Reichsstädte
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Eine Folge von Papstflucht und Herzogsächtung: Freiburg wird 1415 für zwölf Jahre Reichsstadt
(2017)
Am 1. September 1413 bestätigte der in Chur weilende König Sigismund der Stadt Freiburg im
Breisgau auf deren Bitten alle ihre Freiheiten, Rechte, guten Gewohnheiten, Briefe und Privilegien, die sie von römischen Kaisern und Königen empfangen hatte. Am selben Tag tat er dies auch
für die seit 1330 an Habsburg verpfändeten Reichsstädte Breisach, Neuenburg, Schaffhausen und
Rheinfelden. Die Annäherung zwischen König Sigismund und der habsburgischen Territorialstadt Freiburg erfolgte rund anderthalb Jahre vor der spektakulären Flucht Papst Johannesʼ XXIII.
und Herzog Friedrichs IV. von Österreich aus Konstanz im März 1415, mit deren Auswirkungen
auf den Oberrhein sich das im Juni 2015 vom Alemannischen Institut veranstaltete Kolloquium
beschäftigte. Der angesprochene Kontakt verdient Beachtung im Vorfeld von Freiburgs zwölfjähriger Zeit als Reichsstadt infolge der Ächtung des Habsburgers: Wenn Sigismund damals
Freiburg und den an Habsburg verpfändeten Reichsstädten seine Gunst erwies, motiviert durch
die territorialpolitisch und familiär bedingten heftigen Spannungen zwischen ihm und dem mächtigen Landesfürsten Herzog Friedrich IV. im Süden des Reiches, so baute er damit symbolisches
Kapital auf, das ihm wenig später Nutzen brachte.
Es war ohne Zweifel ein eindrucksvolles Schauspiel mit hochrangigen Teilnehmern,
das am Tag der Kreuzerhebung im Herbst, also am 14. September, vor genau 600
Jahren in dem gräflich-württembergischen Amtsstädtchen Marbach am Neckar stattfand. Erzbischof Johann II. von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs
in deutschen Landen und als solcher ein Kurfürst, stand da in großer Runde »mit
unser hande uff unser hertze geleit«. Anwesend bei der Zeremonie waren zwei weitere hochadelige Territorialherren, Markgraf Bernhard I. von Baden und Graf Eberhard III. von Württemberg, sowie zahlreiche Vertreter von Bürgermeistern, Räten
und Bürgern von Straßburg und 17 weiteren Reichsstädten, nämlich Ulm, Reutlingen, Überlingen, Memmingen, Ravensburg, Biberach, Schwäbisch Gmünd, Kempten, Dinkelsbühl, Kaufbeuren, Pfullendorf, Isny, Leutkirch, Giengen, Aalen, Bopfingen und Buchhorn. Diese Herren hatten ihre Finger zum Schwur erhoben (»mit
uffgebotten vingern«) und gemeinsam wurde »gelopt und gesworen«, eine am selben
Tag urkundlich abgefasste Vereinbarung »getriulich, war und stäte« zu halten.
Diese Vereinbarung ist unter der Bezeichnung »Marbacher Bund« bekannt