Forstwirtschaft
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In Donaueschingen von der Größe des Waldes zu sprechen, könnte eine pikante Note haben. (Josef Nikolaus Köstler: Von der Größe des Waldes. Essay. Heft XXIVI/1956 der Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar).
Mit diesem Einleitungssatz beginnt, im Konjunktiv und unter der Überschrift "Von der Größe des Waldes", ein Essay des Münchner Waldbauprofessors, abgedruckt im Jahrgang 1956 der Schriften der Baar. Die enge Verflechtung von
Fürstenhaus und Verein hatte die Redaktion dazu bewogen, die Jahrespublikation diesmal als "Festschrift zum 60. Geburtstag Seiner Durchlaucht des Prinzen Max Egon zu Fürstenberg" herauszubringen. Wirklich Pikantes hat uns KÖSTLER darin
begreiflicherweise nicht mitgeteilt. Mit seinem Beitrag wollte er Seiner Durchlaucht auch Dank abstatten für die Einladung einer Studentenexkursion in d e Fürstenberger Wälder und in die Donaueschinger Sammlungen.
Am 16. Dezember 1389 - es war ein Donnerstag - ,,um die erste Stunde oder nahe bey" bat eine Gruppe Bauern aus dem Kirchspiel Zimmern in der Ortenau den kaiserlich und kirchlich anerkannten Notar am bischöflichen Gerichtshof in Straßburg Johannes Scherer um eine Beratung. Das Kirchspiel Zimmern setzte sich damals zusammen aus den Orten Urloffen,
Riechelnheim und Zimmern - hier stand auch das Gotteshaus, das St. Martin gewidmet war. Der Begriff Kirchspiel hatte zu jener Zeit nicht nur eine religiöse Bedeutung, sondern umfasste auch die rechtliche und politische Gemeinschaft. So erscheinen die drei genannten Dörfer immer wieder unter dieser Bezeichnung als eine Prozesspartei mit einer gemeinsamen Vertretung. Über die Konsultation am 16. Dezember ließ der Straßburger Notar eine Niederschrift aufsetzen, dessen lateinisches Original und deutsche Übersetzungen unter dem Namen „Zimmerer Waldbrief" in die regionale Geschichtsschreibung eingeführt wurden. Erfunden hat ihn, soweit wir sehen, der Dekan und bedeutende Lokalhistoriker Wilhelm Weiß aus Urloffen. Einmal wählt er auch „Urloffer Waldbrief" wie übrigens auch hundert Jahre nach ihm Kurrus und Kauß.
Unweit des Stammsitzes der geroldseckischen Herrschaft wurde 1615 am Grassert eine Glashütte in Betrieb genommen. Möglicherweise ersetzte diese eine schon um 1500 bei der Hohengeroldseck betriebene Hütte. Vorüberlegungen zu ihrem Bau wurden bereits 1614 vorgenommen. Auf den 9. November 1614 datiert ein Bericht an Herrn Jacob von Geroldseck
über das Gehölz und den Wald in der Herrschaft Geroldseck. Es sei zunächst zu entscheiden, ob der ganze Wald und alles Gehölz abgeholzt und der Berg zum Zehnten gut gemacht werde, oder ob dies nur vom (selbst) gefallenen Holz erfolgen solle. Dabei spiele auch die Abschätzung eine Rolle, was man von der Glashütte als jährliche Nutzung haben werde und
wie lange man diese betreiben könne. Wenn man das Wasser der Schutter zum künftigen Bleien aufhalten möchte, so sei bei der Durchführung darauf zu achten, dass dieses für den guten Fisch- und Krebsbestand in den Bächen nicht schädlich sei. Dieser Punkt bedürfe einer künftigen Aufsicht und Kontrolle. Die eigentliche Entscheidung sei dahingehend zu treffen, ob der Wald insgesamt umgehauen und dem Aussterben überlassen werden solle. Weil das Wasser, ehe es in die Schutter fließt, durch das Dorf laufen muss und Schaden anrichten könne, bedürfe es einem Zeugenschein. Bei diesem Punkt sei auch zu bedenken, welche Beschwernis der Weiher für die Güter der Untertanen zur Folge habe. Wie auch immer man sich entscheide: Für das Waldgebiet müsse abgeschätzt werden, wie viele Klafter Buchenholz sich ergäben und wie diese
zugeteilt werden sollen. Weil man wegen des Waldes diesen vor etlichen Jahren mit großer Bereitschaft gleichmäßig neu aufgeforstet hat, sei dieser zunächst ordentlich abzumessen. Danach könne weiter beratschlagt werden.