Einzelbereiche
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (74) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (74) (entfernen)
Schlagworte
- Archäologie (14)
- Familie (10)
- Mittelalterliche Archäologie (10)
- Genealogie (6)
- Stadtwappen (6)
- Bretten (5)
- Münzfund (5)
- Villingen im Schwarzwald (5)
- Mittelalter (4)
- Münze (4)
Vor rund siebeneinhalbtausend Jahren änderten sich die Lebensgewohnheiten der Menschen in Europa und damit auch hier in der Region fast schlagartig: Innerhalb weniger Jahrhunderte wurden aus sammelnden und jagenden Nomaden die sesshaften Bauern der Jungsteinzeit, die in dorfartigen Ansiedlungen lebten und Ackerbau und Viehzucht betrieben. Aufgrund seiner Dramatik bezeichnet man diesen Prozess als neolithische Revolution. Für uns heute ist dieser Zeitraum, der etwa von 5500 bis 2000 v. Chr. dauerte, deshalb so wichtig, weil sich damals die Grundstrukturen unseres gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens entwickelten. Ein besonderes Schlaglicht auf diese Epoche und ihre Menschen warf der Jahrtausendfund des Gletschermannes vom Similaun, der 1991 entdeckt wurde. Doch auch Bruchsal hat in Sachen Jungsteinzeit Besonderes zu bieten, ist doch eine eigene Kultur nach ihrer Typlokalität, also dem Ort ihrer ersten Entdeckung, nämlich dem Michaelsberg bei Untergrombach, benannt. Ein Charakteristikum der jungsteinzeitlichen Bauern ist ihr direkter Umgang mit der Natur mit allen daraus abzuleitenden Konsequenzen. Lassen sich aus diesem Aspekt, ohne diesen Umgang werten zu wollen, Parallelen zu heute ziehen? Bevor diese Frage beantwortet werden kann, müssen kurz die Wege beleuchtet werden, auf denen man überhaupt zu Erkenntnissen über diese Zeit gelangt.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Die in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts, wahrscheinlich 1567, erbaute Friedhofskapelle in Tiengen birgt heute noch zehn Grabplatten. An den Außenwänden der Kapelle befinden sich acht Grabplatten, jeweils vier an der Eingangsseite im Westen und vier an der Südseite. Die in Sandstein gehauenen Platten haben in den letzten Jahren stark gelitten. Witterungs- und Umwelteinflüsse tragen zu dem sich beschleunigenden Zerfall bei. Nur bei wenigen Epitaphien ist die Inschrift noch gut zu lesen, bei dreien ist nur noch der obere Teil mit den Wappen vorhanden. Aufzeichnungen des Tiengener Stadtpfarrers Andreas Schill vor 100 Jahren sowie frühere Veröffentlichungen von Walter Weißenberger, Hans Matt-Willmatt und Heinz
Voellner helfen mit, Wissenswertes über diese Denkmäler festzuhalten.
Angehörige der Familie Senft von Sulburg bestimmten das Geschehen in der
Reichsstadt Schwäbisch Hall in verschiedenen Funktionen als Sulmeister,
Münzmeister, Schultheißen, Richter und Pfleger der Stadtkirche St. Michael
vom 14. bis ins 16. Jahrhundert mit. Frühe Namensträger mit unklaren Verwandtschaftsverhältnissen sind: Burkhard Sulmeister (zuerst 1216, Magister
salsuginis 1228, Salzmagister 1236); Walter Sulmeister (»der Alte«, 1249 Ratsherr, ein großer Wohltäter des Spitals); Heinrich Sulmeister (1263 Ratsherr);
Burkhard Sulmeister (1278 ein Guttäter des Spitals, 1304 Ritter des Johanniterordens); Otto Sulmeister (1310 ein Guttäter und Stifter). Walter Sulmeister
(1317 Stättmeister, 1346 Senator) hat das Kleinod des Wappens geändert und
den Namen Senft oder Senfft eingeführt. [1]
Die direkte Stammfolge beginnt mit
Walter († 1400), dem sein Sohn Konrad († 1434) und drei Enkel, die eigene
Linien begründeten, folgten. [2]
Gilg († 1514), ein Sohn von Konrad, dem
Begründer der älteren Linie, hat von 1492 bis 1494 ein Haus in der Oberen
Herrengasse erbaut, an dem sich noch heute das Familienwappen befindet
(Abb. 1). [3]
Dass sich der Beruf vom Vater auf den Sohn vererbt, ist bei Handwerkerfamilien bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die Regel. Es mag ein Zeichen dafür
sein, dass der Beruf des Schulmeisters durchaus handwerklichen Charakter
hatte, wenn wir feststellen, dass es auch bei Lehrerfamilien häufig vorkommt,
dass ein Sohn in die Fußstapfen des Vaters tritt, zunächst als dessen Gehilfe,
dann als fest angestellter Provisor, und schließlich als dessen Nachfolger.
Durch die Arbeit an einer bauhistorischen Untersuchung [1] zum sog. Jägerhof
in Neckarwestheim, Lkr. Heilbronn, wurde auch die Frage nach der Herkunft
des Hausnamens aufgeworfen. Bei der Einsichtnahme in Bauakten und Güterverzeichnisse wurde schnell klar, dass der Name Jägerhof vom Volksmund aus
der Nutzung des Gebäudes im 18./19. Jahrhundert abgeleitet wurde. Doch
bevor näher auf die ehemaligen Bewohner und Nutzer des Anwesens eingegangen wird, soll kurz das Gebäude selbst vorgestellt werden.
Die früheste urkundliche Nennung des Familiennamens Neff (Neeff, Neef,
Nef) in Pfalzgrafenweiler (Pfg.) fand sich in Musterungslisten von 1587 des
Amtes Dornstetten. In diesem Jahr und erneut in 1603 ist jeweils ein Hans
Neff aus Pfalzgrafenweiler genannt. Für den Amtsort Dornstetten selbst sind
bereits ab 1558 folgende Neff in den Musterungslisten enthalten: 1558 Hans,
1560 Paulin, 1563 Paulin, 1566 Paulin und Peter, 1583 Hans und Peter, 1597
Hans und Michel, 1603 Mathias.
Altnuifra, das vor der 1721 erfolgten Gründung von Neunuifra (heute Ortsteil
von Pfalzgrafenweiler) einfach Nuifra hieß, ist eine alte Siedlung. Der Ortsname, der in alten Schriften als Nieverun, Niuferon o. ä. erscheint, wird aus
dem Althochdeutschen niwi-farun = Neu-Fahrer, Neusiedler, abgeleitet. [1]
Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte Ende des 11. Jh., als kurz nacheinander Teile von Altnuifra von den Grafen Alwig und Hermann von Sulz
und den Brüdern Burkhard und Berthold von Staufenberg dem Kloster
Hirsau geschenkt wurden. Das Kloster Hirsau trat diesen Besitz an sein in
den 1080er-Jahren neu gegründetes Tochterkloster Reichenbach ab, das noch
weiteren Nuifraer Besitz von Egilolf und Rapoto von Breitenau erhielt. [2] Aus
diesen vielfältigen Schenkungen kann geschlossen werden, dass Altnuifra
ursprünglich wesentlich größer war als zu Beginn der Neuzeit, als nur noch
zwei Höfe vorhanden waren. [3]
Durch die Heirat der Anna Maria Wetterspecher aus Weilheim an der Teck mit
dem aus Kirchheim unter Teck stammenden Pfarrer Johann Christoph Landauer kamen die Wetterspecher in viele Ahnenlisten württembergischer Pfarrer- und Honoratiorenfamilien. Aus diesem Grunde habe ich unser hochbetagtes
Mitglied in Weilheim, Friedrich Anwander, gebeten, einmal diese Linie aus
Weilheimer Unterlagen zusammenzustellen. Herr Anwander hat in jahrzehntelanger Arbeit nicht nur die Weilheimer Kirchenbücher verkartet, sondern darüber hinaus auch die Inventuren und Teilungen im dortigen Stadtarchiv. Dabei
hat er Angaben aus den Stadtrechnungen mit einbezogen, die weit vor die Kirchenbuchzeit zurückführen. Weilheim hat also eine beneidenswert gute Überlieferung. Hier nun folgt das Ergebnis der Arbeit von Herrn Anwander, ergänzt
durch Daten aus eigenen Recherchen in den Kirchheimer Kirchenbüchern. [1]
Die Kirchenbücher im Herzogtum Württemberg, dem größten Territorium
des nachmaligen Königreichs, dessen Gebiet bis zum heutigen Tag den größten
Teil der Landeskirche bildet, gehen auf das Jahr 1557/58 zurück. [1] In der Visi -
tationsordnung vom 2. Februar 1557 wurde von Herzog Christoph die Führung von Taufbüchern angeordnet. [2] Diese werden auch in der 1559 erschie -
nenen Großen Württembergischen Kirchenordnung erwähnt, denn hier wird
den Visitatoren aufgetragen, den »Catalogum mit den getaufften Kindern« zu
überprüfen. [3] Im Gegensatz zur Einführung der Taufbücher [4] ist ein Erlass für
die Anlegung von Registern der Eheschließungen und Beerdigungen, also der
Führung von Ehe- und Totenbüchern, die alsbald nach den Taufbüchern beginnen, nicht bekannt. [5] In den meisten Fällen wurden diese drei ursprünglichen
Sparten der kirchlichen Register in einem Band eingetragen, der in kleinen
Gemeinden oft hundert und mehr Jahre seinem Zweck diente. Später wurden
dann für jedes der drei Register eigene Bände angelegt.