Gerichtswesen
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Mit dem Jahr 1500 kennzeichnet man landläufig den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Marbach war damals bereits mehrere Jahrhunderte lang im Besitz der Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg und als Amtsstadt der politische und
juristische Mittelpunkt des Marbacher Amtsbezirkes. Somit galten die Grundgesetze des Herzogtums Württemberg, nach denen leichtere Vergehen mit Geld- und Haftstrafen, hingegen schwerere Verbrechen mit Landesverweisung, ja oft auch mit Leibes- und Todesstrafen vergolten wurden. Grundlage für die Urteile war ab 1555 die neue württembergische Landesordnung, aber auch Reichsgesetze, wie beispielsweise die 1530 vom Reichstag in Augsburg beschlossene Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V, galt es zu beachten.
Vor den Toren der Reichsstadt Gengenbach lagert um die Mittagszeit des 12. August 1783 eine kleine Gruppe von Fußreisenden. Zu dem älteren Ehepaar gehört ein 24-jähriger Mann, der einen neu ausgestellten, aber gefälschten Pass bei sich trägt. Dieser weist ihn als den verabschiedeten Regimentshenker Peter Niklas Koch aus. Bei der Reisegruppe befinden sich auch zwei Frauen, deren Röcke merkwürdig aufgeplustert sind. In diesen befinden sich Säcke mit gestohlenem Diebsgut. Es
stammt aus einem Einbruch bei einem Krämer in Durbach. Der angebliche Regimentshenker, der eine Kiste mit Ölen und Pulver bei sich trägt, um sich als Hausierer zu tarnen, hatte diesen Einbruch begangen. Mit dem Erlös wollte er einem Kumpan,
den er auf den Schottenhöfen zwischen dem Harmersbach- und Nordrachtal getroffen hatte und der heiraten wollte, in Gaunermanier bei der Beschaffung des Hausrats helfen.