Natur- und Landschaftsschutz
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Am 10. Februar 2011 konnte das Natur- und Landschaftsschutzgebiet (NSG/LSG) „Hochholz-Kapellenbruch“ 20 Jahre nach der ersten Ausweisung als Schutzgebiet mit einer neuen Verordnung versehen und um
121 ha NSG-Fläche erweitert werden. Zwanzig Jahre
beharrliche Naturschutzarbeit hatten zu einer beeindruckenden naturschutzfachlichen Aufwertung dieses Teils
der Kinzig-Murg-Rinne zwischen Malsch (bei Heidelberg) und Wiesloch geführt: wo 1991 noch überwiegend
Ackerfächen auf anmoorigen Böden bestellt wurden,
fnden sich heute ausgedehnte Wiesen und Hochstaudenfuren. Weiter ist das Gebiet charakterisiert durch ein
Grabensystem mit gut entwickelten Schilf- und Röhrichtsäumen sowie Schwarzerlen-Eschen-Auwälder und Eichen-Hainbuchen-Sternmierenwälder. Detaillierte vegetationskundliche Kartierungen (Rösch 2009) legten es
nahe, nun auch den zentralen, bisher als LSG geführten
Bereich des Gebietes als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die Unterschutzstellung würdigt das Erreichte,
richtet die land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf
das naturschutzfachliche Ziel aus, reduziert Störungen
durch Freizeit-Aktivitäten und hilft, den zur Pfege dauerhaft erforderlichen Einsatz von Naturschutzmitteln zu
sichern. Die Wiederbesiedlung mit gebietstypischen
Vogelarten, die teilweise nur noch als Wintergäste zu
beobachten waren, ist angelaufen und wird weiter beobachtet werden.
Das Brombacher Tal südlich des Ortes Brombach
(Stadt Eberbach, Rhein-Neckar-Kreis) ist im Geltungsbereich
der neuen Naturschutzgebiets-Verordnung ein
landschaftlich reizvolles, von Wald umgebenes Wiesental
des bodensauren Odenwaldes.
2013 wurden die vorhandenen Lebensräume sowie die
Vögel, Reptilien, Amphibien, Heuschrecken, Schmetterlinge
sowie die im Brombach selbst lebenden Organismen
kartiert.
Die Ergebnisse belegen, dass das Tal als Lebensraum
sehr seltener, in drei Fällen in Baden-
Württemberg vom Aussterben bedrohter Tierarten
höchst schützenswert ist und die naturschutzfachlichen
Kriterien eines landesweit bedeutsamen Naturschutzgebietes
erfüllt.
Von zentralem naturschutzfachlichem Interesse war
der Nachweis mehrerer Exemplare der vom Aussterben
bedrohten Äskulapnatter (Zamenis longissima; alle
Angaben zur Gefährdung beziehen sich auf die Roten
Listen Baden-Württembergs). Der Nachweis sowohl
von zwei Jungtieren als auch von zwei geschlechtsreifen
Tieren belegt, dass die Äskulapnatter sich im
Brombachtal fortpflanzt. Damit wäre dies das erste Naturschutzgebiet
Baden-Württembergs, welches einen
Beitrag zum Schutz dieser extrem seltenen Art leistet.
Als weitere, vom Aussterben bedrohte Arten wurden
der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea
teleius (neben seiner Schwesterart, dem gefährdeten
Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling M. nausithous)
sowie im Brombach die Köcherfliege Diplectrona felix
nachgewiesen. Fünf im Gebiet lebende Arten sind stark
gefährdet: die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii),
die Breitflügel-Fledermaus (Eptesicus serotinus),
das Große Mausohr (Myotis myotis), die Sumpfschrecke
(Stethophyma grossum) sowie im Brombach die
Köcherfliege Adicella reducta.
Das Brombacher Tal zeichnet sich darüber hinaus
durch eine artenreiche Schmetterlings- und Heuschreckenfauna
aus: 34 Schmetterlingsarten, davon 11 auf
der Roten Liste oder der Vorwarnliste, sowie 20 Heuschreckenarten,
davon 6 auf der Roten Liste oder der
Vorwarnliste, sind für ein derart kleines Gebiet hervorragende
Ergebnisse. Ebenfalls beeindruckend war
die Artenzahl und Individuendichte der im Brombach
lebenden Organismen.
Ursache hierfür ist der mindestens seit Mitte des 20.
Jahrhunderts fehlende Eintrag von Düngemitteln von
angrenzenden Landnutzungen. Derzeit wird das Tal
von Schafen beweidet, Äcker oder Gärten gibt es nicht.
2014 wurde im Regierungsbezirk Karlsruhe, Landkreis
Rastatt, das 63 ha große Naturschutzgebiet „Hilpertsau“
auf der gleichnamigen Gemarkung der Stadt Gernsbach ausgewiesen. Das Gebiet ist ein repräsentatives,
vergleichsweise gut erhaltenes Wiesental des Schwarzwaldes. Seine Schutzwürdigkeit begründet sich mit den
vorhandenen, in Baden-Württemberg bestandsgefährdeten Biotoptypen (Nasswiesen, Magerwiesen und
Borstgrasrasen, Streuobstwiesen, naturnahe Bachläufe, Quellen, in untergeordnetem Maß Hohlwege,
Trockenmauern und Steinriegel). Die 2012 nachgewiesenen Arten aus den Gruppen der Fledermäuse,
Vögel, Schmetterlinge und Heuschrecken werden
genannt. Zwei vom Aussterben bedrohte Fledermausarten (Große Bartfedermaus und Graues Langohr,
Myotis brandtii und Plecotus austriacus), neun stark
gefährdete Arten (Wendehals (Jynx torquilla), Waldlaubsänger (Phylloscopus sybillatrix), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Nordfedermaus (Eptesicus
serotinus), Breitfügelfedermaus (Eptesicus nilsonii),
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Großes Mausohr (Myotis myotis), Mauereidechse (Podarcis muralis)
und Sumpfschrecke (Stethophyma grossum)) sowie
weitere gefährdete Arten betonen die Schutzwürdigkeit
des Gebietes. Die Gefährdungen – im Wesentlichen
Aufgabe oder Intensivierung der Wiesennutzung, Vernachlässigung der Obstbäume und Freizeit-Aktivitäten
– sowie die Grundzüge künftiger, naturschutzfachlich
ausgerichteter Pflege werden vorgestellt.
Die im Jahr 2012 abgeschlossene Ausweisung von
drei neuen Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk
Karlsruhe in Baden-Württemberg ist Gegenstand des
Beitrags. Flora und Fauna der Gebiete sowie deren
enge Verzahnung mit der historischen bzw. noch gegebenen Nutzung werden beschrieben, die wesentlichen
Inhalte der Verordnungen werden vorgestellt. Abschließend wird für die Beibehaltung eines dialogorientierten
und bürgernahen Unterschutzstellungsverfahrens plädiert. Das Ergebnis ist ein maßgeschneiderter und umfassender Schutz, der vor Ort während des Verfahrens
Akzeptanz gefunden hat.
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat am 14. Dezember 2017 die Ausstellung »Biosphärengebiet Schwarzwald – Zukunft mit Tradition« eröffnet. Die Schau gibt einen Einblick in das Biosphärengebiet und welche besonderen Eigenschaften das Schutzgebiet im Schwarzwald hat, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg. Vom baden-württembergischen Umweltministerium nahm Karl-Heinz Lieber, Abteilungsleiter Naturschutz, teil.
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: »Mit der internationalen Anerkennung hat die UNESCO bestätigt, was wir alle wissen: Der Schwarzwald spielt in der weltweiten Spitzenklasse der Schutzgebiete oben mit. Dass es heute im Schwarzwald so aussieht, ist Ergebnis jahrhundertelanger Nutzung der Landschaft und ihrer Ressourcen. Die Ausstellung zeigt Besuchern und Einheimischen, wie schön unsere Landschaft ist und weshalb sie schützenswert ist und zeigt auf, wie die Dinge zusammenhängen. Sie leistet einen Beitrag zur Identifikation mit dem Biosphärengebiet und macht Lust, das Biosphärengebiet
selbst zu entdecken.«
Sanierung der Trockenmauern und Steintreppen
am Castellberg, dem weinbaulichen
Wahrzeichen der Winzergemeinde und der
Rebanlage des Mundweins des Markgrafen und
späteren Großherzogs
Die terrassierte Weinberganlage am Dottinger
Castellberg ist eines der wenigen gut
erhaltenen Beispiele dieser Art in Südbaden
und daher als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Seine Geschichte, Ausführung und Form
machen den Castellberg zu einem hochrangigen
Denkmal historischer Landnutzung,
die heute noch lebendig ist. Der Weinberg
wurde ab 1784 im Zusammenhang mit der
Förderung des Weinbaus und der Einführung
der Gutedel-Traube durch den Markgrafen
Karl-Friedrich angelegt. Die kulturhistorisch
gewachsenen Rebterrassen an den steilen
Hängen sind in harter, körperlicher Arbeit von
den Winzern errichtet worden und bilden ein
besonders eindrucksvolles Zeugnis des historischen
Weinbaus. Sie gliedern die Steillagen
in stufenförmige Strukturen, welche die Arbeit
am Rebstock erleichtern bzw. die Begehbarkeit
verbessern und Abschwemmungen bei Starkregen
abmindern. Mit großem handwerklichem
Können und mit viel Einfühlungsvermögen
haben sich die Winzer diese Extremlagen
als Wiege für Spitzenweine erschlossen.