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Am 28. April 1948 sandte das Amtsgericht Münsingen ein Schreiben an sämtliche württembergische Gesundheitsämter wegen der »Voruntersuchung gegen Dr. med. Stähle u.a. wg. Mords; hier: Kindereuthanasie in sogenannten Kinderfachabteilungen«. Das Amtsgericht führte seit Juli 1947 die Voruntersuchungen zum württembergischen Grafeneck-Prozess durch, mit dem Anspruch, den Tatkomplex der nationalsozialistischen »Euthanasie« mit den Vorgängen und Verantwortlichkeiten um die Tötungsanstalt Grafeneck möglichst umfassend aufzuklären. Dieser Anspruch umfasste somit auch
die Aufklärung über die Tatbeteiligung der Angeklagten an der Ermordung von Kindern im Rahmen der zentral gesteuerten Kinder-»Euthanasie« in Württemberg in sogenannten »Kinderfachabteilungen«. Die Angeklagten aus dem württembergischen Innenministerium, Eugen Stähle und Otto Mauthe, waren in ihrer Position mitverantwortlich für die Durchführung von Kinder-»Euthanasie« und »Aktion T4«.
Wenn das Musizieren von Frauen noch im 16. Jahrhundert als „unschicklich“, „unsittlich“ gilt, so nehmen doch vereinzelt Damen an Bildungsbestrebungen schon seit dem Hochmittelalter Anteil. Zu ihnen gehört die Augsburger Bürgerstochter Clara Dett. Dieser Sängerin und hochgebildeten Frau begegnet 1459 Kurfürst Friedrich I. (1425-1476) am bayerischen Hof in München. Von ihrem Gesang ist er derart fasziniert, dass er sie mit nach Heidelberg nimmt und später mit ihr eine morganatische Ehe eingeht. Die musikalisch gebildete Clara Dett steht dem Kurfürsten beratend zur Seite, als er sich eine leistungsfähige Hofkantorei schafft und den als Sänger berühmten Johann Soest als „sengermeister“ beruft. 1911 widmet ihr Hermann Glaser das Theaterstück „Klara Dett, dramatische Dichtung“.
Ende 1918: Kriegsende, Revolution. Friedrich Ebert übernimmt die Regierungsgeschäfte und bildet den Rat der Volksbeauftragten, bestehend aus je drei Vertretern der SPD und der USPD. Der Rat konstituiert sich am 12. November 1918 und verkündet das aktive und passive Wahlrecht für Frauen. Mit der Einführung des Frauenstimmrechts „ist aber nicht der Vorhang über dem ‚Stück mit dem guten Schluß‘ gefallen, es hat vielmehr ein neuer Akt des Dramas begonnen. […] Klafft nicht zwischen Gesetz und Ausführung ein bedenklicher Abgrund?“, so kritisch urteilte Camilla Jellinek bereits 1919. Ihrer Einschätzung würden auch heute noch viele Frauen uneingeschränkt zustimmen.
Nun hat im Allgemeinen ein Schaumschläger weder mit dem ehrenwerten Handwerk des Konditors (der schlägt ja bekanntlich den Baiser-Schaum), noch mit dem Einsatz eines Schaumlöschfahrzeuges der Feuerwehr zu tun. Meist versteckt sich hinter diesem Wortungetüm ein Phrasendrescher. Bei der Lahrer Schaumschlägerei 1979 wurde - wohl in nicht wenigen Fällen - zugeschlagen, und sicher manchmal auch kräftig. Nur nicht mit Worten, und schon gar nicht mit der wohlschmeckenden Zielsetzung des Konditors, auch nicht „feinherb“. Ein Schaumlöschfahrzeug (oder war es nicht sogar ein Löschpanzer mit Schaumlöschkanone, wie teilweise behauptet wurde) spielte dabei jedoch eine der Hauptrollen.
Cantiones sacrae
(2007)
Im Jahr 2007 feierte die Freiburger Albert-Ludwigs-Universität ihr 550-jähriges Jubiläum. Jubiläen bieten die Möglichkeit, den Ursprüngen des gefeierten Objekts — sei es dem Gründungsanlass und der Idee einer Institution oder den Verdiensten wichtiger Persönlichkeiten — nachzuforschen und den Erkenntnisgewinn heutigen Zeitgenossen zu übermitteln. Bei der geschichtlichen Würdigung einer der ältesten deutschen Universitäten (1457) kommen neben Gründern und Förderern Persönlichkeiten aus der Anfangszeit besonders in den Fokus wie z.B. Rektor und Professoren, aber auch das Leben der Studenten in Vorlesungen und Studentenhäusern (Bursen). Koryphäen, die im Verlauf der Geschichte den Ruhm der Universität in die Welt hinaustrugen, sei es auf dem Gebiet der Geistes- oder Naturwissenschaften, werden gewürdigt. Es werden Glanz- und Elendzeiten dargestellt und die Beziehungen der Universität zu den jeweils verantwortlichen Politikern, zu Stadt und Land sowie zu den Kirchen und zur Bevölkerung beleuchtet. Eine Berufssparte, die aus der Studienzeit an der Freiburger Universität im ersten Jahrhundert nach ihrer Gründung (16. Jahrhundert) großen Gewinn zog und später der Universität Ehre machte, war ein halbes Dutzend überregional bekannt gewordener Komponisten. Da ihnen an ihren Geburtstagen sicherlich nicht auch nur annährend so viel Aufmerksamkeit gewährt wird wie großen Komponisten an deren Gedenktagen — man denke beispielsweise im Jahr 2007 an Dietrich Buxtehude (1637- 1707) oder im Jahr 2006 an das Genie Wolfgang Amadeus Mozart (1756-1791) —, soll hier an einst in Freiburg lebende Komponisten aus der zweiten Reihe insgesamt erinnert werden, die im sechzehnten Jahrhundert an dieser Freiburger Universität studiert haben. Dazu will diese
Zusammenstellung einen Beitrag leisten.
„Man bekommt gute Wetten nur, wenn der Buchmacher weniger Ahnung hat als man selbst. In der Regel haben sie aber keine Ahnung. Die deutschen Buchmacher sind im Gegensatz zu ihren englischen Kollegen ein trauriger Haufen. Die sitzen in ihren Läden und warten darauf, daß irgendein Halbidiot reinkommt und ihnen das Geld vor die Füße wirft", so abwertend äußerte sich Thomas Voburka, einer der wenigen professionellen Spieler auf deutschen Galopprennbahnen, im Jahr 1996 über das Buchmachergewerbe in Deutschland. Es sei hier dahingestellt, ob dieses Urteil über deutsche Buchmacher wirklich zutrifft. Buchmacher sind jedenfalls private Unternehmer, die für öffentlich veranstaltete Pferderennen (Galopp- und Trabrennen) im In- und Ausland Wetten anbieten. Im Gegensatz zur von den veranstaltenden Rennvereinen angebotenen Totalisatorwette, bei der die Wetter gegeneinander spielen und nach Abzug von Rennwettsteuer (16,6%) und Veranstaltungsgebühren (8,4%) wieder 75% des Einsatzes an die Gewinner ausbezahlt wird, trägt der Buchmacher das finanzielle Risiko seiner Wettgeschäfte selbst. Um in Deutschland private Pferdewetten annehmen zu können, benötigt man eine staatliche Konzession.
Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Wer heute Veranstaltungen an einer evangelisch theologischen Fakultät besucht, wird mit großer Wahrscheinlichkeit viele Frauen antreffen. Immer wieder heißt es, das Pfarramt „verweibliche“. Was heute als Alltag an den theologischen Fakultäten und in unseren Kirchengemeinden betrachtet werden kann, war lange Zeit nicht nur außergewöhnlich, sondern gänzlich unmöglich. Bereits seit mehr als 100 Jahren können zwar Frauen in Deutschland Theologie studieren, aber es ist nicht einmal 50 Jahre her, dass Männer und Frauen in unserer badischen Landeskirche gleichberechtigt als Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten können. Und doch nahm vor 100 Jahren, im August 1917, die erste badische Theologin, Elsbeth Oberbeck, ihren Dienst in der Heidelberger Heiliggeistgemeinde auf.
Für Genealogen gehören Wundärzte, Chirurgen, Feldscherer und andere Vertreter dieser handwerklichen Sparte früherer Heilberufe zu den interessanten,
aber auch durchaus problematischen Objekten ihres Forschens. Haftete doch
einem solchen Personenkreis und seiner (oftmals blutigen oder Schmerzen
verursachenden) Tätigkeit, die nicht selten im Umherziehen oder auf Jahrmärkten ausgeübt wurde und manchmal weniger zur Heilung als zu Siechtum
und Tod führte, immer etwas Unheimliches an. Man zählte Arbeiten dieser
Art damals zu den »unehrlichen Berufen«, gleich den Abdeckern oder Scharfrichtern. Vielfach herrschte bei Genealogen daher die Meinung, bei einer
wenig interessanten, sozialen Außenseitergruppe gelandet zu sein.
Vor 500 Jahren wurden in Konstanz zwei Bettler hingerichtet, die als »Fahrende«
zwischen den Städten im Raum Bodensee – Oberdeutschland unterwegs gewesen sind.
Darüber berichtet ein einzelner, insgesamt 16 Seiten umfassender Akt im Stadtarchiv
Feldkirch in Vorarlberg, der die Aufschrift vrgicht von costentz. mordern trägt. [1] Er gibt – wie
das Wort »Urgicht« verrät – ein umfassendes Geständnis der beiden im Titel Genannten wieder, welches nach der Folter vor Gericht niedergeschrieben worden ist. Der Fall
ist in erster Linie vom kriminalhistorischen Aspekt her interessant, in zweiter Hinsicht
fasziniert der große Aktionsradius und die erstaunliche Mobilität der namentlich im Akt
angeführten Bettler und drittens frappiert deren relativ genaue Beschreibung.
Die Bettler als soziale Gruppe des Mittelalters interessierten bis in die zweite
Hälfte des 20. Jahrhunderts nur als Objekte sozialer Fürsorge, wobei die Einrichtungen
der christlichen Mildtätigkeit im Vordergrund der historischen Betrachtung standen. [2]
Ihren Anspruch auf Unterstützung betonte in der Zwischenkriegszeit erstmals der Sozialwissenschafter Hans Scherpner, dessen posthum erschienenes Werk in Historikerkreisen jedoch nicht rezipiert wurde. [3]