Gerichtswesen
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„,Das feige Verhalten der Bevölkerung nimmt in der letzten Zeit überhand, so dass mit den schärfsten Mitteln eingegriffen werden muss. Ich befehle, ab sofort in den Häusern, an denen weisse Tücher oder Fahnen geflaggt werden, die männliche Bevölkerung über 14 Jahre an Ort und Stelle zu erschiessen. Wer diesen Befehl nicht ausführt, wird erschossen.‘“
Wir schreiben den 28. März 1945, die amerikanischen Truppen nähern sich Mannheim, und es ist nur noch eine Frage von wenigen Stunden, bis sie die Stadt – einnehmen, besetzen, befreien? Von Befreiung mag man kaum reden in Bezug auf die Person, um die es im Folgenden vor allem geht. Wie immer: In dieser Situation ergeht der eben zitierte Befehl
des Generalmajors Pettersdorf, kommandierender Wehrmachtgeneral dieses Abschnitts.
In der Öffentlichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, Juristen hätten sich nur ganz vereinzelt gegen das NS-Regime widersetzt. Dieser Eindruck ist nicht nur bezogen auf den aktiven Widerstand unzutreffend, sondern auch für den wesentlich breiteren Bereich der Widersetzlichkeit, der Opposition und Verweigerung im Alltag. Hier hat die zeitgeschichtliche Forschung die Kenntnis über die Einzelheiten widerständigen Verhaltens in letzter Zeit erheblich erweitert. Für den südwestdeutschen Bereich ist dies im wesentlichen der zur Universität Karlsruhe gehörenden Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten zu verdanken. Sie hat sich im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „Justizgeschichte Badens und Württembergs, 1919–1953“ bereits
wiederholt mit dem Wirken badischer Juristen während der NS-Diktatur befasst.
Kein Kriminalfall hat im badischen Großherzogtum jemals mehr Aufsehen erregt: Vor hundert Jahren, am 6. November 1906, war die Medizinalratswitwe Josefine Molitor auf der nachtdunklen Kaiser-Wilhelm-Straße in Baden-Baden hinterrücks erschossen worden. Ihre begleitende Tochter Olga hatte nur eine dunkle Gestalt mit flatterndem Mantel davoneilen sehen, ansonsten gab es keine Tatzeugen. Verdacht richtete sich bald gegen den Schwiegersohn der Getöteten, den in Amerika lebenden 25-jährigen Rechtsanwalt Karl Hau. Er konnte in London festgenommen und ausgeliefert werden. Im Zuge der Vernehmungen bestritt Hau mit Nachdruck jegliche Beteiligung an dem Verbrechen. In der Öffentlichkeit entbrannte ein lange währender Meinungsstreit, ob der Angeklagte schuldig oder aber Opfer eines Justizirrtums sei.