Orden und Klöster
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Im Jahr 2016 feiern gleich mehrere Ortschaften im Geroldsecker Land - allen voran die Gemeinde Friesenheim - das Jubiläum ihrer erstmaligen historischen Erwähnung vor eintausend Jahren. Grundlage hierfür ist eine im Jahr 1016 in Bamberg ausgestellte Urkunde, in welcher Kaiser Heinrich II. aus der Herrscherdynastie der Ottonen das arme Kloster Schuttern zum Zwecke des eigenen Seelenheils und auf Bitten des Bamberger Bischofs Eberhard mit einer Schenkung versieht. Das originale Schriftstück ist heute verschollen; es existieren nur noch Abschriften, die in fünf unterschiedlichen Fassungen vorliegen. Zwei dieser Abschriften wurden bereits im 19. Jahrhundert als Fälschungen des elsässischen Historikers Philippe Andre Grandidier (1752-1787) entlarvt. Die drei übrigen Varianten fanden Eingang in die bedeutende Urkundenedition der „Monumenta Germaniae Historica“. Sie belegen nicht nur das auch schon andernorts beobachtete Phänomen der inhaltlichen Ergänzung und Bereicherung einer Urkunde im Laufe ihrer Überlieferungsgeschichte, sondern bezeugen auch den Umstand, dass einige Ortschaften genau besehen ein falsches Jubiläum feiern.
Von dem in der Landschaft der Ortenau ehemals reichlich vorhandenen Klosterleben ist heute leider nicht viel übrig geblieben. Wie viele andere Klöster musste auch die große Abtei in Schuttern das Schicksal der Säkularisation über sich ergehen lassen. Von der ehemaligen Benediktinerabtei ragt heute noch die ehemalige Klosterkirche weit sichtbar in das Rheintal und ist mit ihrer Kirchturmhöhe von 76 m der zweithöchste Kirchturm in der Erzdiözese Freiburg. Nur das Freiburger Münster mit 116 m Höhe übertrifft die Klosterkirche. Die Kirche ist heute Pfarrkirche von Schuttern. Sie ist mit dem direkt angebauten Pfarrhaus, einigen barocken Häusern im Umfeld und vielen Teilen der Klostermauer auch heute noch ein beeindruckender Überrest der großen Klosteranlage.
Auch heute fließt die Schutter noch durch das Gelände der ehemaligen Benediktinerabtei. Sie versorgte die barocke Klosteranlage mit frischem Wasser, füllte den Fischteich, versorgte die Springbrunnen und spendete reichlich Wasser für die große Gartenanlage, in der die Mönche ihre Andacht pflegen und ihr Gemüse und Obst anbauen konnten. Eine weitere Aufgabe des Flusses war jedoch, das große Mühlrad im Bachbett der Schutter anzutreiben. Man sieht heute nichts mehr vom Gebäude der ehemaligen Klostermühle. Das Klappern des Mühlrades und das Donnern des Wassers, wenn es das große Wasserrad antrieb, sind schon lange verstummt. Der Standort der Klostermühle ist bekannt, an der senkrechten Uferwand der Schutter lässt sich noch gut erahnen, wo das Mühlrad einmal stand und über Getriebe und Gestänge das steinerne Mahlwerk in Bewegung setzte. Auch im Bachbett zeugen Steine noch vom Wasserzufluss und der Fundamentierung des Mühlrades. Die Brücke auf das östliche Betriebsgelände ist noch vorhanden.
Das Kapuzinerhospiz in Bretten hat „nicht allein lokalhistorische Bedeutung". Es ist auch „beispielhaft für die kirchlich-kulturellen Zustände des gemischt-konfessionellen Kurstaates am Rhein im 18. Jahrhundert". Aus landes- wie stadtgeschichtlichen Gründen hält es Hermann Schmid für gerechtfertigt, sich mit der Entstehung der kapuzinischen Ordensniederlassung und dem Wirken der darin wohnenden Mönche zu beschäftigen.
Als am 24. Juli 1353 Graf Hug von Fürstenberg von seiner Burg Zindelstein im Bregtal kundtat, dass er und alle seine Erben Vogt und Herr über Haus, Hofstatt und Grundbesitz seien, wo „die bruoder des ordens sant Paulus“ sitzen, und als in derselben Urkunde der Provinzial Ulrich und Johannes, Prior des Ordens, ergänzend bestätigten, dass „der edel herr gravf Hugo von Fúrstenberg“ wie seine Erben als Vogt und Herr den Schirm „vber vnser hus“ und seinen Besitz ausüben, trat die erste Niederlassung des im 13. Jahrhundert in Ungarn gegründeten Paulinerordens im deutschen Südwesten ins Licht der Geschichte. Dieser Raum war für den Orden mit 18 Gründungen in der Diözese Konstanz ein Schwerpunkt seiner Aktivitäten in Deutschland.
Der "Verlag der Schulbrüder" in Unterkirnach und die Verehrung der heiligen Theresia vom Kinde Jesu
(2017)
Das Ende des Ersten Weltkriegs war zugleich der Anfang eines Aufbruchs, wie ihn Deutschland noch nicht gesehen hatte; und nicht zuletzt auf religiösem Gebiet. Er fand seinen unmittelbaren Ausdruck in einem stetig anwachsenden Schrifttum, dem der Leser oft ratlos gegenüberstand. Nun kamen vor allem die alten katholischen Verlage wieder zum Zuge, die ihm die Wahl erleichterten: Herder in Freiburg, Kösel in München, Pustet in Regensburg, Benziger in Einsiedeln. Aber neben ihnen erschienen auch neue und hatten großen Erfolg: so etwa der „Verlag der Schulbrüder“, der sich 1919 in deren deutschem Mutterhaus „Maria-Tann“ in Unterkirnach bei Villingen konstituierte.
Vom bekanntesten der Baarklöster im Hoheitsbereich der Fürstenberger, dem Benediktinerinnenkloster Amtenhausen (bei Immendingen), das, vom bedeutendsten Abt St. Georgens, Theoger, 1107 gegründet, auf seinem Weg durch die Zeit, in die Händel der Welt verstrickt, Höhen erklommen und Tiefen durchschritten hat, blieben als Überreste das Prioratshaus, das Ökonomiegebäude und die eingeebnete Fläche der Hofstatt. Ein Eichenkreuz auf dem „Klosterhof“ und ein Bildstock aus jüngerer Zeit, der das Andenken an die selige Beatrix (gest. 1111) wachhält, erinnern an die historische Stätte in Amtenhausen. Sein ehemaliger Besitz wurde nach 1806 veräußert, seine Kunstschätze sind, soweit noch erhalten, in alle Himmelsrichtungen zerstreut; der prachtvolle Barockaltar beispielsweise wurde nach Emmingen ab Egg verbracht. Das Kloster war den Äbten St. Georgens unterstellt, sie waren die eigentlichen Vorsteher, worauf die Bezeichnung „Maisterin“ statt „Äbtissin“ bis 1682 hinweist, also auch noch, als die Mönche längst nach der Reformation, von St. Georgen vertrieben, „zu St. Georgen in Villingen“ ihre Zuflucht gefunden hatten. Die zahllosen Aufenthalte der Äbte in Amtenhausen und die der Klostervorsteherinnen und der Nonnen in Villingen beweisen dies in der Praxis überdeutlich.
Im 18. Jahrhundert wurden die Mönche moderner. Angeregt von den französischen Maurinern und infrage gestellt von Aufklärern verschiedener Couleur, verschoben vor allem die Prälatenorden, allen voran die Benediktiner, die Rechtfertigung ihres Daseins von weltabgewandter Frömmigkeit hin zu intellektueller Leistung für die Welt. Die neuere Forschung zu diesem Thema hebt unter Leitbegriffen wie „benediktinische Gelehrtenrepublik“ und „monastische Aufklärung“ eine von Mönchen getragene eigenständige Geisteskultur hervor, die im Humanismus und sogar noch im Mittelalter wurzelt und zugleich wesentliche Ansätze der Aufklärung aufnimmt. Durch die klösterlichen Netzwerke verbreitet sie sich über die höfischen und urbanen Zentren hinaus auch in den ländlichen Regionen Oberdeutschlands. Allenthalben sehen wir „enlightened monks“ am Lese- und Schreibpult, die sich die Ideen der Epoche anverwandeln. Sie sammeln Quellen und verfassen Kloster-, Bistums- und Landesgeschichten, die zu den bedeutenden Werken der Geschichtswissenschaft des 18. Jahrhunderts gehören; ihre Theologie lässt die jesuitische Scholastik hinter sich und wendet sich historisierend den
Kirchenvätern zu; sie bringen die Mathematik voran und konstruieren Maschinen und astronomische Uhren; die Äbte treiben Aufwand für Bibliotheken und Naturalienkabinette. Im Zusammenhang damit ergriff nach der Jahrhunderthälfte ein Geist der Kritik und der „Verdiesseitigung“ viele Benediktiner und verwandelte mancherorts die Konvente fast schon in bürgerliche Gelehrtenzirkel. Das Dilemma des Aufklärungskatholizismus zwischen Freisetzung schöpferischer Kräfte und
Verlust an religiöser Tiefe und konfessionellem Profil wird auch hier sichtbar.
Als ich vor knapp 50 Jahren in Trient einen Einwohner der Stadt nach der „Chiesa del Concilio di Trento“ fragte und er mich zur Kirche „San Vigilio“ wies, meinte ich, er habe mich missverstanden, denn dass eine verhältnismäßig kleine Kirche Raum für ein Konzil geboten haben könnte, war mir nicht vorstellbar. Noch hatte ich das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) in der Peterskirche in Rom in frischer Erinnerung. So musste ich lernen, dass eine kleine Zahl von Menschen im umgekehrt
proportionalen Verhältnis zu ihrem Erfolg stehen kann. Am Tag der Wiedereröffnung des Trienter Konzils, am 1. Mai 1551, hatten sich außer den drei vom Papst bestimmten Präsidenten nur 15 Mitraträger eingefunden. Mit allen anderen zusammen, den gelehrten Theologen, Mitgliedern des Domkapitels von Trient und Vertretern des Stiftsadels waren es kaum 50 Personen. Es fehlten die Vertreter des ganzen europäischen Nordens, Englands, Skandinaviens einschließlich Frankreichs, dessen Bischöfe erst knapp einen Monat vor der Schlusssitzung 1563 einzogen. Doch wenn „die Weltwirkung der Reformation“ (G. Ritter) unbestreitbar ist, so ist es die „Weltwirkung“ des Konzils von Trient nicht weniger. Mit ihm wird die Barockkunst, der liturgische Reichtum der Gottesdienste, des Brauchtums in den folgenden Jahrhunderten wie der Mut
für die Missionierung in den neu entdeckten Kontinenten in Verbindung gebracht. Kurz: die Kirche, wie wir sie bis zum II. Vatikanischen Konzil kannten, verdankt ihr Bild der Reformation! Neuer Wind begann wieder zu wehen. Siegeszuversicht breitete sich aus. Und wenn wir heute dem letzten katholischen Abt des ehemaligen Benediktinerklosters St. Georgen, Johannes V. Kern (1530–1566), und dem Konzil von Trient unsere Aufmerksamkeit zuwenden, so machen uns Akten – altbekannte und neu gefundene – die dramatische Geschichte unserer Heimat bewusst.
Im Verlauf der Jahrhunderte wurde im Kloster St. Blasien, fern der Aktualität, die gefälschte „Gründungsurkunde“ (Nr.*6), in St. Blasien selbst „Stift(s)- oder Stiftung(s)brief“ genannt, als ehrwürdigstes Zeugnis der eigenen Vergangenheit wertgehalten, immer wieder in Kopialbücher abgeschrieben, gelegentlich in Rechtsfragen und natürlich in der klösterlichen Geschichtsschreibung herangezogen, übrigens oft auch zusammen mit der ebenfalls gefälschten Baseler Konradsurkunde (Nr. *9), zu der man keinen Gegensatz sah, weil man die Verlautbarungen des Reichhofsgerichts - im Gegensatz zur Urkundenkritik neuerer Zeit - nicht dahingehend verstand, dass es sie zur Fälschung erklärt habe. Nachdem der Prozess des Klosters St. Blasien gegen das Bistum Basel 1141 seinen Abschluss gefunden hatte (Nr. 179), wurde die „Gründungsurkunde“ schon zwei Jahre später im letzten Eintrag der Annalen von St. Blasien von 1143 zu ihrem „180 jährigen Jubiläum“, also zum Ausstellungsjahr 963, zitiert. Auch im so genannten „Liber constructionis“, der wichtigsten - wenn auch nur in einer Redaktion nach Mitte des 15. Jahrhunderts erhaltenen - Quelle für die Frühzeit des Klosters und insbesondere seinen legendären Gründer Reginbert, ist die Urkunde indirekt genannt und dies an einer Stelle, auf die eine sehr auffällige, bisher nicht lesbar zu machende Tilgung mehrerer Zeilen folgt. Vielleicht hatte sie, wie Marquard Herrgott vermutete, ihren Grund darin, die Umdatierung von 983 auf 963, also von Kaiser Otto II. auf Otto I. zu verdecken. Ob die „Gründungsurkunde“ im „Rotulus Sanblasianus“ des 14./15. Jahrhunderts ebenfalls erwähnt war und zu welchem Jahr, ist bislang nicht feststellbar, da diese Pergamentrolle gerade am Anfang abgeschabt und kaum lesbar ist - ob man sie mit modernen Methoden lesbar machen könnte, wäre die Frage - jedenfalls sind die bisherigen Editionen unzulänglich. Die Verfälschung von 983 auf 963 war sehr früh erfolgt, bereits im Verlauf des Prozesses mit Basel, denn sie findet sich in St. Blasiens „Handakten“ dazu. Es ist sogar wahrscheinlich, dass die Urkunde in dieser Form schon dem Hofgericht vorgelegt wurde. Unbestritten galt der „Stiftsbrief“ das ganze Mittelalter hindurch bis in die Neuzeit hinein als Urkunde Kaiser Ottos I.
Um die Jahreswende 1124/1125 fand in Straßburg ein Hoftag unter Kaiser Heinrich V. statt. Auf ihm wurde auch ein Streit zwischen dem Kloster St. Blasien, das der Konstanzer Diözese angehörte, und dem Hochstift Basel verhandelt. Beide Parteien legten dem Reichshofgericht gefälschte Urkunden vor. Es ist dies der einzige aus der Frühzeit deutscher Geschichte bekannte Fall über den Umgang eines Gerichts — und sogar des höchsten — mit gefälschten Urkunden. Die moderne Forschung neigte dazu, hier das früheste Beispiel für die so genannte „diplomatische Kritik" zu sehen, wie es Harry Bresslau in seinem Standardwerk „Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien" formulierte, also das, was wir heute Urkunden- oder Textkritik nennen. Das Reichshofgericht habe, so Harry Bresslau, die Urkunde St. Blasiens nicht als Fälschung erkannt, dagegen die des Baseler Bischofs „für unecht erklärt". War dem so?
Der Zisterzienserorden brachte im 12. und 13. Jahrhundert eine neue Dimension in das religiöse Leben des mittelalterlichen Europa. Die Inhalte hatte man aus der Polarisierung gegenüber den Benediktinern gewonnen. Dazu gehörte auch die aus einer tiefen religiösen Überzeugung erwachsende Neuorganisation des Grundbesitzes und der Wirtschaft unter eigenwirtschaftlichen Aspekten. Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Ordensdynamik, ohne die die schnelle Ausbreitung über das gesamte katholische Europa kaum möglich gewesen wäre. Im Folgenden wird die Grundbesitz- und Wirtschaftsorganisation der Zisterzienser im südwestdeutschen Raum in einem zeitlichen Rahmen vom 12. bis zum Ende des 13. Jahrhunderts untersucht. Die Klöster in den linksrheinischen französischen Gebieten müssen, obwohl sie ähnlich geartet waren, ausgeschlossen bleiben. Die gewählte geographische Begrenzung erscheint etwas willkürlich und ungenau. Sinnvoller wäre eine räumliche Definition anhand von markanten geographischen Merkmalen wie Flüssen oder Gebirgen gewesen. Dafür böte sich aber nur der Oberrhein an, wodurch das Gebiet aber wieder zu eng eingegrenzt würde. Deshalb bezieht sich die Arbeit auf eine Gruppe von Zisterzienserklöstern innerhalb der heutigen Grenzen Südwestdeutschlands, die durch die gleichen Phänomene und Erscheinungen miteinander verbunden sind.
Reinhold Schneider nannte Lichtenthal sein „Heimatkloster“ in einem Sinn, der weit über die Gemeinschaft der Schwestern hinaus in der Geschichte der zu badischen Markgrafen berufenen Zähringer gründet. Unsere Abtei ist deren „Hauskloster“ im Osten der Stadt Baden-Baden. „Maison Messmer“, Reinhold Schneiders Elternhaus, war noch in seiner Jugend das Quartier und der Verhandlungsort europäischer Fürsten und Staatsmänner. Er erlebte die Beziehung von Kaiser Wilhelm II. und Kaiserin Auguste Viktoria zur Fürstenkapelle des Klosters. Als religiöse „Heimat“ empfand er Lichtenthal unbewusst in der Jugend durch seine Mutter. Sie war Erbin des katholischen Hauses Messmer. Ihrem Ehevertrag gemäß wurden er und sein Bruder katholisch getauft und lernten so auch das Kloster kennen. Nach dem Verlassen des Elternhauses in jungen Jahren wurde der Glaube in Reinhold Schneider „verschüttet“ und brach erst zwanzig Jahre später in Erkenntnis der nationalsozialistischen Verführung wieder in ihm auf. Er erkannte im gekreuzigten und verherrlichten Jesus Christus den Herrn der Geschichte. Dies zog ihn wieder nach Lichtenthal, das sich ihm nun für sein im Glauben gefundenes neues Leben als geistige „Heimat“ erwies. Zum 50. Todestag des Dichters, am 6. April 2008, der bei seinem jähen Heimgang 1958 der Ostersonntag war, soll seine Beziehung zu unserem Kloster Lichtenthal der Öffentlichkeit erschlossen werden. Er schrieb seit 1944 Briefe an uns Zisterzienserinnen und kam zu Besuchen und Arbeitsaufenthalten.
Die Carta Caritatis des Zisterzienserordens in einer alemannischen Handschrift des 16. Jahrhunderts
(2006)
Die Handschrift K1 L 46 des Klosters Lichtenthal kann den Wasserzeichen ihres Papiers nach ab 1500 entstanden sein. Auf ihrem Vorderspiegel notierte im 18. Jahrhundert eine unbekannte Hand den Titel Deffinitiones capitulorum generalium ordinis Cisterciensis ad monasterium Liechtenthal spectantes. Wer diese Sammlung von Verfassungstexten für Lichtenthal schrieb, ist unbekannt. Die Annalen des Klosters berichten jedoch die Unterbringung von Herrenalber Mönchen in Lichtenthal nach der 1535 erfolgten Aufhebung ihrer Abtei durch Herzog Ulrich I. von Württemberg. Man kann annehmen, dass einer von ihnen den Zisterzienserinnen die Verfassungstexte des Ordens zugänglich machte, indem er sie aus dem Lateinischen in die alemannische Mundart übertrug. Die Carta Caritatis ist das von Abt Stephan Harding und seinen Mitbrüdern um 1118/19 in Citeaux erstellte Grundgesetz des Ordens. Der Schreiber überliefert sie in der überarbeiteten Fassung, die heute als Carta Caritatis posterior bezeichnet wird. Sie wurde geschrieben, als der Orden durch die zahlreichen Gründungen der Primarabteien La Ferte (1113), Pontigny (1114), Clairvaux (1115) und Morimund (1115) gewachsen war. Ihre Zusammenstellung erfolgte wohl bald nach der Billigung der Veränderungsabsichten durch Papst Alexander III. im August 1165.
Klösterliches Leben in Baden-Württemberg von 1803-2003 und dessen Positionierung in die Zukunft
(2003)
Das Ende der Reichskirche im Verlauf der napoleonischen Länderneuordnung vor 200 Jahren wurde für die Katholische Kirche zu einer tiefen Zäsur, aber auch zu einem Neuanfang mit zunächst noch nicht vorstellbaren Ergebnissen, die allerdings erst im harten Ringen zwischen Staat und Kirche zustande kamen. Die Auseinandersetzungen in Baden und Württemberg standen sich dabei an Schärfe und Unterstellungen nicht nach, wobei alle antirömischen Affekte herhalten mussten und die Angst geschürt wurde, die deutsche Kirche würde durch Rom der Freiheit beraubt. In kirchlichen Kreisen jedoch wurde genau das Gegenteil behauptet, die totale Abhängigkeit der Kirche vom Staat sei das Ziel der weltlichen Macht. Das institutionelle Ergebnis dieses Ringens zeigte sich in der Errichtung der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg durch die Bulle Provida sollersque vom 16. August 1821 von Papst Pius VII. (1800-1823). Gemäß den Vereinbarungen mit dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg mussten die neu errichteten Diözesen durch den Staat fundiert werden. Den Abschluss bildete für die Erzdiözese Freiburg die Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober 1827, für die Diözese Rottenburg die Inthronisation von Bischof Johann Baptist Keller am 20. Mai 1828.
Mitte des letzten Jahres (2001) überreichte mir der Gerlachsheimer Heimat- und Kulturverein eine Fotokopie jenes „Gerlachsheimer Kopialbuches“, das im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt wird. Ein schneller Vergleich mit dem mir schon bekannten Würzburger Exemplar bestätigte die Aussage Julius BASSLERS, dass nämlich beide Exemplare völlig identisch seien, was übrigens im Karlsruher Exemplar sogar amtlich bestätigt wird. Ein genauerer Vergleich beider Kopialbücher zeigte dann, dass diese Behauptungen doch nicht ganz zutreffen: So enthält z. B. das „Repertorium“ des Karlsruher Kopialbuches einen längeren Hinweis auf jenen Prozess, den der Prämonstratenserorden gegen den damaligen Bischof von WÜRZBURG, JOHANN PHILIPP VON GREIFFENCLAU ZU VOLLRATHS (1699-1719) geführt hat, obwohl im Buch selbst kein einziges Schriftstück darüber zu finden ist. Kein Wunder, denn die letzte Kopie des Kopialbuches stammt aus dem Jahr 1458 und so wären Schriftstücke aus dem 18. Jh. fehl am Platze.
Das Ende der Fürstbistümer, Abteien und Klöster durch den Reichsdeputationshauptschluß (RDH) vom 25. Februar 1803, der Untergang aller geistlichen Reichsstände und die Einziehung des Kirchenvermögens durch den Staat, ist eingebettet in einen geistesgeschichtlichen Prozeß zu sehen, der das Denken über das Verhältnis von Staat und Kirche im 18. Jahrhundert wandelte. Die Säkularisation, der Verlust der Landeshoheit und die Enteignung des Vermögens der geistlichen Stände, setzte die grundlegende Veränderung des Rechts- und Reichsbewußtseins ebenso voraus, wie die fortschreitende Profanierung der Staatsidee. Nur auf diesem Hintergrund läßt sich erklären, daß sich die größeren und mittleren Reichsstände ohne jede Hemmung auf die geistlichen Mitstände stürzten und sich deren Hoheitsrechte und Eigentum aneigneten. Die in keinem Verhältnis zur Größe der Neuerwerbungen stehenden territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer legitimierten dabei diesen Länderraub vor dem eigenen Gewissen, falls dies sich bei der einmaligen Möglichkeit dieser territorialen Expansion überhaupt noch regte. Die Aufhebung der zahlreichen Klöster und Abteien schien vor dem Gewissen auch deshalb gerechtfertigt, weil man die Menschheit damit von Institutionen befreite, die angeblich nutzlos und schädlich waren und ein Überbleibsel des finsteren Mittelalters darstellten.
Pfarrer J. G. Mayer hat in dieser Zeitschrift in den Jahren 1880 bis 1883 einen Teil der „Monumenta historico-chronologica monastica collecta a. P. Gallo Mezler, monacho S. Galli“ herausgegeben mit folgender Einleitung: „Pater Gallus Mezler, Benedictiner im Stifte St. Gallen, wurde durch die Unruhe des Jahres 1798 mit anderen seiner Mitconventualen genöthigt, das heimatliche Kloster zu verlassen. Er fand eine Zufluchtsstätte in St. Peter auf dem Schwarzwalde, und benützte hier die unfreiwillige Muße für geschichtliche Arbeiten. In einem Foliobande sammelte er die Verzeichnisse der Äbte von St. Peter, Schuttern, Gengenbach, Ettenheimmünster, Tennenbach, Wettingen, Villingen, St. Ulrich und Afra in Augsburg, Salem und Einsiedeln sowie der Äbtissinnen von Günterstal. Auf losen Blättern sind die Abtsverzeichnisse von St. Märgen und Wiblingen beigefügt.“
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.
Man kann eine solche große Dauerausstellung nicht planen und realisieren, wenn keine sicheren historischen Grundlagen vorhanden sind. Es gibt Zufälle, oder wenn man will, Fügungen, welche diese unverzichtbaren Grundlagen liefern. In diesem Falle ist es die Sinsheimer Chronik, die erstmals gedruckt in der Quellensammlung zur badischen Landesgeschichte von Friedrich Josef Mone (Bd. 1, Karlsruhe 1848) zu finden ist. Und dabei kam dem Direktor des Badischen Generallandesarchivs tatsächlich der Zufall zur Hilfe. Mone berichtet, daß er im Jahre 1824 seinen alten Lehrer Huberti in Bruchsal besucht und bei diesem die Handschrift der Chronik gefunden hat. Die ersten beiden Bücher schrieb Mone vollständig ab, das dritte nur insoweit, wie er es für seine Landesforschung benötigte. Als später Mone die Quellensammlung vorantrieb, wollte er die Handschrift zur Ergänzung seiner Abschrift des dritten Bandes wieder haben. Sie fand sich nicht mehr.