Gerichtswesen
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Stolz und majestätisch blickt das Lahrer Amtsgericht in städtebaulich dominanter Position in die Gerichtsstraße und über die Stadt. Das im ausgehenden 19. Jahrhundert im Auftrag des Großherzogtums Baden geplante und 1902 fertig gestellte repräsentative Gebäude in der Turmstraße zählt zu den schönsten und auffälligsten Bauwerken in Lahr. Nicht umsonst wird der imposante Monumentalbau gerne auch als Lahrer Justizpalast bezeichnet. Das Amtsgericht ist auf Grund seiner Dimension und Ausstrahlung das historische Zentrum des aus Finanzamt, Polizeirevier und der im ehemaligen Gefängnis untergebrachten Offenburger Kriminalaußenstelle bestehenden städtebaulichen Lahrer Behördenensembles.
Tatort Heidelberg
(2019)
Auf der Grundlage einer Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurden reichsweit Sondergerichte gebildet, deren Zuständigkeit sich zunächst auf Delikte erstreckte, die nach zwei Notverordnungen strafbar wurden, mit denen die Nationalsozialisten
zum Zwecke ihrer Machtübernahme den Rechtsstaat aushöhlten: die sogenannte Reichstagsbrandverordnung („zum Schutz von Volk und Staat“) vom 28. Februar und die Verordnung „zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ vom 21. März 1933. Letztere kriminalisierte unter anderem Aussagen, die „das Wohl des Reiches oder eines Landes oder der Reichsregierung
oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden“ schwer schädigten. Damit wurde den Justizbehörden quasi eine Generalvollmacht erteilt, dissentierende politische Meinungsäußerungen, auch wenn sie nicht öffentlich vorgebracht wurden, zu unterdrücken. Für die Sondergerichte, deren Zuständigkeiten später noch erheblich ausgedehnt wurden, zum Beispiel auf Vergehen nach der Verordnung „gegen Volksschädlinge“ vom 5. September 1939, wurde die Strafprozessordnung in mehreren Punkten aufgeweicht, um ihre Verfahren zu beschleunigen: Mündliche Verhandlungen über den Haftbefehl fanden ebenso wenig statt wie gerichtliche Voruntersuchungen, die Ladungsfristen konnten auf 24 Stunden herabgesetzt werden, Vernehmungsergebnisse mussten in die Hauptverhandlungsprotokolle nicht aufgenommen werden, und gegen Entscheidungen der Sondergerichte waren Rechtsmittel nicht zulässig.
Vor über 79 Jahren, am 2. Mai 1933, wurden die Freien Gewerkschaften von den Nationalsozialisten zerschlagen, die Gewerkschaftshäuser besetzt, ihre Funktionäre verhaftet. Das beschlagnahmte Vermögen wurde schließlich zur Einrichtung der politisch-propagandistischen Zwecken dienenden, nur vorgeblichen Arbeitervertretung „Deutsche Arbeitsfront“ benutzt. Die den Gewerkschaften geraubten Mittel flossen auch in die der DAF angeschlossene NS-Freizeit- und -Reiseorganisation KdF (Kraft durch Freude), später noch in das von der DAF errichtete Volkswagenwerk. Neun Jahre zuvor in der Zeit der Weimarer Republik erstattete das Heidelberger Gewerkschaftskartell eine Anzeige, die sich in einer heute beim Generallandesarchiv Karlsruhe verwahrten Akte des Badischen Amtsgerichts Heidelberg findet. Es geht um die Strafsache gegen den ledigen Studenten Wilhelm E., geboren 1901 in Mannheim, wohnhaft in Heidelberg, den ledigen Kaufmann Hans S., geboren 1904 in Dorndorf, wohnhaft in Jena, und den ledigen Studenten Liberatus B., geboren 1900 in München, später wohnhaft in Gießen. Am Beispiel dieser in Heidelberg begangenen Tat mit politischem Hintergrund, an der „frühe“ Nationalsozialisten beteiligt waren, soll auf die Frage eingegangen werden, ob das darauf folgende Strafverfahren zuverlässig rechtsstaatlich verlief. Oder hat das Gericht versagt, agierte die hier tätig werdende Justiz politisch, war sie – wie die Beurteilung für die Weimarer Republik im Allgemeinen lautet – auf dem rechten Auge blind?
Im Mittelalter bis weit in das 16. Jahrhundert hinein war es Rechtsbrauch, dass an der Stelle einer Bluttat, eines Mordes oder
Totschlages, ein Sühnekreuz errichtet werden musste. Es gehörte zur Rechtstradition, dass sich die Angehörigen des Täters und die Hinterbliebenen des Getöteten nach einem Totschlag durch einen Vergleich einigten, der neben der Zahlung von Schadensersatz auch eine öffentliche Sühne des Täters festsetzte. Zu den Sühneleistungen, die ein Übeltäter zur Erlangung der Absolution erbringen musste, zählten besondere Opfergänge, ein Gottesdienst mit Bußprozession oder eine Jahrtagsstiftung, Wachsspenden an die Kirche und Wallfahrten, aber vor allem die Aufstellung eines steinernen Sühnekreuzes. Hätte diese mittelalterliche Rechtsgewohnheit auch noch im 19. Jahrhundert Gültigkeit gehabt, dann stünde heute am Höhenweg vom Pflingsteck zum Hünersedel ein Sühnekreuz. Denn dort auf der Höhe, zwischen dem Heuberg und dem Hünersedel, oberhalb des „Hohbergs", auf der „Hohrüti", an dem alten Passübergang von Schweighausen nach Freiamt, von der Ortenau in den Breisgau, hat sich im Jahre 1828 ein versuchter Totschlag ereignet.
Eine "Sehstadt"?
(2002)
Bruchsal geht mit seiner Geschichte als bedeutende „Gerichtsstadt" des 19. Jahrhunderts eigentlich recht stiefmütterlich um. In den stadtgeschichtlichen Annalen ist dies nur in Fragmenten vermerkt, die lediglich einzelne Hinweise enthalten. Für das Jahr 1846 ist beispielsweise festgehalten: ,,Verlegung des Hofgerichts von Rastatt nach Bruchsal". In den Beschreibungen der folgenden Jahre sind drei weitere Hinweise vorzufinden: „Am 09. Dezember 1851 trat Josef Viktor
von Scheffel beim Hofgericht Bruchsal als Sekretär ein, wo er bis 09. Mai 1852 tätig war. Hier lernte Scheffel den Kater ,Hiddigeigei' kennen, dessen Besitzer Hofgerichtsrat Preuschen war" (erstens). Unter dem Datum 23. September 1861 ist nachzulesen, dass „das im Kammerflügel des Schlosses untergebrachte Hofgericht den Leipziger Studenten Oskar Becker, der in der Lichtenthaler Allee in Baden-Baden einen Mordversuch auf König Wilhelm von Preußen unternommen hatte, zu
20 Jahren Zuchthaus verurteilte" (zweitens). Schließlich ist unter dem 6. Mai 1864 erwähnt: ,,Verlegung des Hofgerichts nach Karlsruhe." Dies wird durch die Feststellung ergänzt, dass „an seiner Stelle 1871 der neugebildete Verwaltungshof in den Kammerflügel des Schlosses" gekommen sei (drittens). Kein Wort ist darüber aufzufinden, dass in Bruchsal nach der Einverleibung des Fürstbistums Speyer nach Baden im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts das höchste Gericht des Landes residierte und die Barockstadt damals so etwas wie eine „Residenz des Rechts" war.
Die Stadt Konstanz und ihre Umgebung wurden im Laufe des Zweiten Weltkriegs
zu einem bevorzugten Ziel von Privatpersonen, Firmen, Behörden, militärischen Dienststellen und Lazaretten, die in dieser Region Schutz suchten, da sie, abgesehen von Friedrichshafen, vom Kriegsgeschehen weitgehend verschont blieb. Ein offizielles Evakuierungsprogramm bestand zwischen dem bombengefährdeten Gau Westfalen-Süd und
dem Gau Baden. Auf Grund dieser Vereinbarung wurden im Rahmen einer »Kinderlandverschickung« Schüler aus Dortmund und die Oberschule Witten an der Ruhr im Juli
1943 nach Konstanz verlegt. Sie wurden dort bis Dezember 1944 betreut und unterrichtet, anschließend wurden sie nach Oberbayern weitergeschleust.
Unter den Gefängnissen in Baden-Württemberg nimmt die ehemalige Festung Hohenasperg seit Jahrhunderten eine Sonderstellung ein. Seit die Anlage als Gefängnis
genutzt wurde, galt sie geradezu als Symbol für verschärfte Haftstrafen, als »höchster
Berg Württembergs«, auf den man leicht hinaufkam, aber nur schwer wieder herunter. Das Interesse an ihrer Geschichte verdankte die Festung auch den »merkwürdigen« Gefangenen, die dort während verschiedener Epochen inhaftiert waren. Die
»Staatsgefangenen« in der Regierungszeit des Herzogs Karl Eugen von Württemberg,
unter ihnen die Opernsängerin Marianne Pirker (1717–1782) und der Dichter Christian Friedrich Daniel Schubart (1739–1791), erregten wegen ihrer herausgehobenen
sozialen Stellung Aufmerksamkeit. Ihre Haftstrafen dienten außerdem als Beleg für
die »Tyrannenherrschaft« des Herzogs, dessen schillernde Persönlichkeit mit derjenigen der beiden prominenten Gefangenen zu korrespondieren scheint. Um die Mitte
des 19. Jahrhunderts wurden im Umfeld der Revolution von 1848 wiederum zahlreiche »Staatsgefangene«, darunter führende Protagonisten der revolutionären Bewegung, auf die Festung gebracht.
Ich, Stadtschreiber, so nennt sich Rudolf Wagenseil, wenn er an einer Amtshandlung des Rates der Stadt Lahr mitwirkt, aber auch, wenn er einen Fall protokolliert, in dem er selbst Partei ist. Seine Protokolle der Ratssitzungen vom 20. Januar 1701 bis zum 30. Dezember 1704 sind erhalten. Annelore Hey hat die teilweise schwer lesbaren Texte für den Historischen Arbeitskreis Lahr transscribiert und so deren Auswertung erleichtert. Dankenswerterweise kann ich für die Daten und wörtlichen Zitate dieses Aufsatzes weitgehend auf Frau Heys Arbeit zurückgreifen.
Das Rastatter Schloss zählt zu den schönsten Barockbauten in Deutschland. Errichtet zwischen 1700 und 1705 durch den italienischen Architekten Domenico Egidio Rossi aus Fano, ist der prächtige Barockbau ein architektonisches Juwel in Baden.
Zudem ist diese früheste Barockresidenz am Oberrhein in seiner originalen Bausubstanz erhalten geblieben. Kriegsschäden wie an anderen Orten, wie beispielsweise in Karlsruhe, Mannheim oder Bruchsal, gab es nicht. Im Gegenteil. Das Schloss gehört in baulicher Hinsicht zu den authentischsten Baudenkmälern seiner Art, nicht nur in Baden. Auftraggeber für den Schlossbau war kein Geringerer als der legendäre Türkenlouis, Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden (1655-1707), der bereits 1698 den Auftrag für den Bau eines Jagschlosses erteilte. Architekt und Bauleiter war der bereits genannte Domenico Egidio Rossi, den der Markgraf wenige Jahre zuvor in Wien kennengelernt hatte. Rossi machte sich umgehend an sein Werk und hatte den Bau auch schon fast beendet, als er zur Jahreswende 1699/1700 den Auftrag zum Bau eines Residenzschlosses und einer „ganzen neuen Stadt" erhielt. Damit beginnt die Geschichte eines einzigartigen Gebäudes, dessen Nutzung als Residenz mit dem Aussterben der baden-badischen Markgrafen 1771 jäh endete. Im Folgenden geht es in diesem Beitrag zur badischen Rechtsgeschichte um die Nutzung des Schlosses als Sitz zahlreicher Gerichte.
Mord in Freistett
(2012)
Am 17. Juli 1931 verstarb Katharina Schütt geb. Palmer in Freistett. Nach ihrem Tod kamen Gerüchte auf, sie sei vergiftet
worden, wobei man sich auf Äußerungen der Schwiegertochter bezog. Die Leiche wurde exhumiert und es wurde festgestellt,
dass der Tod durch Ersticken eingetreten war. Die chemische Untersuchung der Magen- und Darmteile ergab das Vorhandensein von Brom, einem Stoff, der in „Adalintabletten" enthalten ist. In der Wohnung wurde ein Taschentuch beschlagnahmt, das mit Speichelflüssigkeit und Zellen der Mundschleimhaut sowie Menschenblut durchtränkt war.