Gerichtswesen
Filtern
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (2)
Gehört zur Bibliographie
- nein (2)
Schlagworte
- Mannheim (2) (entfernen)
Am 14. August 1849, Punkt 4 Uhr morgens, ereignete sich am Mannheimer Hauptfriedhof ein Justizmord, der nie gesühnt wurde. Die Ausführung des fadenscheinigen Todesurteils wurde rasch vollzogen. Keine 12 Stunden zuvor war es im Gerichtssaal des Alten Kaufhauses in Nl gefällt worden. Als Richter fungierten preußische Offiziere, die eigentlich für die Gerichtsbarkeit in Baden gar nicht zuständig waren. Und das Urteil gegen von Trützschler stand von Anfang an fest. Darüber machte sich der Delinquent, der selbst Jurist war, keine Illusionen.
„,Das feige Verhalten der Bevölkerung nimmt in der letzten Zeit überhand, so dass mit den schärfsten Mitteln eingegriffen werden muss. Ich befehle, ab sofort in den Häusern, an denen weisse Tücher oder Fahnen geflaggt werden, die männliche Bevölkerung über 14 Jahre an Ort und Stelle zu erschiessen. Wer diesen Befehl nicht ausführt, wird erschossen.‘“
Wir schreiben den 28. März 1945, die amerikanischen Truppen nähern sich Mannheim, und es ist nur noch eine Frage von wenigen Stunden, bis sie die Stadt – einnehmen, besetzen, befreien? Von Befreiung mag man kaum reden in Bezug auf die Person, um die es im Folgenden vor allem geht. Wie immer: In dieser Situation ergeht der eben zitierte Befehl
des Generalmajors Pettersdorf, kommandierender Wehrmachtgeneral dieses Abschnitts.