Reformation und Gegenreformation
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Das Verlangen nach einer Reform der Kirche war schon vor 1517 zu verspüren.
Luthers 95 Thesen bildeten dann den Auslöser der nun folgenden Reformationsbewegung.
Wesentliche Voraussetzungen der Reformation sind in den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts zu suchen, die die Kirche ebenso betrafen, wie
das politische Leben und die Bildung. Überhaupt kann das 15. Jahrhundert als
Zeit der Reformen bezeichnet werden. Das heißt, dass der Reformbegriff bereits
geläufig war und es lediglich auf einer Übereinkunft der Historiker beruht, dass
wir einerseits von den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts reden, andererseits aber von der Reformation des 16. Jahrhunderts. Grundlegend für beide
Begriffe ist das lateinische Wort »reformatio«, das so viel wie Wiederherstellung
oder Erneuerung bedeutet.
Schon zu Beginn der 1520er-Jahre stießen die Ideen der Reformation in einzelnen Gemeinden
des heutigen Neckar-Odenwald-Kreises auf offene Ohren. Begünstigt durch die Möglichkeiten
des Buchdrucks, fanden die Schrift en Martin Luthers unter belesenen Geistlichen, beim
ritterschaftlichen Adel und städtischen Bürgertum ein lebhaftes Interesse. Eine Signalwirkung
war zweifellos der Heidelberger Disputation (1518) zuzuschreiben. Das entschlossene Auftreten
des Wittenberger Reformators, der hier erstmals seine neu entdeckte Rechtfertigungslehre
entfaltete, wurde für eine Reihe junger Theologen, darunter Martin Bucer, Johannes Brenz
und Erhard Schnepf, zum Initialerlebnis.
Etwas Romantik klingt im Titel an, aber es geht hier nicht darum die Vergangenheit zu verklären sondern wir versuchen ein Licht zu werfen auf die tief greifende Veränderung und Verwandlung der religiösen Landschaft in Deutschland, die man Reformation nennt und deren Nachwirkung und Folge es ist, dass es hier im Kraichgau evangelische Gemeinden bis heute gibt.
Wer sich diesem Thema widmet, muss bei David Chyträus – eigentlich David Kochhaf – beginnen, einem Pfarrersohn aus Menzingen. Chyträus besuchte die Lateinschule in Gemmingen, studierte Theologie in Wittenberg, wurde dort von Melanchthon gefördert und schließlich zum Professor in Rostock berufen. In seiner berühmten Rede de Craichgoia von 1558 hat er ein Loblied auf den Kraichgau gesungen, zu einer Zeit, in der noch alles in Blüte stand und jene furchtbaren Kriege und
Verwüstungen noch fern waren.
Der Oberrhein war eine der strategisch wichtigsten Regionen für die schwedischen Operationen während des Dreißigjährigen Krieges. Dennoch fehlen zu diesem Thema bis heute monographische Gesamtdarstellungen. Gewiss sind einzelne regionale und lokale Aspekte, dazu einzelne Zeitabschnitte gut erforscht. Man darf etwa auf die dreibändige Darstellung von Johann Baptist (Jean Baptiste) Ellerbach über den Dreißigjährigen Krieg im Elsass aus den 1920er Jahren verweisen oder auf eine Reihe von Monographien zum Dreißigjährigen Krieg in den württembergischen und fränkischen Territorien. Ganz zu schweigen von der fast unüberschaubaren Zahl von Stadtgeschichten und Ortschroniken,
die z.B. in der Badischen Landesbibliothek mehrere Dutzend Regalmeter
füllen. Aber diese Partikularerzählungen sind in der Regel nicht geeignet, um zu verstehen, warum das Kriegsgeschehen und die damit verbundenen politischen, wirtschaftlichen und religiösen Entwicklungen der Zeit überhaupt den Oberrhein erreicht haben und warum dieser in seiner Gesamtheit ein unverzichtbarer Brückenkopf für die schwedischen militärischen Operationen gegen Habsburg, die Spanier und teilweise auch gegen Frankreich wurde. Sie stellen, aus der lokalen Perspektive völlig plausibel, das Leiden und die Unverständlichkeit, die Schicksalhaftigkeit und Sinnlosigkeit des Kriegsgeschehens in den
Mittelpunkt ihrer Betrachtungen. Dieser Fokus wurde seit den 1960er Jahren auch durch die Dominanz wirtschafts-, sozial- und alltagsgeschichtlicher Konzeptionen in der deutschen und internationalen Geschichtsschreibung gefördert, die aus der Erfahrung der Staatsversessenheit der Historiographie und der politischen
Wirklichkeit des 19. und 20. Jahrhunderts eine „Geschichte von unten“
und eine „Geschichte vor Ort“ postulierten.
Nachdem im Jahre 1524 erste Erhebungen am Hochrhein und im Schwarzwald ausgebrochen waren, ergriff der große Bauernkrieg im Jahre 1525 ein Gebiet, welches von Thüringen bis ins Elsass und von Mainz bis ins salzburgische Land reichte. Dabei kam es auch im Hochstift Speyer und im Gebiet des kurpfälzischen Territoriums zum Aufruhr. Der Bischof von Speyer und der pfälzische Kurfürst Ludwig V. reagierten auf diese Erhebung zuerst recht zögernd. Um Zeit zu gewinnen
und Truppen auszuheben, gingen beide zunächst auf die Forderungen ihrer Untertanen ein. Als die Haufen der Aufständischen sich zerstreut hatten, zog der Pfalzgraf mit einem gut ausgestatteten Heer zu Felde und unterwarf sich die von ihm abgefallenen Gebiete. Im Bruhrain und Kraichgau wurden die fünf speyerischen Amter Bruchsal, Rotenberg, Udenheim, Grambach und Kislau hart bestraft. Am 5. Juni 1525 stellten zudem die kurpfälzischen Städte Eppingen, Heidelsheim, Hilsbach und Sinsheim den hier zu behandelnden Revers für den Pfalzgrafen aus. Zunächst wird der Bauernkrieg im Bruhrain und im Kraichgau charakaterisiert. - Auf eine allgemeine Darstellung der Problematik wird verzichtet, da die Umstände des Bauernkriegs von 1524/25 bekannt sein dürften. Im zweiten Teil wird der Revers nach der Edition formal und inhaltlich analysiert.
Nach den beiden Belagerungen Villingens im Jahre 1633 war es für die Bevölkerung wie auch für die Besatzung Villingens ein dringender Bedarf, Lebensmittel für Mensch und Futter für Tier zu bekommen. So wurden benachbarte Ortschaften überfallen und beraubt, erpresst, ja sogar gebrandschatzt. Die Beutezüge gingen in die Schwarzwaldtäler, bis in die Nähe von Horb und Hechingen, selbst größere Orte wie Bräunlingen, Donaueschingen, Hüfingen und Vöhrenbach waren davon betroffen. Wie groß die Verwilderung der Menschen damals in ihrem ständigen Kriegsleben geworden war, zeigt die Tatsache, dass bei einem solchen Beutezug nach Tuningen sogar Frauen und Kinder beteiligt waren, so groß war die Not.
Im Urkundenbestand des Stadtarchivs Freiburg befindet sich ein undatiertes broschiertes Doppelheft, das zeitlich wohl um das Jahr 1522 einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um die Niederschrift aus der Hand eines Freiburger Ratsschreibers von Rechtfertigungsaussagen eines nicht
genannten evangelisch Gesinnten, der Anschuldigungen eines Münstergeistlichen zurückweisen
will, er habe sich mehrmals öffentlich gegen dessen katholische Predigten geäußert. Die Beschaffenheit und das Äußere des Hefts geben indes mancherlei Rätsel auf. Seine Blätter sind beidseitig
in Spalten (mit Ausnahme von Blatt 1) beschrieben, wie wir es etwa auch aus den Freiburger
Ratsprotokollen kennen, freilich mit Streichungen, Einschüben und eingenähten Viertel- oder
Halbblättern. Daraus ist zu schließen, dass es sich um schriftliche Eingaben des Angeklagten
bei einem Verhör handelt, das sich über mehrere Termine bzw. Tage erstreckte; diese hat der
Schreiber sodann im Protokoll wörtlich übernommen. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet,
dass die Antworten des Angeklagten recht detailliert ausfallen, mit zumeist getreu zitierten Belegstellen aus beiden Testamenten der heiligen Schrift sowie dem „Decretum Gratiani", sowohl
auf Deutsch als auch auf Latein, die mündlich kaum so hätten vorgetragen werden können. Es
verwundert dennoch, dass der Schreiber einer katholisch gebliebenen Stadt dieses evangelische
,Beweismaterial' in solcher Ausführlichkeit zu Papier gebracht hat, es sei denn, die Obrigkeit
wollte sehr genaue Auskünfte über das Ausmaß der evangelischen Gesinnung in der Stadt und
den Kenntnisgrad ihrer Anhänger gewinnen. 2 Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass das Heft
die Antworten auf zwei Beschwerdepunkte enthält, eine dritte jedoch nach zunächst niedergeschriebener, dann gestrichener Inhaltsangabe weglässt. Darauf wird zurückzukommen sein.
Aufgrund eines fürstlichen Generalausschreibens vom 18. Februar 1642 [1], wonach die Beisitzgelder von Pfahlbürgern in Stuttgart und anderen Städten
dem Landesherrn zustehen sollten, fragte der Kirchheimer Untervogt Wendel
Kurrer am 23. Dezember bei der Regierung an, ob dies auch in Kirchheim –
obwohl zuvor nie üblich – so gehalten werden und auch auf Adelige, die bürgerliche Güter erworben hätten, Anwendung finden sollte. In einem weiteren
Schreiben vom 7. Februar 1643 heißt es, dass »dieser Zeiten sich eine starke Anzahl Volks, so ußer der Nachbarschaft als dem Amt Göppingen und der Ritterschaft zugehörigen Flecken bei jetzt höchst klaglichen Kriegsläuften hiehero
geflohen, sich in der Stadt befindet, welche alle zu Gott seufzen, dass sie wiederum hinaus an Ort und Ende, wo sie das Ihrige verlassen haben, kommen
könnten«, und dass diese nicht unter die Beisitzer gezählt werden. In einem
dritten Schriftstück vom 21.April 1643 geht es schließlich um die von unverbürgerten Einwohnern zu leistende Kriegskontribution.
„Drei Töchter kann man verheiraten, die anderen sollen ins Kloster gehen", wird Otto I. von Mosbach (reg. 1410-1461) zitiert – konnte doch mehrfache Ausgabe standesgemäßer Mitgift die Stammfamilie gefährden. Die Aufnahme in ein Kloster war ehrenhaft für Person und Familie – Verhandlungssache – und ohnehin stand jede ledige Frau in der Munt des Familienpräses. Dass sich Frauen ins Kloster gesehnt hätten, weil sie dort, und nur dort, die Kulturtechniken lesen, schreiben, rechnen lernen konnten, ist ein Postulat, das für die Frauenklöster der Region jedenfalls nicht bezeugt ist.
Freiburg vor 500 Jahren: Die Stadt hatte geschätzt 6.000 Einwohner, mehr als doppelt so viele wie Wittenberg. Die Verluste durch die vielen Pestseuchen seit 1349 waren wohl ausgeglichen; allerdings schlug die Seuche auch 1519 wieder zu, wie Ulrich Zasius in einem Brief vom 1. September des Jahres berichtete: Reiche fallen wie Arme, nicht etwa einer nach dem andern, sondern scharenweise. Unruhige Zeiten! Die Bundschuhverschwörung von Lehen im Herbst 1513 mit ihrem sozial- und kirchenpolitisch revolutionären Programm hatte die Stadt gerade überstanden. „Rädelsführer“, die man erwischt hatte, wurden in Freiburg gevierteilt, zwei weitere in Basel enthauptet. Die Ordnung schien wiederhergestellt. Am 5. Dezember 1513 konnte der neue Hochchor des Münsters feierlich eingeweiht werden. Ein Zeugnis für eine gewisse Prosperität der Entwicklung? Ja, am Chorumgang mit dem Kapellenkranz wurde auch in den Folgejahren weitergebaut. Aber Wohlstand für alle? Keineswegs! Die Oberschicht, das sogenannte „Patriziat“, in dem Adel und reiche Kaufleute zu einem Stand mehr oder minder eins wurden, setzte sich deutlich von der übrigen Bürgerschaft ab. Diese „Herren“ hatten das Vermögen, den Einfluss, die Macht. Die Oberschicht umfasste zwei bis drei Dutzend Familien. Die „Münsterpfleger“ gehörten dazu, Stifter von Chorkapellen (Stürtzel, Villinger, von Böcklin, von Blumeneck u.a.) oder Stifter von einzelnen Altären wie Peter Sprung oder Ulrich Wirthner. Sie lenkten die Geschicke der Stadt während der ganzen Reformationszeit. Die breite Mehrheit blieb ohne großen Einfluss. Es waren die Handwerker, organisiert in zwölf Zünften. Ohne eigene Zunft waren die „Bohrer und Balierer“, die die Rosenkränze fertigten und andere Devotionalien für den Fernhandel.
Im Jahr 2001 hat der Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden einen Sammelband mit dem Titel Reformierte Spuren in Baden veröffentlicht. Dieser Band widmet sich vor allem dem Versuch Markgraf Ernst Friedrichs,
1599 ein reformiertes Bekenntnis in der lutherischen Markgrafschaft Baden-Durlach einzuführen. Zwei Beiträge gehen auf die Frage ein, ob es auch heute noch reformierte Spuren in der Evangelischen Landeskirche in Baden gibt. Johannes Calvin wird in
diesem Band nur selten erwähnt. Er scheint weder im 16. Jahrhundert noch im 20. Jahrhundert eine nennenswerte Rolle in Baden gespielt zu haben.
Im Spannungsfeld der Konfessionen –
Dorfvögte in Mönchweiler und Schwenningen
im 16. Jahrhundert
(2017)
Im 16. Jahrhundert war die hiesige Landschaft politisch zersplittert. Weite
Bereiche des Landes gehörten dem Haus Fürstenberg als Landgrafen in der Baar.
Die Stadt Villingen mit ihren Dependenz-Orten im Brigachtal war österreichisch,
ebenso Bräunlingen und die Herrschaft Triberg. Württembergisch waren Hornberg, Schwenningen und Tuningen, dazu Buchenberg, Weiler, Erdmannsweiler
und Burgberg. Zum Kloster St. Georgen gehörten St. Georgen mit dem oberen
Brigachtal sowie Oberkirnach und Mönchweiler. Die rechtliche Stellung des
Klosters selbst war ungeklärt. Der Abt vertrat den Standpunkt, dass sein Kloster
unmittelbar dem Heiligen Römischen Reich unterstand, zahlte aber jedes Jahr
50 Gulden Landessteuer an Württemberg. Der Herzog von Württemberg, der
auch Kastenvogt (der weltliche Schutzherr) des Klosters war, war natürlich anderer Meinung. Für ihn gehörte das Kloster zu seinem Herzogtum.
Das Ius patronatus in Händen evangelischer Reichsritter, auf welches sie nach dem Augsburger Religionsfrieden ihre Kirchenherrschaft gründeten, ist eine altbekannte Erscheinung. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist aber die Tatsache, dass gelegentlich vom Ius episcopale oder den Iura episcopalia gesprochen wird. Damit stellt sich die Frage nach dem Inhalt dieses Begriffs. Wird er als Synonym für Patronat gebraucht? Drückt sich darin der Stolz auf die erlangte Kirchenhoheit aus? Oder ist er tatsächlich als Rechtsterminus zu verstehen? Am Beispiel eines Mikrokosmos, der Ganerbschaft Schüpf, wird eine Antwort auf diese Fragen versucht.
Wer sich mit dem „Bundschuh" befasste, galt lange Zeit als gut beraten, sich den Arbeiten von
Albert Rosenkranz und Günther Franz anzuvertrauen.[1] Albert Rosenkranz hatte 1927 die vorhandenen Quellen zu den Bundschuh-Verschwörungen von 1493, 1502, 1513 sowie 1517
veröffentlicht und zugleich eine eingehende Schilderung jener vier „Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes" gegeben. Sechs Jahre später ordnete Günther Franz den Bundschuh
- sich inhaltlich auf das „grundlegende" Werk von Rosenkranz stützend - in den Gang der
bäuerlichen Erhebungen vor dem Bauernkrieg von 1525 ein.
Die wissenschaftliche Tagung in Bruchsal 2002 (Anlass war die 500-jährige Wiederkehr des
Bundschuhs zu Untergrombach) machte erstmals Abstriche am gültigen Bild des Bundschuhs.
Rolf Köhn urteilte über die Arbeit von Rosenkranz: ,,Während seine Quellenausgabe bis heute
maßgeblich blieb, genügt seine Darstellung nicht mehr den Anforderungen der Geschichtswissenschaft."[2] Claudia Ulbrich leitete ihren Beitrag über den Untergrombacher Bundschuh sogar
mit dem Satz ein: "[ ... ] die Quellen lassen eine Rekonstruktion dessen, was sich 1502 in Untergrombach abgespielt hat, nicht zu."[3] Ich selbst habe eine Darstellung des Lehener Bundschuhs
von 1513 gegeben und dabei einige ältere Aussagen infrage gestellt.[4] Im Folgenden
greife ich die Ansätze von 2002 erneut auf und unterziehe den Lehener Bundschuh einer
nochmaligen kritischen Betrachtung. Ich glaube, dass ich die ältere Interpretation in zentralen
Punkten und mit größerer Bestimmtheit als 2002 revidieren kann.
Mit dem 1470 in Untergrombach (heute ein Stadtteil von Bruchsal) geborenen Joß Fritz begann vor 500 Jahren die Bundschuh-Bewegung, die sich steigerte zum Bauernkrieg von 1524/25. Joß Fritz war Leibeigener des Fürstbischofs von Speyer - und was er verlangte, war revolutionär, war Aufruhr: ,,natürlich" sollten die Leibeigenschaft abgeschafft und die kirchlichen Güter verteilt werden, sollte die bestehende Gesellschaftsordnung radikal geändert und durch „göttliche Gerechtigkeit" mehr soziale Gleichheit und Freiheit erkämpft werden. Um die Person Joß Fritz und um die Entwicklungen, die er im ganzen Südwesten seit dem Jahr 1502 in Bewegung gebracht hat, geht es nun 2002, ein halbes Jahrtausend später: Bruchsal gedenkt seines großen Sohnes in einer sehr angemessenen Weise - mit wissenschaftlichem Gedankenaustausch, der die gesamteuropäischen Dimensionen dieser revolutionären Zeitspanne deutlich macht, mit einer Ausstellung, die bäuerliches Leben vor 500 Jahren lebendig werden lässt, und mit einer Publikation, die diesem historisch bedeutsamen Gedenken in beispielhafter Weise entspricht: Thomas Adam, der Leiter des Stadtarchivs, schrieb ein imponierendes kluges Buch über Joß Fritz, über die Bundschuhbewegung und den Bauernkrieg am Oberrhein.
In einem unscheinbaren Buch, das in braunem
Packpapier eingebunden war, wurde das lang vermisste Original der Chronik über den 30-jährigen
Krieg1 im Archiv des Klosters St. Ursula entdeckt.
Die Schreiberin war die damalige Priorin der
Klarissen und spätere Äbtissin Juliana Ernstin, eine
Villinger Bürgerstochter. Sie war Zeitzeugin und
konnte deshalb die Schrecken des 30-jährigen
Krieges aus eigener Erfahrung schildern. Lange
Zeit war diese wichtige Quelle nicht auffindbar.
Nun kann dieser Bericht, der nicht nur für
Villingen, sondern für den ganzen südwestdeutschen Raum von großer Bedeutung ist, der
Allgemeinheit vorgestellt werden. Die Chronik
wurde in lesbares Deutsch übertragen, ohne aber
den Satzbau gravierend zu ändern. Die mit „und“
verbundenen langen Sätze wurden öfters geteilt,
um die Anhäufung von Haupt- und Nebensätzen
zu umgehen.
Der Augsburger Religionsfrieden fiel sowohl in der Kurpfalz als auch in Baden in eine konfessionelle Übergangssituation: Beide Territorien durchliefen seit Jahrzehnten eine Phase der Vorreformation mit spontaner Konfessionsveränderung auf der Gemeindeebene. In der Kurpfalz wie in Baden-Pforzheim ging die Entwicklung 1556, das heißt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Religionsfrieden, in eine offene, obrigkeitlich gelenkte Reformation über. Von daher drängt sich ein Vergleich auf, und die Frage liegt nahe, ob die Reformationen in den beiden Nachbarterritorien nur in einem chronologischen oder auch in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Religionsfrieden standen.
Um das Jahr 1500 herum lebten in Markgröningen ungefähr 1500 Einwohner. Eine
Stadtmauer mit damals nur drei Toren schützte die Bevölkerung samt Hab und Gut.
Im Nordwesten der Siedlung lag, von einer eigenen Mauer umgrenzt, das herzogliche
Schloss. Darüber hinaus bot die Stadt in Kriegsfällen auch Schutz für die zum Amt
gehörenden Amtsorte. Reisende fanden in Schildwirtschaften Übernachtungsmöglichkeiten, wo ihre Pferde versorgt wurden und man die Wagen unterstellen konnte.
Das Amt war ein von Vogt und Gericht beherrschter Wehr-, Hochgerichts-,
Steuer- und Verwaltungsbezirk. Der Vogt wurde als Vertreter des Landesherrn vom
Herzog eingesetzt. Mit dem Stadtgericht und dem Rat zusammen bildete er die
Exekutive und hatte darauf zu achten, dass herzogliche Anordnungen befolgt und
umgesetzt wurden. Politische Macht besaß die sogenannte Ehrbarkeit. Das waren
angesehene bürgerliche Familien mit Vermögen und landesweiten Verwandtschaftsbeziehungen zu Amtsträgern. Neun Familien, darunter die Vollands in Markgröningen, stellten in 43 württembergischen Ämtern 17 Vögte und einen Keller. Neben
Philipp Volland, der in Markgröningen das Vogtamt innehatte, war sein jüngerer
Bruder Claus in Besigheim Keller und Vogt. Der ältere Bruder, Ambrosius Volland,
war Rat und Kanzler Herzog Ulrichs.
Neues von Joß Fritz?
(2002)
Wenn sich der Nachruhm eines Menschen daran messen lässt, wie stark er noch fast 500 Jahre nach seinem Tod die Gemüter erhitzt, polarisiert und manchmal sogar Emotionen hochschlagen lässt - dann ist der Nachruhm von Joß Fritz, dem Bundschuhführer aus Untergrombach bei Bruchsal, zweifellos immens. Er ging mit seinen drei Aufstandsversuchen -
1502 im Hochstift Speyer, 1513 bei Freiburg und 1517 am gesamten Oberrhein - dem deutschen Bauernkrieg von 1525 voraus, er hat ihn (ideologisch und praktisch) wohl auch mit angebahnt. Zwar ist er stets gescheitert, aber immer konnte er seinen Häschern entkommen, und noch einmal tauchte er 1524, am Vorabend des Bauernkrieges, im Hegau auf, um zu verkünden, er könne nicht sterben, ehe der Bundschuh nicht seinen Fortgang genommen habe. Schon zu Lebzeiten hat dieser Rebell und Aufrührer als eine Ikone der Revolution gegolten. Die Behörden seiner Zeit sahen ihn, naheliegender Weise, deshalb als einen Unbelehrbaren an, als einen Wiederholungstäter, und so schrieb ein Freiburger Amtmann nach dem zweiten Aufstandsversuch 1513 über Joß Fritz den bezeichnenden Satz: ,,Der hat sollichs verborgen feur jetzt widerumb anzundt".
Am Sonntag, 23. März 2014, um 17 Uhr fiel der Startschuss zur 750-Jahr-Feier der Gemeinde Altschweier (Bühl). Vor mehr als 500 Jahren, im Jahre 1514, versuchte der „Gugelbastian" im Bühler Amt, wozu auch Altschweier gehörte, einen Aufstand
anzuzetteln. Grund genug, mithilfe einiger Dokumente die damaligen Verhältnisse erneut unter die Lupe zu nehmen, zumal eine Bastian-Gugel-Statue auf den Anführer hinweisen soll. Der Aufstand, der sich im Bühler Amt im Jahre 1514 abspielte, ist schon vielfach behandelt worden. Die Autorennamen reichen von Heinrich Schreiber, 1824, über Albert Rosenkranz, Karl Reinfried, zahlreichen Zeitungsartikeln bis hin zu Michael Rumpf, um nur einige zu nennen. Trotzdem bleiben viele Fragen offen. Einige, wenn auch auf den ersten Blick z. T. nebensächliche Aspekte, sollen im Folgenden angesprochen werden.