrukturen zunehmend in den Blickpunkt städtischer oder kommunaler Natur- und Biotopschutzmaßnahmen, die damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Biologischen Vielfalt „vor der eigenen Haustür" leisten können.
Die Wiederansiedlung des Bibers (Castor fiber L.) in den elsässischen und badischen Rheinauen
(2002)
Ausgerottet seit Anfangs des 19. Jahrhunderts, wurden Biber - Wildfänge aus dem Rhönetal - an mehreren Stellen in den
Oberrheinauen ausgesetzt: insgesamt 22 Tiere am Muehlbach (1973) und an der Moder (1993-95) im Elsass sowie 4
Tiere an der Rench (1979) in Baden. Zwischen 1998 und 2002 wurde beiderseits des Oberrheins eine Bestandsaufnahme
durchgeführt, über deren Methode und Ergebnisse hier berichtet wird. In 28 elsässischen und 5 badischen Gemeinden konnten Biberspuren nachgewiesen werden. Der geschätzte Bestand beträgt 90-110 Tiere, die sich in zwei getrennte Subpopulationen aufteilen, vorwiegend in der Nähe der beiden Aussetzungsgebiete im Elsass. Drei Jahrzehnte nach den ersten Freilassungen fällt auf, dass viele günstige Lebensräume wie Rheinseitengräben, Abschnitte des Restrheins und große Teile der rechtsrheinischen Auen nicht besiedelt wurden. Als limitierende Faktoren dafür kommen unselektive Bekämpfung von Nutria und Bisam, Straßenverkehr und Ausbreitungshindernisse durch den Ausbau der Rheinauen in Frage. Maßnahmen zur Habitataufwertung, Bestandsstützung und -kontrolle des Bibers im Oberrheingebiet werden vorgeschlagen.
Seit vielen Jahren hat es das nicht mehr gegeben: im Jahr 2001 wurde vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe kein neues Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. In der Vergangenheit war eine durchschnittliche Zahl von über 10 neuen Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk pro Jahr die Regel. Das bedeutet nicht, dass bei etwas über 200 bestehenden Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Karlsruhe nun keine schutzwürdigen Flächen mehr vorhanden wären. Von
BNL und RP gemeinsam sind ungefähr 20 Naturschutzgebiete in Planung und Bearbeitung, viele weitere befinden sich im Entwurfsstadium bei den Fachleuten der BNL.
Mit großer Freude und auch Stolz eröffnen wir heute das Haus der Natur am Feldberg. Es ist ein Weihnachtsgeschenk für die ganze Region und ein Meilenstein für den Naturschutz und den Tourismus in unserer Raumschaft und weit darüber hinaus.
Manchmal ist der Weg lang und dornenreich, bis aus einem zukunftsfähigen Gedanken konkrete Gegenwart wird. In diesem besonderen Fall reicht die Idee bis in die 80er Jahre zurück und so lange zurück reicht auch meine ganz persönliche Faszination und Beschäftigung mit dem Thema.
Das Natur- und Waldschutzgebiet „Kaltenbronn“ liegt zwischen Wildbad und Gernsbach im Nordschwarzwald. Das aus den Schutzinstrumenten „Naturschutzgebiet (NSG)“, „Bannwald“ und Schonwald“ kombinierte Schutzgebiet erstreckt sich sowohl über die Gebiete der Städte Gernsbach und Bad Wildbad, die Gemarkungen Reichental und Wildbad, als auch über die
Landkreise Rastatt und Calw. Die nach Osten geneigte Hochebene liegt 680 m - 980 m ü. NN. Das Schutzgebiet ist gekennzeichnet durch eine einzigartige Moorlandschaft. Es beinhaltet das größte Hochmoor des Schwarzwaldes mit einem Berg-Kiefern-Moor und offenen Moorflächen, mehreren Kolken und einer spezialisierten, nordisch-alpinen geprägten Tier- und Pflanzenwelt. Es umfasst eine Fläche von 1750 ha und wird gebildet von den Naturschutzgebieten „Wildseemoor“ bei Bad Wildbad-Kaltenbronn mit rund 183 ha und „Hohlohsee“ bei Kaltenbronn mit 216 ha, den Bannwäldern „Wildseemoor“ mit ca. 292 ha und „Altlochkar - Rotwasser“ mit ca. 105 ha, den Schonwäldern „Kaltenbronn“ mit 1339 ha und „Blockmeer - Oberes Rollwassertal“ mit 14 ha. Das NSG „Wildseemoor“ ist dabei gleichzeitig Bannwald, das NSG „Hohlohsee“ gleichzeitig Schonwald.
Eigentlich sollte der Kaltenbronn das Kerngebiet des ersten Nationalparks in Baden-Württemberg werden - so waren jedenfalls vor ungefähr zehn Jahren die Vorstellungen vieler Naturschützer, amtlicher und ehrenamtlicher. Einer der letzten unzerschnittenen Landschaftsteile, Arten- und Lebensraumvorkommen von nationaler und internationaler naturschutzfachlicher Bedeutung, großflächig zusammenhängende Laub-Nadel-Mischwälder die gleichzeitig im Eigentum des Landes sind: Das wären geeignete Kriterien, um im Nordschwarzwald dieses Vorhaben zu verwirklichen. Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg, hatte Anfang der 90er Jahre eine Projektstudie zu diesem Vorhaben entwickelt. Die Chancen, bisher defizitäre Naturschutzziele umzusetzen, hochwertigen Tourismus zu entwickeln und eine
naturnahe Waldwirtschaft zu etablieren, wurden darin aufgezeigt.
Die Kulturlandschaft ist der Spiegel der Gesellschaft. Sie verändert sich entsprechend dem Wertewanclel in der Gesellschaft. Die Veränderung durch die Siedlungstätigkeiten und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist fast überall in Deutschland sichtbar. Auch im Schwarzwald führt dies zu Lebensraumverlusten für Fauna, Flora und Mensch, zu nachteiligen Veränderungen des Landschaftsbildes, wenn nicht sogar zum ldentitätsverlust der Landschaft. Hinzu kommt in diesem reizvollen und deshalb äußerst empfindlichen Raum die seit dem Ende des 18. Jahrhunderts nachweisbare Waldzunahme infolge der teilweisen oder völligen Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzungen. Dieses "Zuwachsen" der Landschaft führt langfristig unter anderem zu einer Vereinheitlichung des Landschaftsbildes und zum Verlust des für die Erlebbarkeit der Landschaft sehr wichtigen Wechsels zwischen Offenland und Wald.
Naturpark Südschwarzwald
(2000)
Nach den Ausführungen in der baden-württembergischen Naturschutzgesetzgebung handelt es sich bei einem Naturpark in erster Linie um ein großräumiges Gebiet, das als vorbildliche Erholungslandschaft entwickelt und gepflegt werden soll. Dieses Gebiet sollte sich überwiegend durch seine Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auszeichnen. Im Naturpark Südschwarzwald stehen daneben, und dies ist eine völlig neue Variante der Auslegung des ursprünglichen Naturparkgedankens, vor allem die Bemühungen um die nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung des ländlichen Raumes im Vordergrund. In dieser Absicht wurde am ersten Februar 1999 in Titisee der Trägerverein des mit knapp 322 000 Hektar größten deutschen Naturparks, der Naturpark Südschwarzwald e. V. gegründet. Der Naturpark Südschwarzwald wurde damit von den fünf Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Waldshut-Tiengen, dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Stadtkreis Freiburg sowie von rund 100 Städten und Gemeinden, Verbänden und Vereinen, Wirtschaftsbetrieben und Privatpersonen aus der Taufe gehoben.
Drei neue NSG wurden im Regierungsbezirk Karlsruhe im Jahr 1999 verordnet. Das ist ein statistischer Tiefstand seit 1980. Diese Zahl zu bewerten oder ihr eine Bedeutung beizumessen, ist jedoch heikel. Sie kann die Wertschätzung des Naturschutzes in unserer Gesellschaft der Jahrtausendwende widerspiegeln: Kapazitätsgrenzen sind in der Verwaltung immer Anzeiger für Prioritätensetzung. Für Themen, denen in der Verwaltung und im politischen Umfeld besondere Bedeutung beigemessen wird, stehen immer ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Die Zahl 3 kann auch ein statistischer „Ausreisser“ sein, der nur eine Phase einleitet, in der um so mehr im Naturschutz aufgeholt wird, gewissermaßen eine „Atempause“ und eine „Ruhe vor dem Sturm“ Sie kann bedeuten, dass Naturschutzgebiete derzeit von manchen nicht als adäquates Instrument angesehen werden, um Natur- und Kulturlandschaft zu erhalten, weil beispielsweise auch die Ausgaben für Straßenbau auf einem historischen Tief liegen, die Gewerbeentwicklung stagniert, hingegen der ökologische Landbau und die extensivere Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen voranschreitet und die Forstwirtschaft sich zunehmend naturnaher Waldbaumethoden bedienen möchte.
Der BUND-Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in den Wintermonaten 1995/1996 den geplanten Renaturierungseingriff an der Aitrach auf der Gemarkung Geisingen/Leipferdingen durchgeführt. Im Band 39 der "Schriften der Baar" wurde bereits über die Planung des Renaturierungsprojekts berichtet. Das Projekt wurde 1996 mit dem Umweltpreis der Firma AESCULAP Tulllingen ausgezeichnet. Die "Karl Kraus Stiftung für Tier und Natur" verlieh dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland beim "Wettbewerb für Schaffung von Überschwemmungsflächen" 1995/96 für die Bemühungen um die Aitrachaue einen zweiten Preis. Die Stadt Geisingen, die Gemeinde Leipferdingen und das Wasserwirtschaftsamt Rottweil (Gewässerdirektion Donau) stellten die notwendigen Geldmittel zur Verfügung und unterstützen die Durchführung auch sonst in jeder Hinsicht. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, Stuttgart, ermöglichte die vorliegende Veröffentlichung, sowie Pflegemaßnahmen und Gehölzpflanzungen durch den BUND im Jahr 1998/99. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts und der Naturschutzbeauftragte des Landkreises Tuttlingen sind wichtige Partner bei der Verwirklichung des Renaturierungskonzepts.
Die Baar ist in erster Näherung durch drei wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
Durch ihre Form als Hochmulde zwischen Schwarzwald und Alb, ihr dementsprechend
besonderes Klima mit nur kurzen Sommern aber langandauernder
Früh- und Spätfrostgefährdung sowie durch die häufigen Überschwemmungen
ihrer breiten Flussauen mit periodisch nassen bis wechseltrockenen
organischen oder anorganischen Böden.
Sie ist eine hochdynamische und auf Eingriffe sehr sensibel reagierende
Landschaft. Dank ihrer zahlreichen, dichtgescharten geologischen Schichtglieder,
einer feinen Abstufung unterschiedlicher Formen und einer demzufolge
reichhaltigen Ausbildung von Standortketten haben sich hier einerseits ungewöhnlich
viele interessante, andernorts seltene Biotop-Typen entwickeln können.
Andererseits sind diese wegen ihres mosaikartig kleinräumigen Wechsels
auch besonders anfällig gegenüber Eingriffen in ihr Gefüge. Von der Größenordnung
her scheinbar geringfügige Veränderungen einzelner Landschaftselemente
werden oft - und darin über den Ort und die Art des Eingriffs hinausgehend
- mit unenvarteten Störungen des Landschaftshaushalts beantwortet. Sie
betreffen sowohl das biologische Inventar als auch die Funktionen des lokalen
Klimas, des Bodens und des Wasserhaushalts. Diese Problematik, ihre Größenordnung
und praktische Bedeutung soll an wenigen Beispielen der Siedlungsentwicklung,
der Landwirtschaft und anhand einer Analyse des komplexen
Hochwassergeschehens aufgezeigt werden. Dabei wird eine frühere Veröffentlichung
des Verfassers (Reichelt 1995) weitergeführt und differenziert.