Krankenversorgung
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Dr. med. Hans Foerster (Förster) (5. Juni 1894–30. April 1970), geboren in Barmen, Wuppertal, als Sohn des Chemikers und Dendrologen Dr. phil. Hans Foerster (1864– 1917) und seiner Frau Elise Mayer (1871–1963). Aufgewachsen und Abitur in Barmen. 1914 freiwillige Meldung zum Kriegsdienst, Feldhilfsarzt 1918. Auszeichnungen: EK II (1916), Verwundetenabzeichen in Schwarz (1915). Nach 1918 Mitglied des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten und Parteimitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). 1912 Beginn des Studiums der Humanmedizin in Heidelberg und Marburg. Im Sommersemester 1920 ärztliche Hauptprüfung (Examen) in Heidelberg, Approbation 1920; Promotion zum Dr. med. bei Prof. Carl Menge, Universitätsfrauenklinik Heidelberg. 1922 Eheschließung, Umzug von Heidelberg nach Radolfzell und Gründung einer Arztpraxis, seit 1926 Wohnräume und Praxis in der Seestraße 57. In zweiter Ehe 1928 verheiratet mit Charlotte Peters (1903–1980) aus Abtlöbnitz, Kreis Naumburg a. d. Saale. Am 5. Dezember 1928 Geburt des Sohnes Wolf-Dietrich Foerster in Radolfzell; bis 1944 bekommt das Paar sechs weitere Kinder. 1934 Bezug des eigenen Hauses in der Walther-Köhler-Str. (heute: Mettnaustr.) 23; 1938 Erwerb des angrenzenden Baugrundstücks Scheffelstr. 42. Arztpraxis weiter in der Seestr. 57 (seit 1933, nach Umbenennung und Neunummerierung, Schlageterstr. 27). Ab 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP, seit 1933 auch im Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund (NSDÄB).
Im Mittelalter waren Spitäler Stätten der Nächstenliebe und des Gottesdienstes zugleich. Spitalsaal und Kapelle blieben lange räumlich verbunden, damit auch bettlägerige Kranke und Sterbende am Gottesdienst teilnehmen konnten. Das mittelalterliche
Spital war jedoch nicht in erster Linie Krankenhaus! Es stand für alle Arten von Leid und Hilfsbedürftigkeit offen, für Armut, Alter und Krankheit, es nahm auch Findelkinder, Waisen und durchziehende Pilger auf. Nur lepröse und venerische Kranke, überhaupt von infektiöser Krankheit Befallene fanden in eigenen Spitälern Aufnahme, während Geisteskranke, soweit sie nicht aggressiv waren, und Blinde meist im Schoße ihrer Familie blieben.
In den „Archives départementales du Bas-Rhin“ in Straßburg fand ich eine Akte (1 G 144/49) mit Angaben über den Brand des Ettenheimer Spitals am 9. Dezember 1617, die für die Geschichte Ettenheims wertvoll ist, denn über die Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg haben sich nur wenige schriftliche Zeugnisse zu unserer Stadtgeschichte erhalten. Die Akten der damals zuständigen fürstbischöflichen Landesregierung gelangten während der Französischen Revolution vom Regierungssitz Zabern (Saverne) zum Teil nach Straßburg. Sie wurden bis heute hinsichtlich der Stadt Ettenheim noch nicht vollständig erforscht beziehungsweise ausgewertet. Dies hat verschiedene Gründe: unter anderem der dazu notwendige Zeit- und Kostenaufwand, aber auch die schlechte Lesbarkeit mancher Schriftstücke. Soweit ich bisher erkennen konnte, sind manche Vorgänge nur bruchstückhaft, das heißt unvollständig überliefert, sodass es nicht möglich ist, sich „ein genaues Bild“ zu machen. Bei der Korrespondenz zwischen der Zaberner Regierung und den Ettenheimer Dienststellen fehlen oft die Akten der Ettenheimer Seite. Ausnahmen sind einzelne Schreiben, die später in das Generallandesarchiv Karlsruhe gelangt sind. So blieben im Einzelfall nur schlecht lesbare Briefentwürfe der Zaberner Regierungsbeamten übrig. Im Straßburger Archiv befinden sich auch umfangreiche Protokollbücher der Zaberner Regierung, die unsererseits noch nicht ausgewertet wurden. Ein Register dazu habe ich nicht gesehen, ist aber verzeichnet. Viele Inhalte haben vermutlich keinerlei Beziehung zu Ettenheim. Man muss auch damit rechnen, dass Schriften verloren gingen oder vernichtet wurden. Große Entdeckungen sind wohl nicht zu erwarten. Die Ettenheim betreffenden Akten aus dem 17. und 18. Jahrhundert sind, soweit ich sie nutzen konnte, fast sämtlich in deutscher Schrift verfasst.
In den meisten Dörfern im Ried war es seit dem 20. Jahrhundert lange Zeit selbstverständlich, die wesentlichen Elemente der medizinischen Grundversorgung, nämlich Arzt und Apotheke, im Ort zu haben. Diese Selbstverständlichkeit gibt es nicht mehr. So manche Gemeinde beklagt oder fürchtet den Verlust ihres Arztsitzes oder ihrer Apotheke. Ganz konkret ist diese Entwicklung in Meißenheim geworden. Die „Apotheke im Riedhaus“ ist seit Ende Januar 2019 geschlossen. Seit Jahren ist die Zahl der Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland rückläufig. Neben der bedeutsamen Entwicklung der Verlagerung erheblicher Umsätze in den Versandhandel per Internet gibt es dafür weitere betriebswirtschaftliche Gründe. Diese Entwicklung bietet Anlass zu einem Blick zurück. Zu einem Blick auf die Gründung einer solchen Dorfapotheke in einem Rieddorf, nämlich der „Rhein-Apotheke“ in Ichenheim. Sie ist als erste Apotheke im Ried zwischen Lahr, Offenburg und Kehl in der Mitte des 19. Jahrhunderts genehmigt und gebaut worden.
Das spätmittelalterliche Heidelberger Spital, eine größere Anlage, befand sich auf dem Gelände des heutigen Kornmarkts im Zentrum der Altstadt. Sein Gründungsdatum ist unbekannt, ein Baubeginn der Hospitalhalle in der Mitte des 13. Jahrhunderts anzunehmen. Möglicherweise war dessen Konzeption Folge eines beträchtlichen Bevölkerungswachstums, sicherlich aber ein wichtiger Beitrag zum Ausbau der städtischen Infrastruktur. Ein Zusammenhang mit der Entwicklung Heidelbergs zur kurpfälzischen Residenz ist wahrscheinlich.
Die Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg (VIZ) berät die allgemeine Öffentlichkeit und medizinisches Fachpersonal bei tatsächlichen oder vermuteten Vergiftungen. Die VIZ ist das für Baden-Württemberg zuständige Giftnotrufzentrum. Pilzvergiftungen spielen wegen ihrer potenziell schwerwiegenden Folgen eine wichtige Rolle, ihr Anteil an allen Anfragen an die VIZ beträgt 1-2 %. Die Häufigkeit der jährlichen Anfragen schwankt von Jahr zu Jahr stark. Von den insgesamt 1.200 Patienten mit potenzieller Pilzvergiftung entwickelten 654 Patienten Symptome, davon 521 leicht, 122 mittelschwer und 11 schwer. In dem untersuchten Zeitraum 2006 bis 2010 verstarb eine Patientin. In vielen Fällen (knapp 30 %) handelt es sich um die versehentliche Einnahme kleiner Pilzmengen durch Kleinkinder; hierbei wurden in den Jahren 2006-2010 keine mittelschweren oder schweren Vergiftungen berichtet. Nach Einnahme von Pilzen, um einen Rausch zu erzeugen, oder nach Verwechslung giftiger Pilze mit Speisepilzen, wurden der VIZ jedoch mittelschwere und schwere Vergiftungen berichtet. Besonders gefürchtet ist die Vergiftung mit amatoxinhaltigen Pilzen, wie dem Grünen Knollenblätterpilz (Amanita phalloides), der die Leber vollständig zerstören kann, dessen Aufnahme aber erst nach mehreren Stunden Beschwerden verursacht. Noch später treten die schweren Nierenschäden durch Haarschleierlinge auf. Das Muskarinsyndrom, ausgelöst durch Clitocybe- und Inocybe-Arten, ist charakterisiert durch Schweißausbruch, Schwitzen, wässrige Durchfälle, Herzfrequenz- und Blutdruckabfall. Fliegenpilz (A. muscaria). Pantherpilz (A. pantherina), Risspilze (Inocybe) und psilocybinhaltige Pilze können ebenfalls mittelschwere und schwere Vergiftungen verursachen. Diese heilen aber unter Therapie im Allgemeinen folgenlos aus. Die der VIZ von 2006 bis 2010 berichteten schweren Pilzvergiftungen wurden v.a. durch diese Pilzarten ausgelöst, auch wenn im Einzelnen die genaue Pilzart nicht immer sicher zu identifizieren war. Die VIZ hilft bei Pilzunfällen, indem sie Sachverständige vermittelt, die eventuell vorhandene Pilzreste bestimmen, über die zu erwartenden Beschwerden aufklärt und im Bedarfsfall Empfehlungen zur Diagnostik und Behandlung gibt.
Im Jahr 2011 konnte das Heilig-Geist-Spital auf eine 725-jährige Geschichte zurückblicken. Vieles ist seit der Gründung durch Gräfin Agnes von Fürstenberg zwischen den Jahren 1284 und 1286 bis heute passiert. Der älteste, völlig gesicherte Beleg datiert vom 15. April 1286. Es handelt sich um einen Ablassbrief von 14 römischen Bischöfen. Die Überlieferung des Spitals ist reichhaltig und reicht von den ältesten Urkunden aus dem 13. Jahrhundert bis zu Amtsbüchern und Akten des 20. Jahrhunderts. Das Archiv des Spitals ist als Einheit im Stadtarchiv erhalten.
Ursprünglich wurde das Gutleuthaus im Mittelalter als Unterbringung für Leprakranke („Gutleute“) außerhalb der Stadtmauer angesiedelt, um die Ansteckungsgefahr zu vermindern. Die Bezeichnung für das Haus lautete daher auch häufig Leprosorium. Erstmals genannt ist die Einrichtung der ‚Armen im Feld‘ in einer Jahrtagsstiftung des Jacob Staehelin, Bürger zu Villingen, vom 29. Mai 1322 als „Siechen ame dem velde“. Seit dem 15. Jahrhundert gehörte das Siechenhaus zu einem österreichischen Lehenskomplex, den lange die Familie
von Rotenstein innehatte. Mit dem Aussterben der Lepra wurde das Haus zur Aufnahme von Menschen mit ansteckenden
Krankheiten überhaupt genutzt.
Das heute noch existierende Gebäude der früheren jüdischen Lungenheilanstalt in Nordrach ist einer der bemerkenswertesten Orte südbadischer
Geschichte im 20. Jahrhundert. An kaum einem anderen Ort traten zwei
der Hauptziele des nationalsozialistischen Staates in so konzentrierter
Weise auf: die Vertreibung und Vernichtung jüdischen Lebens, sowie der
Versuch, die „arische Rasse" zu vermehren. In dem stattlichen Haus in der
Nordracher Ortsmitte war vor der NS-Zeit fast vier Jahrzehnte lang die einzige jüdische Krankenheilanstalt in der Ortenau ansässig. Der regionalgeschichtlichen Bedeutung des Gebäudes steht das geringe Interesse von
Seiten der historischen Forschung gegenüber. Bislang ist die Geschichte
des Hauses und seiner Bewohner/-innen nur in Ansätzen bekannt. [1]
Leben unter dem Sondergesetz
(2006)
„Man hat ihnen die Berufe genommen, das Besitztum gestohlen, sie durften nicht erben oder vererben, sie durften nicht auf Parkbänken sitzen oder einen Kanarienvogel halten, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, keine Restaurants, keine Konzerte, Theater oder Kinos besuchen, für sie galten bestimmte Rassengesetze, ihnen wurden sämtliche staatsbürgerlichen Rechte entzogen, die Freizügigkeit wurde ihnen genommen, ihre Menschenrechte und ihre Menschenwürde in den Staub getreten, bis sie in Konzentrationslager deportiert wurden und in die Gaskammern kamen. Es waren Raubmorde, die das nationalsozialistische Regime an ihnen verübte, nur ein Teil konnte entkommen." So beginnt eines der grundlegenden Werke zur Geschichte der deutschen Judenverfolgung: Es dokumentiert alle Gesetze und Verfügungen, Erlasse, Befehle und Anordnungen, die zumeist in aller Offenheit, in der Öffentlichkeit und im Namen der Öffentlichkeit gegen die Juden formuliert und verwirklicht worden sind. Es waren allein im „Altreich" 1973 Sonderrechte, deren Umsetzung den deutschen Juden das Leben erschwerte, jene Maßnahmen im Osten nicht mitgezählt. Manche dieser Erlasse und Gesetze galten nur auf Landesebene, andere hatten nur für bestimmte Verwaltungseinheiten Gültigkeit. Doch die meisten betrafen alle deutsche Juden.