Verwaltung
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Als der Historische Verein für Mittelbaden am 8. Mai 1910 in Offenburg gegründet wurde, traten ihm noch am gleichen Abend 24 Personen bei. Diesen 24 „Gründungsvätern" folgten in rascher Folge weitere Beitritte. Bereits zwei Jahre später war der junge Verein auf 631 Mitglieder in mehreren Ortsgruppen angewachsen. Darunter befanden sich auch Persönlichkeiten wie Adolf Geck, Heinrich Hansjakob oder Georg Monsch. In der ersten gedruckten Vereinssatzung vom 13. Juli 1910 wurde festgelegt, daß unbescholtene volljährige Personen, sowie Anstalten und Körperschaften Mitglieder werden konnten. Es sollten damit nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen dem Verein beitreten können. Gerade öffentliche Körperschaften traten häufig gemeinnützigen Vereinen bei, um deren Arbeit zu unterstützen.
Vor 72 Jahren, am 30. September 1938, hörte das Oberamt Besigheim zu bestehen
auf. Seine Auflösung war – wie auch die von 26 weiteren württembergischen Oberämtern – durch das »Gesetz über die Landeseinteilung« vom 25. April 1938 diktiert
worden. Damit hatte die nationalsozialistische Landesregierung mit einem Federstrich das Ende einer Institution besiegelt, der ein fester Platz in der Besigheimer
Stadtgeschichte zukommt und die auch heute noch im Stadtbild präsent ist, etwa im
Schriftzug »Königliches Oberamt« über dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Schlossgasse 6 oder im Straßennamen Oberamteigasse.
Bevor im Folgenden einige Aspekte aus der Geschichte des Oberamts Besigheim
vorgestellt werden, sei zunächst erläutert, was unter dem Begriff »Oberamt« überhaupt zu verstehen ist.
Ein württembergisches »Oberamt« im eigentlichen Sinn war eine Behörde, genauer
gesagt: eine dem Geschäftsbereich des Innenministeriums zugeordnete Behörde der
staatlichen Bezirksverwaltung – so wie das Landratsamt auch heute noch Aufgaben
als untere staatliche Verwaltungsbehörde wahrnimmt. An der Spitze des Oberamts
stand der Oberamtmann, der dann 1928 nach preußischem Vorbild die Amtsbezeichnung »Landrat« erhielt. Anders als die heutigen Landräte und ihre Vorgänger
seit 1946 wurde der Oberamtmann jedoch nicht gewählt, sondern als Staatsbeamter
vom Innenministerium ernannt und eingesetzt.
Der Begriff der "Fahrbereitschaft" bezeichnet an sich einen Wagenpark samt dem dazugehörenden Personal für die Dienste der Verwaltung, des Militärs oder der Wirtschaft. Neben dieser bis heute unter den Bezeichnungen "persönlicher Fahrer des... " oder "öffentlicher Fuhrpark" anzutreffenden Einrichtung firmierte jedoch bis zum Ende der 1940er Jahre eine Verwaltungsstelle eigener Art. Recht häufig stößt man in der Kriegszeit und unmittelbaren Nachkriegsgeschichte auf diese weitgehend dem Vergessen anheim gefallene und durchgängig als "Fahrbereitschaft " bezeichnete Organisationseinheit, die für Landkreise und Städte wie auf Anforderung der Besatzungsbehörde oder der für verschleppte Ausländer zuständigen UNRRA, danach der OIR/IRO, Personen- und Warentransporte der unterschiedlichsten Art auszuführen hatte und der weitere Kompetenzen im Transportwesen zugeeignet waren. Ihre Anfänge reichen dabei zeitlich zurück in die zweite Hälfte der 1930er Jahre als dem Beginn einer gelenkten und für Kriegsvorbereitungen wie Kriegführung notwendigen Bewirtschaftung aller Transportkapazitäten.