Soziale Bevölkerungsstruktur
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Wer heute Veranstaltungen an einer evangelisch theologischen Fakultät besucht, wird mit großer Wahrscheinlichkeit viele Frauen antreffen. Immer wieder heißt es, das Pfarramt „verweibliche“. Was heute als Alltag an den theologischen Fakultäten und in unseren Kirchengemeinden betrachtet werden kann, war lange Zeit nicht nur außergewöhnlich, sondern gänzlich unmöglich. Bereits seit mehr als 100 Jahren können zwar Frauen in Deutschland Theologie studieren, aber es ist nicht einmal 50 Jahre her, dass Männer und Frauen in unserer badischen Landeskirche gleichberechtigt als Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten können. Und doch nahm vor 100 Jahren, im August 1917, die erste badische Theologin, Elsbeth Oberbeck, ihren Dienst in der Heidelberger Heiliggeistgemeinde auf.
Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Polenvereine und Polenkomitees wurden in den Jahren 1831/32 zum festen Bestandteil der bürgerlichen Öffentlichkeit in Baden. Im Sommer 1831 leisteten sie wohltätige Hilfe für die polnischen Freiheitskämpfer, als diese sich gegen die russische Teilungsmacht auflehnten. Nach der Niederlage des Aufstandes im September 1831 suchten polnische Offiziere und Soldaten
politisches Asyl in Frankreich. Auf ihrem Marsch durch deutsche Länder Anfang 1832 sorgten zahlreiche Polenvereine für die Aufnahme der Geschlagenen Helden. Dabei lagen Wohltätigkeit und politische Demonstration, nämlich freisinnige und nationale Gesinnung, die sich vor allem in einer freiwilligen Vereinsgründung äußerte, dicht beieinander. Diese Verbindung
muss auch für bürgerliche Frauen sehr reizvoll gewesen sein. Ihr besonderes Engagement in der Polenhilfe wurde von den Zeitgenossen zwar ganz unterschiedlich kommentiert, aber unbemerkt blieb es nicht.
An anderer Stelle dieses Jahrbuches war bereits von den Waldgenossenschaften die Rede. Der Wald war seit dem Mittelalter ein wichtiger Bestandteil der Allmende und stand den Bewohnern der umliegenden Dörfer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gleichwohl konnte aber niemand im Allmendwald beliebig schalten und walten. Denn eine unbeschränkte Rodung, Bejagung oder Beweidung der Waldflächen konnte dem Forst schweren Schaden zufügen, der letztlich alle Waldgenossen treffen würde. Deshalb hatte man schon früh in den entsprechenden Forstordnungen und Waldbriefen die Rechte und Pflichten der Waldgenossen festgelegt. Dabei benötigte man aber auch Personen, die über die Einhaltung der
Waldgesetze wachten und Verstöße vor das Waldgericht brachten. Oberste Exekutivorgane des Waldgerichts waren die sogenannten ,,Waldvögte" (auch „Schultheißen" oder „Waldmeister" bezeichnet). Diesen standen einer oder mehrere Unterbeamte zur Seite, welche die eigentliche Waldaufsicht besorgten und Waldfrevlern das Handwerk legten. Diese
Waldaufseher wurden in den ältesten historischen Quellen unter anderem als „Forstknechte", ,,Weidgesellen", ,,Waldmeier", ,,Bannwarte" oder ,,Waldschützen" bezeichnet. Später nannte man sie einheitlich „Gemeindewaldhüter". Ihnen soll dieser Aufsatz gewidmet sein.
Seit 1409 ist der Kurpfälzer Haupt- und Guldenzoll in Großsachsen an der Bergstraße belegt – die Lage des Ortes im Netz der zur Messestadt Frankfurt führenden Straßen prädestinierte es zur Aufnahme einer Zollstation, die als die einträglichste im Oberamt Heidelberg bezeichnet
wurde. Die hier als Zöllner amtierenden Bediensteten der Kurpfälzer Rechen- oder Hofkammer hatten somit besondere Herausforderungen zu bewältigen. Als Dienstsitz stand den Zöllnern ein herrschaftliches Zollhaus zur Verfügung. Das letzte in seiner Reihe wurde 1728
fertig gestellt. Es steht gegenwärtig vor einer umfänglichen Renovierung.
Interniert in Kislau
(2019)
Weder die deutsche Öffentlichkeit noch die Geschichtswissenschaft beschäftigte sich nach Ende des „Dritten Reiches“ mit dem Schicksal der Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ verfolgt wurden. Noch weniger bekannt ist, dass sich deren Stigmatisierung und Ausgrenzung nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 begrenzte, sondern bereits im Kaiserreich praktiziert wurde und auch in der Bundesrepublik weiter anhielt. Die Betroffenen – insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz – waren noch Jahrzehnte nach Kriegsende mit Ressentiments und Kriminalitätszuschreibungen konfrontiert. Da sie nicht als Opfer „rassischer Verfolgung“ anerkannt wurden, hatten sie keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für das erlebte Leid. Die Forschung lenkte ihren Blick erstmals und auch nur vereinzelt in den 1980er-Jahren auf das Schicksal der als „asozial“ Stigmatisierten. Dies geschah im Zuge der generellen Entdeckung sogenannter „vergessener Opfer“, die sich nach Kriegsende nicht in Opferverbänden zusammengeschlossen hatten und daher kaum öffentlich wahrgenommen wurden. Mittlerweile sind viele der „vergessenen Opfer“ anerkannt worden, wie die Homosexuellen, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte oder sowjetische Zwangsarbeiter, allerdings fehlen bis heute die „Asozialen“. Als „asozial“ abgestempelte Personen wurden in nationalsozialistische Konzentrationslager eingewiesen – meist versehen mit dem schwarzen oder grünen Winkel – und dort zu Tausenden ermordet, aber auch in reichsweit existierenden Arbeitshäusern interniert. Darunter befand sich ein badisches Arbeitshaus, das auf dem Gelände des Schlosses Kislau bei Mingolsheim (heute Bad Schönborn) untergebracht war.
Die Furcht vor Holzmangel hat die Forstwirtschaft notwendig gemacht. Das Holz als
wichtigstes Baumaterial, als Werkstoff
sowie als Brennmaterial war örtlich mit dem
Anstieg der Bevölkerung knapp geworden,
auch wenn es Gewerbe gab, die dem
Brennstoff Holz nachgewandert sind wie
die Köhler und Glasmacher. Das Holz war
früher auf größere Strecken kaum zu transportieren, es sei denn, dass Bäche oder
Flüsse zum Flößen zur Verfügung standen.
Vor allem die transportgünstigen Waldteile
waren übernutzt und die ortsnahen Wälder
durch Waldweide und Streunutzung verarmt. Und dabei hatte Eppingen, am Rande
des fruchtbaren, aber waldarmen Kraichgaus gelegen, das Glück, einen relativ großen Wald zu besitzen. Diesen galt es zu
verteidigen und zu erhalten, denn Wünsche, noch mehr zu roden, wurden immer
wieder an die Stadtväter herangetragen.
Das Aufkommen der verschiedenen Trachten gehe in der Regel auf das Ende des 18. Jahrhunderts zurück. Hauptsächlich wurde die Tracht in ländlichen Gegenden getragen. Sie unterscheidet sich nach Landschaften, Konfessionen und dem Familienstand
der Trägerin sowie auch in Werktags- und Sonntagstracht. Ebenfalls spiegele sich die Zugehörigkeit zur jeweiligen Herrschaft im Aussehen der Tracht wider. Die Tracht wird als Traditionsgut angesehen. Die Tracht der Altvillingerin stammt aus der Zeit, als Villingen dem Hause Habsburg unterstand und über Jahrhunderte zu den vorderösterreichischen Landen gehörte (1326-1803). Dies ist im Besonderen an den Radhauben zu erkennen, die ebenfalls in den Städten Radolfzell, Überlingen,
Markdorf, Meersburg, Bad Buchau, Konstanz, Saulgau und andere mehr, heute noch getragen werden. In früheren Zeiten war das Tragen der Tracht an Sonn- und Feiertagen, Festtagen und
bei besonderen Anlässen und Empfängen von Persönlichkeiten üblich.