Orden und Klöster
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Gehört zur Bibliographie
- nein (115)
Schlagworte
- Villingen im Schwarzwald (13)
- Geschichte (10)
- Kloster Sankt Ursula Villingen-Schwenningen (9)
- Kloster Sankt Georgen (8)
- Kloster Sankt Blasien (7)
- Mittelalter (7)
- Handschrift (6)
- Kloster (6)
- Kloster Schuttern (6)
- Frauenkloster (5)
Reinhold Schneider nannte Lichtenthal sein „Heimatkloster“ in einem Sinn, der weit über die Gemeinschaft der Schwestern hinaus in der Geschichte der zu badischen Markgrafen berufenen Zähringer gründet. Unsere Abtei ist deren „Hauskloster“ im Osten der Stadt Baden-Baden. „Maison Messmer“, Reinhold Schneiders Elternhaus, war noch in seiner Jugend das Quartier und der Verhandlungsort europäischer Fürsten und Staatsmänner. Er erlebte die Beziehung von Kaiser Wilhelm II. und Kaiserin Auguste Viktoria zur Fürstenkapelle des Klosters. Als religiöse „Heimat“ empfand er Lichtenthal unbewusst in der Jugend durch seine Mutter. Sie war Erbin des katholischen Hauses Messmer. Ihrem Ehevertrag gemäß wurden er und sein Bruder katholisch getauft und lernten so auch das Kloster kennen. Nach dem Verlassen des Elternhauses in jungen Jahren wurde der Glaube in Reinhold Schneider „verschüttet“ und brach erst zwanzig Jahre später in Erkenntnis der nationalsozialistischen Verführung wieder in ihm auf. Er erkannte im gekreuzigten und verherrlichten Jesus Christus den Herrn der Geschichte. Dies zog ihn wieder nach Lichtenthal, das sich ihm nun für sein im Glauben gefundenes neues Leben als geistige „Heimat“ erwies. Zum 50. Todestag des Dichters, am 6. April 2008, der bei seinem jähen Heimgang 1958 der Ostersonntag war, soll seine Beziehung zu unserem Kloster Lichtenthal der Öffentlichkeit erschlossen werden. Er schrieb seit 1944 Briefe an uns Zisterzienserinnen und kam zu Besuchen und Arbeitsaufenthalten.
Die Carta Caritatis des Zisterzienserordens in einer alemannischen Handschrift des 16. Jahrhunderts
(2006)
Die Handschrift K1 L 46 des Klosters Lichtenthal kann den Wasserzeichen ihres Papiers nach ab 1500 entstanden sein. Auf ihrem Vorderspiegel notierte im 18. Jahrhundert eine unbekannte Hand den Titel Deffinitiones capitulorum generalium ordinis Cisterciensis ad monasterium Liechtenthal spectantes. Wer diese Sammlung von Verfassungstexten für Lichtenthal schrieb, ist unbekannt. Die Annalen des Klosters berichten jedoch die Unterbringung von Herrenalber Mönchen in Lichtenthal nach der 1535 erfolgten Aufhebung ihrer Abtei durch Herzog Ulrich I. von Württemberg. Man kann annehmen, dass einer von ihnen den Zisterzienserinnen die Verfassungstexte des Ordens zugänglich machte, indem er sie aus dem Lateinischen in die alemannische Mundart übertrug. Die Carta Caritatis ist das von Abt Stephan Harding und seinen Mitbrüdern um 1118/19 in Citeaux erstellte Grundgesetz des Ordens. Der Schreiber überliefert sie in der überarbeiteten Fassung, die heute als Carta Caritatis posterior bezeichnet wird. Sie wurde geschrieben, als der Orden durch die zahlreichen Gründungen der Primarabteien La Ferte (1113), Pontigny (1114), Clairvaux (1115) und Morimund (1115) gewachsen war. Ihre Zusammenstellung erfolgte wohl bald nach der Billigung der Veränderungsabsichten durch Papst Alexander III. im August 1165.
Klösterliches Leben in Baden-Württemberg von 1803-2003 und dessen Positionierung in die Zukunft
(2003)
Das Ende der Reichskirche im Verlauf der napoleonischen Länderneuordnung vor 200 Jahren wurde für die Katholische Kirche zu einer tiefen Zäsur, aber auch zu einem Neuanfang mit zunächst noch nicht vorstellbaren Ergebnissen, die allerdings erst im harten Ringen zwischen Staat und Kirche zustande kamen. Die Auseinandersetzungen in Baden und Württemberg standen sich dabei an Schärfe und Unterstellungen nicht nach, wobei alle antirömischen Affekte herhalten mussten und die Angst geschürt wurde, die deutsche Kirche würde durch Rom der Freiheit beraubt. In kirchlichen Kreisen jedoch wurde genau das Gegenteil behauptet, die totale Abhängigkeit der Kirche vom Staat sei das Ziel der weltlichen Macht. Das institutionelle Ergebnis dieses Ringens zeigte sich in der Errichtung der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg durch die Bulle Provida sollersque vom 16. August 1821 von Papst Pius VII. (1800-1823). Gemäß den Vereinbarungen mit dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg mussten die neu errichteten Diözesen durch den Staat fundiert werden. Den Abschluss bildete für die Erzdiözese Freiburg die Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober 1827, für die Diözese Rottenburg die Inthronisation von Bischof Johann Baptist Keller am 20. Mai 1828.
Mitte des letzten Jahres (2001) überreichte mir der Gerlachsheimer Heimat- und Kulturverein eine Fotokopie jenes „Gerlachsheimer Kopialbuches“, das im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt wird. Ein schneller Vergleich mit dem mir schon bekannten Würzburger Exemplar bestätigte die Aussage Julius BASSLERS, dass nämlich beide Exemplare völlig identisch seien, was übrigens im Karlsruher Exemplar sogar amtlich bestätigt wird. Ein genauerer Vergleich beider Kopialbücher zeigte dann, dass diese Behauptungen doch nicht ganz zutreffen: So enthält z. B. das „Repertorium“ des Karlsruher Kopialbuches einen längeren Hinweis auf jenen Prozess, den der Prämonstratenserorden gegen den damaligen Bischof von WÜRZBURG, JOHANN PHILIPP VON GREIFFENCLAU ZU VOLLRATHS (1699-1719) geführt hat, obwohl im Buch selbst kein einziges Schriftstück darüber zu finden ist. Kein Wunder, denn die letzte Kopie des Kopialbuches stammt aus dem Jahr 1458 und so wären Schriftstücke aus dem 18. Jh. fehl am Platze.
Das Ende der Fürstbistümer, Abteien und Klöster durch den Reichsdeputationshauptschluß (RDH) vom 25. Februar 1803, der Untergang aller geistlichen Reichsstände und die Einziehung des Kirchenvermögens durch den Staat, ist eingebettet in einen geistesgeschichtlichen Prozeß zu sehen, der das Denken über das Verhältnis von Staat und Kirche im 18. Jahrhundert wandelte. Die Säkularisation, der Verlust der Landeshoheit und die Enteignung des Vermögens der geistlichen Stände, setzte die grundlegende Veränderung des Rechts- und Reichsbewußtseins ebenso voraus, wie die fortschreitende Profanierung der Staatsidee. Nur auf diesem Hintergrund läßt sich erklären, daß sich die größeren und mittleren Reichsstände ohne jede Hemmung auf die geistlichen Mitstände stürzten und sich deren Hoheitsrechte und Eigentum aneigneten. Die in keinem Verhältnis zur Größe der Neuerwerbungen stehenden territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer legitimierten dabei diesen Länderraub vor dem eigenen Gewissen, falls dies sich bei der einmaligen Möglichkeit dieser territorialen Expansion überhaupt noch regte. Die Aufhebung der zahlreichen Klöster und Abteien schien vor dem Gewissen auch deshalb gerechtfertigt, weil man die Menschheit damit von Institutionen befreite, die angeblich nutzlos und schädlich waren und ein Überbleibsel des finsteren Mittelalters darstellten.
Pfarrer J. G. Mayer hat in dieser Zeitschrift in den Jahren 1880 bis 1883 einen Teil der „Monumenta historico-chronologica monastica collecta a. P. Gallo Mezler, monacho S. Galli“ herausgegeben mit folgender Einleitung: „Pater Gallus Mezler, Benedictiner im Stifte St. Gallen, wurde durch die Unruhe des Jahres 1798 mit anderen seiner Mitconventualen genöthigt, das heimatliche Kloster zu verlassen. Er fand eine Zufluchtsstätte in St. Peter auf dem Schwarzwalde, und benützte hier die unfreiwillige Muße für geschichtliche Arbeiten. In einem Foliobande sammelte er die Verzeichnisse der Äbte von St. Peter, Schuttern, Gengenbach, Ettenheimmünster, Tennenbach, Wettingen, Villingen, St. Ulrich und Afra in Augsburg, Salem und Einsiedeln sowie der Äbtissinnen von Günterstal. Auf losen Blättern sind die Abtsverzeichnisse von St. Märgen und Wiblingen beigefügt.“
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.
Man kann eine solche große Dauerausstellung nicht planen und realisieren, wenn keine sicheren historischen Grundlagen vorhanden sind. Es gibt Zufälle, oder wenn man will, Fügungen, welche diese unverzichtbaren Grundlagen liefern. In diesem Falle ist es die Sinsheimer Chronik, die erstmals gedruckt in der Quellensammlung zur badischen Landesgeschichte von Friedrich Josef Mone (Bd. 1, Karlsruhe 1848) zu finden ist. Und dabei kam dem Direktor des Badischen Generallandesarchivs tatsächlich der Zufall zur Hilfe. Mone berichtet, daß er im Jahre 1824 seinen alten Lehrer Huberti in Bruchsal besucht und bei diesem die Handschrift der Chronik gefunden hat. Die ersten beiden Bücher schrieb Mone vollständig ab, das dritte nur insoweit, wie er es für seine Landesforschung benötigte. Als später Mone die Quellensammlung vorantrieb, wollte er die Handschrift zur Ergänzung seiner Abschrift des dritten Bandes wieder haben. Sie fand sich nicht mehr.
Synthesizer-Klänge im Vortragssaal eines Archivs, jugendliche Schauspieler in den Festräumen barocker Äbte, Kunstaktionen im
Kreuzgang und Kapitelsaal, außergewöhnliche Konzerte in der Klosterkirche und in den Sälen des Klosters - so stellt sich heute das ehemalige Zisterzienserkloster Bronnbach im Taubertal in den Sommermonaten dar. Zu den ganzjährigen Nutzern der Klosteranlage, dem Archivverbund Main-Tauber, der Fraunhofer-Gesellschaft, den Missionaren von der Heiligen Familie, dem Grafschaftsmuseum Wertheim, gesellten sich neue Gäste, die das 1986 vom Landkreis Main-Tauber erworbene Klosterareal
mit Leben erfüllen.
"Freut euch mit Jerusalem!"
(2023)
“[I]n dem jar Christe 1489 war ein gar großes jubileum ußgangen von dem päpstlichen stuel zue Rom, dergleichen in vil jaren nie geschehen. Und disse große gnadt war auch der statt Villingen verkindt.” Das schreibt Juliane Ernstin (1589 – 1665), die Verfasserin der Chronik des Konvents von St. Klara im Villinger Bickenkloster und dessen Äbtissin zwischen 1655 und 1665. Demnach hatte der Papst 1489 der Stadt Villingen die Feier eines stellvertretenden römischen Jubeljahrs gewährt. Soweit ich sehe, wird dieses Ereignis in keiner anderen Quelle erwähnt. Trotz dieses Umstands und obgleich das Jahr (keineswegs ein „rundes“) und der Ort für ein derartiges Ereignis ungewöhnlich und überraschend erscheinen mögen, waren solche Anlässe dennoch alltäglich und beliebt: In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, und schon zuvor, suchten eine Reihe von Städten um die Erlaubnis nach, das römische Jubeljahr bei sich zu feiern. Beispiele sind Augsburg und Ulm 1451, Erfurt 1488, Nürnberg 1489 sowie Hamburg und Lübeck 1503.