Militär- und Wehrwesen
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Am 5. September 1914 – rund fünf Wochen nach Ausbruch des
1. Weltkriegs – riefen das großherzoglich-badische Ministerium
für Kultus und Unterricht und der Badische Jugendwehrausschuss zur Bildung von Jugendwehren auf. [2]
Damit folgte Baden
dem preußischen Beispiel, wo schon am 16. August 1914 die
Errichtung von Jugendkompanien bekannt gegeben worden
war. [3]
Mit den Festsetzungen des Versailler Vertrags von 1919 war es Deutschland verboten, links des
Rheins sowie in einer Zone, die sich in einer Breite von 50 km auf der rechten Rheinseite erstreckte, Truppen zu stationieren und üben zu lassen. Ferner war es in diesem Bereich verboten,
Befestigungen zu unterhalten und zu errichten. Dies führte dazu, dass alle kaiserlichen Befestigungen, die bis 1918 dort entstanden waren, geschleift werden mussten – als Beispiele seien
hier die Feste Istein nördlich von Weil am Rhein oder die Festung Köln genannt. Die Trümmer
und Reste dieser Befestigungsanlagen sind teilweise bis heute im Gelände erhalten und kehren
erst langsam wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung zurück. Doch sie sind nicht Teil dieser
Betrachtung unterschiedlicher Wahrnehmungen der einige Jahre später entstandenen Westbefestigungen.
Am Beispiel zweier Kriegerdenkmäler des Ersten Weltkrieges im Zentrum der Stadt Offenburg soll aufgezeigt werden, wie
die künstlerische Gestaltung eines Denkmals von den jeweiligen Zeitgegebenheiten und seine spätere Bewertung von der
inzwischen veränderten politischen und gesellschaftlichen Lage abhängig ist. Es handelt sich um das am 11.07.1926 eingeweihte Kriegerdenkmal für die Gefallenen des Offenburger Infanterieregiment Nr. 170 am Stadtbuckel und das am 07.08.1927 eingeweihte Kriegerdenkmal für das 3. Ober-Elsässische Infanterie-Regiment Nr. 172 am Eingang des Zwingerparks. Das eine steht noch heute an seinem ursprünglichen Platz, das andere ist inzwischen geringfügig versetzt worden.
Vor nunmehr 100 Jahren, am 11. November 1918, unterzeichnete Staatssekretär Matthias Erzberger im französischen Compiègne für das Deutsche Reich das Waffenstillstandsabkommen, das die Kampfhandlungen des Ersten Weltkrieges beendete. In jenen ereignisreichen Novembertagen wurde nicht nur das Deutsche Kaiserreich, sondern auch das Königreich Württemberg zu Grabe getragen, abgelöst von der am 9. November in Berlin durch den Sozialdemokraten Philipp Scheidemann verkündeten Deutschen Republik. Auch für die württembergischen Truppenteile, die teilweise auf eine jahrhundertlange Tradition zurückblicken konnten, war durch den Zwang der politischen und militärischen Verhältnisse das Ende gekommen. Gewissermaßen Schlusspunkt ihrer Geschichte war ein Krieg unvorstellbaren Ausmaßes, wie man ihn
bislang noch nicht gekannt hatte, der für alle Beteiligten eine furchtbare Katastrophe war, unzählige Opfer forderte und die Machtverhältnisse in Europa grundlegend veränderte. Bezogen auf die Einwohnerzahl hatte im Ersten Weltkrieg kein anderer deutscher Bundesstaat so viele Kriegstote zu beklagen wie Württemberg. Zuletzt standen von 2,5 Millionen Einwohnern rund 520 000 Mann unter Waffen. Über 80 000 württembergische Soldaten fielen oder wurden vermisst. Groß war auch die Zahl der Kriegsheimkehrer, die zeitlebens an Leib und Seele versehrt waren, und die der Hinterbliebenen, die der Krieg oftmals in tiefes Elend gestürzt hatte, da ihr Ernährer umgekommen war. Knapp 2000 Namen von Gefallenen und
Vermissten nennen die nach dem Ersten Weltkrieg für die Truppenteile der Ludwigsburger Garnison errichteten Kriegerdenkmäler (ohne Stadtteile).
Im Jahr 1929 beschloss der Militär- und Kriegerverein Tannheim, bei der Gemeinde den Antrag auf Finanzierung eines Kriegerdenkmals zu stellen. Der Bürgerausschuss genehmigte am 19. Januar 1929 einstimmig Gelder aus den
laufenden Wirtschaftsmitteln. „Da sich jedoch die finanzielle Lage der Gemeinde infolge schlechten Erlöses aus Holz verschärft hat(te)”, wurde diese Möglichkeit ausgeschossen.
Erstaunlicherweise tauchen in den Akten des Schiltacher Stadtarchivs in der postrevolutionären Zeit von 1918/19 drei verschiedene Wehren auf. Trotz relativ rarer Nachweise ihrer Existenzen seien sie hier etwas näher beleuchtet und in den
Kontext der damaligen Zeit gesetzt. Noch unmittelbar vor dem Umsturz weist das badische Innenministerium am 9. November 1918 die Bezirksämter an, gegenrevolutionäre Bürgerwehren zu bilden, die bei inneren Unruhen in der Lage sein sollen einzugreifen. In erster Linie sollen die Wehren aus Angehörigen von Krieger- und Schützenvereinen bestehen.