Drittes Reich
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In meinem Beitrag „Geschichtsschreibung
zum Nationalsozialismus in Villingen-Schwenningen“
anlässlich der 2017 statt gefundenen
Tagung „Kommunen im Nationalsozialismus“
habe ich dargelegt, dass das dunkelste Kapitel der
Villinger Stadtgeschichte, die Periode des Nationalsozialismus, noch mehr erhellt werden muss.
Dazu zählt insbesondere die Zeit des 2. Weltkriegs. Die Geschichte des Villinger Kriegsgefangenen-Mannschafts-Stammlagers (Stalag) VB ist
dabei nahezu ein schwarzer Fleck. Im Anschluss
an die Tagung hat das Stadtarchiv Villingen-Schwenningen das ‘Büro für Unternehmens- und
Stadtgeschichte Zeitlupe‘ in Freiburg beauftragt, eine grundlegende Studie zur „Geschichte des
Villinger Kasernengeländes“ mit dem Schwerpunkt Stalag VB anzufertigen, die seit 2019 vorliegt.
Dabei mangelt es nicht an Quellen, zumal
der 1. Lageroffizier Johannes Götz (1892-1984)
zu Lebzeiten einen umfangreichen archivischen
Nachlass
dem Stadtarchiv übergeben hat. Das
Thema Kriegsgefangenenlager hat auch einen
aktuellen Bezug, da das Gelände zurzeit einer
zivilen Nutzung zugeführt wird.
Der folgende Beitrag entstand im Rahmen eines Forschungspraktikums im Stadtarchiv über die in Offenburg stationierten SS-Baubrigaden. Auf das Thema wurde ich durch einen Besuch im Museum des früheren Konzentrationslagers Natzweiler aufmerksam. In einer Karte des Museums war Offenburg als „Camp annexe" (Nebenlager) verzeichnet. Bei einer Recherche in diese Richtung stieß ich im Staatsarchiv Freiburg auf einen Bericht der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, demzufolge es in Offenburg kein Neben- oder Außenlager des KZ-Natzweiler gab und auch unklar sei, was sich stattdessen zur Zeit des Zweiten Weltkriegs in der im Bericht genannten Ihlenfeldkaserne befunden habe. Bei der weiteren Materialsuche entdeckte ich die Dissertation von Bernd Boll mit dem Titel „Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit in Offenburg 1939 bis 1945". In diesem Buch ist auch von KZ-Häftlingen die Rede, welche in Offenburg für die Reparatur der Gleisanlagen und die Entschärfung von Blindgängern eingesetzt wurden. Diese Reparaturarbeiten wurden in Folge der Luftangriffe auf die Gleisanlagen nötig, um den militärischen Nachschub an die Westfront aufrechterhalten zu können. Bernd Boll bezeichnet diese Baubrigaden als rollende Konzentrationslager. Sie wurden mit KZ-Häftlingen der Stammlager Sachsenhausen, Flossenbürg und Buchenwald ausgestattet. Bis zum Ende des Krieges waren in Offenburg die 8., 9. und 10. SS-Baubrigade sowie ein Bauzug des Konzentrationslagers Flossenbürg stationiert.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Kislau ist heute ein Begriff geworden. Was Dachau für Bayern und Oranienburg für Norddeutschland bedeutet, bedeutet Kislau für Baden. Dies wurde im Januar 1936 in einer Sonderausgabe des ‚Stürmer‘ behauptet. Dass sich im ehemaligen
Bischofsschloss Kislau im heutigen Bad Schönborn von 1933 bis 1939 ein Konzentrations- und Bewahrungslager befand, ist heute kaum bekannt. Während die später eingerichteten Konzentrations- und Vernichtungslager im kulturellen Gedächtnis stark verankert sind, wissen bislang nur wenige, dass bereits 1933 etwa 100 Konzentrationslager im Reichsgebiet errichtet wurden. Auch die Geschichte des badischen Konzentrationslagers Kislau ist noch nicht detailliert erforscht. Der 2012 gegründete Lernort Zivilcourage & Widerstand e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf dem Areal des ehemaligen Konzentrationslagers einen Lernort zu schaffen. Als frühes Lager steht Kislau an der Schnittstelle von Weimarer Republik und NS-Regime und damit von Demokratie und Diktatur. Am Beispiel Kislaus sollen in der Vermittlungsarbeit des Lernorts die Unterschiede beider Systeme herausgearbeitet und diskutiert werden. Hierfür bedarf es grundlegender Kenntnisse über die Geschichte des Ortes. In diesem Zusammenhang sind die Verfasserin und ihre Kollegin auch forscherisch tätig und versuchen, bestehende Forschungslücken sukzessive zu schließen.
Nachdem bereits 1927 unter Vorsitz des Nazivordenkers Alfred Rosenberg der „Kampfbund für Deutsche Kultur“ gegründet worden war, begann mit dem Aufstieg der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) Anfang der 1930er-Jahre, die Intoleranz gegenüber avantgardistischen Künstlern einen zunehmend repressiven Charakter anzunehmen. Gleich nach der sogenannten „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 wurde der gesamte Kulturbereich zentralisiert und im Interesse der neuen Machthaber durchstrukturiert. Dem im März 1933 eingerichteten Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Leitung von Joseph Goebbels kam dabei eine zentrale Rolle zu. Durch das wenige Wochen später erlassene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurden zahlreiche jüdische und nicht systemkonforme Lehrende an den Akademien sowie Mitarbeiter von Museen in ganz Deutschland entlassen. Schließlich wurden im Juli auf Erlass des Reichsministeriums alle Künstlervereinigungen und Kunstvereine gleichgeschaltet und in das Reichskartell der bildenden Künste überführt. Wenige Wochen später erfolgte die Gründung der Reichskulturkammer. Sieben Einzelkammern erfassten sämtliche kulturellen Bereiche: Musik, Theater, Schrifttum, Presse, Rundfunk, Film und auch die bildenden Künste. Wer der Reichskulturkammer bis zum 15. Dezember 1933 nicht beitreten wollte oder konnte, hatte fortan keine Möglichkeit mehr, seinen Beruf auszuüben. Voraussetzung für die Aufnahme war die deutsche Staatsangehörigkeit und der Nachweis einer „arischen“ Abstammung, doch auch aus politischen oder anderen Gründen „unerwünschte“ Künstler konnten mit dieser perfiden Maßnahme auf Einfachste ausgegrenzt werden.
Über 10 000 aus südwestdeutschen Heil- und Pflegeanstalten in grauen Bussen transportierte
Menschen wurden 1940 in der »Vernichtungsanstalt« Grafeneck im Rahmen des »Euthanasie-
Programms« des NS-Regimes getötet. Viele davon auch aus der Region Neckar-Odenwald. An
das Schicksal dieser Opfer einer mörderischen Politik zu erinnern, ihre Lebensgeschichten zu
ermitteln und festzuhalten und ihrer somit würdig zu gedenken, haben sich Arbeitsgruppen
in Buchen und Mosbach vorgenommen. Sie leisten damit ebenso wie der Verband der Odenwälder
Museen mit seiner ersten Buchpublikation Beiträge zu einer Gedenkkultur, die zunehmend
aufholt, was jahrzehntelang versäumt wurde.
Am 16. August 1942 erhielten Adolf und Pauline Besag aus der Freiburger Erbprinzenstr. 8 ein
Einschreiben aus Karlsruhe von der Bezirksstelle Baden-Pfalz der Reichsvereinigung der Juden
in Deutschland (RJD): Auf behördliche Weisung eröffnen wir Ihnen, dass Sie zur Teilnahme
an einem am Samstag, den 22. August 1942 von Karlsruhe abgehenden Abwanderungstransport
bestimmt sind. Wir bitten Sie, die nachstehenden Anweisungen genau durchzulesen
und zu befolgen und in Ruhe die Vorbereitungen für Ihre Abreise zu treffen. Sie werden nach
Möglichkeit im Laufe der nächsten Tage von einem unserer Mitarbeiter aufgesucht, der Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite stehen wird. Anträge auf Befreiung von der Teilnahme am Abwanderungstransport
sind zwecklos. Wir bitten daher, hierwegen weder schriftlich noch mündlich an
uns heranzutreten. Auch die Einreichung ärztlicher Atteste muss unterbleiben. Dass Anträge
an Behörden ohne Einholung einer Auskunft bei uns unzulässig sind, ist unseren Mitgliedern
bekanntgegeben worden. Sie müssen sich in Ihrer Wohnung am 21. Augustabreise bereithalten [...].
Es war im Februar 1945. Mein Mann war schon im Dezember 44 zu den nach Hinterzarten
ausquartierten beiden Töchtern gegangen, weil die Gestapo ihn zum Schippen einziehen wollte.
Ich ging nicht mit, ich hätte ihn gefährden können. Außerdem musste jemand in der Wohnung
bleiben, um die Post auf Umwegen nachzuschicken und etwaige Recherchen abzufangen. Auch
musste ich den Kanarienvogel, der etwas krank war, versorgen. In Hinterzarten waren die Zimmer nur mit einem elektr. Öfchen notdürftig heizbar (zu kalt für den Vogel) [...]. So beginnt der Bericht über ein persönlich erlebtes, dramatisches Ereignis gegen Ende
des Krieges. Der Verfasserin Gertrud Gurlitt, in der Freiburger Burgunderstr. 30 wohnhaft,
ist offenbar bewusst, dass sie sich augenblicklich in einer bedrohlichen Lage befindet. Soll sie,
ohne zu zögern, dem Willen der Gestapo nachkommen und sich als Jüdin einem unbestimmten
Schicksal ausliefern - oder kann sie es wagen, unter Umgehung dieses Befehls die in Hinterzarten ausquartierte Familie zu besuchen und sie über ihre eigene Bedrohung zu informieren?
In beiden Fällen würde sie ein großes Risiko eingehen und mit Maßnahmen gegen ihre Freiheit
rechnen müssen. Und um beide Optionen in Ruhe gegeneinander abzuwägen, bleibt ihr keine
Zeit.
Emigration oder Deportation?
(2010)
Am Morgen des 22. Oktober 1940 wurde mit der gesamten badischen auch die Ihringer jüdische Gemeinde aus ihren Häusern vertrieben und, nur mit geringem Handgepäck versehen, nach Gurs ins französische Pyrenäenvorland deportiert. Die Wohnungen wurden versiegelt, das Inventar unter beschämenden Bedingungen versteigert, Soldaten einquartiert.
1. ABSCHIED FÜR IMMER?
„Die Fenster und Läden wurden geschlossen,
die Leitungen abgestellt. Der Polizist,
der manchmal oben bei mir zum Rechten
sah, bemerkte, dass ich noch Butter, Brot,
Käsekuchen, Äpfel einpacken sollte. So als Proviant
für ein paar Tage – als ob es mir ums
Schlucken gewesen wäre.
Die Türen wurden geschlossen, mit Papierstreifen
versiegelt. Ohne zu fragen, lud ich
unser Gepäck auf das Wägele, das das Mädchen
ziehen half. Ihre eigenen Sachen stellte sie im
Nachbarhaus ab. Wir standen schon vor der
hinteren Haustüre (für Lieferanten und Menschen
2. Klasse), die Polizei hinter uns, als
Pfarrer W. bestürzt durch den Garten kam,
nach wenigen Worten verstand, uns die Hand
drückte, ein Wort mit auf den dunklen Weg
gab, der alten Vierundachtzigjährigen und uns
Jüngeren. Dann gingen wir zum Auto. Ich
noch einmal an unserem Haus vorbei. Frau
Amtsrichter Kehrle begegnete uns. Hinter
einem Vorhang bewegte sich eine Gestalt. Wir
gingen stumm und tränenlos. Marie und ich
mit dem Wägele voraus.“