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Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Blumen statt Bomben?
(2006)
Auszüge aus dem zeitgenössischen Gedicht „Le dernier cri " von Erich Kästner schildern
eindrucksvoll die Situation der Frauen im Krieg und in der Nachkriegszeit.
In der Forschung war das Thema dagegen lange vernachlässigt worden und rückte erst seit
den 80er-Jahren des 20. Jahrhunderts verstärkt in das Blickfeld der Geschichtswissenschaft.
Die Nachkriegsgeschichte von Frauen wird als „Geschichte der Enttäuschungen und Demütigungen" gesehen, es ist die Rede von der „Restaurierung der Geschlechterverhältnisse" in
den 50er-Jahren oder einem „gigantischen Rollback in Sachen Frauenbild". In jüngster Zeit
beurteilt man die Stellung der Frau in der Nachkriegszeit allerdings auch positiver und wertet diese Jahre als wichtige Etappe der Frauenemanzipation. Im Folgenden soll am Beispiel Freiburgs geprüft werden, welche Sichtweise der historischen Realität eher entspricht. Wie erlebten die Freiburgerinnen das Ende des Krieges? Bedeutete die „Stunde Null" Zusammenbruch
oder Befreiung für die Frauen? Ein besonderes Augenmerk der Untersuchung wird dabei auf
den Muttertag gelegt, der einen guten Indikator für das geltende Frauenbild darstellt.
Das Aufkommen der verschiedenen Trachten gehe in der Regel auf das Ende des 18. Jahrhunderts zurück. Hauptsächlich wurde die Tracht in ländlichen Gegenden getragen. Sie unterscheidet sich nach Landschaften, Konfessionen und dem Familienstand
der Trägerin sowie auch in Werktags- und Sonntagstracht. Ebenfalls spiegele sich die Zugehörigkeit zur jeweiligen Herrschaft im Aussehen der Tracht wider. Die Tracht wird als Traditionsgut angesehen. Die Tracht der Altvillingerin stammt aus der Zeit, als Villingen dem Hause Habsburg unterstand und über Jahrhunderte zu den vorderösterreichischen Landen gehörte (1326-1803). Dies ist im Besonderen an den Radhauben zu erkennen, die ebenfalls in den Städten Radolfzell, Überlingen,
Markdorf, Meersburg, Bad Buchau, Konstanz, Saulgau und andere mehr, heute noch getragen werden. In früheren Zeiten war das Tragen der Tracht an Sonn- und Feiertagen, Festtagen und
bei besonderen Anlässen und Empfängen von Persönlichkeiten üblich.
Das Trögle der Großmutter
(2011)