Rechtsgeschichte
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Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert.
Im Jahr 1985 kaufte der Lahrer Turnverein das so genannte „Henkerhiisli"
in Lahr und baute es um. Durch den Umbau wurde das kleine Wohnhaus
der Familie Vinther mit dem großen Gewölbekeller grundlegend verändert.
Ein Wappenbild dieser Familie aus dem Jahre 1561 ist heute noch über
dem Tor zum Gewölbekeller zu sehen. Das kleine Haus dient heute dem
Lahrer Turnverein als Geschäftsstelle, das Obergeschoss als Versammlungsraum und das schöne Kellergewölbe ist der Jugend vorbehalten. Das
,,Henkerhiisli" soll einst der Lahrer Scharfrichterfamilie als Wohnung gedient haben.
Scharfrichter in der Ortenau
(2002)
Stumme Zeitzeugen, wie die Galgen bei Triberg und in Lahr, Richtschwerter in Achern, Gengenbach und Triberg, früher auch in Memprechtshofen, Gewannbezeichnungen, wie Galgenbühl in Haslach, Galgenbosch in Bühl, Schindanger in Kork oder Galgengrün in Wolfach, das
Stöckerhaus oder Meisterhus in Hausach, das Henkerhüsli in Lahr oder
das Scharfrichterhaus in Ettenheim, um nur eine Auswahl zu nennen,
auch Kirchenbucheintragungen und Ratsprotokolle weisen auf einen
Berufsstand hin, den es in der heutigen Zeit in Deutschland gottlob nicht mehr gibt, den Scharfrichter, Henker oder Nachrichter, lateinisch carnifex
(wörtlich übersetzt: Fleischmacher) oder iugulus, d. h. Halsabschneider,
auch Züchtiger genannt.
Die Grundherrschaft hatte die Gewalt über Leben und Tod ihrer Untertanen. Ein Sinnbild dieser Gerichtshoheit der Grafen von Hessen-Hanau-Lichtenberg war das Hochgericht mit dem Galgen auf dem „Galgenfeld"
bei Odelshofen. Das Holz für den Galgen wurde von den Untertanen in
Fronarbeit geschlagen und an die Richtstätte gefahren. Die Zimmerleute
erhielten für den Aufbau des Galgens einen Tageslohn.
Bis ins 19. Jahrhundert war die Rechtssprechung äußerst hart, es kam häufig zur Anwendung der Todesstrafe. Die Mörder wurden meist enthauptet,
die Diebe gehängt, die Hexen verbrannt.