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1520 hatte Papst Leo X. der Annahme des Titels
„Erwählter Römischer Kaiser“ durch den Habsburger Karl V. (*1500 †1558) zugestimmt. Dieser
regierte von Spanien aus, wo er 1516 als Karl I.
den Thron bestiegen hatte. Sein Bruder Ferdinand,
Erzherzog von Österreich (*1503 †1564), erhielt
von ihm vertraglich am 28. 04.1521 einen Teil
seiner Herrschaft in den österreichischen Ländern.
Im Vertrag von Brüssel am 07. 02.1522 wurde Ferdinand außerdem die Herrschaft über Oberitalien,
Tirol und die Vorlande zugeschlagen.
Im Juli 2003 entdeckten die beiden Geologen Dominik Ruepp und Martin Fetscher auf der Gemarkung Hondingen (Stadt Blumberg) im etwa 5 Meter breiten Trassenbereich der Erdgasleitung DN 300 PN 67,5, Abzweigung Aulfingen-Blumberg-Döggingen südlich von Hondingen (Abb. 2), im Abschnitt nördlich des Stoberges, drei archäologische Fundstellen (Abb. 1"F").
Inhalt dieser Veröffentlichung sind Korrekturen und Ergänzungen zu den im Sippenbuch Hüfingen genannten Namensträgern Ruf, und zwar zu denen unter den Nummern 3521 bis 3525, für die sich eine Scharfrichterabstammung nachweisen lässt. Die dort für sie auch angeführte Berufsbezeichnung Metzger trifft in keinem Falle zu, denn den Scharfrichtern wie den Abdeckern war der Zugang zu zünftigen Gewerben verwehrt. Sie galten mehr oder weniger als „unehrlich", wurden einerseits von der Bevölkerung gemieden, andererseits aber von ihr als Heilkundige für Mensch und Vieh begehrt. Ihr Heiratskreis war eingeschränkt, da sie sich meistens nur mit ihresgleichen verehelichen konnten, was zu regelrechten Scharfrichterdynastien führte.
Das Alter einer Stadt wird in der Regel bestimmt anhand urkundlicher Zeugnisse. Im Fall
Hockenheims ist dies die erste nachweisliche Erwähnung im Lorscher Codex im Jahr 769.
Archäologische Funde aus der Jungsteinzeit, der Bronzezeit, der Eisenzeit, der Zeit der
Kelten, der Römer, der Alamannen und der Franken, lassen auf eine viel ältere Besiedlung des
Raums Hockenheim schließen.
Ein Pfennig nur?
(2007)
„... tun Wir allen Menschen dieser Welt und auch
den künftigen Generationen kund und zu wissen,
dass Wir auf Ersuchen des erlauchten Herzogs
Hermann Unserem Grafen Berthold das Recht, die
allerhöchste Erlaubnis und die Gewalt gegeben,
verliehen und bewilligt haben, an einem bestimmten Ort, seinem Flecken Villingen nämlich, einen
öffentlichen Markt mit Münze, Zoll und der
gesamten öffentlichen Gerichtsbarkeit abzuhalten
und auf Dauer einzurichten. ...“
„Spätestens nach den Verordnungen Kaiser Joseph II. († 1790) wurden im Villinger Münster keine Gräber mehr eingebracht; die weitgehende Umgestaltung des Innenraumes des Münsters in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhundert mit ihrer Fußbodenerhöhung ließ die alten Gräber überschütten, einplanieren und vergessen – bis in unsere Tage“, schrieb 1979 der Archäologe Thomas Keilhack. Dabei ist man mit den herausgenommenen steinernen Grabplatten nicht sehr pietätvoll umgegangen. Dem Vernehmen nach landeten sie als Hauseintrittsteine oder gar als „starke Steindeckel“ über den neuen Entwässerungskanälen der Innenstadt. Damit verschwanden Zeugnisse für eine identifizierbare, individuelle Zuweisung an eine bestimmte Person, deren Gebeine im Kirchenboden verblieben waren.
Der Wunsch, eine unserer Zeit gemäße Nutzung in einem Altbau unterzubringen,
erfordert Sanierungsmaßnahmen, die in vielen Fällen zum Totalverlust von alter
Bausubstanz und auch von Bodenschichten im Fundamentbereich führen. Material,
das als Ausfüllung in Decken, Gewölbezwickeln und im Fundamentbereich eines
Gebäudes liegt (Abb. 1 ), gilt landläufig als wertloser Schutt, wird entfernt und
abgefahren, und geht damit für Untersuchungen endgültig verloren. Ein Beispiel
soll dazu anregen, solche Verfüllungen in oder um zu sanierende ältere Bauwerke
höher zu achten und ihren Inhalt, wenn die betreffenden historischen Schichten
schon nicht an Ort und Stelle verbleiben können, zu bergen, zu untersuchen und
dadurch zukünftigen Generationen wenigstens als Dokumentation zu überliefern.
Stadtarchäologie bewegt sich nicht im „luftleeren Raum", vielmehr entwickelt sie
ihre Fragestellungen vor dem Hintergrund sowohl der jeweiligen Ortsgeschichte
und Chorologie als auch überregional wirksamer historischer Vorgänge. Da Darstellungen
der Stadtgeschichte unter dem Aspekt der räumlichen Entwicklung
Sinsheims im Mittelalter bislang nur in knapper Form oder an entlegener Stelle
vorliegen, sei der Abhandlung der Grabungsresultate des Jahres 2004 eine entsprechende
Zusammenfassung vorangestellt. Zugleich sind daraus künftige Aufgaben
der Stadtarchäologie in Sinsheim abzuleiten.
Mit 215 m Länge, bis zu 88 m Breite und drei Bergfrieden ist die Kaiserpfalz
Wimpfen die größte staufische Pfalzanlage in Deutschland. Ohne Frage muss die
zeitgenössische Bedeutung als sehr hoch angesehen werden.
Bei diversen Begehungen der Autoren in den letzten Jahren wurden einige Auffälligkeiten
bemerkt, die den bisherigen Bearbeitern entgangen waren, wie z. B. die
intensiven Brandrötungen der Palasarkaden und die zeitliche Abfolge von genutzten
Werksteinen. So reifte der Plan, eine partielle Neubearbeitung der Kaiserpfalz
vorzulegen, zumal die Datierungen von Bau und Niedergang der Anlage je nach
Autor weit auseinanderliegen.
Im Vorfeld eines geplanten Umbaus der ehemaligen Stiftskirche in Sinsheim zu einem
Kultur- und Begegnungszentrum des Rhein-Neckar-Kreises wurden von August
bis November 2009 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 26 -
Denkmalpflege) archäologische Ausgrabungen im südlichen Außenbereich der
Kirche durchgeführt. Mit diesen Untersuchungen sollen die noch im Untergrund
erhaltenen Baureste des ehemaligen südlichen Seitenschiffs der Stiftskirche erkundet
werden, um so die Planungsgrundlage für einen bewahrenden Umgang mit der
archäologischen Substanz als Teil eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung
zu schaffen. Dankenswerterweise stellte der Rhein-Neckar-Kreis die für die
Grabungen benötigten Finanzmittel zur Verfügung.