Krankenversorgung
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Als Freiburg im Jahr 1120 das Marktrecht erhielt, war ein Aufschwung des städtischen Lebens gewjss zu erwarten. Neben dem wirtschaftlichen Erstarken bedeutete das vor allem auch die
Zuwanderung von Bürgern, die Errichtung von Häusern und anderen Bauwerken und eine
allgemeine Verdichtung des sozialen Lebens. Im 14. Jahrhundert hatte die Stadt Freiburg die
maximale Einwohnerzahl von 9.000 errejcht, die dann bis zum Ende des 15. Jahrhunderts auf
ca. 6.000 Einwohner absank. 1 Das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum und unter
schlechten hygienischen Bedingungen, wie es in einer mittelalterlichen Stadt der Fall war,
begünstigte die Entwicklung von Krankheiten und Seuchen. Der Aussatz z.B. ist nach der Ansicht
von Ernst Theodor Nauck in Freiburg seit 1252 überliefert.2 Hinzu kamen gebärende
Frauen, Verletzte, altersschwache Menschen und elternlose Kinder. Man darf davon ausgehen,
dass es im mittelalterlichen Freiburg eine beträchtliche Zahl an hilfsbedürftigen Personen gegeben
hat, die auf die öffentliche und kirchliche Fürsorge angewiesen waren.
Leben unter dem Sondergesetz
(2006)
„Man hat ihnen die Berufe genommen, das Besitztum gestohlen, sie durften nicht erben oder vererben, sie durften nicht auf Parkbänken sitzen oder einen Kanarienvogel halten, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, keine Restaurants, keine Konzerte, Theater oder Kinos besuchen, für sie galten bestimmte Rassengesetze, ihnen wurden sämtliche staatsbürgerlichen Rechte entzogen, die Freizügigkeit wurde ihnen genommen, ihre Menschenrechte und ihre Menschenwürde in den Staub getreten, bis sie in Konzentrationslager deportiert wurden und in die Gaskammern kamen. Es waren Raubmorde, die das nationalsozialistische Regime an ihnen verübte, nur ein Teil konnte entkommen." So beginnt eines der grundlegenden Werke zur Geschichte der deutschen Judenverfolgung: Es dokumentiert alle Gesetze und Verfügungen, Erlasse, Befehle und Anordnungen, die zumeist in aller Offenheit, in der Öffentlichkeit und im Namen der Öffentlichkeit gegen die Juden formuliert und verwirklicht worden sind. Es waren allein im „Altreich" 1973 Sonderrechte, deren Umsetzung den deutschen Juden das Leben erschwerte, jene Maßnahmen im Osten nicht mitgezählt. Manche dieser Erlasse und Gesetze galten nur auf Landesebene, andere hatten nur für bestimmte Verwaltungseinheiten Gültigkeit. Doch die meisten betrafen alle deutsche Juden.