Orden und Klöster
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Ein lateinischer Text aus der Frühzeit des Klosters Weingarten wurde bislang als
»kurze Skizze der Klostergeschichte« oder als »Gründungsgeschichte Weingartens« deklariert. Von historischer Seite ist er kaum beachtet worden, vor allem wohl, da seine
Entstehungszeit schwer zu bestimmen ist und da er zudem im Württembergischen Urkundenbuch erst spät und an versteckter Stelle ediert wurde. Er verdient aber schon allein deswegen besondere Aufmerksamkeit, da es sich um einen der ältesten Texte zur
Geschichte der Welfen handelt.
Im vorliegenden Beitrag soll der Text durch Abdruck aus der ältesten Handschrift
und durch Übersetzung zugänglicher gemacht werden. Dabei wird vor allem auch seine
Intention untersucht: Handelt es sich tatsächlich um einen historischen oder nicht viel
mehr um einen juristischen Text? Jedoch wird, in Anlehnung an W. Krallert, der Titel
»Darstellung der älteren Klostergeschichte« beibehalten, um keine Verwirrung durch einen neuen Titel zu stiften. Außerdem sind Fragen nach der Funktion des Textes für das
damalige Kloster und nach seiner Relevanz für die Welfengeschichte zu beantworten.
Nachdem wir, für unsere Arbeit über den Klerus des Elsasses
vor 1648, alle Urkunden in den Archives Départementales
du Bas-Rhin durchstöbert haben, haben wir seit einigen Jahren dieselbe Arbeit in den Archives Municipales de Strasbourg
unternommen. Es handelt sich nicht nur um das Stadtarchiv,
sondern auch um andere reiche Fonds, die darin einverleibt
sind: jene der Œuvre Notre-Dame, des Grand Chapitre sowie
um die sehr reichen Fonds des Spitals und des Kapitels von
Saint-Thomas, in welchen auch vieles über die Ortenau zu
finden ist.
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
„Jahr Zeithen Buech“
„Item die Verzeichnuß aller Conventualinen des
Gottes Hauses Vetter Sammlung Zur Sanct Catharina Senensis in Villingen, sowohl derer, die im
Leben, als in dem Herren verschiden seindt.
Renoviert den 15. Tag August 1728.“
„Nachdem der hochwürdig wohlehrbare undt
hochgelehrte Herr Joann Heinrich Möz H: Can:
Doctor Notarius apost. Pfarrherr der Statt Villingen 38 iahr, Decanus 28. aet. 73 den 24. Christmonath gahr Seelig 1698 entschlafen, so ist für
disen sehr sorgfältig, getrewen undt hochverdienten bischöflichen Visitatoren des Löbl. Gotteshauß
Samlung in Villingen Joannes Jacobus Riegger,
Candidat, bin gebohrener Villinger Zue Einem
newen Pfarrherrn in selben iahr den 30. December
vom Löbl. Magistrat, dem das Recht Einen Pfarrherrn zue Ernennen von uraltem Zuesteht, ernannt
worden, der auch 1699 den 22 Maij die Villingische StattpfarrRectur (rectura = Vorsteherschaft)
durch Gottes Hl. Gnadt wirckhlich im 31 iahr seines alters bezogen auch baldt darnach von des herren Weichbischofs von Geist undt Vicarii Generalis
Hochwürdig undt Ehrengedacht an disem Kloster,
Convent undt Gotteshauß zue Einem newen
bischöflichen Visitatoren undt gevollmächtigten
anwaldt in geistlich undt zeitlich sach gnädig verordnet worden: Gott gebe Gnad.“