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Salpeterer nannte man jene Männer, die das Salz von Stallwänden und Mauern sammelten, aus welchem in Verbindung mit Schwefel und Holzkohle Schießpulver entstand. Der bekannteste Berufsvertreter war Johann Fridolin Albiez, der „Salpetererhans“. Er war ein vermögender und kluger Mann, guter Redner und des Lesens und Schreibens kundig. „Man achtete ihn auch als einen frommen Mann, weil er oft nach Todtmoos und Einsiedeln wallfahrtete, kräftig den Rosenkranz betete und fleißig zur Kirche ging", so ein Zeitgenosse. Albiez wurde von den Bauern mehrfach zum Einungsmeister der Einung Birndorf gewählt. Er kannte und schätze die alten Freiheitsrechte der Bauern, wie sie 1704 von Kaiser Leopold I. bestätigt wurden. Von besonderer Bedeutung war dabei, daß die Hauensteiner Bauern vom Kloster St. Blasien nicht mehr als leibeigen, sondern höchstenfalls als eigen bezeichnet werden durften - eine Verfügung die später auch Kaiser Josef I. bekräftigte. Unruhen entstanden, als der Waldprobst von St. Blasien 1719 eine Liste der Klostergüter verlas, worin die Hauensteiner
wieder mit der verhaßten Leibeigenschaft konfrontiert wurden.
Über Sozialfälle in der Biedermeierzeit kann man nur reden, wenn zunächst einmal die Begriffe klar sind. Ein Sozialfall, so sagt ein vor kurzem erschienenes Wörterbuch, ist jemand, der auf Sozialhilfe angewiesen ist. Sozialhilfe ist die Gesamtheit der Hilfen, die einem Menschen in einer Notlage von öffentlicher Seite
gewährt werden und ihm die materielle Grundlage für eine menschenwürdige
Lebensführung geben sollen. Das Wort gibt es erst seit dem Bundessozialhilfegesetz von 1961, wo es als Bezeichnung für alle bis dahin unter den Begriff der
öffentlichen Fürsorge fallenden Leistungen eingeführt wurde.
Das Thema beschäftigt sich mit einem Gegensatz: Armut-Ernährung. Auf der einen Seite der Arme - Mann, Frau oder Kind - , der kaum je ausreichend zu essen hatte. Auf der anderen Seite der Begriff der Ernährung, der weit über die Grundversorgung hinausreicht. Der Arme führte ein kärgliches Leben, in kärglichen Umständen und aß kärglich. Wohlgemerkt, gemessen am Lebensstandard seiner Zeit - nach der heutigen Definition von Armut. Der Lebensstandard des 19. Jh.: Bedeutete er gesicherte Ernährung bzw. Grundversorgung für viele, für alle außer den Armen? Wer war der Arme, der „arme Mann"? Der Begriff der Armut kann recht weitläufig gefaßt werden, er reicht vom Bettler bis zum Arbeitslosen, vom Tagelöhner bis zum unverschuldet Kranken. Ich beziehe mich auf die in den Quellen des 19. Jh. immer wieder genannten „ärmeren Klassen" . Im Verlauf der Zeit gehörten Menschen unterschiedlichster Herkunft und Tätigkeiten dazu. Gut 20 Jahre lang - 1796 bis 1818 - können in Waldshut fast die Hälfte der Familien/ Einwohner dazugezählt werden. Das belegen Tabellen und Listen über den Bedarf an Früchten, Brot und Fleisch. Was erfahren wir aus den Quellen über die Versorgung der Menschen?
In der heutigen Zeit hat der Bürger kein Verständnis mehr für die Eingriffe des Staates in die Privatsphäre seiner Mitbürger im Zeitalter des Absolutismus. Das bedeutet, daß wir in unserem Fall nach dem Territorium und dessen Landesherrn fragen müssen, dem das Städtchen Lichtenau in dem behandelten Zeitabschnitt angehörte. Das „Vaterländchen" von Lichtenau,
zusammen mit seinen vier Gerichtsorten Seherzheim, Muckenschopf, Helmlingen und Grauelsbaum war die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, im Volksmund kurz „Hanauerland" genannt. Das genannte Territorium bestand aus 11 Ämtern, von denen zwei rechts des Rheins lagen, nämlich die Ämter Lichtenau und Willstätt, die andern aber im Unterelsaß bzw. der
Südpfalz (Amt Lemberg). Es war eine Schöpfung des unterelsässischen Adelsgeschlechts der Lichtenberger, das es verstand, vom 13. bis zum 15. Jahrhundert sich diesen Kleinstaat zu schaffen, dessen Verwaltung aber frühzeitig von der Stammburg in das zentral gelegene Buchsweiler verlegt wurde. Im Jahre 1480 erlosch das Haus Lichtenberg im Mannesstamm (Graf Jacob). Über die weibliche Linie kam die Herrschaft schließlich in die Hände eines Zweiges der Grafen von Hanau. Die neuen Landesherrn nannten sich deshalb Grafen von Hanau-Lichtenberg. Was die Residenzen der Grafen und die Verwaltung anbetrifft, so blieb alles beim alten.
Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert
viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker
noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen
und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen.
Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl
von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so
bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren
Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer
Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach
befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an
einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte
liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge
der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten.
Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung
der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei
Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden.