Drittes Reich
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Kriegsende in Lahr 1945
(2019)
Der Zweite Weltkrieg endete in Europa erst, nachdem das Deutsche Reich von den Alliierten militärisch besiegt und besetzt worden war. Zwar hatten die Westalliierten bereits seit Herbst 1944 versucht, durch eine Intensivierung des Luftkriegs die Moral der deutschen Zivilbevölkerung zu brechen, das NS-Regime zu destabilisieren und so ein schnelles Kriegsende herbeizuführen, doch kam es in den letzten Kriegsmonaten seitens der Zivilbevölkerung allenfalls zu lokal isolierten Widerstandshandlungen. Diese waren in der Regel nicht politisch motiviert, sondern spontane Aktionen Einzelner oder kleiner Gruppen mit dem Ziel, die (weitere) Zerstörung des persönlichen Lebensumfeldes durch letzte Rückzugsgefechte der Wehrmacht zu verhindern und die eigene (materielle) Existenz zu sichern. Die an einer möglichst langen Fortführung des Krieges interessierte nationalsozialistische Führungselite reagierte auf diese Auflösungserscheinungen innerhalb der ,Heimatfront' mit brutalen Mitteln. Der „Flaggenbefehl“ Himmlers von Anfang April 1945, wonach Angehörige der Polizei und Wehrmacht „[g]egen das Heraushängen weisser Tücher, das Öffnen bereits geschlossener Panzersperren, das Nichtantreten zum Volkssturm und ähnliche Erscheinungen[ ... ] mit härtesten Massnahmen durchzugreifen“ hatten, war hierfür symptomatisch. Für den Gau Baden sind zahlreiche Fälle belegt, in denen Angehörige der Wehrmacht, der SS, der Polizei und Parteifunktionäre Zivilisten erschossen, die sich nicht bereit gezeigt hatten, ihre Stadt, ihr Dorf oder ihr Haus zu verteidigen.
Otto Ehrlich (1909–1971) schloss sein Medizinstudium in Heidelberg im Dezember 1936 mit dem Staatsexamen ab. Bald darauf reichte er seine Dissertation ein und bestand die Doktorprüfung, doch der Erhalt des „Diploms“ war zu diesem Zeitpunkt keine Selbstverständlichkeit mehr. Ehrlich musste vielfältige Anstrengungen unternehmen und bürokratische Hürden überwinden, „um das Doktordiplom zu erhalten, da dies für mich für meine Auswanderung von lebenswichtiger Bedeutung ist“. Seine Bemühungen spiegeln sich in umfangreicher Korrespondenz und führten letztlich zum Ziel. Exemplarisch zeigen die von uns bearbeiteten Dokumente die sich verstärkenden Einschränkungen für jüdische Promovierende, die detaillierte bürokratische Regulierung und die verschiedenen Stellen, die mit dem Anliegen zu befassen waren – diese reichten von der Ebene der Universität mit Dekanat und Rektorat über das Badische Ministerium für Kultus und Unterricht in Karlsruhe bis zum Reichserziehungsministerium. Bürokratische Spielräume auf lokaler Ebene scheint es aufgrund
der direkten Kontrolle durch das Reichsministerium im Einzelfall kaum gegeben zu haben. Dennoch stellt sich die Frage nach der Umsetzung der Vorgaben an der Heidelberger Medizinischen Fakultät. Welchen Einfluss hatten die beteiligten Ministerien und die verschiedenen Ebenen der Universitätsverwaltung? Handelten sie streng nach Vorschrift? Versuchten sie, eigene Handlungsimpulse umzusetzen, entweder
um den Betroffenen zu helfen oder um die Aushändigung des Doktordiploms zu verhindern? Wir gehen den genannten Fragen an zwei Beispielen nach. Zunächst stellen wir kurz die Entwicklung der Gesetzeslage dar, um dann die „Fallgeschichten“ von Otto Ehrlich und Lore Hirsch einordnen zu können.
Tatort Heidelberg
(2019)
Auf der Grundlage einer Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurden reichsweit Sondergerichte gebildet, deren Zuständigkeit sich zunächst auf Delikte erstreckte, die nach zwei Notverordnungen strafbar wurden, mit denen die Nationalsozialisten
zum Zwecke ihrer Machtübernahme den Rechtsstaat aushöhlten: die sogenannte Reichstagsbrandverordnung („zum Schutz von Volk und Staat“) vom 28. Februar und die Verordnung „zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ vom 21. März 1933. Letztere kriminalisierte unter anderem Aussagen, die „das Wohl des Reiches oder eines Landes oder der Reichsregierung
oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden“ schwer schädigten. Damit wurde den Justizbehörden quasi eine Generalvollmacht erteilt, dissentierende politische Meinungsäußerungen, auch wenn sie nicht öffentlich vorgebracht wurden, zu unterdrücken. Für die Sondergerichte, deren Zuständigkeiten später noch erheblich ausgedehnt wurden, zum Beispiel auf Vergehen nach der Verordnung „gegen Volksschädlinge“ vom 5. September 1939, wurde die Strafprozessordnung in mehreren Punkten aufgeweicht, um ihre Verfahren zu beschleunigen: Mündliche Verhandlungen über den Haftbefehl fanden ebenso wenig statt wie gerichtliche Voruntersuchungen, die Ladungsfristen konnten auf 24 Stunden herabgesetzt werden, Vernehmungsergebnisse mussten in die Hauptverhandlungsprotokolle nicht aufgenommen werden, und gegen Entscheidungen der Sondergerichte waren Rechtsmittel nicht zulässig.
Widerstand
(2018)
Der Ehrenvorsitzende des Geschichts- und Heimatvereins hat mich gebeten, meine Ansprache aus Anlass der 50. Wiederkehr des 20. Juli 1944 am 19. Juli 1994 im Neuen Schloss in Stuttgart im Rahmen eines Festaktes für die Ausgabe 2018 des Jahresheftes zur Verfügung zu stellen. Ich komme dieser Bitte gerne nach.
Der folgende Text ist zuerst in dem Band »Freiburg im Nationalsozialismus«, herausgegeben von Peter Kalchthaler und Tilmann von Stockhausen erschienen. Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Rombach-Verlags, Freiburg und des Autors.
Im Herbst 1933 fand im Colombischlössle auf Initiative von NS-Oberbürgermeister Franz Kerber eine »Freiburger Bauausstellung« statt. Der seit 1925 agierende Chef des Hochbauamtes, Joseph Schlippe, hielt zu diesem Anlass eine programmatische Rede zur »hiesigen Baugesinnung in der gegenwärtigen Hoch-Zeit der geistigen Erneuerung und Wiederbesinnung Deutschlands« und gab über die Weimarer Moderne ein vernichtendes Urteil ab: Anderwärts hat man sowohl seitens der freien Architekten wie auch seitens der Bauverwaltungen in den verflossenen 14 Jahren nur allzu willig jeder modischen Sensation nachgegeben und den ganzen Hexensabath mitgemacht, der vom wilden Expressionismus und ›Glasscherbenstil‹ über die Hochhausseuche eines mißverstandenen Amerikanismus zu der öden ›Neusachlichkeit‹ geführt hat.« Nicht aber hier, wo »keiner der Freiburger Architekten etwaige baubolschewistische Sünden schamhaft zu verstecken nötig hatte.
Vor 75 Jahren wurde hier in Villingen im Tannhörnle der polnische Zwangsarbeiter Marian Lewicki an einer Eiche erhängt. Er war von einem Gericht zum Tode verurteilt worden, nachdem er und eine junge deutsche Frau wegen einer Liebesbeziehung denunziert worden waren. Zu einer Stunde des Gedenkens versammelten sich am 5. März 2017 zahlreiche Bürger unserer Stadt um das Sühnekreuz ( Abb. 1). Oberbürgermeister Rupert Kubon gedachte in einer Ansprache des furchtbaren
Ereignisses, Altdekan Pfarrer Kurt Müller sprach abschliessend ein Gebet.
Die katholische Kirche mit ihren Gläubigen war die Institution in Meßkirch, die den Nationalsozialisten während ihrer 12-jährigen Herrschaft wohl die meisten Unannehmlichkeiten bereitete. Zu Beginn war es vor allem der Redakteur Albert Zimmermann von der katholischen Zentrumszeitung „Heuberger Volksblatt“, welcher schon lange vor 1933 offen gegen die Nationalsozialisten Stellung bezog. Leider ist dieser mutige Mann bis heute in Meßkirch verkannt, wie die Straßennamendebatte um die Jahreswende 2013/14 beweist. Vorgeschlagen von der SPD-Fraktion und vom gesamten Meßkircher Gemeinderat bereits beschlossen, wurde eine Albert-Zimmermann-Straße wenige Wochen später vom gleichen Gremium revidiert. Nach zum Teil polemischen Leserbriefen, die nachweislich falsche Behauptungen enthielten, wurde die
Straßenbenennung von den beiden anderen Gemeinderatsparteien nun abgelehnt. Bemerkenswert daran sind zwei Dinge: Einmal, dass der Vorschlag zur Zimmermannstraße von der Meßkircher SPD kam, der Partei, die zu Zimmermanns Zeiten seine erklärte Gegnerin war. Zum anderen, dass die CDU, deren Wurzeln in der von Zimmermann vertretenen katholischen Zentrumspartei liegen und für deren Überzeugungen er sein Leben lang eintrat, den Vorschlag ablehnte.
Der studentische Verein „Heidelberger Lupe e.V. – Verein für Historische Forschung und Geschichtsvermittlung“ wurde im Frühjahr 2016 gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, die Regionalgeschichte Heidelbergs im Nationalsozialismus zu erforschen und didaktische Zugänge und Methoden für den Schulunterricht zu entwickeln. Er entstand aus einer Projektidee in Kooperation mit dem Arbeitsbereich Minderheitengeschichte und Bürgerrechte in Europa am Lehrstuhl für Zeitgeschichte (Historisches Seminar der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) und mit der Jüdischen Kultusgemeinde Heidelberg. Er ist ein Zusammenschluss aus Studierenden und Absolventinnen und Absolventen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg sowie der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Bereits im Sommersemester 2015 hatte ein Teil der Gruppe im Rahmen eines Seminars eine Ausstellung mit dem Titel „Herausgerissen – Deportation von Heidelbergern 1940“ konzipiert. Mit ihr beleuchteten wir die Deportationen der Heidelberger Juden und Sinti im Jahr 1940 anhand von regionalhistorischen Quellen und Orten. Die Ausstellung war im Foyer des Rathauses zu sehen und wird seither als Wanderausstellung an Heidelberger Schulen verliehen.
Erinnern und Gedenken
(2018)
Geschichtsunterricht ist idealerweise quellenbasiert. Lässt sich doch nur aus Quellen lernen, was die Zeitgeschichte ausmacht und was unsere Identität bis heute nachhaltig prägt. In der 9. Klasse des Gymnasiums ist die NS-Zeit Pflichtprogramm. Dieses Thema kann fächerübergreifend unter Einbezug von Religion, Kunst und Musik unterrichtet werden. So wird die Gleichschaltung des gesamten Alltags im Nationalsozialismus deutlich. In Gemeinschaftskunde der 9. Klasse bezieht sich der Bereich „Recht und Gesetz“ darauf. Da das NS-Regime Gesetzesänderungen auf dem Boden
der Verfassung vollzog, wirft dies vor allem aus heutiger Sicht die Frage auf, ob das, was auf dem Boden des Gesetzes geschieht, auch immer „Recht“ ist.
In einer Zeit, die bald ohne Zeitzeugen sein wird, die uns das Geschehene vor Augen führen, muss verstärkt daran gearbeitet werden, die Erinnerungskultur am Leben zu erhalten. Dabei sind Ansätze gefragt, die unsere schnelllebige Zeit überdauern und dem raschen Konsum von Bildern trotzen. Da Quellen alleine mitunter nicht für sich sprechen, ist die intensive Beschäftigung mit einem Projekt eine Möglichkeit, Nachhaltigkeit zu schaffen.
Zwei geschichtspolitische Themen bestimmen seit fast vierzig Jahren die lokale Erinnerungskultur der Stadt Offenburg: Die
Erinnerung an und die Auseinandersetzung mit der badischen Revolution von 1847–1849 sowie „Verfolgung und Widerstand“
in der NS-Zeit. In den beiden vergangenen Jahren zog die Kulturverwaltung gemeinsam mit dem Kulturausschuss und dem
Gemeinderat eine Bilanz über die städtische Erinnerungskultur der letzten vier Jahrzehnte und setzte die inhaltlichen Schwerpunkte für die zukünftige städtische Erinnerungspolitik. Gemeinsam entschied man sich bewusst dafür, dass auch in Zukunft „NS-Vergangenheit“ einerseits und „Demokratiebewegung des Vormärz“ andererseits Schwerpunkte der Erinnerungskultur in Offenburg bilden sollen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich ausführlich mit der kommunalen Erinnerungskultur und ihrer Zukunft.