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Wie bereits im Beitrag von Paul Sauer über »Siegelhausen im Mittelalter und zu
Beginn der Neuzeit« angeführt, hatte das Backnanger Chorherrenstift die alleinige
Herrschaft über Siegelhausen, die seit der Reformation der Herzog von Württemberg
ausübte. Als der letzte, schon von Württemberg eingesetzte Probst 1557 starb, wurde
das Stift säkularisiert und in eine Stiftsverwaltung umgewandelt, die bis zur Auflösung der Geistlichen Verwaltungen sowie der Stifts- und Klosterverwaltungen zu
Beginn des 19. Jahrhunderts Bestand hatte. [1] Territorial lag Siegelhausen mit seinen
zwei Höfen im württembergischen Amt Backnang, wie 1552 und 1580 belegt ist. 1598
gehörten zum Amtsbezirk neben der Amtsstadt vier Dörfer, 35 Weiler, zehn Höfe
und drei Mühlen. Siegelhausen zählte wegen seiner zwei Höfe nicht als Hof, sondern
als Weiler. Dort wohnten vier der 1086 Bürger in Stadt und Amt Backnang. [2]
Das "Oppidum de Bretheim"
(2003)
Die heutige Große Kreisstadt Bretten ist eine moderne Stadt mit rund 28 000 Einwohnern. Es handelt sich bei ihr - so die
Webseite der Kommune - um ein „aufstrebendes Mittelzentrum", dessen Wirtschaftsstruktur ein „Branchenmix mit zahlreichen innovativen Firmen" kennzeichnet. Neben der Modernität steht in Bretten aber die Tradition. Offensichtlich blickt das 767 im Lorscher Codex erstmals erwähnte Breteheim mit Stolz auf seine mehr als 1200-jährige Vergangenheit und begründet seine Identität in nicht unwesentlichem Maße über die Geschichte.
Mitte des letzten Jahres (2001) überreichte mir der Gerlachsheimer Heimat- und Kulturverein eine Fotokopie jenes „Gerlachsheimer Kopialbuches“, das im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt wird. Ein schneller Vergleich mit dem mir schon bekannten Würzburger Exemplar bestätigte die Aussage Julius BASSLERS, dass nämlich beide Exemplare völlig identisch seien, was übrigens im Karlsruher Exemplar sogar amtlich bestätigt wird. Ein genauerer Vergleich beider Kopialbücher zeigte dann, dass diese Behauptungen doch nicht ganz zutreffen: So enthält z. B. das „Repertorium“ des Karlsruher Kopialbuches einen längeren Hinweis auf jenen Prozess, den der Prämonstratenserorden gegen den damaligen Bischof von WÜRZBURG, JOHANN PHILIPP VON GREIFFENCLAU ZU VOLLRATHS (1699-1719) geführt hat, obwohl im Buch selbst kein einziges Schriftstück darüber zu finden ist. Kein Wunder, denn die letzte Kopie des Kopialbuches stammt aus dem Jahr 1458 und so wären Schriftstücke aus dem 18. Jh. fehl am Platze.
"Bruosele"
(2002)
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges und mit dem beginnenden Wiederaufbau der Stadt haben historisch kompetente Bruchsaler Bürger zum Spaten und zur Feder gegriffen, um Grundlagen für weitere Forschungen zu schaffen. Hier ist besonders dem Architekten Artur Hassler zu danken, dass die ersten historischen Baureste eines Königshofes entdeckt, freigelegt und dokumentiert wurden. Die weiteren Fundamentuntersuchungen ergaben eindeutig das Vorhandensein einer älteren Chorturmkirche mit basilikaartigem Grundriss. Eingehendere Überprüfungen führten zu der Erkenntnis, dass
diese Anlage bereits Baureste eines noch älteren Bauwerkes benutzte. Weitere Forschungen wurden damals im Kirchenareal der Stadtkirche nicht unternommen.
Zwischen Baden und Kurpfalz
(2002)
Die Anfänge der Stadt Heidelsheim liegen im Dunkeln. Wann genau hatte der deutsche König - wohl zur Zeit der Staufer - die Siedlung zur Stadt erhoben beziehungsweise ausgebaut? 1241 wird der Ort als Reichsstadt sichtbar. Doch das Interesse des Königs an seiner Stadt hielt nicht lange an. 1311 genehmigte nämlich der König die Verpfändung Heidelsheims an Graf Konrad von Vaihingen und an Markgraf Rudolf IV. von Baden. Was bedeutete dies für die Stadt? Heidelsheim hatte nun plötzlich drei Stadtherren oder besser gesagt zwei Pfand- und einen Stadtherrn. Denn der König blieb weiterhin nominell Stadtherr, wenn er auch kaum noch stadtherrliche Funktionen ausübte. Mit der Pfandschaft waren vor allem Nutzungsrechte und genau definierte Einkünfte verbunden. Verpfändungen von Städten, gerade durch den König, waren an der Tagesordnung. Durch die Verpfändung erhielt der König vom Grafen von Vaihingen 800 Pfund und vom Markgrafen von Baden 1000 Pfund - oder Dienste in angemessener Größenordnung. Der König nahm nämlich für die Reichspfandschaften bei der Vergabe normalerweise gar kein Geld des Gläubigers.