Soziale Bevölkerungsstruktur
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Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Wer heute Veranstaltungen an einer evangelisch theologischen Fakultät besucht, wird mit großer Wahrscheinlichkeit viele Frauen antreffen. Immer wieder heißt es, das Pfarramt „verweibliche“. Was heute als Alltag an den theologischen Fakultäten und in unseren Kirchengemeinden betrachtet werden kann, war lange Zeit nicht nur außergewöhnlich, sondern gänzlich unmöglich. Bereits seit mehr als 100 Jahren können zwar Frauen in Deutschland Theologie studieren, aber es ist nicht einmal 50 Jahre her, dass Männer und Frauen in unserer badischen Landeskirche gleichberechtigt als Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten können. Und doch nahm vor 100 Jahren, im August 1917, die erste badische Theologin, Elsbeth Oberbeck, ihren Dienst in der Heidelberger Heiliggeistgemeinde auf.
… solche Wertungen erhielten die Rotarier beim
Bau des Spielplatzes auf dem Hubenloch öfter.
Unter den Kindern ringsum hatte sich das Projekt
schnell herumgesprochen und natürlich waren sie
von Anfang an mit dabei: wollten wissen, was hier
oder da entsteht, wer das macht und für wen und
wie und warum und wann es fertig sein würde. Ihre
Kommentare und ihre Begeisterung waren wichtige Beiträge, durchzuhalten, den auftretenden
Widrigkeiten zu trotzen, weiter zu machen.
Vor 500 Jahren wurden in Konstanz zwei Bettler hingerichtet, die als »Fahrende«
zwischen den Städten im Raum Bodensee – Oberdeutschland unterwegs gewesen sind.
Darüber berichtet ein einzelner, insgesamt 16 Seiten umfassender Akt im Stadtarchiv
Feldkirch in Vorarlberg, der die Aufschrift vrgicht von costentz. mordern trägt. [1] Er gibt – wie
das Wort »Urgicht« verrät – ein umfassendes Geständnis der beiden im Titel Genannten wieder, welches nach der Folter vor Gericht niedergeschrieben worden ist. Der Fall
ist in erster Linie vom kriminalhistorischen Aspekt her interessant, in zweiter Hinsicht
fasziniert der große Aktionsradius und die erstaunliche Mobilität der namentlich im Akt
angeführten Bettler und drittens frappiert deren relativ genaue Beschreibung.
Die Bettler als soziale Gruppe des Mittelalters interessierten bis in die zweite
Hälfte des 20. Jahrhunderts nur als Objekte sozialer Fürsorge, wobei die Einrichtungen
der christlichen Mildtätigkeit im Vordergrund der historischen Betrachtung standen. [2]
Ihren Anspruch auf Unterstützung betonte in der Zwischenkriegszeit erstmals der Sozialwissenschafter Hans Scherpner, dessen posthum erschienenes Werk in Historikerkreisen jedoch nicht rezipiert wurde. [3]
Im Jahr 1985 kaufte der Lahrer Turnverein das so genannte „Henkerhiisli"
in Lahr und baute es um. Durch den Umbau wurde das kleine Wohnhaus
der Familie Vinther mit dem großen Gewölbekeller grundlegend verändert.
Ein Wappenbild dieser Familie aus dem Jahre 1561 ist heute noch über
dem Tor zum Gewölbekeller zu sehen. Das kleine Haus dient heute dem
Lahrer Turnverein als Geschäftsstelle, das Obergeschoss als Versammlungsraum und das schöne Kellergewölbe ist der Jugend vorbehalten. Das
,,Henkerhiisli" soll einst der Lahrer Scharfrichterfamilie als Wohnung gedient haben.
Bad Rippoldsau hat eine sehr alte, reiche und wechselvolle Geschichte. Zahlreiche Veröffentlichungen, ja ganze Bücher berichten über diesen geschichtsträchtigen und exklusiven Kurort. Im 19. Jahrhundert - die Sommerkur war inzwischen zum Statussymbol geworden - entwickelte sich Rippoldsau zum Treffpunkt sowohl von Repräsentanten der alten feudalen Gesellschaft als auch des neuen Geldadels aus allen Teilen der Welt. Diejenigen, die glaubten nach Geburt, Rang und auch Geld zur „Großen Welt" zu gehören, wollten sich amüsieren, Konversation treiben, sehen und gesehen werden. Schon 1808 gab es Hazardspiele in Rippoldsau, obwohl die offizielle Genehmigung dazu erst 1810 erteilt wurde. Alle repräsentativen Kurgebäude waren durch überdachte breite Gänge miteinander verbunden, sodass die Gäste auch bei unwirtlichem Wetter sämtliche Speise-, Gesellschafts-, Billardsäle usw. problemlos erreichen konnten. Nach Meinung kritischer Beobachter waren die Heilquellen zu dieser Zeit weniger Zufluchtsorte für Kranke als Belustigungsorte für vermögende Gesunde.
Weibliche Wohngemeinschaften im spätmittelalterlichen Offenburg und ihr langer Weg in den Alltag
(2018)
Mit dem Begriff „Wohngemeinschaften“ verbindet sich üblicherweise die moderne Vorstellung einer Studenten-WG oder
einer Senioren-WG: Die Jüngeren teilen sich eine Wohnung, die Älteren ein Haus, mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen. Dieser Beitrag will die Aufmerksamkeit auf eine ganz andere Gruppe lenken – eine Gruppe, die nicht durch das Alter definiert ist, sondern durch das Geschlecht. Es sind alleinstehende Frauen in Offenburg, die diese neue Lebensform des gemeinschaftlichen Wohnens schon vor über 700 Jahren gesucht und gestaltet haben. Sie nannten sich „Beginen“. Mindestens zehn ihrer Hausgemeinschaften sind uns aus dem 14. und 15. Jahrhundert bekannt. Leider ist die Quellenlage zu ihrer Geschichte sehr spärlich. Von keinem einzigen Haus kennen wir den genauen Gründungsvorgang. Und nur wenige Urkunden gewähren uns einen konkreten Einblick in das Leben dieser neuartigen Wohngemeinschaften. Sie bilden die Grundlage der folgenden Untersuchung.
An anderer Stelle dieses Jahrbuches war bereits von den Waldgenossenschaften die Rede. Der Wald war seit dem Mittelalter ein wichtiger Bestandteil der Allmende und stand den Bewohnern der umliegenden Dörfer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gleichwohl konnte aber niemand im Allmendwald beliebig schalten und walten. Denn eine unbeschränkte Rodung, Bejagung oder Beweidung der Waldflächen konnte dem Forst schweren Schaden zufügen, der letztlich alle Waldgenossen treffen würde. Deshalb hatte man schon früh in den entsprechenden Forstordnungen und Waldbriefen die Rechte und Pflichten der Waldgenossen festgelegt. Dabei benötigte man aber auch Personen, die über die Einhaltung der
Waldgesetze wachten und Verstöße vor das Waldgericht brachten. Oberste Exekutivorgane des Waldgerichts waren die sogenannten ,,Waldvögte" (auch „Schultheißen" oder „Waldmeister" bezeichnet). Diesen standen einer oder mehrere Unterbeamte zur Seite, welche die eigentliche Waldaufsicht besorgten und Waldfrevlern das Handwerk legten. Diese
Waldaufseher wurden in den ältesten historischen Quellen unter anderem als „Forstknechte", ,,Weidgesellen", ,,Waldmeier", ,,Bannwarte" oder ,,Waldschützen" bezeichnet. Später nannte man sie einheitlich „Gemeindewaldhüter". Ihnen soll dieser Aufsatz gewidmet sein.
„Der Prozeß der Aneignung der ‚bürgerlichen‘
Organisationsform des Vereins durch Frauen vollzog
sich im Laufe des 19. Jahrhunderts großenteils
auf dem Terrain der wohltätigen respektive patriotischen
Frauenvereine.” „Der Schritt zur Vereinsgründung
und Vereinstätigkeit bedeutete für
Frauen die partielle Überwindung der ihnen durch
bürgerliche Normen vorgegebenen Schranken und
die Mitgestaltung der neuen, bürgerlichen Öffentlichkeit
zunächst in reagierender sozialer Tätigkeit,
nach einigen Jahren erfolgreicher Vereinsarbeit
schließlich auch in der Anmeldung und Durchsetzung
eigener Forderungen zur Veränderung der
gesellschaftlichen Situation.”
Der Scharfrichter, der mit der Schärfe des Schwertes richtet, wird, da er nach dem Spruch des „Hohen Gerichts“ richtet, auch als Nachrichter bezeichnet. Die lateinische Bezeichnung für ihn ist: „carnifex“. Für das „Römische Reich deutscher Nation“ gilt als früheste Nennung eines „professionellen Scharfrichters“ das Jahr 1276 für die Stadt Augsburg. Just in diese Zeit fällt auch die Loslösung der Straßburger Bürger von der bischöflichen Herrschaft des Straßburger Bischofs Walther von Geroldseck, ausgelöst durch die Schlacht bei Hausbergen im Jahre 1262. Damit kann man davon ausgehen, dass in der Folge mit diesem Jahr nicht nur die Reichsunmittelbarkeit, sondern auch der Blutbann verliehen worden ist. Wer die „Hohe Gerichtsbarkeit“ innehat, ist rechtlich befugt, einen Scharf- oder Nachrichter in seinen Dienst zu stellen. Der Straßburger Scharfrichter tritt im Jahre 1286 ans Licht der Geschichte.
Scharfrichter in der Ortenau
(2002)
Stumme Zeitzeugen, wie die Galgen bei Triberg und in Lahr, Richtschwerter in Achern, Gengenbach und Triberg, früher auch in Memprechtshofen, Gewannbezeichnungen, wie Galgenbühl in Haslach, Galgenbosch in Bühl, Schindanger in Kork oder Galgengrün in Wolfach, das
Stöckerhaus oder Meisterhus in Hausach, das Henkerhüsli in Lahr oder
das Scharfrichterhaus in Ettenheim, um nur eine Auswahl zu nennen,
auch Kirchenbucheintragungen und Ratsprotokolle weisen auf einen
Berufsstand hin, den es in der heutigen Zeit in Deutschland gottlob nicht mehr gibt, den Scharfrichter, Henker oder Nachrichter, lateinisch carnifex
(wörtlich übersetzt: Fleischmacher) oder iugulus, d. h. Halsabschneider,
auch Züchtiger genannt.
„Mikrohistorie“, „Historisches Klein-Klein“, „Feld-Wald- und Wiesengeschichte“ – so wurde hier und da schon zu Unrecht
verhöhnt, was wir im Folgenden betreiben wollen. Wie gestaltete sich in der bäuerlichen Gesellschaft das Leben der Kinder?
Wo war ihr Spielplatz? Im Hof und um den Hof herum. Nur nicht an gefährlichen Stellen, in nächster Nähe am Löschweiher nicht, im Stall nicht, auf der Heubühne nicht, in der Küche nicht, wenn die „Tränke“ für die Kühe und die Schweine angerichtet wurde, da hätte ein Kind in einen Kübel fallen und sich „verbrühen“ können, wofür es leider Beispiele gibt. Das sagte man den Kindern sehr früh. Genau genommen war der ganze Hof ihr Spielplatz, aber Zeit zum Spielen hatten nur die Kleinkinder, solange ihre Kraft zur Handhabung von Heugabel und Rechen noch nicht reichte.
Literarisch, aber auch in den Erinnerungen alter Menschen war Kinderarbeit ganz selbstverständlich. Aber was heißt Kinderarbeit eigentlich? Normalerweise wurde im 19. und 20. Jahrhundert
unter Kinderarbeit die berufliche Tätigkeit von schulpflichtigen Kindern unter 14 Jahren verstanden. Die Altersgruppe zwischen 14 und 16 Jahren zählte zu den jugendlichen Arbeitern.
Dies ist einer der Kernsätze des Leitbildes der Stadt Offenburg,
welches im Rahmen eines beteiligungsorientierten, moderierten Stadtentwicklungsprozesses von rund 200 Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2001 erarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Sie knüpften an ein vom damaligen Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Bruder 1989 initiiertes, zentrales, ämterübergreifende Programm »Kinder- und familienfreundliches Offenburg« an. Nun ist die bedarfsgerechte Versorgung einer Stadt mit sozialer und kultureller Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und deren Familien ein seit 2011 anerkannter und wichtiger weicher Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Kommune.
Interniert in Kislau
(2019)
Weder die deutsche Öffentlichkeit noch die Geschichtswissenschaft beschäftigte sich nach Ende des „Dritten Reiches“ mit dem Schicksal der Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ verfolgt wurden. Noch weniger bekannt ist, dass sich deren Stigmatisierung und Ausgrenzung nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 begrenzte, sondern bereits im Kaiserreich praktiziert wurde und auch in der Bundesrepublik weiter anhielt. Die Betroffenen – insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz – waren noch Jahrzehnte nach Kriegsende mit Ressentiments und Kriminalitätszuschreibungen konfrontiert. Da sie nicht als Opfer „rassischer Verfolgung“ anerkannt wurden, hatten sie keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für das erlebte Leid. Die Forschung lenkte ihren Blick erstmals und auch nur vereinzelt in den 1980er-Jahren auf das Schicksal der als „asozial“ Stigmatisierten. Dies geschah im Zuge der generellen Entdeckung sogenannter „vergessener Opfer“, die sich nach Kriegsende nicht in Opferverbänden zusammengeschlossen hatten und daher kaum öffentlich wahrgenommen wurden. Mittlerweile sind viele der „vergessenen Opfer“ anerkannt worden, wie die Homosexuellen, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte oder sowjetische Zwangsarbeiter, allerdings fehlen bis heute die „Asozialen“. Als „asozial“ abgestempelte Personen wurden in nationalsozialistische Konzentrationslager eingewiesen – meist versehen mit dem schwarzen oder grünen Winkel – und dort zu Tausenden ermordet, aber auch in reichsweit existierenden Arbeitshäusern interniert. Darunter befand sich ein badisches Arbeitshaus, das auf dem Gelände des Schlosses Kislau bei Mingolsheim (heute Bad Schönborn) untergebracht war.
Gib das Beste an Denken, Wissen und Arbeiten, […] warmes menschliches Empfinden
und Verstehen! […] Alle Frauenarbeit […] sollte in diesem Gedanken
wurzeln, denn es [sind] Teile des Besten und Reichsten, was weibliches Menschentum
dem Dasein zu geben hat.
Diese Aufforderung, die sich auf die Mitarbeit von Frauen im weiten Feld der
Sozialen Arbeit bezieht, würde die geneigte Leserschaft heutzutage vermutlich
schwerlich einer progressiven feministischen Öffentlichkeitsarbeit zuordnen.
Doch entstammen diese Worte aus dem Jahr 1907 tatsächlich einer emanzipativ
gesinnten Zeitungsrubrik namens Beiträge zur Frauenfrage, die von Seiten der
bürgerlichen Frauenbewegung bestückt wurde und einmal wöchentlich im
Mannheimer General-Anzeiger erschien, um über den Status quo der angestrebten
Gleichberechtigung von Frau und Mann vor Ort sowie im In- und Ausland zu informieren.
Polenvereine und Polenkomitees wurden in den Jahren 1831/32 zum festen Bestandteil der bürgerlichen Öffentlichkeit in Baden. Im Sommer 1831 leisteten sie wohltätige Hilfe für die polnischen Freiheitskämpfer, als diese sich gegen die russische Teilungsmacht auflehnten. Nach der Niederlage des Aufstandes im September 1831 suchten polnische Offiziere und Soldaten
politisches Asyl in Frankreich. Auf ihrem Marsch durch deutsche Länder Anfang 1832 sorgten zahlreiche Polenvereine für die Aufnahme der Geschlagenen Helden. Dabei lagen Wohltätigkeit und politische Demonstration, nämlich freisinnige und nationale Gesinnung, die sich vor allem in einer freiwilligen Vereinsgründung äußerte, dicht beieinander. Diese Verbindung
muss auch für bürgerliche Frauen sehr reizvoll gewesen sein. Ihr besonderes Engagement in der Polenhilfe wurde von den Zeitgenossen zwar ganz unterschiedlich kommentiert, aber unbemerkt blieb es nicht.
Frauen der Illenau
(2018)
Die Acherner kennen die Geschichte ihrer Illenau, schließlich galt sie lange Zeit als eine der fortschrittlichsten Heil- und Pflegeanstalten Deutschlands. Sie wurde 1842 bei Achern als Zufluchtsort geistig kranker und nervlich angeschlagener Menschen eröffnet. Im Kapitel „Die Lage der Geisteskranken“ wird aufgezeigt, wie mit Menschen vor dem 19. Jahrhundert umgegangen wurde, die eine Geisteskrankheit aufwiesen, beziehungsweise wie sie behandelt wurden, wenn sie nicht ganz dicht waren. In der Illenau wurden diese Menschen als Menschen behandelt und nicht wie Tiere weggesperrt. Dies war einer der Gründe, warum die Illenau zu einer international anerkannten Einrichtung wurde.