Baden
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (25)
- Bericht (1)
Sprache
- Deutsch (26)
Gehört zur Bibliographie
- nein (26)
Schlagworte
- Baden (24)
- Verfassung (10)
- Regionale Identität (3)
- Weimarer Republik (3)
- Württemberg (3)
- Baden, Familie (2)
- Badische Verfassung, 1818 (2)
- Generallandesarchiv Karlsruhe (2)
- Landesverfassung (2)
- Novemberrevolution (2)
- Außenpolitik (1)
- Baden. Landtag (1)
- Baden. Ständeversammlung (1)
- Badische Landesbibliothek (1)
- Bassermann, Friedrich Daniel 〈1811-1855〉 (1)
- Bauernbefreiung (1)
- Breisgau (1)
- Buß, Franz Joseph von 〈1803-1878〉 (1)
- Digitalisierung (1)
- Feiertag (1)
- Fest (1)
- Fürstenabfindung (1)
- Gebietsreform (1)
- Geschichte (1)
- Karl Friedrich, Baden, Großherzog 〈1728-1811〉 (1)
- Landesarchiv Baden-Württemberg (1)
- Landrecht (1)
- Leibeigenschaft (1)
- Napoleonische Kriege (1)
- Offenburg (1)
- Protokoll (1)
- Regierung (1)
- Renchtal (1)
- Revolution 〈1848〉 (1)
- Rheinbund 〈Körperschaft, 1806-1813〉 (1)
- Sozialpolitik (1)
- Spanien (1)
- Verwaltung (1)
- Vorderösterreich (1)
- Vormärz (1)
Der Vortrag wurde am 17. Oktober 2018 unter dem Titel: »Aktualisierende Gedanken zur frühkonstitutionellen Badischen Verfassung« bei einer Feier von Regierungspräsidium und Badischer Heimat im Basler Hof in Freiburg gehalten. Durch die Verfassung vom 22. Juli 1820 ist das badische Volk geboren worden, ein Volk von Landesstaatsbürgern im Reichsverband.
Königliche Hoheit, Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die mit Abstand häufigste Frage, die Besucher des Bundesverfassungsgerichts stellen, lautet: Warum hat das Gericht seinen Sitz – ausgerechnet – in Karlsruhe? Die hierin zum Ausdruck kommende Verwunderung hat Tradition, wenngleich ihr Ton im Laufe der Zeit milder geworden ist. Schon Hermann Höpker-Aschoff , der erste Präsident des Gerichts, beschwerte sich beim damaligen Bundesjustizminister darüber, »in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt« worden zu sein.
Liebe Gäste, wir feiern heute ein wichtiges historisches Ereignis – mit etwas Verspätung. Das Jubiläum 200 Jahre badische Landesverfassung fiel aber auch mitten in die parlamentarische Sommerpause. Großherzog Carl kann man dafür keinen Vorwurf machen. Als er am 22. August 1818 die Verfassung unterzeichnete, hatte es im heutigen Baden-Württemberg
schließlich noch keine Parlamente gegeben. Die badische Verfassung war die erste, die eine solche Vertretung schuf. Der
22. August dieses Jahres ist daher auch der Startpunkt für ein Projekt des Staatsministeriums mit dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg. Unter dem Stichwort »des Volkes Stimme« finden Sie Kalendereinträge aus 200 Jahren
Partizipation. Das Projekt präsentiert die badische Verfassung als Ausgangspunkt. Als Wurzel, aus der alles Weitere gewachsen ist, was es seitdem in diesem Land an Reformen, Umbrüchen, Bürgerbewegungen gegeben hat
Es ist für den Oberbürgermeister der ehemaligen Residenzstadt natürlich eine außergewöhnliche Ehre, diese besondere Feierstunde zum 200jährigen Verfassungsjubiläum des Landes Baden heute hier mitgestalten zu dürfen, und ich danke gleich zu Beginn allen denen, die diese Feierstunde ermöglicht haben. Das sind Prof. Robert Mürb, stellvertretend für die Vereinigung Baden in Europa, und Herr Hauss, stellvertretend für den Verein Badische Heimat. Ohne Sie gäbe es diese Feierstunde
nicht, ohne Sie wären wir heute nicht hier. Herzlichen Dank für diese Einladung, Sie haben es Event genannt, ich sage, es
ist eine tolle festliche Feierstunde.
Am 22.8.1818, vor 200 Jahren, unterschrieb Großherzog Karl die badische Verfassungsurkunde.
Es war ein Werk des aufgeklärten Absolutismus, das das monarchische Prinzip herausstellte.
Trotzdem war die badische Bevölkerung durch die Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer
an der staatlichen Willensbildung beteiligt, denn die Zweite Kammer der badischen
Ständeversammlung gewährte den Bürgern indirekte Kompetenzen bei der Gesetzgebung, der
Steuerbewilligung und der Budgetprüfung. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurden die
Rechte der Badener erweitert, aber die Staatsform blieb weiterhin eine Monarchie, in der der
Großherzog die Macht auf sich vereinigte. Erst 1919 nach dem ersten Weltkrieg und einer Revolution
bekam das Land Baden mit der Verfassung vom 21. März 1919 eine neue Staatsform,
die der Demokratie. Und alle Bürger Badens hatten nun die gleichen Rechte und Pflichten,
egal ob Männer oder Frauen, Arme oder Reiche, Christen oder Juden.
Die Zeitspanne 1806 bis 2006 bezeichnet nicht, wie fälschlicherweise behauptet, „200 Jahre Baden“, sondern erinnert daran,
dass vor zweihundert Jahren Baden zum Großherzogtum erhoben worden ist und dass in den nächsten 112 Jahren die badische Geschichte „beispielhafte Bedeutung“ (Gerd Hepp) erlangte.
Aus Anlass des Jubiläums schien es angezeigt, im Sinne der politischen Erinnerungskultur badischer Geschichte an einige historische Daten zu erinnern, die besonders im 18. und 20. Jahrhundert, die Modellhaftigkeit der Politik in Baden zeigen. Zum 60. Geburtstag Baden-Württembergs hat sich die Landeszentrale für politische Bildung entschlossen, einen Jubiläumsband unter dem Titel "Baden-Württembergische Erinnerungsorte" herauszubringen. Die acht ausgewählten Ereignisse des vorliegenden Entwurfes beschäftigen sich dagegen mit politischen Ereignissen, die zeigen, dass Baden zu seiner Zeit, jeweils "eine Spanne voraus" war. Den Texten wurden zur besseren Erschließung des Kontextes biografische Skizzen und Literaturangaben beigegeben.
Aus Platzgründen veröffentlichen wir in dieser Ausgabe nur die ersten vier Erinnerungsgeschichten.
Zu den traditionellen konstitutiven Elementen einer badischen Identität wie gemeinsamen sozialen, wirtschaftlichen, sprachlichen
oder konfessionellen Erfahrungen und vor allem der Zugehörigkeit zu einem hierarchisch gegliederten Personenverband mit der Herrscherfamilie an der Spitze, kam im 19. Jahrhundert die rechtliche und weitgehend auch politische Egalisierung der Badener auf der
Grundlage einer modernen Verfassungsordnung hinzu. Welche Bedeutung die Zeitgenossen diesem neuen konstitutiven Element
badischer Identität zumaßen, lässt sich anhand der Feiern aufzeigen, die zu den Jubiläen der badischen Verfassung von 1818 veranstaltet
wurden: zunächst in einem zeituntypisch kurzen Erinnerungszyklus von 25 Jahren sowie nach 50 und 100 Jahren jeweils in besonderen
politischen Krisenkonstellationen, in denen der Fortbestand der Verfassung in hohem Maße gefährdet erscheinen konnte.
Sehr geehrter Markgraf von Baden, sehr geehrte Markgräfin von Baden, sehr geehrte Markgräfliche Familie, meine Damen und Herren!
I. "Baden … - … Württemberg" – unser Land trägt zwei große Namen. Der erste ist seit 900 Jahren Ihr Name, Königliche Hoheit, Markgraf Max! Und er ist ein wirklich großer Name. Das sage ich als Vertreter der Ersten Staatsgewalt eines republikanischen Staatswesens. Und ich hoffe, Sie und Ihre Familie empfinden meine Feststellung so, wie sie gemeint ist: als politische Ehrbezeugung!
In einem Rückblick auf seine Anfangszeit als Justizminister der provisorischen Regierung, die in Folge der Revolution 1918 in Baden in die politische Verantwortung gelangt war, schreibt der Karlsruher Rechtsanwalt Ludwig Marum: "Als ich Minister geworden war, hatte ich den Eindruck, daß meine Ministerherrlichkeit nicht länger als 24 Stunden dauere. Ich habe das Gefühl gehabt, daß wir auf außerordentlich schwankendem Boden uns bewegten." Diese Einschätzung der eigenen Situation nach dem Sturz der Monarchie im November 1918 im Deutschen Reich und in Baden war nicht unbegründet. Denn die am 10. November 1918 im Karlsruher Rathaus von einem sogenannten Wohlfahrtsausschuss und dem Karlsruher Soldatenrat zusammengestellte elfköpfige neue badische Regierung saß zunächst einmal zwischen allen Stühlen.
"Wir haben in der Revolution mit den Dynastien restlos aufgeräumt, aber die Grenzpfähle haben wir stehen lassen. Das ist zweifellos eine Unterlassungssünde der Revolution …" Mit diesen Worten forderte der Mannheimer Reichstagsabgeordnete Oskar Geck im Jahr 1920 eine Zusammenlegung der Länder Baden und Württemberg und gehörte damit zu den Initiatoren einer schon in der Weimarer Zeit überaus rege geführten Diskussion über die territoriale Gestaltung des deutschen Südwesten. Der Vortrag beleuchtet zunächst die politische Entwicklung in Baden in den Jahren 1918/19 und zeigt auf, weshalb es erst im Gefolge der Revolution zur Diskussion über eine Territorialreform kam. In einem zweiten Teil werden diese Diskussion, ihre Protagonisten und die Argumente Für und Wider einer Südweststaatsgründung in den 1920er Jahren erörtert.
Der Beitrag gilt den Grundlagen, die Baden im Lauf des 19. Jahrhundert zu einem wirklichen Musterland im Deutschen Reich werden ließen und öffnet Perspektiven, die auch in unsere Gegenwart hinein reichen: mit den Umrissen des starken Staates, mit einem modernen Beamtenrecht und einer loyalen wie auch aufgeklärten Beamtenschaft , mit einem Rechtssystem, das sich das volle 19. Jahrhundert hindurch bewährte und schließlich mit einer Verfassung aus liberalem Geist, auf deren Grundlage das Land, wenn nicht zur Schule, so doch zu einer Vorschule der Demokratie in Deutschland werden konnte.
Die Literatur über Karls Friedrich und seine Zeit füllt Regale. In den letzten Jahren sind zusätzliche Publikationen erschienen, die diese Epoche der Umbrüche noch detaillierter und damit durchsichtiger beschrieben haben. In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird nur in Erinnerung an seinen Todestag skizziert, wie sich ein Regent in dieser Periode voller Umbrüche verhalten hat, wohl verhalten musste.
Die politischen und wirtschaftlichen Ereignisse der Republik Baden in der Zeit der Weimarer Republik
(2016)
Das demokratische Land Baden zwischen den zwei Weltkriegen existierte nicht lange, von 1919–1933. In dieser Zeit erlebte Baden mehr Tiefen als Höhen. Die Tiefen waren die schlechte Nachkriegsentwicklung seit 1918, das Krisenjahr 1923, die Weltwirtschaftskrise von 1929 und
die sich anschließende Auflösung der badischen Demokratie ab 1933. Die erstarkte Konjunktur seit 1924 war ein Höhepunkt in der Entwicklung Badens nach dem Ersten Weltkrieg, als die Zahl der verschiedenen Industriegebiete zu- und die Arbeitslosigkeit abnahm. Nach dem
Zweiten Weltkrieg ist das Land Baden nach anfänglichen Schwierigkeiten, ob es sich mit Württemberg zu einem Bundesland zusammenschließen sollte, mit Württemberg vereinigt ein wirtschaftlich starkes und zuverlässiges demokratisches Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland geworden.
Sine ira et studio?
(2014)
Wenn fünf Jahre nach der Beilegung dieses denkwürdigen Streits um Kunst- und Kulturgut aus dem Hofbesitz der Großherzöge von Baden durch den am 6. 4. 2009 geschlossenen notariellen „Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Familie von Baden über den Kauf der Schlossanlage Salem und weiterer Kunstgegenstände sowie zur Bereinigung aller streitigen Fragen über die badischen Kunstschätze“ noch einmal auf ihn Bezug genommen werden soll, bedarf dies eigentlich einer Begründung. Einmal benötigt eine solche Rückschau, die man der Öffentlichkeit und sich selbst schuldig zu sein meint, einen gewissen zeitlichen Abstand; zum andern lässt sich nun die Wirkung der
vornehmlich von Juristen, hier aber auch einmal unter Mitwirkung von Historikern (den Autoren dieses Aufsatzes) erstellten Gutachten, die der Ausfechtung bzw. Beilegung dieses Streits zu dienen hatten, wohl abschließend bilanzieren. Die Gutachtertätigkeit dieser Art, bei der die beteiligten Wissenschaftler im Spannungsfeld von öffentlichen und privaten interessen standen, und vor allem die Reaktionen darauf im Landtag von Baden-Württemberg, seitens der Medien, aber auch der Wissenschaft stellte 90 Jahre nach dem Ende der Monarchien in Deutschland ein Stück Zeitgeschichte dar und lässt auch Rückschlüsse
zu auf das Selbstverständnis von Wissenschaft.
Lassen Sie mich zunächst mit hoffentlich hörbarer Freude
unterstreichen: Die Protokolle der Badischen Ständeversammlung und des Badischen Landtags sind immer noch
häufig genutzte Erkenntnisquellen! Wir erweitern das virtuelle Universum also nicht um ein Prestigeobjekt – wir tragen
einem echten Bedarf Rechnung!
Das heißt auch: Das Digitalisieren der Badischen Parlamentsprotokolle als Beitrag der Badischen Landesbiliothek
zu unserem 60-jährigen Landesjubiläum ist schon deshalb
eine nette Idee, weil sie exemplarisch zeigt: Badener und
Schwaben sind – anders als bisweilen kolportiert – eher
Verwandte als Antipoden: Beide freuen sich gleichermaßen
besonders, wenn sie zum Geburtstag „ebbes Rechts“ bekommen, etwas praktisch Brauchbares – etwas, das nicht
bloß rumsteht.