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Der Marktplatz zu Villingen
(1999)
1000 Jahre Marktrecht Villingen. Villingen-Schwenningen feiert.
Das Jahr 1999 steht in Villingen-Schwenningen ganz im Zeichen dieser Feier. Das Recht, einen Markt zu betreiben, erforderte schon immer einen bestimmten Platz. In der Marktrechtsurkunde vom 29. März 999 ist davon die Rede, dass kraft kaiserlichen Befehls der Markt mit aller öffentlichen Handlung gesetzlich
sei, und zwar „mit der Rechtsbestimmung, dass alle, welche den schon genannten Markt zu besuchen wünschen, unbehelligt und in aller Ruhe und Friedlichkeit hin- und zurückgehen und ohne
jegliche ungerechte Schädigung ihr Geschäft ausüben mögen mit Erwerben, Kaufen, Verkaufen und Betreiben alles dessen, was von solcher Hantierung genannt werden kann."
Rund zwanzig Jahre ist es nun her, seitdem die „Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau"
veröffentlicht wurde. Das ist ein guter Zeitpunkt, um zu überprüfen, ob sich die
Konzeption bewährt hat. ,,Mit dem Ziel einer Gesellschaftsgeschichte der Stadt sollte im Mittelpunkt die Lebenswelt der Menschen stehen, die Darstellung der Verhältnisse, Vorgänge, Erfahrungen und Verhaltensweisen in ihren wechselseitigen Zusammenhängen." Immer wieder
wurden exemplarisch Aspekte der Lebensgeschichte einzelner Menschen geschildert, manchmal über mehrere Kapitel hinweg, um die Beziehungsgeflechte von Individuum und gesellschaftlicher Struktur herauszuarbeiten und zugleich deutlich zu machen, dass Menschen die
Geschichte prägen - ,,sie ,machen' sie und sie erleiden sie". In einer Gemeinschaftsaktion von
zahlreichen „freien" Autorinnen und Autoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Stadtarchivs Freiburg sollte mit unterschiedlichen Erkenntnisinteressen und Zugängen, Fragestellungen und Methoden, Sichtweisen und Stilmitteln die Vielgestaltigkeit der Stadtgeschichte
dargestellt werden. Um „die bewegenden Kräfte der Geschichte zu erfassen", war auch „auf
Alternativen der gesellschaftlichen Entwicklung", ,,auf das Mögliche, das nicht Wirklichkeit
wurde, und auf Untergegangenes" zu achten. Allen drei Bänden lag ein Grundschema zugrunde: Den ersten Teil des jeweiligen Bandes bildete ein chronologischer Durchgang durch die
Epochen im behandelten Zeitraum. In mehreren Kapiteln wurde er von „Schlaglichtern" ergänzt - kurzen, möglichst spannend erzählten Abschnitten zu interessanten Ereignissen und
Persönlichkeiten. In einem zweiten Teil wurden Themen vorgestellt, die eine systematische,
epochenübergreifende Betrachtung verdienten. Kontinuitäten, Brüche und grundlegende Veränderungen sollten hier besonders sichtbar werden. Nicht zuletzt war mit der Art der Darstellung beabsichtigt, die Leserinnen und Leser zur Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte anzuregen. 2 In den Rezensionen ist der grundsätzliche Ansatz der Freiburger Stadtgeschichte
überwiegend positiv gewürdigt worden.
Baden - Tag für Tag
(2015)
Das 2006 erschienene „Badische Kalendarium", welches von Heinrich Hauß und meinem
Vorgänger Adolf Schmid herausgegeben wurde, war bereits eine wichtige „badische
Fundgrube" und ein großer Erfolg. Ich bin dem Chefredakteur der Badischen Heimat,
Heinrich Hauß, außerordentlich dankbar, dass er meiner Anregung zu einer umfassenden
Neubearbeitung gefolgt ist.
Das nun vorliegende Buch ist wahrhaft ein 11 großer Wurf" geworden. Die hier vorliegende
chronologische Zusammenstellung der badischen Geschichte und bedeutender Persönlichkeiten
ist in dieser Form einmalig. Man findet hier viele Informationen, die es im Internet
entweder gar nicht gibt oder nur sehr schwer zu finden sind. Das Buch erlaubt, auf ganz
einfache Weise nachzuschlagen, was sich an einem bestimmten Tag ereignet hat, oder nachzuschauen,
welche Gedenktage es in einem bestimmten Jahr zu feiern gilt.
Das Buch ist in vier Teile aufgeteilt: Im Kalendarium kann man zur schnellen Orientierung
feststellen, was sich an einem bestimmten Tag ereignet hat. Im zweiten Abschnitt des Kalendariums
finden sich - ebenfalls nach Tagen geordnet- Kurzbiographien bedeutender
Persönlichkeiten und ausführliche Erläuterungen zu bestimmten Ereignissen. Der dritte Teil,
die Chronologie, erlaubt es, gezielt nach Jubiläen Ausschau zu halten. Das Personenregister
erschließt das ganze Buch - es werden hier nicht nur Geburts- und Sterbedaten aufgeführt,
sondern auch andere Termine, an denen diese Person beteiligt war.
Der Insultheimer Hof
(2019)
Hier wird Geschichte wie im Zeitraffer lebendig. Der Insultheimer Hof, wahrscheinlich keltischen
Ursprungs und schon von den Römern genutzt, von Überschwemmungen und Kriegen
heimgesucht, blickt auf eine wechselhaft e Vergangenheit zurück. Er liegt mitten in der Kulturlandschaft
des Hockenheimer Rheinbogens, im Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Auf
dem Gelände gibt es ein besonderes Naturrefugium in der Alten Brennerei, und hier arbeitet
in einem historischen Gebäude eine Künstlerin. Die Geschichte des Insultheimer Hofs ist auch
eine Geschichte des Umwelt- und Naturschutzes.
Schon vor fast 500 Jahren wurde die Burg Steinsberg als „Kompass des
Kraichgaus" bezeichnet und ist in der gesamten Neuzeit immer als die Burg des
Kraichgaus gesehen worden - obwohl sie nach der früh- bis hochmittelalterlichen
Gaueinteilung eigentlich im Elsenzgau liegt. Völlig zu Recht hat der Heimatverein
Kraichgau auch seit 1981 die Silhouette der Burg als Vereins-Logo gewählt.
An Veröffentlichungen über die Burg hat es nicht gefehlt: Zu nennen sind besonders
WILHELM! 1857, STOCKER 1872, PFAFF 1890, OECHELHÄUSER
1909, GILBERT 1910, CAROLI 1970, GEHRIG 1970/79, LUTZ 1977 und
KUNZE 1964/2003. Zusammenstellungen archivalischer Daten boten die ersten
drei Autoren und zusätzlich KRIEGER 1905 und WÜST 1967 bezüglich der dort
residierenden Amtmänner - ansonsten wurde immer fleißig aus den Altpublikationen
übernommen, ja sogar der römische Ursprung der Burg behauptet.
Definiert man die gute Publikation von Naeher aus dem Jahr 1893 als Anfang, so
kann die Erforschung der Burg Dauchstein nun auf über 110 Jahre zurückblicken.
Bedauerlicherweise - um es vorweg zu nehmen - führen aber viele der etwa ein
Dutzend sich mit der heute noch stehenden Ruine befassenden Veröffentlichungen
zumindest hinsichtlich der Datierung in völlig falsche Richtungen.
Eigentlich ist die Publikationslage zur Burg Streichenberg bei Stebbach (Gemeinde
Gemmingen) relativ gut. Nach frühen Kurzerwähnungen1 erschien erstmals eine
qualitätvollere Bearbeitung im Denkmalinventar2; dort werden drei Fotos geboten,
die Erbauung der Ecktürme der Familie v. Angelach zugewiesen, der Torweg auf
1536 datiert und eine Bauinschrift von 1560 genannt.
Dann scheint jedoch für 60 Jahre das Publikationsinteresse an der Burg geruht zu
haben, denn erst 1969 befasst man sich anlässlich der archivalischen Bearbeitung
der nahe gelegenen Wüstung Stebbach-Zimmern3 wieder mit der Burggeschichte.
Es folgen kurze Nennungen diverser Qualität4 •
,,Die heutige deutsche Reichsregierung könnte sich an dem Senat von Harmersbach, dessen Oberhaupt ein Metzger und dessen Mitglieder Bauern waren, ein Muster nehmen." So lautete der Kommentar zu einer von Reichsvogt und Altern Rat erlassenen„ zeitgemäßen Bekanntmachung, die der Pfarrer auch von der Kanzel verlesen soll". Man ahnt schon, aus wessen Feder der Kommentar stammt: Heinrich Hansjakob schrieb ihn in seiner 1891 erschienenen Erzählung „Der letzte Reichsvogt". Er schildert darin die Geschichte des Hansjörg Bruder, der, von Beruf Metzger, 1771 Wirt der „Stube" in Oberharmersbach wurde. Hansjakob nennt sie „das politische Zentrum", ,,das Kasino der Reichsbauernschaft vom Harmersbachtal". Hier konnte der Mann hinterm Schanktisch offensichtlich erfolgreich mitmischen, sodass er 1776 vom Zwölferrat als Kandidat für das Amt des Reichsvogtes aufgestellt wurde, allerdings unter der Bedingung, dass er im Falle seiner Wahl abe der stuben sein sollte. Ein Teil der Gemeinde hatte sich für einen Gegenkandidaten stark gemacht. Die Entscheidung musste der Abt von Gengenbach treffen. Er sprach sich für den Hansjörg Bruder aus. Der neu ernannte Reichsvogt erwirkte beim Rat sogar einen weiteren Fünfjahresvertrag als Stubenwirt. Unter seinem Dach tagte, wie gewohnt, das Vogtsgericht, während der Abt an seinem üblichen Gerichtstag den offenen Platz vor der Kirche bevorzugte.
Der Anlass des heutigen Vortrags, ja der ganzen Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen er stattfindet, ist ein vergleichsweise unspektakuläres Schriftstück vom 3. September 1718. Es ist keine feierliche Stadterhebungsurkunde, sondern ein einfaches Reskript, ein nüchterner fürstlicher Befehl, der innerhalb der Landesverwaltung publiziert und an den Geheimen Rat des Herzogtums gerichtet war. Herzog Eberhard Ludwig – »von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teckh, Graf zu Mömpellgard, Herr zu Heydenheimb, der römischen kayserlichen Mayestät, des heyligen römischen Reichs und des löblichen schwäbischen Creyses Generalfeldmarschall, auch Obrister über drey Regimenter zu Roß und Fuß« – gibt darin folgenden Beschluss (»unsere gnädigste resolution«) bekannt: Seiner Residenz Ludwigsburg sollen das bisherigen Amt Gröningen sowie Asperg, Hoheneck, Neckarweihingen, Kornwestheim und weitere Orte »incorporiert und ein Oberamt daraus gemacht« werden. Es folgen weitere Anordnungen über die Verwaltung der bisherigen Ämter und des neuen Oberamtes, der Amtskellerei, der Besteuerung sowie der geistlichen Jurisdiktion. Eberhard Ludwig verfügt weiterhin, dass Ludwigsburg zwei Jahrmärkte, je acht Tage nach der Frankfurter Messe, erhalten soll und dass alle inkorporierten Orte, insbesondere aber auch die Kaufleute aus Stuttgart dort ihre Waren anbieten sollen. Ferner sollen die Handwerkerzünfte aller württembergischen Ämter ihre Zentralen nach Ludwigsburg verlegen. Dann schließlich folgt der für Ludwigsburg wichtigste Satz: »wobei Wir mehrbesagter Unserer Residenzstadt Ludwigsburg noch diese Prägrogatio aus Landesfürstlicher Macht und Hoheit ertheilen, daß selbige die dritte Haubtstatt Unseres Herzogthumbs seyn, bey Unserer treugehorsambsten
Landschaft mit zum engern Ausschuß gezogen werden und das Stattgericht daselbst das Privilegium eines Obergerichts wie Stuttgart und Tübingen dergestalt haben solle, daß auch andern Stätten, außer denen incorporierten, dahin zu appelliren frey stehe«.
»Nach 50 Jahren trägt die Gemeinde Schöckingen heute noch einen rein bäuerlichen
Charakter mit seinen Vorzügen und Nachteilen. Konservativ zäh am Alten hängend,
schwerfällig, aber gründlich und zuverlässig, sehr vorsichtig allem Neuen gegenüber.« So
beschreibt der Pfarrer im Ruhestand Nathanael Ludwig Heinrich Rösler im Jahre 1935
seine ehemalige Kirchengemeinde, der er von 1926 bis 1934 als Pfarrer gedient hatte.
Schöckingen, Ditzingens kleinster Stadtteil, bis zum 30. Juni 1972 ein kleines, aber
selbständiges Dorf im Strohgäu, feiert in diesem Jahr sein 1200-Jahr-Jubiläum. Anlass
für die Festlichkeiten ist die erste Erwähnung des Ortsnamens in einer Schenkungsurkunde des Klosters Lorsch. In dieser Urkunde ist festgehalten, dass am 4. Juni 814,
also im Todesjahr Karls des Großen, ein gewisser Gunthart und seine Gemahlin Adelspirn dem heiligen Nazarius Güter und Leibeigene im Glemsgau geschenkt haben.
Dabei taucht auch der Name »Skeckinga« auf.
Diese erste Nennung kommt recht spät und gibt wie die Schenkung selbst einige Rätsel
auf. Schenkungen aus dem Glemsgau waren schon fast 50 Jahre zuvor in größerer Zahl
an das fränkische Reichskloster gegangen. Schöckingen blieb lange außen vor. Waren
die Grundherren zu geizig oder nicht fromm genug? Wir werden es nicht erfahren. Sowenig wie wir über die Schenker Gunthart und Adelspirn erfahren werden. Waren sie
fränkische Grundbesitzer, die ihre einst heidnischen alamannischen Untertanen an das
Kloster gaben? Oder waren sie alamannische Grundbesitzer, die sich der fränkischen
Oberherrschaft andienen wollten oder gar mussten? Oder nichts davon?