Reformation und Gegenreformation
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Die Verwendung von Begriffen wie „Erinnerungskultur“ oder auch „kulturelles Gedächtnis“ mag heute schon einen gewissen Sättigungsgrad erreicht haben. Nichtsdestotrotz ist mit ihnen im Christentum ein Phänomen angesprochen, das weit älter ist
als die es kennzeichnenden Begriffe, angefangen bei der Märtyrerverehrung an den Gräbern Roms über die Anrufung Heiliger angesichts ihrer Bilder in den Traditionen der katholischen und orthodoxen Kirche bis hin zu den Patrozinien als Gründungsfesten einer Gemeinde bzw. Stiftungsfest einer Kirche.
Der Augsburger Religionsfrieden fiel sowohl in der Kurpfalz als auch in Baden in eine konfessionelle Übergangssituation: Beide Territorien durchliefen seit Jahrzehnten eine Phase der Vorreformation mit spontaner Konfessionsveränderung auf der Gemeindeebene. In der Kurpfalz wie in Baden-Pforzheim ging die Entwicklung 1556, das heißt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Religionsfrieden, in eine offene, obrigkeitlich gelenkte Reformation über. Von daher drängt sich ein Vergleich auf, und die Frage liegt nahe, ob die Reformationen in den beiden Nachbarterritorien nur in einem chronologischen oder auch in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Religionsfrieden standen.
Am 24. Juni 1832 wurde in der Spitalkirche in der Stadt Baden der erste Gottesdienst der neugegründeten evangelischen Kirchengemeinde mit ihrem ersten Pfarrer Christoph Schmezer gefeiert. Im Folgenden soll jedoch die Vorgeschichte der evangelischen Kirchengemeinde in den Blick kommen. Ich beginne darum gut 300 Jahre vor der Gemeindegründung, im 16. Jahrhundert, weil ich den oft zu hörenden Satz: „Vor dem 19. Jahrhundert war Baden rein katholisch“ so nicht stehen lassen möchte. Wer sich mit der Vorgeschichte der evangelischen Gemeinde in Baden differenzierter beschäftigt, erfährt nämlich, dass es acht Mal einen Konfessionswechel in der Stadt gegeben hat.
Etwas Romantik klingt im Titel an, aber es geht hier nicht darum die Vergangenheit zu verklären sondern wir versuchen ein Licht zu werfen auf die tief greifende Veränderung und Verwandlung der religiösen Landschaft in Deutschland, die man Reformation nennt und deren Nachwirkung und Folge es ist, dass es hier im Kraichgau evangelische Gemeinden bis heute gibt.
Wer sich diesem Thema widmet, muss bei David Chyträus – eigentlich David Kochhaf – beginnen, einem Pfarrersohn aus Menzingen. Chyträus besuchte die Lateinschule in Gemmingen, studierte Theologie in Wittenberg, wurde dort von Melanchthon gefördert und schließlich zum Professor in Rostock berufen. In seiner berühmten Rede de Craichgoia von 1558 hat er ein Loblied auf den Kraichgau gesungen, zu einer Zeit, in der noch alles in Blüte stand und jene furchtbaren Kriege und
Verwüstungen noch fern waren.
Das Staffortsche Buch ist eine im Jahre 1599 gedruckte Bekenntnisschrift des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden–Durlach, mit der dieser seinen Übertritt zum Calvinismus rechtfertigte. Es entstand als Antwort auf das Erscheinen der Konkordienformel 1577, die durch ihre Lehrentwicklung und Festlegung auf die Confessio Augustana (CA) invariata den Reformierten den Schutz des Augsburger Religionsfriedens entzog. Ernst Friedrich konnte die Konkordienformel nicht als verbindliche Interpretation der CA anerkennen, denn damit hätte er den sicheren Boden des Augsburger Religionsfriedens verlassen. Stattdessen bestreitet er, dass die Konkordienformel sich in Übereinstimmung und Kontinuität mit der CA befinde. Das Staffortsche Buch bemüht sich dann auch, die eigene Interpretation der CA mithilfe der Bibel und der Kirchenväter zu belegen und die Abweichungen der Konkordienformel von der CA aufzuzeigen und zurückzuweisen.
Mannheim liegt im Zentrum der Kurpfalz, einst eines der ersten Territorien des Heiligen Römischen Reiches, das als einziges weltliches Fürstentum bereits 1802/03 von der politischen Landkarte verschwand. Der Name des Landes lebt wenigstens geographisch und politisch in der rheinischen Pfalz fort, auch wenn der politische Schwerpunkt einst rechtsrheinisch lag. Die Kurpfalz war seit den 1560er Jahren ein reformiert geprägtes Land, das im 18. Jahrhundert eine verspätete, dafür aber eine als
umso bedrückender empfundene Gegenreformation erfuhr, die auch im Reich heftige Reaktionen hervorrief.
Im Jahr 2001 hat der Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden einen Sammelband mit dem Titel Reformierte Spuren in Baden veröffentlicht. Dieser Band widmet sich vor allem dem Versuch Markgraf Ernst Friedrichs,
1599 ein reformiertes Bekenntnis in der lutherischen Markgrafschaft Baden-Durlach einzuführen. Zwei Beiträge gehen auf die Frage ein, ob es auch heute noch reformierte Spuren in der Evangelischen Landeskirche in Baden gibt. Johannes Calvin wird in
diesem Band nur selten erwähnt. Er scheint weder im 16. Jahrhundert noch im 20. Jahrhundert eine nennenswerte Rolle in Baden gespielt zu haben.
Der etwas umständliche Vortragstitel verbindet eine Person, eine Stadt und ein religiös-historisches Phänomen miteinander. Das ist durchaus beabsichtigt, und ich hoffe, zeigen zu können, dass alle drei Faktoren in der Tat zusammengehören. Balthasar Hubmaier muss nach allem, was wir wissen, eine charismatische Persönlichkeit gewesen sein – ein authentisches Porträt von ihm ist nicht bekannt; das häufig wiedergegebene Bildnis ist ein Phantasieprodukt aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts. Dreimal hat Hubmaier in kurzer Zeit begeisterte und überzeugte Anhänger hinter sich geschart: in Regensburg, in Waldshut und in Nikolsburg (heute Mikulov in Tschechien). Er war der weitaus bedeutendste Theologe unter den Täuferführern der ersten Generation.
Am 4. April 1556 machte Kurfürst Ottheinrich, soeben mit dem Ableben seines Vorgängers und Onkels Kurfürst Friedrich II. in die pfälzische Kurwürde eingerückt, durch einen zu Alzey gezeichneten Erlass die Reformation lutherischer Prägung für
die Kurpfalz verbindlich. Wenig später, am 1. Juni desselben Jahres, schloss sich die Markgrafschaft Baden-Pforzheim, die spätere Markgrafschaft Baden-Durlach, durch einen entsprechenden Erlass von Markgraf Karl II. an. Damit war die reformatorische Entwicklung im deutschen Südwesten gewissermaßen vervollständigt und zu einem ersten vorläufigen Abschluss gebracht. Grundlage reformatorischer Maßnahmen in beiden Territorien war die von dem Stuttgarter Propst Johannes Brenz erarbeitete württembergische Kirchenordnung des Jahres 1553, die Herzog Christoph im Jahr
1555 mit einer Anzahl weiterer reformatorischer Gesetzestexte für den Gebrauch seines kurfürstlichen Nachbarn, des damals noch regierenden Kurfürsten Friedrich II. von der Pfalz, hatte zusammenstellen lassen, ein Corpus, das den Kern der späteren
Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 bildet.
Am 23. Dezember 1572 wurde Johannes Sylvanus vor dem Heidelberger Rathaus enthauptet. Begründet wurde seine Hinrichtung mit seiner Hinwendung zum Antitrinitarismus, die sich in einem – leider nicht überlieferten – antitrinitarischen Bekenntnismanuskript zeigte. Aufgrund vorheriger Vorkommnisse in Heidelberg und der Reformationsgeschichte der Kurpfalz ist es sinnvoll, die Hinrichtung des Sylvanus einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Hierbei ist einerseits die reichsrechtliche Stellung der Kurpfalz, die aufgrund ihres Bekenntnisses „das erste deutsche evangelisch-reformierte Territorium“ war, bedeutsam. Andererseits ist das Schicksal Sylvans für eine kirchenpolitische Frage der Reformationszeit bedeutsam, nämlich die Frage der Ordnung der Kirche und der Reinhaltung der Gemeinde, der sogenannten Kirchenzucht. Daher sollen in diesem Aufsatz die Vorgänge um die Hinrichtung des Sylvanus unter reichs- und religionspolitischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Es wird aufgezeigt, dass die Motive für die Hinrichtung des Sylvanus nicht nur in
seiner Häresie des antitrinitarischen Bekenntnisses zu finden sind, sondern ein Cluster verschiedener Interessen diverser Personen beziehungsweise unterschiedlicher Personengruppen zu Grunde liegt. Der Fokus dieses Aufsatzes wird dabei auf die Vorgänge um die Kirchenzucht gerichtet. Die ebenfalls bedeutsame Entwicklung der Reformation in der Kurpfalz wird nur schlaglichtartig beleuchtet. Der Sprachgebrauch bei Beschreibungen von Lehrmeinungen, besonders bis zur Ausbildung offensichtlicher Glaubensgruppen, orientiert sich an der jeweiligen Belegliteratur, so dass der attributive Gebrauch der Begriffe nicht definitorisch gesichert ist.