Kriegsende und Nachkriegszeit
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In den Jahren unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich in Südwestdeutschland
eine intensive Neugliederungsdiskussion abspielt. Sie ist nicht zu
verwechseln mit der Gründungsgeschichte des Bundeslandes Baden-Württemberg.
Der „Kampf um den Südweststaat" begann sich erst nach der Bekanntgabe
der Frankfurter Dokumente durch die Westallierten (hier besonders des
Dokuments Nr. II über die Länderneugliederung
) und dem anschließenden
Treffen der südwestdeutschen Regierungschefs auf dem Hohenneuffen im August
1948 zu intensivieren. Die Diskussion der Jahre 1945 bis 1947 war hingegen
von stammesföderalistischen Projekten geprägt, die allesamt die Restauration
der zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts durch Kaiser Napoleon I. geformten
Staaten im Südwesten verwarfen. Die Idee einer alpinen Konföderation (Alpenland) und der Plan einer schwäbisch-alemannischen Demokratie (Alemannien)
standen auf der Tagesordnung.
Liebe Gäste, wir feiern heute ein wichtiges historisches Ereignis – mit etwas Verspätung. Das Jubiläum 200 Jahre badische Landesverfassung fiel aber auch mitten in die parlamentarische Sommerpause. Großherzog Carl kann man dafür keinen Vorwurf machen. Als er am 22. August 1818 die Verfassung unterzeichnete, hatte es im heutigen Baden-Württemberg
schließlich noch keine Parlamente gegeben. Die badische Verfassung war die erste, die eine solche Vertretung schuf. Der
22. August dieses Jahres ist daher auch der Startpunkt für ein Projekt des Staatsministeriums mit dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg. Unter dem Stichwort »des Volkes Stimme« finden Sie Kalendereinträge aus 200 Jahren
Partizipation. Das Projekt präsentiert die badische Verfassung als Ausgangspunkt. Als Wurzel, aus der alles Weitere gewachsen ist, was es seitdem in diesem Land an Reformen, Umbrüchen, Bürgerbewegungen gegeben hat