Erzbistum Freiburg
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Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
Da ist zunächst das Stichwort LEVI. Es steht für „Lernen, Entwickeln, Vereinbaren, Inspirieren“ und ist eines der Leitworte, die die Entwicklung unserer Pastoral und unserer Diözese bestimmen. Wenn es gut geht, bedeutet das: Wir reflektieren unsere Prozesse, um sie zielorientiert zu gestalten und zu erneuern. Dazu gehört Vieles. Notwendig ist auf jeden Fall: einen gewissen Abstand zu dem zu gewinnen, was gerade geschieht, um uns in ein Verhältnis zu unseren Entwicklungen zu setzen. Dazu können die Beschäftigung mit der Geschichte, die Entwicklung des geschichtlichen Bewusstseins und die Erinnerungskultur einen wichtigen Beitrag leisten. Geschichte kann helfen, Verirrungen zu verhüten und Neues anzu- stoßen. Geschichte kann zu neuen Fragen und Antworten inspirieren.
90 Jahre Konradsblatt
(2006)
Am 13.3.1916 eröffnete Albert Hofmann, der damalige Direktor der Badenia AG in Karlsruhe, mit einer Anfrage an das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg die Verhandlungen um die Gründung einer Bistumszeitschrift für das Erzbistum Freiburg. Anfang Januar 1917 erschien dann die erste reguläre Ausgabe dieser Zeitschrift mit dem Titel: „St. Konradsblatt. Familienblatt der Erzdiözese Freiburg“. Mit Ausnahme einer Unterbrechung während des Zweiten Weltkriegs erscheint diese Zeitschrift seither wöchentlich, heute aber mit leicht geändertem Titel als „Konradsblatt. Wochenzeitschrift für das Erzbistum Freiburg“.2007 feiert das Konradsblatt folglich sein 90-jähriges Bestehen. Anlässlich einer solch runden Jahreszahl lohnt sich der Rückblick auf die Anfänge des Freiburger Bistumsblattes, zumal der Zeitpunkt der Planung und Gründung doch
recht ungewöhnlich erscheint. Denn zum einen ist die Bistumszeitschrift damit spät ins Leben gerufen worden. Zum anderen erscheint es ein durchaus riskantes Unternehmen ausgerechnet mitten im Ersten Weltkrieg eine neue Zeitschrift zu gründen. Wie sieht also die Presselandschaft im Erzbistum Freiburg vor dem St. Konradsblatt aus? Welche Motive gab es 1916/17 eine Bistumszeitung ins Leben zu rufen? Welche Ziele wurden mit der Zeitschrift verfolgt und welches Programm vertrat sie?
Das Erzbistum Freiburg und das alte Großherzogtum Baden besitzen beachtenswerte Gemeinsamkeiten, in ihrer Geschichte, ja sogar bis in die Gegenwart hinein. Nicht als wäre hier eine gleichberechtigte Partnerschaft festzustellen, eher ein spannungsgeladenes Gegenüber, das im Auf und Ab politischer Gärungen sich stets neu und anders einstellte. Zunächst soll auf die Politik und ihre Sprache um 1806 hingewiesen werden: denn diesem Jubiläum gilt es ja gerecht zu werden, um in Kontrast dazu die kirchlichen Verhältnisse und deren Neuorganisation innerhalb eines kurfürstlich bzw. großherzoglich badischen Regiments zu skizzieren.
Im Sommer letzten Jahres erschien der 1. Band der Geschichte des Erzbistums Freiburg. Damit ist die erste groß angelegte wissenschaftliche Erschließung einer Gesamtgeschichte eröffnet worden. Wie der Herausgeber Heribert Smolinsky erklärt, ging es darum, »im Sinn moderner Historiographie Ereignis- und Strukturgeschichte miteinander [zu] verbinden. Das bedeutet, den wichtigsten Ereignissen nachzugehen, sie in ihrer Wertigkeit zu gewichten, und zugleich die Strukturen nachzuzeichnen,
die sich in der ausgedehnten Erzdiözese entwickelten«.
Das II. Vaticanum war ein Ereignis der Kirche in ihrer Gesamtheit. Lehre und Leben der Kirche konnten sich neu durchdringen, Universal- und Ortskirchen bereicherten sich gegenseitig. Insofern die in Rom versammelten Bischöfe und Theologen auch mit Blick auf das Leben ihrer Bistümer handelten, stellt sich umgekehrt die Frage, wie im konkreten kirchlichen Leben das Konzilsgeschehen aufgenommen wurde. Im Folgenden soll dieser Fragee anhand der Beiträge im Oberrheinischen Pastoralblatt (ORPB), die sich mit dem Konzil befassen, nachgegangen werden. Das ORPB ist in besonderer Weise — während des Konzils sicher stärker als das „St. Konradsblatt“ — Ausdruck für die Überlegungen, die im Erzbistum Freiburg an der Schnittstelle von Pastoral und Theologie erfolgten.
Warum haben die Katholiken die Hitler-Diktatur nicht verhindert? Hatten sie keine Möglichkeit dazu? Oder wollten sie sich gar nicht ernsthaft gegen die Nazis wehren? Wer (oder was) hat sie gehindert, der NSDAP den Weg zur totalen Machtergreifung zu versperren? Es gibt neue Quellen, neue Gesichtspunkte, neue Einschätzungen hierzu.
Als vor nunmehr 100 Jahren die „katholische Kirchensteuervertretung“ erstmals im Kornhaus der Stadt Freiburg zusammentrat, hatte diese „steuerbewilligende Versammlung“ die Aufgabe, in Baden das Besteuerungsrecht der katholischen Kirche auf Diözesanebene einzuführen und damit eine Vorreiterrolle für Deutschland zu übernehmen. Während es bisher nur eine Ortskirchensteuer gab, die örtliche kirchliche Bedürfnisse wie die Unterhaltung und den Neubau von Pfarrkirchen und Pfarrhäusern, die Anschaffung und Unterhaltung von Kultgeräten sowie die Bezahlung der niederen kirchlichen Bediensteten, insbesondere der Küster und Organisten zu finanzieren hatte, sollte nunmehr nach dem staatlichen Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend vom 18. Juni 18922, der überregionale Finanzbedarf durch Steuern finanziert werden, insbesondere der Aufwand für die obersten kirchlichen Landesbehörden, eine Aufbesserung gering besoldeter Kirchendiener und der Aufwand für Ruhe- und Unterstützungsgehälter der geistlichen und kirchlichen Beamten.
Im Jahr 2005 jährt sich das Erscheinen des ersten Bandes der Zeitschrift „Freiburger Diözesan-Archiv“ zum 140sten Mal. Der entsprechende Geburtstag des Kirchengeschichtlichen Vereins wäre bereits ein Jahr früher, im Oktober 2004, zu feiern gewesen, und der Beginn der Vereinsgeschichte ist mit den der Gründung vorausgehenden Planungen noch einmal ein paar Jahre früher anzusetzen. Im Sommer 1862 fanden sich in Freiburg im Breisgau „gegen zwanzig geistliche und weltliche Herren (..) zur Bildung eines Vereins zusammen (..), der historische Studien und antiquarische Forschungen fördern, Freunde der Geschichte für ihren Verein gewinnen und diesen selbst allmählig über die ganze Erzdiöcese Freiburg ausdehnen“ sollte. Geleitet wurde dieser geplante Verein von einem „provisorischen Comité“, dem mehrere Priester, Universitätsprofessoren und
Archivare angehörten. Wichtigstes Ziel des Vereins sollte die „Gründung einer ,Kirchlich-Historischen Zeitschrift für die Erzdiöcese Freiburg‘“ sein. Hauptsächlicher Gründer und Motor des ganzen war Pfarrer und Dekan Wendelin Haid aus Lautenbach im Renchtal.
Im umfangreichen Nachlass des Konstanzer Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg (1774-1860) befinden sich mehrere Ordensinsignien, darunter zwei ordensähnliche Kreuze, deren Identität erst vor Kurzem erforscht und aufgedeckt werden konnte. Aufgrund detaillierter ikonografischer Untersuchungen kann inzwischen belegt werden, dass es sich hierbei um Kreuze der Domherren des Bistums Konstanz handelt, über deren Existenz bisher nichts bekannt war. Domkapitel sind aus mehreren Geistlichen bestehende Körperschaften, die die feierliche Liturgie an der Kathedralkirche einer Diözese gestalten sowie den Bischof bei der Administration des Bistums unterstützen. Ihre Entstehung reicht bis ins Frankenreich des neunten Jahrhunderts zurück. Schon bald wurden die Kapitel mit besonderen Privilegien ausgestattet, wozu seit dem 12. Jahrhundert eine besondere Chortracht gehörte.