Drittes Reich
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Dieser Aufsatz ist den Opfern des Nationalsozialismus in der Gemeinde Sulzfeld gewidmet. Der Titel ist einem Flyer der Caritas International und der Diakonie-Katastrophenhilfe (Hunger in Ostafrika, Dürre, Krieg und Flucht) aus dem Jahr 2017 entlehnt. Landauf, landab kann man erleben, dass in den Köpfen vieler Menschen wieder „braunes“ Gedankengut Einzug hält. Jeder Bürger ist aufgefordert, den Anfängen einer neuen Katastrophe zu wehren. Es lohnt sich, das Erreichte zu bewahren.
Zwangsarbeit in Derdingen
(2020)
Auch 75 Jahre nach der NS-Zeit gibt es im Kraichgau ein höchst unterschiedliches Herangehen an die Aufarbeitung der Naziverbrechen in den örtlichen Heimatbüchern und Ortschroniken. Manche Kommunen haben diese Zeit schonungslos und detailliert aufgearbeitet und die notwendigen Quellen offengelegt, andere beschweigen diese Zeit bis heute, insbesondere was das Thema Zwangsarbeit betrifft. Dazu zählt Derdingen (erst ab 1964 „Oberderdingen“). Im „gültigen“ Heimatbuch des ehemaligen NS-Rektors und NSDAP-Funktionärs Gustav Brandauer zu den „einschneidenden
Veränderungen“: „Sie hier darzustellen ist unnötig, da sie in allen Orten Deutschlands mit geringen Schattierungen dieselben waren. Das nationalsozialistische Regime endgültig zu werten, muß auf den Zeitpunkt verschoben werden, an dem einmal alle Archive geöffnet sind und deren Auswertung durch unvoreingenommene Experten im Ergebnis vorliegen wird.“ Das hindert ihn nicht, wenig später vom „bislang ungeheuerlichsten Opfergang unseres Volkes“ zu schreiben und von den Hunderten von Derdingern, die zu den Fahnen strömten, „um ihr Heldentum in allen Erdteilen unter Beweis zu stellen“ und von den Kriegsfolgen durch die „widerlichen Exzesse“ der „Schwarzen in der französischen Armee“ und durch die „im Ort verbliebenen Fremdarbeiter aus Osteuropa, besonders die Polen“. Doch wer hat diese Menschen nach Derdingen geholt? Wer hat von der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft profitiert, und warum war Derdingen ein lokales Zentrum von Lagern mit Kriegsgefangenen, Zwangsarbeitern, Zuchthausgefangenen und KZ-Häftlingen mit Stacheldraht, Wächtern und einer Anzahl von Toten? Darüber liegt bis heute eine „Omerta“ aller Beteiligten. Es war eben doch kein „normaler Ort“.
Mit den Festsetzungen des Versailler Vertrags von 1919 war es Deutschland verboten, links des
Rheins sowie in einer Zone, die sich in einer Breite von 50 km auf der rechten Rheinseite erstreckte, Truppen zu stationieren und üben zu lassen. Ferner war es in diesem Bereich verboten,
Befestigungen zu unterhalten und zu errichten. Dies führte dazu, dass alle kaiserlichen Befestigungen, die bis 1918 dort entstanden waren, geschleift werden mussten – als Beispiele seien
hier die Feste Istein nördlich von Weil am Rhein oder die Festung Köln genannt. Die Trümmer
und Reste dieser Befestigungsanlagen sind teilweise bis heute im Gelände erhalten und kehren
erst langsam wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung zurück. Doch sie sind nicht Teil dieser
Betrachtung unterschiedlicher Wahrnehmungen der einige Jahre später entstandenen Westbefestigungen.
Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem:
Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche
Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945.
Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die
Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu
schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen,
indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren,
war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten
ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde
dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich
selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote
und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis
gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft.
Im Angesicht des Terrors
(2015)
Wenn es gilt, dass die Stadt Vaihingen vom ersten bis zum letzten Tag in das nationalsozialistische Unrechtssystem eingebunden war, dann heißt das auch, dass sich die
Vaihinger Bevölkerung vielfach ganz konkret mit den Untaten des Dritten Reichs
auseinandersetzen musste und viele vor die Entscheidung gestellt wurden, wie sie
sich angesichts einer bislang unbekannten Abweichung vom kleinbürgerlichen Alltag
verhalten sollten. Und so vielgestaltig wie die Herausforderungen waren die Erfordernisse bzw. die Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
»1940 – Zur Erinnerung an alle behinderten Menschen aus diesem Heim, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft ermordet wurden. Zur dauernden Mahnung an uns, jeder Menschenverachtung und Unduldsamkeit zu wehren – 1997«. So lautet die Inschrift des Mahnmals am heutigen Behindertenheim Markgröningen, das zum hundertjährigen Bestehen der Einrichtung eingeweiht wurde, fast sechzig Jahre nach den Krankenmorden des Jahres 1940. Vorausgegangen waren Recherchen von Mitgliedern der Alexander-Seitz-Geschichtswerkstatt Marbach, die auch in Aufsätzen publiziert worden waren, und ein Vortrag vor Ort, der sich mit den damaligen Geschehnissen befasst hatte und zur Gründung des Arbeitskreises Mahnmal führte. Inzwischen sind weitere Jahre vergangen, und das Gedenken an die Deportationen vor mehr als 75 Jahren gab den Anlass, noch einmal näher nachzuforschen und einen Blick auf die damaligen Ereignisse und die damals agierenden
Personen zu werfen. Hierfür konnten weitere Quellen ausgewertet werden, die bei den ersten Forschungen von Rudi Maier und Klaus Schönberger noch nicht zugänglich waren und daher keine Berücksichtigung finden konnten.
In seinem sehr sachlichen und detaillierten Rechenschaftsbericht zu Beginn des Jahres 1933 sah Georg Würth, der im April 1932 für weitere zehn Jahre wiedergewählte Ortsvorsteher von Korntal, der zukünftigen Entwicklung seiner Gemeinde mit Optimismus entgegen. Dieser Bericht führte eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – der »größten Not des Jahres 1932« – an. Im letzten Teil seiner Rede beklagte er dann allerdings eine durch fortgesetzte Wahlen entstandene »dauernde Unruhe« und stellte in diesem Zusammenhang fest: »Eine Wahl löst die andere ab. So hatten wir im abgelaufenen Jahre in der Gemeinde Korntal nicht weniger als neun Wahlen, und zwar am 24. Januar 1932 die
Landwirtschaftskammer-Wahl, am 13. März und 10. April Reichspräsidenten-Wahl, am 20. April Gesellschaftsrats-Wahl, am 23. April Ortsvorsteher-Wahl, am 24. April Landtags-Wahl, am 19. Juli Pfarr-Wahl, am 31. Juli und 6. November Reichstags-Wahl.«
Die Rheinbrücke in Breisach
(2020)
Am 22. Oktober 2020 jährt sich zum 80. Mal die Deportation von 6.504 Deutschen jüdischer Herkunft in das französische Internierungslager Gurs am Fuß der französischen Pyrenäen. Im kollektiven Gedächtnis Südwestdeutschlands ist das Lager Gurs dadurch zentral mit den Opfern der sogenannten „Oktoberdeportation“ verbunden. Die Vorbereitung der „Judenaktion in Baden und in der Pfalz“ erfolgte von langer Hand und lieferte eine Art Masterplan für künftige Vertreibungen der Juden aus Deutschland.
Der 15. Juli 1942 war ein Mittwoch. Reinhold Birmele, achtundzwanzigjähriger Gehilfe in der Gärtnerei Rappenecker, bearbeitete ein Grundstück in der Freiburger Beethovenstraße. Wegen epileptischer Anfälle in der Vergangenheit hatte er nicht als Soldat in den Krieg ziehen müssen. Nebenan, Nr. 9, lag der Garten, der zur Villa des ehemaligen Bankdirektors Hein gehörte. Birmele hatte schon oft dort gearbeitet. Nur flüchtig war er hingegen bisher der achtundfünfzigjährigen Hausgehilfin der Familie Hein, Maria Weber [Name geändert, H. H.], begegnet, die gerade in den Garten trat; er wußte nicht einmal ihren Namen. Sie kamen ins Gespräch. Dabei stellte sich heraus, daß Frau Weber in St. Peter beheimatet war und Reinhold Birmele ihre dort verheiratete Schwester kannte. Sie habe jetzt Ferien und wolle ihre Schwester wieder einmal besuchen, meinte Birmele die Hausgehilfin zu verstehen. Ihm kam die Idee, sie zu fragen, ob sie nicht gemeinsam dorthin wandern wollten. Er war ein großer Naturfreund und jeden Sonntag draußen in den Bergen. Birmele wollte dann, nach dem Besuch der Bekannten in St. Peter, über den Kandel zurück nach Kollnau laufen, wo er wohnte. Eine richtige Verabredung war es wohl nicht, aber Birmele dachte, Maria Weber habe seinem Plan zugestimmt.
Ein Akt der Verzweiflung
(2000)
Die von langer Hand und unter strikter Geheimhaltung vorbereitete Deportation von 350 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus Freiburg nach Gurs schlug sich im Tagebuch der Polizeidirektion, das für den 22. Oktober 1940 auch den Besuch der Sicherheitsdienste (SD) von Mülhausen und Freiburg vermerkt, in einer siebenzeiligen Notiz nieder: ,,Dienstag, 22. Oktober und Mittwoch, 23. Oktober 1940: An beiden Tagen wurden die jüdischen Familien abtransportiert. Hierbleiben durften nur diejenigen Juden, bei denen entweder der Mann oder die Frau arischer Abstammung sind. Weiter blieben auch die Mischlinge hier. Zwei Juden haben Selbstmord verübt; eine Jüdin hat sich die Pulsadern durchschnitten und starb in der Klinik, ein Jude hat sich erhängt. Der Abtransport ging in aller Ordnung vor sich."