Früh- und Hochmittelalter
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So ist unbestritten keine
Urkunde erhalten, die als Freiburger Gründungshandfeste der Zeit von 1120/ 1122 zu
bezeichnen wäre und die von einer zeitgenössischen Hand geschrieben wurde. Ebenso
ist der als Alte Handfeste bezeichnete Text nicht einmal in dieser Form kopial überliefert.
Vielmehr ist das, was als Freiburger Gründungsurkunde gilt, das Ergebnis einer
Rekonstruktionsarbeit, die von einem im Tennenbacher Urbar der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts überlieferten Freiburger Stadtrechtstext ausgeht. Diese Stadtrechtsaufzeichnung
enthält insgesamt 55 Rechtssätze, von denen die weitaus größte Zahl
mit Sicherheit nicht aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts stammen kann. Aus dieser
Textmasse heben sich aber einige Sätze ab - nämlich ein Prolog, ein Epilog, der allerdings
im Urbar am Ende des ganzen Stadtrechtstextes steht, und die Artikel 1 bis 6
-und zwar dadurch, daß im Prolog Konrad von Zähringen ohne Nennung des Herzogstitels
als Gründer von Freiburg und Aussteller eines Privilegs genannt wird, während
in den anderen genannten Sätzen der Urkundenaussteller in subjektiver Form stilisiert
ist. In den übrigen Teilen des Tennenbacher Textes wird der Stadtherr nur in objektiver
Form genannt.
Bischof Burkhard von Basel, das Kloster St. Alban und ihre Beziehungen zu Lörrach und Umgebung
(2002)
Die Urahnen der Grafen von Straßburg waren die Herren von Fenis. In diese Familie gehört auch Bischof Burkhard von Basel. Er nannte sich zeitweilig auch „Burkhard von Hasenburg", weil er einige Zeit dort gelebt hatte. Der Lausanner Bischof Kuno war sein Bruder. Der Vater der beiden ist Graf Ulrich von Fenis. Bischof Burkhard, dessen verwandtschaftliche Beziehungen tief in den burgundischen Raum in die Gegend des Neuenburger Sees hineinreichten, war zuvor Kämmerer des Mainzer Erzbischofs. In den Urkunden des Klosters St. Alban in Basel erscheint zweimal ein Mangold von Fenis, ein jüngerer Bruder von Burkhard. Er wurde der Vater der ersten beiden Grafen von Neuenburg, deren Nachfahren zusammen mit Philipp, dem letzten Markgrafen von Hachberg-Sausenberg und Herrn von Rötteln, in der Schlosskirche bestattet und in einem lebensgroßen Denkmal verewigt sind. Das Herz Markgraf Philipps wurde bekanntlich 1503 in der Röttler Kirche in der Gruft Rudolfs III. beigesetzt.
Gerhard von Oßweiler
(2003)
Das heutige Rauenberg ist bekanntlich aus dem östlich des Angelbachs am Fuß einer Burg gelegenen Dorf „Ruhenberg" und aus dem westlich des Angelbachs gelegenen Dorf „Wederswilre", das ebenfalls eine Burg besaß, hervorgegangen. Der Name „Ruhenberg" erklärt sich aus dem mittelhochdeutschen Adjektiv „ruh" „struppig, mit dichtem Gebüsch bewachsen, dichtbewaldet" und bedeutet somit ,,dichtbewaldeter Berg". Auf diesem Berg wurde vermutlich im 13. Jahrhundert eine
Burg errichtet, worauf der dortige Flurname „Burggraben" hinweist. Am Fuße dieser „Burg Ruhenberg" entstand ein Burgweiler, der sich nach dem Namen der Burg „Ruhenberg" nannte. Der Name des zweiten Ortes „Wederswilre" weist auf eine frühe Entstehungszeit zurück. Es gibt gesicherte Hinweise, dass dieser Ort zuerst den Namen „Wilre" besaß und erst am Ende des 13. oder zu Beginn des 14. Jahrhunderts von einer Niederadelsfamilie mit Namen „Wider" den Namen ,,Wi(e)derswilre" oder „Wederswilre" bekam.
Am 29. Januar 972 schenkte ein Diakon Wolvoald, der sehr wahrscheinlich einer reich begüterten fränkischen Adelsfamilie angehörte, eine Anzahl von Orten unserer engeren Heimat, so Marbach, Affalterbach, Erdmannhausen und Rielingshausen, dem Bischof Balderich von Speyer. Als letzter Ort wird in dieser Schenkungsurkunde »Wolvoldestete« genannt. Die Bearbeiter des Württembergischen Urkundenbuchs haben in diesem Ort unser heutiges Wolfsölden vermutet. Dies trifft indes nicht zu. Aus »Wolvoldestete«, das heute wahrscheinlich Wolwaldstetten oder ähnlich hieße und den Namen des Schenkers von 972 festhielte, hätte sprachgeschichtlich schwerlich Wolfsölden werden können. Eine Gleichsetzung mit Erbstetten, dem Stetten des Wolvald, das bereits 794 in Quellen des Klosters Lorsch an der Bergstraße nachweisbar ist, liegt näher.
Im ausgehenden 12. Jahrhundert, näherhin zwischen 1170 und 1175, ging man in dem bereits im Jahr 764 gegründeten Benediktinerkloster Lorsch daran, die seit der Frühzeit der Abtei angesammelten Urkunden zu sichten, zu ordnen und zusammen mit chronikalischen Notizen und weiteren älteren Quellen in einem Codex zusammenzustellen. Herausgekommen ist dabei ein 229 Pergamentblätter, also 458 Seiten starker Band von imposantem Format (34,5 x 48,5 cm bei 33,5 x 46,0 cm Blattgröße). Eine ganze Reihe von Schreibern hat an diesem Werk mitgearbeitet, das im Wesentlichen noch vor der Wende zum 13. Jahrhundert abgeschlossen war. Die vorliegende Verbindung von »Klosterchronik« einerseits und zu »Güterverzeichnissen« zusammengefassten urkundlichen Aufzeichnungen andererseits weisen das Buch einem besonderen Typ von Quellen zu. Diese werden als Traditions- oder Schenkungsbücher bezeichnet und sind im süddeutschen Raum insbesondere aus solchen Klöstern bekannt, die wie auch Lorsch wenigstens zeitweilig in Verbindung zum Hirsauer Reformkreis standen. Die heute im Staatsarchiv Würzburg verwahrte Handschrift wird üblicherweise nach dem bereits 1768-1770 erfolgten Druck der Mannheimer Akademie als »Codex Laureshamensis (diplomaticus)« bezeichnet. Eine verbesserte Ausgabe von Württemberg betreffenden Auszügen legte Gustav Bossert im Jahr 1895 vor. Die bis heute
maßgebliche Edition von Karl Glöckner erschien zwischen 1929 und 19363, eine vollständige Übertragung ins Deutsche folgte 1966-1972.
Seit der an der Antike geschulten Renaissance sind wir gewohnt, bei der Neuanlage von Städten und Stadtteilen planmäßig vorzugehen, so dass regelmäßige Stadtstrukturen entstehen.
Auch viele Stadtgründungen de Mittelalters zeigen regelmäßige Grundrisse. Aber sind diese
Strukturen, wie wir sie heute vorfinden, tatsächlich Beweis für mittelalterliche Stadtplanung?
Dieser Frage möchte ich am Beispiel Freiburg nachgehen. Die Besiedlung begann in Freiburg um 1100. Zwei Jahrzehnte später erhielt die schnell wachsende Kommune da Marktrecht
durch die Herzöge von Zähringen. Anschließend wurde mit dem Bau der Marktstraße, der
Pfarrkirche und der Stadtmauer begonnen.
'Singule autem aree in longitudine centum, in latitudine quinquaginta pedes habebunt; et de
qualibet area .xii den.[ arii]publice monete annuatimin festo beati Martini iure censuali damono sunt perolvendi' heißt es in der 1218 verfassten Bestätigung de Freiburger Stadtrechts.
Es ist die erste urkundlich überlieferte Nennung der Hofstättengröße von 50 x 100 Fuß und der "Herrschaftsrecht" genannten Grund teuer von 12 Pfennig. Dieser Passus dürfte bereits in der
Bestätigung de Stadtrechts um 1152/53 gestanden haben. Möglicherweise galt sie auch schon
für den Siedlung beginn um 1100.
Tatort Bösfeld
(2007)
Der Bau der SAP-Arena führte zur Wiederentdeckung eines der größten Friedhöfe aus frühmittelalterlicher Zeit des 6.–8. Jahrhunderts. Die Größe des Friedhofs und die qualitätvolle Ausstattung sind im Rhein-Neckar-Raum, der Pfalz und Südhessen einzigartig, nur wenige alamannische Friedhöfe in Südwestdeutschland sind mit diesem Gräberfeld vergleichbar (Abb. 1). Bereits im Winter 1906/07 entdeckten Mitglieder des Mannheimer Altertumsvereins von 1859 bei Grabungen an der ehemaligen Gemarkungsgrenze von Feudenheim, Seckenheim und Neckarau im Bereich der heutigen Xaver-Fuhr-Straße sechs in zwei Reihen angeordnete Gräber aus dem 7. Jahrhundert, zwei Jahre später kam dort ein weiteres Grab zutage.
Ist es Zufall, dass fast zeitgleich mit der Herstellung einer Faksimile-Ausgabe des Lorscher Kodex, dem so genannten Codex Laureshamensis des einstigen fränkischen Reichsklosters, auch eine Neubeschäftigung mir den dort eingetragenen
Urkunden und den darin enthaltenen Namen und Ortsnamen festzustellen ist? Die leichtere Zugänglichkeit dieses bedeutenden Werkes abendländischer Kultur jedenfalls birgt auch für zwei Gemeinden des Landkreises Überraschungen: für
Mundelfingen und Unterkirnach.
Am 1. November 1007 vollzog Heinrich II. auf der Frankfurter Synode die Gründung des Bistums Bamberg. Fast der gesamte Reichsepiskopat, acht Erzbischöfe und 27 Bischöfe, war anwesend. Der Bischof Heinrich von Würzburg war jedoch nicht erschienen und hatte als seinen Vertreter den Kaplan Berengar entsandt. Im Namen seines Herrn erhob dieser Einwände gegen die dem Bistum Würzburg zugemutete Amputation zugunsten des neuen Bistums. Zwar hatte der Herrscher sich am 25. Mai mit dem Würzburger Bischof abgesprochen. Dieser hatte seine Zustimmung signalisiert, auf den Radenzgau und einen Teil des Volkfeldes zugunsten des neuen Bistums zu verzichten, hatte aber dafür neben materiellen Kompensationen das Versprechen des Königs erhalten, Würzburg zum Erzbistum zu erhöhen. Damit wären aber die Rechte des Mainzer Metropoliten Willigis geschmälert worden, mit dessen Unterstützung sich Heinrich im Thronstreit gegen seinen Widersacher Herzog Hermann II. von Schwaben durchgesetzt hatte. Schon aus diesem Grund hatte Heinrich nicht ernsthaft daran gedacht, den Würzburger Wunsch zu erfüllen.
Ebenso wie Villingen an die Grafen von Fürstenberg gekommen ist. Herzog Berthold, der vierte des
Namens, Herzog von Zähringen, hat Villingen
erbaut. Er hatte eine Tochter mit Namen Agnes, die
hat er Graf Egino von Fürstenberg vermählt, der
auch ein Graf von Urach gewesen ist. Dieser Agnes
ist von ihrem Vater Herzog Berthold Villingen
zugeteilt worden, und also ist nach ihres Vaters Tod
und nach ihrem Tod die Stadt Villingen erblich an
die Grafen von Fürstenberg gekommen und gefallen. Das geschah im Jahr 1197.“ So schreibt der
frühneuzeitliche Geschichtsschreiber Heinrich Hug
(† ca. 1533) in seiner von 1513 bis 1533 verfassten
Villinger Chronik.