Reformation und Gegenreformation
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Das Jahr 2017 war dem Gedenken an den Anstoß zur Reformation vor 500 Jahren gewidmet. Es erinnerte an Luthers Veröffentlichung der Ablass-Thesen am Tag vor Allerheiligen Anno Domini 1517. Sie wurde zum Auftakt der reformatorischen Bewegung, die schließlich in die konfessionelle Spaltung der westlichen Christenheit führte. Im Blick auf die Region am Oberrhein ist die Entwicklung in vier Schritten zu betrachten: Zunächst ist zu klären, welche Ursachen und Bedingungen eine Reformation am Oberrhein begünstigt haben. Im zweiten Schritt sind der unmittelbare Anlass und die Ausbreitung der reformatorischen Bewegung in der Region darzustellen. Sodann geht es um den Prozess der konfessionellen Spaltung im deutschen Südwesten. Schließlich richtet sich der Blick auf die direkten und indirekten Wirkungen und Folgen der Reformation hierzulande. Unter diesen Aspekten wird versucht, die reformatorische Bewegung in der hiesigen Region am Oberrhein, speziell in der Stadt Freiburg und dem Breisgau, genauer wahrzunehmen und zu erkennen, welchen Anteil die Menschen hier an dem geschichtlichen Prozess der Reformation genommen und wie sie an diesem Prozess mitgewirkt haben, aber auch zu sehen, was die Reformation für sie bewirkt hat.
Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".